Calcipher hat geschrieben:Nur so nebenbei, der Beamte kann gar nicht prüfen ob der Tresor angeschraubt ist oder nicht weil er ihn nicht anfassen darf....
wie kommst jetzt auf das?
Calcipher hat geschrieben:Nur so nebenbei, der Beamte kann gar nicht prüfen ob der Tresor angeschraubt ist oder nicht weil er ihn nicht anfassen darf....
rubylaser694 hat geschrieben:gewo hat geschrieben:wenn behaeltniss so klein / leicht dass man es mitnehmen kann - > anschrauben
gibt es dazu eine Verordnung?
§2 (3) Z2:
Schutz vor fremden Zugriff durch Gewalt gegen Sachen, insbesondere eine der Anzahl und
der Gefährlichkeit von Waffen und Munition entsprechende Ein- oder Aufbruchsicherheit des
Behältnisses oder der Räumlichkeit;
http://iwoe.at/wp-content/uploads/2013/ ... erlass.pdf
S.121-123
Das steht natürlicht nicht so explizit drin, man kann sich's aber ableiten.
In Abs. 2 werden weder Gebote noch Verbote normiert, sondern den Betroffenen und den
Behörden Kriterien zur Verfügung gestellt, die Grundlage zur Entscheidung bieten, ob
Verwahrungssicherheit vorliegt.
rubylaser694 hat geschrieben:
http://iwoe.at/wp-content/uploads/2013/ ... erlass.pdf
S.121-123
Das steht natürlicht nicht so explizit drin, man kann sich's aber ableiten.
Eben, es gibt demnach im Gesetz/Verordnung keine explizite Vorschrift für eine Verankerung!In Abs. 2 werden weder Gebote noch Verbote normiert, sondern den Betroffenen und den
Behörden Kriterien zur Verfügung gestellt, die Grundlage zur Entscheidung bieten, ob
Verwahrungssicherheit vorliegt.
Man braucht nicht strenger als die EU Kommission zu sein!
gewo hat geschrieben:wie kommst jetzt auf das?
Calcipher hat geschrieben:gewo hat geschrieben:wie kommst jetzt auf das?
Warum sollt ich ihm das erlauben?
Stickhead hat geschrieben:Es gibt einen Auftrag, da steht drauf was der Beamte tun muss und tun darf. Den muss er der betroffenen Person auch zeigen.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bun ... 66893.html
Alles andere ist waffenrechtlich nicht gedeckt.
gewo hat geschrieben:rubylaser694 hat geschrieben:
http://iwoe.at/wp-content/uploads/2013/ ... erlass.pdf
S.121-123
Das steht natürlicht nicht so explizit drin, man kann sich's aber ableiten.
Eben, es gibt demnach im Gesetz/Verordnung keine explizite Vorschrift für eine Verankerung!In Abs. 2 werden weder Gebote noch Verbote normiert, sondern den Betroffenen und den
Behörden Kriterien zur Verfügung gestellt, die Grundlage zur Entscheidung bieten, ob
Verwahrungssicherheit vorliegt.
Man braucht nicht strenger als die EU Kommission zu sein!
das sowieso nicht
aber wenn ich in diversen foren was davon lese dass die waffe in eine geldkasette eingesperrt und ins nachtkasterl gelegt eine ordnungsgemaesse verwahrung darstellt dann erhoeht das meinen adrenalinspiegel
nur jemand der sehr ignorant ist oder es absichtlich drauf anlegt jemanden in schwierigkeiten zu bringen der empfiehlt sowas ...
es wurde schon mehrfach gepostet:
je schwerere das behaeltnis und je besser die aussensicherung desto weniger wichtig wird das anschrauben
bei leichten und leicht transportablen behaeltnissen muss es in jedem fall eine - einfache - befestigung geben
es redet kein mensch von betonankern oder 20mm gewindestaengen durch die wand zum nachbarn
aber eine befestigung die es zb zufallspersonen verunmoeglicht ohne viel aufwand und ohne laermerregung das behaeltnis an sich zu nehmen