ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Verwahrung und Überprüfung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
sabinebiene
Beiträge: 4
Registriert: Do 17. Mär 2016, 07:27

Verwahrung und Überprüfung

Beitrag von sabinebiene » Do 17. Mär 2016, 07:37

hallo

da ich meine wbk erhalten habe werde ich mir jetzt einen safe kaufen und dazu hätte ich ein paar fragen.
bzw hätte ich allgemein noch ein paar fragen. ich habe schon etwas gesucht aber finde da auch manchmal etwas widersprüchliche aussagen, also ein paar dinge sind mir noch unklar.

zum safe.
MUSS ein safe mit der wand oder dem boden verschraubt werden? ich habe vor den safe oder schrank, da ich noch nicht weiß ob ich mir auch eine langwaffe zulege neben das bett zu stellen.
munition und waffe dürfen bei uns in österreich ja gemeinsam gelagert werden soweit ich weiß sollte das also eh kein problem sein.
ist es ein problem wenn der safe mit schlüssel versperrt ist? ich lebe zwar alleine, habe aber einen freund der keine wbk hat und der ist ab und zu bei mir, ich muss ihn natürlich den zugang verwehren, ist ein schloss mit schlüssel da nicht eig. ein problem? da er ja den schlüssel theoretisch leicht an sich bringen könnte, sollte ich nicht lieber ein zahlenschloss nehmen?

dann zu den überprüfungen.
ich bin noch nicht mitgleid eines schützenvereins, muss ich so eine mitgliedschaft jetzt besitzen oder nicht?
der waffenführerschein, meiner ist abgelaufen, als ich die wbk beantragt habe war er noch gültig aber die ausstellung dauerte so lange das er mir jetzt abgelaufen ist (ist ja nur 6 monate gültig). muss ich den alle 6 monate neu machen?

gibt es noch etwas das ich unbedingt beachten muss? ich habe vor die waffe getrennt vom gefüllten magazin im safe aufzubewahren, denke das sollte ja so ok sein. gibt es bei der verwahrung noch etwas das man gerne vergisst? welche dokumente muss man vorzeigen, pass, wbk, waffenführerschein oder noch mehr?

ich will halt nur auf nummer sicher gehen das ich alles richtig mache deswegen wäre ich für tipps in diese richtung dankbar.


mfg

sabine

Benutzeravatar
Joschy5988
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 106
Registriert: Mi 21. Okt 2015, 09:50
Wohnort: Salzburg

Re: Verwahrung und Überprüfung

Beitrag von Joschy5988 » Do 17. Mär 2016, 07:47

Hallo,

also der Gesetzestext sieht folgendermaßen aus:

"§ 3. (1) Eine Schußwaffe ist sicher verwahrt, wenn ihr Besitzer sie in zumutbarer Weise vor unberechtigtem – auf Aneignung oder unbefugte Verwendung gerichteten – Zugriff schützt.

Also ich sehe es mal so wenn du einen kleinen Safe hast den man ohne Probleme wegtragen kann auf jeden Fall verschrauben!!!

Munition und Waffen dürfen zusammen gelagert werden. Die Waffe darf auch geladen verwahrt werden!

Ein Problem ist es keines einen Safe mit Schlüssel zu haben. Nur müsstest du theoretisch immer den Schlüssel bei dir haben wenn dein Partner da ist. Von dem her ist ein Zahlenschloss sicher die angenehmere Methode. Was noch gehen würde wäre ein kleiner Schlüsseltresor. Der kostet nicht viel und man kann ihn an die Wand oder dergleichen montieren. Somit könntest du deinen Schlüssel sicher verwahren sobald er in der Wohnung ist.

Du brauchst in keinem Schützenverein Mitglied sein.

Ich zitiere mal was von der Homepage vom Seidler:

Wie kann ich meinen Waffenführerschein gültig halten ?

Der Grundkurs ist nur einmalig zu absolvieren. Sie haben 3 Möglichkeiten nach dem ersten Erlangen des Waffenführerscheines die Gültigkeit zu verlängern.

1.) mindestens alle 6 Monate (besser öfter) wettkampfmäßig zu trainieren (Bestätigungen bei uns nach dem Mieten einer Schießbahn kostenlos zu bekommen) Diese Bestätigungen werden von manchen überprüfenden Beamten nicht sofort anerkannt. Kommen Sie nach Ihrer Überprüfung zu uns und lassen Sie sich die (vollständigen) Schießbestätigungen in Ihren Waffenführerschein nachtragen.

2.) alle sechs Monate bei Schießbewerben mitzumachen.( Wir bieten sechs Bewerbe pro Jahr, die jeweils über zwei Monate laufen, an )

3.) nichts zu machen, und auf die nächste Überprüfung zu warten. (ca. alle 5 Jahre) Dann muss eine „Nachschulung“ gemacht werden. (€ 39,00 )

Also nein du brauchst ihn nicht alle 6 Monate neu machen sondern einfach bis zur nächsten Überprüfung warten und einen Nachschulung machen.


Ich hoffe ich konnte dir alles beantworten.

lg.

sabinebiene
Beiträge: 4
Registriert: Do 17. Mär 2016, 07:27

Re: Verwahrung und Überprüfung

Beitrag von sabinebiene » Do 17. Mär 2016, 07:57

Hi

ja das ging schnell danke.

ok also doch verschrauben, gut werde ich machen.

ich habe mal gelesen man sollte wenn die überprüfung stattfindet einen gesetzestext ausgedruckt haben und den auch vorweisen können?
kommt mir komisch vor aber welcher text sollte das denn sein? oder ist das sowieso unsinn.

Benutzeravatar
Joschy5988
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 106
Registriert: Mi 21. Okt 2015, 09:50
Wohnort: Salzburg

Re: Verwahrung und Überprüfung

Beitrag von Joschy5988 » Do 17. Mär 2016, 08:10

Ich weiß schon was du meinst. Da gibt es so ein Blatt von der Verband wo mehr oder weniger deine Recht oder so drauf stehen.

Da geht es um solche Dinge wie das du den Herren nur den Tresor zeigen musst aber Sie nicht reinschauen dürfen. Das sie dir diesen Überprüfungswisch zeigen müssen usw.

Wie du das handhaben willst bleibt dir überlassen.

Sein Rechte sollte man denke ich aber kennen dann ist man immer auf der sicheren Seite.

lg.

rubylaser694
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2671
Registriert: So 16. Mai 2010, 20:27

Re: Verwahrung und Überprüfung

Beitrag von rubylaser694 » Do 17. Mär 2016, 08:22

MUSS ein safe mit der wand oder dem boden verschraubt werden?

Nein muss er nicht. Die Waffe muss nur vom Zugriff nicht Berechtigter geschützt werden.
Nur bei großen Werten im Schrank kann dir z.B. eine (Hausrats)Versicherung das vorschreiben.
Wenn du mehr als 20 Schusswaffen hast kann dir die Behörde auch strengere Sicherungsmaßnahmen vorschreiben.

sollte ich nicht lieber ein zahlenschloss nehmen?

Meine Meinung dazu ist ja. Ein Zahlenschloss (Elektronisch) erübrigt das Schlüsselproblem.
Ich habe seit 8 Jahren einen Bugwächter Kurzwaffentresor (C4E) mit einem "Secutronic" Schloss ohne Notschlüssel und einen Schrank Modell "Osnabrück Melle" auch mit E-Schloss ohne Notschlüssel.
Die beiden Schlösser kann ich aus meiner Erfahrung sehr empfehlen. Sind einfach zu bedienen und schnell zu öffnen. Hatte damit auch noch nie Probleme.

muss ich so eine mitgliedschaft jetzt besitzen oder nicht?

Nein, nur wenn du mehr als zwei Kategorie B Waffen besitzen willst dann würdest du das als Rechtfertigung beim Amt brauchen.

der waffenführerschein, meiner ist abgelaufen, als ich die wbk beantragt habe war er noch gültig aber die ausstellung dauerte so lange das er mir jetzt abgelaufen ist (ist ja nur 6 monate gültig). muss ich den alle 6 monate neu machen?

Nein du musst den nicht alle 6 Monate neu machen. Bei einer Überprüfung der Verlässlichkeit, die alle 5 Jahre kommt, kannst du den Nachweis der Waffenführerscheinnachschulung nachträglich per Post o.Ä. liefern.

ich habe vor die waffe getrennt vom gefüllten magazin im safe aufzubewahren, denke das sollte ja so ok sein.

Du darfst in Österreich die Waffe auch geladen im Schrank liegen haben.

welche dokumente muss man vorzeigen, pass, wbk, waffenführerschein oder noch mehr?

Eigentlich nur WBK und den WaFü. Den Pass brauchte ich noch nie.

Auf der Verband Seite findet sich noch mehr darüber!
http://iwoe.at/rechts-service/tipps-fur-waffenbesitzer/
Zuletzt geändert von rubylaser694 am Do 17. Mär 2016, 08:28, insgesamt 1-mal geändert.
Don't steal! - The government hates competition!
"Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh." Henry Ford

sabinebiene
Beiträge: 4
Registriert: Do 17. Mär 2016, 07:27

Re: Verwahrung und Überprüfung

Beitrag von sabinebiene » Do 17. Mär 2016, 08:28

rubylaser694 hat geschrieben:
MUSS ein safe mit der wand oder dem boden verschraubt werden?



hi

ui 2 antworten 2 verschiedene aussagen, hihi.
ja genau zu dem thema lese ich nämlich immer widersprüchliches.

rubylaser694
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2671
Registriert: So 16. Mai 2010, 20:27

Re: Verwahrung und Überprüfung

Beitrag von rubylaser694 » Do 17. Mär 2016, 08:30

sabinebiene hat geschrieben:
rubylaser694 hat geschrieben:
MUSS ein safe mit der wand oder dem boden verschraubt werden?


hi
ui 2 antworten 2 verschiedene aussagen, hihi.
ja genau zu dem thema lese ich nämlich immer widersprüchliches.

In einer Mietwohnung z.B. ist das Festschrauben, d.h. Löcher in Wände und Boden bohren, oft nicht erlaubt. Deswegen gibt es im Gesetz auch keine Vorschrift dazu!
Bei Fußbodenheizungen ist das auch nicht zu empfehlen :-)
Don't steal! - The government hates competition!
"Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh." Henry Ford

Benutzeravatar
Stickhead
Moderator
Moderator
Beiträge: 4773
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 17:47
Wohnort: Sagittarius A*

Re: Verwahrung und Überprüfung

Beitrag von Stickhead » Do 17. Mär 2016, 08:33

sabinebiene hat geschrieben:
rubylaser694 hat geschrieben:
MUSS ein safe mit der wand oder dem boden verschraubt werden?


ja genau zu dem thema lese ich nämlich immer widersprüchliches.


Drum soll man hier seine Aussagen auch begründen: "Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese sorgfältig mit entsprechender Judikatur und/oder Paragraphen, der im Zusammenhang mit der Frage stehenden Gesetze, zu untermauern.". Machen aber trotzdem nicht alle.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

Benutzeravatar
BigBen
gun nut
gun nut
Beiträge: 17536
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:14
Wohnort: Wien

Re: Verwahrung und Überprüfung

Beitrag von BigBen » Do 17. Mär 2016, 08:33

Das Problem ist, dass das in weiten Teilen von den überprüfenden Beamten abhängt und was der in seinen Bericht schreibt. Um auf Nummer sicher zu gehen würde ich ihn anschrauben!

@rubylaser: wie kommst du auf die Idee, dass in einer Mietwohnung das bohren von Löchern in Wand oder Boden nicht erlaubt sein sollte? Sowas fällt noch nicht unter "wesentliche Veränderung" die einer Zustimmung des Vermieters bedarf..und 1-2 Löcher sind ja auch schnell wieder zugemacht und übermalt wenn man auszieht.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

rubylaser694
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2671
Registriert: So 16. Mai 2010, 20:27

Re: Verwahrung und Überprüfung

Beitrag von rubylaser694 » Do 17. Mär 2016, 08:40

Sicher Verwahrung ab Seite 96 im WaffG Runderlass 2015
http://iwoe.at/wp-content/uploads/2013/ ... i_2015.pdf
Don't steal! - The government hates competition!
"Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh." Henry Ford

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36573
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Verwahrung und Überprüfung

Beitrag von gewo » Do 17. Mär 2016, 08:43

wenn behaeltniss so klein / leicht dass man es mitnehmen kann - > anschrauben
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

rubylaser694
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2671
Registriert: So 16. Mai 2010, 20:27

Re: Verwahrung und Überprüfung

Beitrag von rubylaser694 » Do 17. Mär 2016, 08:44

BigBen hat geschrieben:Das Problem ist, dass das in weiten Teilen von den überprüfenden Beamten abhängt und was der in seinen Bericht schreibt. Um auf Nummer sicher zu gehen würde ich ihn anschrauben!

@rubylaser: wie kommst du auf die Idee, dass in einer Mietwohnung das bohren von Löchern in Wand oder Boden nicht erlaubt sein sollte? Sowas fällt noch nicht unter "wesentliche Veränderung" die einer Zustimmung des Vermieters bedarf..und 1-2 Löcher sind ja auch schnell wieder zugemacht und übermalt wenn man auszieht.

Ein Vermieter hat mir das einmal untersagt. War aber nicht lange in dieser Wohnung.
Außerdem ist bei einer Fußbodenheizung die Verankerung am Boden nicht möglich und einer Trockenbauwand nicht sinnvoll!
Don't steal! - The government hates competition!
"Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh." Henry Ford

Calcipher
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 505
Registriert: Mo 21. Dez 2015, 21:16

Re: Verwahrung und Überprüfung

Beitrag von Calcipher » Do 17. Mär 2016, 08:50

Nur so nebenbei, der Beamte kann gar nicht prüfen ob der Tresor angeschraubt ist oder nicht weil er ihn nicht anfassen darf. Er kann dich fragen ob er angeschraubt ist und was du ihm antwortest ist deine Sache.
Damit er beim Tür aufmachen nicht herumrutscht, was sehr unpraktisch ist, reicht Doppelklebeband.

Das Gesetz schreibt ein Anschrauben ganz eindeutig nicht vor und wenn du ihn unbedingt wo anschrauben willst, dann muss das ja nicht zwingend eine Wand sein. Du kannst ihn auch mit dem Möbelstück verschrauben auf oder in dem er steht.
Zuletzt geändert von Calcipher am Do 17. Mär 2016, 08:54, insgesamt 3-mal geändert.
No one will ban your sporting rifle. They will call it terrorists weapon first.

rubylaser694
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2671
Registriert: So 16. Mai 2010, 20:27

Re: Verwahrung und Überprüfung

Beitrag von rubylaser694 » Do 17. Mär 2016, 08:51

gewo hat geschrieben:wenn behaeltniss so klein / leicht dass man es mitnehmen kann - > anschrauben

gibt es dazu eine Verordnung?
Don't steal! - The government hates competition!
"Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh." Henry Ford

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36573
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Verwahrung und Überprüfung

Beitrag von gewo » Do 17. Mär 2016, 09:08

rubylaser694 hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:wenn behaeltniss so klein / leicht dass man es mitnehmen kann - > anschrauben

gibt es dazu eine Verordnung?


ja, die verordnung in der eine sicher verwahrung vorgeschrieben ist

eine verwahrung ist nicht sicher wenn zufallspersonen oder im gemeinsamen haushalt wohnende personen sich ein waffenbehaeltniss aneignen und mitnehmen koennen
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Antworten