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Dokument zur Erklärung der "Zustimmung" gem. §7 Waffengesetz

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Dokument zur Erklärung der "Zustimmung" gem. §7 Waffengesetz

Beitrag von RescueOne » Mi 10. Feb 2016, 09:16

Hallo,
hätte gesucht ob es das schon mal als Thema gegeben hat, habe nichts gefunden?

Bitte um Tipps was an Punkten in ein Dokument soll, das zur gegenseitigen Absicherung dienen soll -zwischen dem "zur Benützung Berechtigten" und der Person der er die Zustimmung erteilt.

Thema: Führen der eigenen Waffe in Betriebsräumen des Arbeitgebers

Oder kennt jemand dafür irgendein "Formular" ?

Danke

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Heisenberg
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Re: Dokument zur Erklärung der "Zustimmung" gem. §7 Waffenge

Beitrag von Heisenberg » Mi 10. Feb 2016, 09:24

RescueOne hat geschrieben:Hallo,
hätte gesucht ob es das schon mal als Thema gegeben hat, habe nichts gefunden?

Bitte um Tipps was an Punkten in ein Dokument soll, das zur gegenseitigen Absicherung dienen soll -zwischen dem "zur Benützung Berechtigten" und der Person der er die Zustimmung erteilt.

Thema: Führen der eigenen Waffe in Betriebsräumen des Arbeitgebers

Oder kennt jemand dafür irgendein "Formular" ?

Danke


Kann das nicht auch mündlich sein?
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Re: Dokument zur Erklärung der "Zustimmung" gem. §7 Waffenge

Beitrag von Machina » Mi 10. Feb 2016, 09:57

Heisenberg hat geschrieben:Kann das nicht auch mündlich sein?


Kann sicher, nur kann man schriftliches schwerer leugnen.

Wird aber etwas schlichtes reichen wie:

Ich Herr/Frau Muster erlaube Herren/Frau Mester in meinen Betriebsräumen in der XY-Straße 4 eine beliebe Anzahl geladener Schusswaffen zu führen.

Unterschrift

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Re: Dokument zur Erklärung der "Zustimmung" gem. §7 Waffenge

Beitrag von hasgunz » Mi 10. Feb 2016, 16:10

Ich hätte auch einfach einen A4 Zettel genommen und selbst was verfasst.
Inklusive Verweis auf die entsprechende Paragraphen.

Lg
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Re: Dokument zur Erklärung der "Zustimmung" gem. §7 Waffenge

Beitrag von Stickhead » Mi 10. Feb 2016, 19:21

Sowas hat wahrscheinlich noch keiner gemacht/gebraucht. Aber wie oben schon angemerkt.. ein kurzer Vermerk darüber sollte ausreichen, sofern das überhaupt notwendig ist.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Dokument zur Erklärung der "Zustimmung" gem. §7 Waffenge

Beitrag von waffzick » Mi 10. Feb 2016, 20:30

Die Zustimmung kann auch konkludent (stillschweigend) sein. Wenn du gerne etwas schriftliches hättest, knall halt einen Satz hin, "erlaube [...] im Rahmen des WaffG" blah. Wichtig ist, dass bei mehreren Benützungsberechtigten (Art des Titels unerheblich, also Eigentum, Miete, Servitut etc.) die Zustimmung von allen vorliegt, die Regierungsvorlage erwähnt hier als Beispiel ein Mehrfamilienhaus, wo alle zustimmen müssten, die zur Benützung des Hauseinganges berechtigt sind. Also frag in größeren Firmen die richtige(n) Person(en), nicht nur den unmittelbaren Vorgesetzten :)

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Re: Dokument zur Erklärung der "Zustimmung" gem. §7 Waffenge

Beitrag von RescueOne » Do 11. Feb 2016, 06:52

Schriftform ist erforderlich (geht um mehrere Personen). Das sowas noch keiner gebraucht hat, würde mich überraschen. Sollten ja beide Seiten etwas "in der Hand haben". Auch wenn ein Vertrauensverhältnis besteht, ist sowas dennoch nicht gerade Routine...

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Re: Dokument zur Erklärung der "Zustimmung" gem. §7 Waffenge

Beitrag von Stickhead » Do 11. Feb 2016, 13:33

Man will sowas wenn überhaupt, wahrscheinlich von Personen, denen man nicht ausreichend vertraut, würde ich sagen. Damit man sich eben drauf berufen kann, wenn es mal Probleme geben sollte. Die "Stiegenhaus-im Mehrparteienwohnhaus-Führen-Sache" wäre ein typisches Szenario, wo eine schriftliche Vereinbarung angebracht wäre.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Dokument zur Erklärung der "Zustimmung" gem. §7 Waffenge

Beitrag von johnbond01 » Do 11. Feb 2016, 13:50

RescueOne hat geschrieben:Schriftform ist erforderlich (geht um mehrere Personen).
glaub ich nicht. Quelle?

waffzick
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Re: Dokument zur Erklärung der "Zustimmung" gem. §7 Waffenge

Beitrag von waffzick » Do 11. Feb 2016, 14:34

Ist hier rechtlich nie erforderlich. RescueOne wird wohl eher gemeint haben, dass es in seinem Fall erforderlich ist und bei mehreren Personen würde ich mich da auch absichern, v.a., wenn verdeckt getragen wird und irgendwann jemand sagt "wusste nie von einer Waffe". Kann ja alles bald mal vorkommen :)

Schreib einen einfachen Satz rein, dass sie iSd Gesetzes zustimmen, und passt.

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Re: Dokument zur Erklärung der "Zustimmung" gem. §7 Waffenge

Beitrag von RescueOne » Fr 12. Feb 2016, 07:54

Danke waffenzick, genau darum geht es...

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Re: Dokument zur Erklärung der "Zustimmung" gem. §7 Waffenge

Beitrag von RescueOne » Mo 15. Feb 2016, 10:05

Entwurf:
das ist vermutlich schon sehr ausführlich... Fehler? Input?
Danke
>>>>>>>

Zustimmungserklärung

zwischen der Geschäftsführung von xy und

Mitarbeiter Hr.

Datum:

Hiermit erteilen wir gem. § 7 Waffengesetz 1996 Absatz 2 der oben angeführten Mitarbeiterin / dem oben angeführten Mitarbeiter die Zustimmung zum Führen persönlicher registrierter Waffen in Betriebsräumen und eingefriedeten Anlagen der Fa. xy.

Voraussetzungen sind der aufrechte Besitz des behördlichen waffenrechtlichen Dokuments (WBK / WP) und die Einhaltung der Waffensicherheitsregeln
Die Waffe ist außer auf gesonderte Anweisung der Geschäftsführung immer „verdeckt“ zu tragen. Die Zustimmungserklärung bezieht sich auf „Gebrauchswaffen“ die über automatische Sicherungssysteme verfügen. Diese Zustimmungserklärung ist als vertraulich zu betrachten.


Unterschrift Geschäftsführung:


Unterschrift Mitarbeiter:

((ganz unten noch dabei))

Sicherheitsregeln im Umgang mit Waffen:
1) Die Waffe gilt immer als geladen!
2) Lauf und Mündung sind immer sicher auszurichten!
3) Abzugsfinger bei allen Manipulationen bis zu einer beabsichtigten Schussabgabe gestreckt und außerhalb des Abzugsbügels!
4) Seines Zieles sicher sein! Schussabgaben nur auf eindeutig identifizierte Ziele unter Bedachtnahme was sich hinter dem Ziel befindet!
5) Die Waffe ist zu führen (oder gesichert zu verwahren).

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Re: Dokument zur Erklärung der "Zustimmung" gem. §7 Waffenge

Beitrag von johnbond01 » Mo 15. Feb 2016, 10:35

Klingt nicht schlecht. Ich bin leider kein Fachmann was das Waffenrecht betrifft, anbei aber was mir allgemein einfallen würde:

persönlicher registrierter Waffen in den Betriebsräumen und eingefriedeten Anlagen
meinst du "persönlich registrierter" oder "privater, registrierter"?

und die Einhaltung der allgemeinen Waffensicherheitsregeln siehe unten.
das würde ich aber generell allgemeiner schreiben mit "gebotenen Sorgfalt" und ohne der Auflistung unten.

Bei Verträgen wird meines Wissens nach nur unter "Anführungszeichen" gesetzt was zuvor irgendwo definiert wurde. Deshalb:
Wieso setzt du "verdeckt" überhaupt unter ""? ebenso die "Gebrauchswaffe".
„Gebrauchswaffen“
was ist eine Gebrauchswaffe? gibt's da eine Definition? wäre Gebrauchspistole nicht passender?

was nie schadet: Eine Klausel dass der Widerruf der Zustimmung nur formlos schriftlich erfolgen kann.

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Re: Dokument zur Erklärung der "Zustimmung" gem. §7 Waffenge

Beitrag von RescueOne » Mo 15. Feb 2016, 12:14

Danke johnbond!

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Re: Dokument zur Erklärung der "Zustimmung" gem. §7 Waffenge

Beitrag von RescueOne » Mo 15. Feb 2016, 12:23

Gebrauchswaffen: ich wollte halt nicht explizit Glock hinschreiben :at1:

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