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Scheunenfund - Opa's alte Büchse

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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patrickk83
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Scheunenfund - Opa's alte Büchse

Beitrag von patrickk83 » Di 8. Mär 2016, 21:30

Hallo Leute!

Mal ne kurze Frage:

Ein Freund hat auf dem Dachboden seines alten Bauernhauses ein altes Gewehr (Repetierbüchse) von seinem verstorbenen Großvater gefunden. Dieses war nie irgendwo gemeldet. Besteht die Möglichkeit dieses Gewehr jetzt ins ZWR eintragen zu lassen ohne einen größeren Aufwand betreiben zu müssen?

Danke für eure Hilfe,

Grüsse
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Re: Scheunenfund - Opa's alte Flinte

Beitrag von gewo » Di 8. Mär 2016, 22:06

patrickk83 hat geschrieben:Hallo Leute!
Mal ne kurze Frage:
Ein Freund hat auf dem Dachboden seines alten Bauernhauses ein altes Gewehr (Repetierbüchse) von seinem verstorbenen Großvater gefunden. Dieses war nie irgendwo gemeldet. Besteht die Möglichkeit dieses Gewehr jetzt ins ZWR eintragen zu lassen ohne einen größeren Aufwand betreiben zu müssen?
Danke für eure Hilfe,
Grüsse


ja
muss aber innerhalb von sechs wochen nach dem fund passieren
besser waere asap
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Re: Scheunenfund - Opa's alte Flinte

Beitrag von patrickk83 » Di 8. Mär 2016, 22:09

Danke für die Info!!
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Re: Scheunenfund - Opa's alte Flinte

Beitrag von Martin P » Di 8. Mär 2016, 22:22

Für das Finden von Schußwaffen gibt es eine gesetzliche Regelung in § 42 WaffG. Im gegenständlichen Fall kommt diese Bestimmung dann zur Anwendung, wenn nicht nachweisbar ist, dass der Großvater deines Freundes der Eigentümer der Waffe war und wenn nicht jemand anderer als allfälliger Erbe oder Vermächtnisnehmer das Eigentum an der Waffe erworben hat.

Im konkreten Fall gilt Abs. 2 leg. cit.: Wer Schußwaffen oder verbotene Waffen findet, bei denen es sich nicht um Kriegsmaterial handelt, hat dies unverzüglich, spätestens aber binnen zwei Tagen, einer Sicherheitsbehörde oder Sicherheitsdienststelle anzuzeigen und ihr den Fund abzuliefern. Der Besitz der gefundenen Waffe ist innerhalb dieser Frist ohne behördliche Bewilligung erlaubt.

Unter den in Abs. 3 Z. 1 leg. cit. genannten Voraussetzungen kann dein Freund Eigentümer der Waffe werden.

Mit dem Erwerb des Eigentums gem. § 395 ABGB trifft deinen Freund die Registrierungspflicht (§ 42 Abs. 8 WaffG).

Sollte das Eigentum an der Waffe geklärt und dein Freund Erbe oder Vermächtnisnehmer sein, trifft ihn die Registrierungspflicht nach § 43 Abs. 7 WaffG mit dem Erwerb des Eigentums an dem Nachlass.

Ergebnis: Es gibt meiner Meinung nach keine unaufwändige Lösung ...

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Re: Scheunenfund - Opa's alte Flinte

Beitrag von gewo » Di 8. Mär 2016, 22:25

die frage hat die meldung der waffe betroffen
diese habe ich beantwortet ...
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Re: Scheunenfund - Opa's alte Flinte

Beitrag von Martin P » Di 8. Mär 2016, 22:29

Ja schon, aber wenn er nicht Eigentümer ist?

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Re: Scheunenfund - Opa's alte Flinte

Beitrag von gewo » Di 8. Mär 2016, 22:32

Martin P hat geschrieben:Ja schon, aber wenn er nicht Eigentümer ist?


ich hab lediglich drauf hingewiesen dass ich jenen teil der frage beantwortet habe die tatsaechlich gestellt wurde

es gaebe rund um flinten noch jede menge richtige rechtliche aussagen
ueber die berwahrung, der transport ect ...

du hast mit allem recht was du geschrieben hast
war keine kritik an dir ..

ps: formlos und straflos nachmelden einer bisher nicht im ZWR befindlichen C/D waffe geht nur wenn die behoerde ueber die existenz der waffe noch nix weiss. so steht es in der verordnung ..
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Re: Scheunenfund - Opa's alte Flinte

Beitrag von Martin P » Di 8. Mär 2016, 22:40

Ich will dich auch nicht kritisieren, ich will es nur richtig darstellen. Die Pflicht zur Registrierung binnen sechs Wochen trifft nach § 33 Abs. 1 WaffG den Erwerber (oder eingeantworteten Erben oder Eigentümer nach §395 ABGB) einer Schusswaffe der Kat C oder D.

Der Mensch im konkreten Fall ist aber offensichtlich kein solcher, sondern ein Finder. Daraus ergeben sich andere Rechtsfolgen. Zumindest meiner Einschätzung nach.

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Re: Scheunenfund - Opa's alte Flinte

Beitrag von Hane » Mi 9. Mär 2016, 05:42

Die Flinte ist eine Büchse, laut erstem Post, ist aber in dem Fall eh wurscht.

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Re: Scheunenfund - Opa's alte Flinte

Beitrag von johnbond01 » Mi 9. Mär 2016, 05:50

Hätte er die Waffe nur vor 2012 gefunden, dann müsste er sie nicht eintragen lassen...

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Re: Scheunenfund - Opa's alte Flinte

Beitrag von Z-Pat » Mi 9. Mär 2016, 05:59

johnbond01 hat geschrieben:Hätte er die Waffe nur vor 2012 gefunden, dann müsste er sie nicht eintragen lassen...


...die Flinte ist eine Büchse, johnbond

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Re: Scheunenfund - Opa's alte Flinte

Beitrag von johnbond01 » Mi 9. Mär 2016, 07:06

Guter Punkt. Drum sollte man/ich um die Zeit normal im Bett bleiben....

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Re: Scheunenfund - Opa's alte Flinte

Beitrag von ebner33 » Mi 9. Mär 2016, 08:43

Was zusätzlich dazukommt
...
Sollte die Herkunft nicht einwandfrei nachweisbar sein,wird die Waffe 1 Jahr eingezogen und als Fundsache behandelt...theoretisch könnte ja noch jemand seinen Anspruch darauf geltend machen...

Ein Bekannter hatte letztes Jahr genau den gleichen Fall mit einer auf dem Dachboden gefunden P08 seines verstorbenen Großvaters.
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Re: Scheunenfund - Opa's alte Flinte

Beitrag von patrickk83 » Mi 9. Mär 2016, 08:45

Vielen Dank für eure kompetente Hilfe zu diesem Thema.

Was wäre wenn er sie bereits "vor 2012" gefunden hätte? :-)

Achja, Flinte und Büchse verwechsle ich leider öfters in der Hitze des Gefechts :-) Keine Ahnung wie man den
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Re: Scheunenfund - Opa's alte Flinte

Beitrag von gunlove » Mi 9. Mär 2016, 08:54

patrickk83 hat geschrieben: ... Was wäre wenn er sie bereits "vor 2012" gefunden hätte? ...

Wenn die am Dachboden gefundene Waffe keine Büchse, sondern eine Flinte und vor 2012 gefunden worden wäre, dann müsste man sie nicht im ZWR eintragen lassen.
Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
(Caspar David Friedrich 1774-1840)

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