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Verwahrung und Überprüfung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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bino71
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Re: Verwahrung und Überprüfung

Beitrag von bino71 » Do 17. Mär 2016, 11:51

rubylaser694 hat geschrieben:Das Gesetz darf mir aber nicht vorschreiben das ich z.B. die Möblierung meines Mieters (Möblierte Wohnung) oder den Boden (Parket, Teppich) beschädigen muss um das Behältnis zu montieren!
Das Gesetz darf mir nicht vorschreiben fremdes Eigentum zu beschädigen um den Vorschriften zu genügen!


Das ist absoluter Unsinn!

Das Gesetz schreibt Dir vor was Du zu machen hast:

§ 3. (1) Eine Schusswaffe ist sicher verwahrt, wenn ihr Besitzer sie in zumutbarer Weise vor unberechtigtem – auf Aneignung oder unbefugte Verwendung gerichteten – Zugriff schützt.

(2) Für die Beurteilung der Sicherheit der Verwahrung von Waffen und Munition sind insbesondere folgende Umstände maßgeblich:
1.Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang stehenden Ort, in davon nicht betroffenen Wohnräumen oder in Dritträumen (z.B. Banksafe);
2. Schutz vor fremden Zugriff durch Gewalt gegen Sachen, insbesondere eine der Anzahl und der Gefährlichkeit von Waffen und Munition entsprechende Ein- oder Aufbruchsicherheit des Behältnisses oder der Räumlichkeit;
3. Schutz von Waffen und Munition vor dem Zugriff von Mitbewohnern, die zu deren Verwendung nicht befugt sind;
4. Schutz von Waffen und Munition vor Zufallszugriffen rechtmäßig Anwesender

Das Gesetz schreibt Dir nicht vor wie Du es zu machen hast, nur gar nichts machen Verstöße gegen die obengenannten §.

Calcipher
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Re: Verwahrung und Überprüfung

Beitrag von Calcipher » Do 17. Mär 2016, 11:57

Alle 4 Punkte sind mit einem kleinen Tresor gegeben auch wenn er nicht angeschraubt ist.
Zu 1: Hat mit dem Anschraubthema nichts zu tun.
Zu 2: Schutz vor Zugriff durch Gewalt gegen Sachen, ist gegeben auch wenn er nicht angeschraubt ist.
Zu 3: Schutz vor Zugriff von Mitbewohnern die nicht beerechtigt sind ist gegeben auch wenn er nicht angeschraubt ist.
Zu 4: Schutz vor Zufallszugriff ist gegeben auch wenn er nicht angeschraubt ist.

Auch wenns die überprüfenden Beamten immer wieder behaupten, ist das nirgends rauszulesen.
Zuletzt geändert von Calcipher am Do 17. Mär 2016, 11:58, insgesamt 1-mal geändert.
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Hane
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Re: Verwahrung und Überprüfung

Beitrag von Hane » Do 17. Mär 2016, 11:58

Also wenn der Polizist oder die Polizistin freundlich sind, dürfen sie versuchen, ob mein Waffenschrank wackelt.
Ich hab auch nix dagegen, wenn sie die Waffen angreifen, warum auch?
Wenn sie wollen, können wir uns auch einen Termin zu Probeschießen ausmachen, kein Problem.
Warum sollte ich nicht mit den Beamten zusammenarbeite, die machen auch nur ihre Arbeit.
Meine C und D Waffen zeig ich ihnen nicht, außer sie sind Teil der angeordneten Überprüfung.

Calcipher
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Re: Verwahrung und Überprüfung

Beitrag von Calcipher » Do 17. Mär 2016, 12:00

Hane hat geschrieben:Meine C und D Waffen zeig ich ihnen nicht, außer sie sind Teil der angeordneten Überprüfung.


Ich geb dir vollkommen recht. Wie man in den Wald ruft...

Aber C und D zeige ich ihnen nicht auch wenns auf dem Überprüfungsauftrag stehen mag. Das dürfen sie so zu Kenntnis nehmen und protokollieren. Wie schon im Erlass 2015 steht, sind C und D nicht Bestandteil der Überprüfung (Seite 16 glaub ich).
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Buddy_jo
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Re: Verwahrung und Überprüfung

Beitrag von Buddy_jo » Do 17. Mär 2016, 12:42

Calcipher hat geschrieben:Du kannst ihn auch mit dem Möbelstück verschrauben auf oder in dem er steht.


Hatte zwar noch nicht das vergnügen einer Überprüfung, doch habe ich denn Safe sicherheitshalber am Kastenboden angeschraubt mit Hohlraumdübel.
„Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Bürgerpflicht.“ Bertolt Brecht

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Re: Verwahrung und Überprüfung

Beitrag von bino71 » Do 17. Mär 2016, 13:11

Calcipher hat geschrieben:Alle 4 Punkte sind mit einem kleinen Tresor gegeben auch wenn er nicht angeschraubt ist.
Zu 1: Hat mit dem Anschraubthema nichts zu tun.
Zu 2: Schutz vor Zugriff durch Gewalt gegen Sachen, ist gegeben auch wenn er nicht angeschraubt ist.
Zu 3: Schutz vor Zugriff von Mitbewohnern die nicht beerechtigt sind ist gegeben auch wenn er nicht angeschraubt ist.
Zu 4: Schutz vor Zufallszugriff ist gegeben auch wenn er nicht angeschraubt ist.
Auch wenns die überprüfenden Beamten immer wieder behaupten, ist das nirgends rauszulesen.

Du kannst auch ein Doppelklebeband verwenden, wenn Dir das Wort angeschraubt nicht gefällt.

Wenn ich ein 30 kg Tresor mitnehmen kann, dann ist die "Schutz vor fremden Zugriff durch Gewalt gegen Sachen ... für die Ein- oder Aufbruchsicherheit des Behältnisses" nicht gegeben.

rubylaser694
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Re: Verwahrung und Überprüfung

Beitrag von rubylaser694 » Do 17. Mär 2016, 13:12

bino71 hat geschrieben:
rubylaser694 hat geschrieben:Das Gesetz darf mir aber nicht vorschreiben das ich z.B. die Möblierung meines Mieters (Möblierte Wohnung) oder den Boden (Parket, Teppich) beschädigen muss um das Behältnis zu montieren!
Das Gesetz darf mir nicht vorschreiben fremdes Eigentum zu beschädigen um den Vorschriften zu genügen!

Das ist absoluter Unsinn!
Das Gesetz schreibt Dir vor was Du zu machen hast:

§ 3. (1) Eine Schusswaffe ist sicher verwahrt, wenn ihr Besitzer sie in zumutbarer Weise vor unberechtigtem – auf Aneignung oder unbefugte Verwendung gerichteten – Zugriff schützt.

(2) Für die Beurteilung der Sicherheit der Verwahrung von Waffen und Munition sind insbesondere folgende Umstände maßgeblich:
1.Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang stehenden Ort, in davon nicht betroffenen Wohnräumen oder in Dritträumen (z.B. Banksafe);
2. Schutz vor fremden Zugriff durch Gewalt gegen Sachen, insbesondere eine der Anzahl und der Gefährlichkeit von Waffen und Munition entsprechende Ein- oder Aufbruchsicherheit des Behältnisses oder der Räumlichkeit;
3. Schutz von Waffen und Munition vor dem Zugriff von Mitbewohnern, die zu deren Verwendung nicht befugt sind;
4. Schutz von Waffen und Munition vor Zufallszugriffen rechtmäßig Anwesender
Das Gesetz schreibt Dir nicht vor wie Du es zu machen hast, nur gar nichts machen Verstöße gegen die obengenannten §.

Manche Leut machen aus einer Maus immer einen Elefanten! :doh:
Eine Beschädigung fremden Eigentums (Bodenbelag, Möblierung), auf Grund einer vorgeschriebenen Verankerung, ist NICHT zumutbar! Pasta!
Die Behörde könnte dann aber, wenn eine Verankerung nicht möglich ist, aus Ermessengründen einen anderen größeren oder massiveren Schrank vorschreiben! Somit sollte den Aufbewahrungsvorschriften genüge getan sein, ohne das man den Schrank z.B. im 100€/m² Parket des Vermieters verankern muss!
Kommt IMMER auf die jeweilige Lebenssituation desjenigen an! Steht ja auch in der Verordnung!


BTW...Die Eingangsfrage im Thread war: "MUSS ein safe mit der wand oder dem boden verschraubt werden?"
Es war auch nie von "Geldkassette" die Rede sondern von einem Safe!

Meine Antwort: Nein musst du nicht zwingend!....nur wenn...blabla siehe ~27 Seiten vorher! :roll:
Don't steal! - The government hates competition!
"Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh." Henry Ford

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Re: Verwahrung und Überprüfung

Beitrag von Calcipher » Do 17. Mär 2016, 13:31

bino71 hat geschrieben:Wenn ich ein 30 kg Tresor mitnehmen kann, dann ist die "Schutz vor fremden Zugriff durch Gewalt gegen Sachen ... für die Ein- oder Aufbruchsicherheit des Behältnisses" nicht gegeben.


Ich glaube, dass das anders zu lesen ist.

2. Schutz vor fremden Zugriff durch Gewalt gegen Sachen, insbesondere eine der Anzahl und der Gefährlichkeit von Waffen und Munition entsprechende Ein- oder Aufbruchsicherheit des Behältnisses oder der Räumlichkeit;

Schutz vor Zugriff bezieht sich auf die Waffe, nicht auf das Behältnis.
Die Gewalt, bezieht sich auf das Behältnis sowie die Ein- und Aufbruchssicherheit.

Zugriff auf das Behältnis besteht zwar aber die Ein- und Aufbruchssicherheit ist durch die Beschaffenheit des Behältnisses gegeben.

Von Schutz vor Diebstahl des Behältnisses steht da nicht. Grundsätzlich darf ich davon ausgehen, dass die Personen, denen ich Zutritt zum aufbewahrungsort gestatte, auch vertrauenswürdig und rechtschaffen sind.
Sprich, meine Freunde oder etwaige Mitbewohner werden mir den Tresor nicht davontragen.

Wenn ich alleine in einer Wohnung lebe, dann kann ich die Waffe auch unversperrt aufbewahren, da in diesem Fall das ein- und aufbruchssichere Behältnis die Wohung ist. Besondere Vorkehrungen zur Vermeidung von Diebstahl muss man nicht treffen. Zumindest wurde das in der Vergangenheit so akzeptiert.

Wenn das in diesem Fall so gehandhabt wird, warum sollte dann ein Tresor verschraubt werden müssen?
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Re: Verwahrung und Überprüfung

Beitrag von Martin P » Do 17. Mär 2016, 13:42

rubylaser694 hat geschrieben:Pasta!


RAmen!

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Re: Verwahrung und Überprüfung

Beitrag von ronhan » Do 17. Mär 2016, 13:44

Calcipher hat geschrieben:Alle 4 Punkte sind mit einem kleinen Tresor gegeben auch wenn er nicht angeschraubt ist.
Zu 1: Hat mit dem Anschraubthema nichts zu tun.
Zu 2: Schutz vor Zugriff durch Gewalt gegen Sachen, ist gegeben auch wenn er nicht angeschraubt ist.
Zu 3: Schutz vor Zugriff von Mitbewohnern die nicht beerechtigt sind ist gegeben auch wenn er nicht angeschraubt ist.
Zu 4: Schutz vor Zufallszugriff ist gegeben auch wenn er nicht angeschraubt ist.

Auch wenns die überprüfenden Beamten immer wieder behaupten, ist das nirgends rauszulesen.


:clap:

Manche machen's sich halt selbst gern schwer.
Grüße, Ronald

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Re: Verwahrung und Überprüfung

Beitrag von Maddin » Do 17. Mär 2016, 14:02

Joschy5988 hat geschrieben:Ich glaube das mit dem angreifen kommt daher das es heißt er darf nicht in den Tresor hineinschauen. Da hier angeblich Grundrechte verletzt werden.

Aber das er von außen den Safe nicht anrühren darf halte ich auch für Schwachsinn.


Warum sollte er den Safe überhaupt anrühren ? Zum Glück führen wie hier nicht so eine Diskussion wie in Deutschland, wo viele Mieter das Problem mit dem Verschrauben ihrer Safes wirklich haben.

Eine Frage habe ich aber an euch, was wird bei dieser Überprüfung eigentlich gemacht ? Ich habe die WBK ca. seit einem halben Jahr und bisher keine Kontrolle gehabt. Habe aber immer von unterschiedlichen Vorgehensweisen bei diesen Überprüfungen gehört, einmal werden C und D verlangt (obwohl die nicht kontrolliert werden), dann wollen sie wieder in den Safe reinschauen (was sie eigentlich auch nicht dürfen) und jetzt wollen sie schon die Waffen UND den Safe angreifen ? Geht das nicht etwas zu weit was ich manche Polizisten anmaßen ?

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Re: Verwahrung und Überprüfung

Beitrag von diver99 » Do 17. Mär 2016, 14:45

Maddin hat geschrieben:
Joschy5988 hat geschrieben:Ich glaube das mit dem angreifen kommt daher das es heißt er darf nicht in den Tresor hineinschauen. Da hier angeblich Grundrechte verletzt werden.

Aber das er von außen den Safe nicht anrühren darf halte ich auch für Schwachsinn.


Warum sollte er den Safe überhaupt anrühren ? Zum Glück führen wie hier nicht so eine Diskussion wie in Deutschland, wo viele Mieter das Problem mit dem Verschrauben ihrer Safes wirklich haben.

Eine Frage habe ich aber an euch, was wird bei dieser Überprüfung eigentlich gemacht ? Ich habe die WBK ca. seit einem halben Jahr und bisher keine Kontrolle gehabt. Habe aber immer von unterschiedlichen Vorgehensweisen bei diesen Überprüfungen gehört, einmal werden C und D verlangt (obwohl die nicht kontrolliert werden), dann wollen sie wieder in den Safe reinschauen (was sie eigentlich auch nicht dürfen) und jetzt wollen sie schon die Waffen UND den Safe angreifen ? Geht das nicht etwas zu weit was ich manche Polizisten anmaßen ?


Ich hatte seit der Einführung der Kontrollen schon mehrere Überprüfungen. Die ersten Kontrollen waren überhaupt lustig, da gab's einen Anruf von der Polizei und du bist mit den Kanonen auf den Posten gefahren. Ja, das waren noch Zeiten. ;-)

Bei der letzten Kontrolle, nach Einführung des ZWR, wollte der Beamte neben den Kat B auch die Kat C sehen. Das habe ich mit dem Verweis auf den Überprüfungsauftrag verweigert. Ich hatte damals das Gefühl, dass der Polizist bei dieser Gelegenheit den Auftrag überhaupt das erste Mal richtig gelesen hat. Bestanden hat er danach nicht darauf. Diesen Umstand könnte man eigentlich sehr einfach beheben , indem man auf der Liste die zu überprüfenden Waffen und die nicht zu prüfenden Waffen trennt. Momentan steht das nur eine Kolonne mit der jeweiligen Kategorie. Da kennen sich halt viele Beamte nicht aus und glauben, sie müssten alles kontrollieren.

Den KW-Tresor und auch den LW-Schrank hat er nur von außen begutachtet. Die Waffen hat er nicht berührt, sondern nur optisch die Seriennummern mit seiner Liste verglichen.

Bis auf den Umstand, dass er die "Waffenkontrolle" zu Beginn quer über die Gasse bekannt gegeben hat, lief sonst alles ohne Probleme.

LG
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!

Benjamin Franklin (1706 - 1790)

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Re: Verwahrung und Überprüfung

Beitrag von mitmart » Do 17. Mär 2016, 17:02

Maddin hat geschrieben:
Joschy5988 hat geschrieben: und jetzt wollen sie schon die Waffen UND den Safe angreifen ? Geht das nicht etwas zu weit was ich manche Polizisten anmaßen ?

Was hast du eigentlich für ein Problem damit wenn jemand dein Heiligtum angreift? Bin bisher 3x überprüft worden ich hab sie ihm jedesmal in die Hand gedrückt, eine lustige Stunde mit Geplauder und Fachsimpeln verbracht , Nach c-Waffen hat er nicht gefragt, aber nachdem wir über die Erlegung meines letzten Rehbocks gesprochen haben konnte ich ihm den Wunsch meinen neuen Sabatti Kipplaufstutzen mal zu begrabbeln auch nicht ausschlagen, war ganz begeistert davon, wenn er den damals probieren hätte wollen wär ich auch mit ihm auf den Stand gefahren oder hätte ihn ihm mal geliehen. Hab da kein Problem damit. Die machen nur ihren Job und bei mir machen sie ihn sogar gerne ;)

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McMonkey
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Re: Verwahrung und Überprüfung

Beitrag von McMonkey » Do 17. Mär 2016, 17:21

Eine lustige Stunde für den Hrn. Polizisten... das ist Steuergeldverschwendung wie aus dem Lehrbuch.

naja ...

Aber es freut mich, dass du so einen guten Draht zum Amtshandelden hast.
Was man nicht tut, geschieht auch nicht.

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Re: Verwahrung und Überprüfung

Beitrag von Heisenberg » Do 17. Mär 2016, 17:36

McMonkey hat geschrieben:Eine lustige Stunde für den Hrn. Polizisten... das ist Steuergeldverschwendung wie aus dem Lehrbuch.

naja ...

Aber es freut mich, dass du so einen guten Draht zum Amtshandelden hast.


Naja man könnte es als "Öffentlichkeitsarbeit" definieren :lol:
I´m the one who knocks!

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