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Verwahrung und Überprüfung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Verwahrung und Überprüfung

Beitrag von gewo » Do 17. Mär 2016, 09:10

Calcipher hat geschrieben:Nur so nebenbei, der Beamte kann gar nicht prüfen ob der Tresor angeschraubt ist oder nicht weil er ihn nicht anfassen darf....


wie kommst jetzt auf das?
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hmg382
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Re: Verwahrung und Überprüfung

Beitrag von hmg382 » Do 17. Mär 2016, 09:12

rubylaser694 hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:wenn behaeltniss so klein / leicht dass man es mitnehmen kann - > anschrauben

gibt es dazu eine Verordnung?


http://iwoe.at/wp-content/uploads/2013/ ... erlass.pdf

S.121-123

Das steht natürlicht nicht so explizit drin, man kann sich's aber ableiten.

Aus der 2.WaffV
§2 (3) Z2:
Schutz vor fremden Zugriff durch Gewalt gegen Sachen, insbesondere eine der Anzahl und
der Gefährlichkeit von Waffen und Munition entsprechende Ein- oder Aufbruchsicherheit des
Behältnisses oder der Räumlichkeit;
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Re: Verwahrung und Überprüfung

Beitrag von Stickhead » Do 17. Mär 2016, 09:22

geh bitte:

Verwahrung - 56 Threads!
search.php?keywords=verwahr*&terms=all&author=&sc=1&sf=titleonly&sk=t&sd=d&sr=topics&st=0&ch=300&t=0&submit=Suche

Ich weiß ned, was man da noch diskutieren muss.

Je massiver der Save, desto weniger massiv muss der Schutz durch den Raum selbst sein
Je schwerer der Save, desto eher muss ich ihn nicht anschrauben.
...

siehe § 3 II. WaffV - Forensuche "Sichere Verwahrung"#

Man wird nie alle Eventualitäten 100% beantworten können... es gibt einfach zu viele Variablen.. es kommt uU an
a) auf die zu überprüfende Person (ist es ein A****, der den Runderlass am Tisch liegen hat und auf supergscheit tut, oder ein gmiadlicher Typ)
b) auf die überprüfenden Personen (ist es ein Insp. Supergenau oder ein lässiger)
c) auf die Übereinstimmung der Waffen im Tresor mit der Waffenliste
etc.

Vergesst dieses Antwort-auf-jede-Eventualität-suchen
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Verwahrung und Überprüfung

Beitrag von rubylaser694 » Do 17. Mär 2016, 09:26


http://iwoe.at/wp-content/uploads/2013/ ... erlass.pdf
S.121-123
Das steht natürlicht nicht so explizit drin, man kann sich's aber ableiten.


Eben, es gibt demnach im Gesetz/Verordnung keine explizite Vorschrift für eine Verankerung!
In Abs. 2 werden weder Gebote noch Verbote normiert, sondern den Betroffenen und den
Behörden Kriterien zur Verfügung gestellt, die Grundlage zur Entscheidung bieten, ob
Verwahrungssicherheit vorliegt.


Man braucht nicht strenger als die EU Kommission zu sein!
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Re: Verwahrung und Überprüfung

Beitrag von gewo » Do 17. Mär 2016, 10:24

rubylaser694 hat geschrieben:

http://iwoe.at/wp-content/uploads/2013/ ... erlass.pdf
S.121-123
Das steht natürlicht nicht so explizit drin, man kann sich's aber ableiten.


Eben, es gibt demnach im Gesetz/Verordnung keine explizite Vorschrift für eine Verankerung!
In Abs. 2 werden weder Gebote noch Verbote normiert, sondern den Betroffenen und den
Behörden Kriterien zur Verfügung gestellt, die Grundlage zur Entscheidung bieten, ob
Verwahrungssicherheit vorliegt.


Man braucht nicht strenger als die EU Kommission zu sein!


das sowieso nicht

aber wenn ich in diversen foren was davon lese dass die waffe in eine geldkasette eingesperrt und ins nachtkasterl gelegt eine ordnungsgemaesse verwahrung darstellt dann erhoeht das meinen adrenalinspiegel

nur jemand der sehr ignorant ist oder es absichtlich drauf anlegt jemanden in schwierigkeiten zu bringen der empfiehlt sowas ...

es wurde schon mehrfach gepostet:
je schwerere das behaeltnis und je besser die aussensicherung desto weniger wichtig wird das anschrauben

bei leichten und leicht transportablen behaeltnissen muss es in jedem fall eine - einfache - befestigung geben
es redet kein mensch von betonankern oder 20mm gewindestaengen durch die wand zum nachbarn
aber eine befestigung die es zb zufallspersonen verunmoeglicht ohne viel aufwand und ohne laermerregung das behaeltnis an sich zu nehmen
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Re: Verwahrung und Überprüfung

Beitrag von Heisenberg » Do 17. Mär 2016, 10:27

Im Endeffekt muss eh jeder selbst entscheiden, was es ihm oder ihr wert ist keine Beanstandung zu riskieren.
Ich denke die Fakten und Meinungen wurden bereits gefühlt zum 284. Mal ausführlich besprochen.
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Re: Verwahrung und Überprüfung

Beitrag von Calcipher » Do 17. Mär 2016, 10:32

gewo hat geschrieben:wie kommst jetzt auf das?


Warum sollt ich ihm das erlauben?
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Re: Verwahrung und Überprüfung

Beitrag von Stickhead » Do 17. Mär 2016, 10:37

Es gibt einen Auftrag, da steht drauf was der Beamte tun muss und tun darf. Den muss er der betroffenen Person auch zeigen.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bun ... 66893.html

Alles andere ist waffenrechtlich nicht gedeckt.
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Verwahrung und Überprüfung

Beitrag von gewo » Do 17. Mär 2016, 10:39

Calcipher hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:wie kommst jetzt auf das?


Warum sollt ich ihm das erlauben?


sehe ich genauso
es gibt keinen grund

aber warum sollte es ihm VERBOTEN sein?

wenn er zweifel daran hat dass deine verwahrung ordnungsgemaess erfolgt (zb weil ein sehr kleines, leiches behaeltniss den anschein erweckt nicht befestigt zu sein) dann wird er dich danach fragen.
das ist sein job. er hat den auftrag zu ueberpruefen ob die verwahrung ordnungsgemaess erfolgt

und wenn das was du ihm antwortest ihm nicht glaubhaft erscheint wird er sagen "darf ich mir das mal ansehen"

und, weiter?

willst ihm jetzt sagen "meinen safe griefst du ned an!"
und vor allem auf welcher grundlage
es ist exakt der dienstauftrag der ihm uebertragen wurde

fazit:
ein VERBOT dass der kontrollierende deinen safe angreift kann ich in keiner regelung erkennen
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Re: Verwahrung und Überprüfung

Beitrag von gewo » Do 17. Mär 2016, 10:42

Stickhead hat geschrieben:Es gibt einen Auftrag, da steht drauf was der Beamte tun muss und tun darf. Den muss er der betroffenen Person auch zeigen.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bun ... 66893.html

Alles andere ist waffenrechtlich nicht gedeckt.


zitat:
§ 4. (1) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, den Inhaber einer Waffe, die nur auf Grund einer nach dem Waffengesetz 1996 ausgestellten Urkunde besessen oder geführt werden darf, aufzufordern, deren sichere Verwahrung darzutun, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen Zweifel daran bestehen, daß der Betroffene die Waffe unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls (§ 3 Abs. 2) sicher verwahrt.


aus meiner sicht gehoert dazu durchaus im einzelfall auch die aufforderung bekannt zu geben ob das behaeltnis ausreichend befestigt oder wegnehmbar ist
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Re: Verwahrung und Überprüfung

Beitrag von Stickhead » Do 17. Mär 2016, 11:06

Wenn Zweifel bestehen :D
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https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

rubylaser694
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Re: Verwahrung und Überprüfung

Beitrag von rubylaser694 » Do 17. Mär 2016, 11:23

gewo hat geschrieben:
rubylaser694 hat geschrieben:

http://iwoe.at/wp-content/uploads/2013/ ... erlass.pdf
S.121-123
Das steht natürlicht nicht so explizit drin, man kann sich's aber ableiten.

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je schwerere das behaeltnis und je besser die aussensicherung desto weniger wichtig wird das anschrauben
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Das Gesetz darf mir aber nicht vorschreiben das ich z.B. die Möblierung meines Mieters (Möblierte Wohnung) oder den Boden (Parket, Teppich) beschädigen muss um das Behältnis zu montieren!
Das Gesetz darf mir nicht vorschreiben fremdes Eigentum zu beschädigen um den Vorschriften zu genügen!

Bei der "Geldkassette" bin ich aber bei dir, denn so etwas ist sowieso zu klein für all die Waffen die man sich kaufen "muss"! :at2:
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Re: Verwahrung und Überprüfung

Beitrag von Joschy5988 » Do 17. Mär 2016, 11:40

Ich glaube das mit dem angreifen kommt daher das es heißt er darf nicht in den Tresor hineinschauen. Da hier angeblich Grundrechte verletzt werden.

Aber das er von außen den Safe nicht anrühren darf halte ich auch für Schwachsinn.

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Re: Verwahrung und Überprüfung

Beitrag von Calcipher » Do 17. Mär 2016, 11:45

Joschy, schön dass du das für Schwachsinn haltest aber Schwachsinn wurde bei mir bisher noch nicht festgestellt. Wie wärs, wennst dir vorher überlegst, wie das was du schreibst so rüberkommt...
Nochmal, ich rede nicht davon, dass der nicht in meinen Tresor reinschauen darf. Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Der darf bei mir gar nichts angreifen, auch nicht die Waffen. Die halte ich ihm hin, so dass er die Nummern ablesen kann und das wars. Das Einzige was der angreift, ist das was er mit hat und was ihm gehört aber sicher nicht mein Eigentum.

Andersherum, ich glaub die Diskussion ob der den Tresor angreifen darf oder nicht ist recht hypothetisch.
Nur, dass wir vom selben reden, es geht um einen Tresor, nicht um ein Klupperlsackerl mit Vorhangschloss dran oder um eine kleine Geldkassette.


Die meisten haben sowas in der Art:
Bild

Wenn mich der Beamte da fragt ob der angeschraubt ist und ich ja sage, dann kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der fragt ob er dran wackeln darf.

Ungeachtet dessen, der Tresor hat an sich schon eine Größe, dass den keiner unbemerkt aus meiner Wohnung rausschleppt und um Diebstahlsicherheit bei einem Einbruch gehts ja nicht. Da sind wir uns auch einig.

Also warum sollte ich den anschrauben müssen?
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Re: Verwahrung und Überprüfung

Beitrag von Joschy5988 » Do 17. Mär 2016, 11:50

Eigenartig wie sich manche Leute hier gleich angegriffen fühlen. Und ich schrieb ja das ICH das für einen Schwachsinn halte. Ich glaube meine Meinung darf ich hier noch äußern oder?

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