ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Calcipher
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 505
Registriert: Mo 21. Dez 2015, 21:16

Re: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??

Beitrag von Calcipher » Mo 21. Mär 2016, 08:35

Ah ok, dann ist des so ungefähr wie der Kettner in Salzburg, der auch abhängig vom Mitarbeiter das deutsche mit unserem WaffG vermischt :D
No one will ban your sporting rifle. They will call it terrorists weapon first.

Benutzeravatar
schurl45
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 449
Registriert: Mo 11. Jan 2016, 16:12
Wohnort: Weinviertel

Re: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??

Beitrag von schurl45 » Mo 21. Mär 2016, 08:53

Plinkster hat geschrieben:Bei Wiener Wertgarner wurden mir schon diverse absurde Sachen erzählt. Zivis dürfen keine C und D Waffen kaufen, Fiocchi EMB braucht man einen Schützenpass, Hornady Critical Defense braucht man einen Waffenpass usw. usw. Ist halt einen der Mitarbeiter dort, der sich mit viel Zeug nicht auskennt und dann offenbar seine eigenen Vorschriften erfindet.
Da wird "Magazine nur mit WBK" vermutlich vom selben kommen

Servus, ich habe gleiche Erfahrung gemacht, der Junge verlangt WBK auch wenn du sich was anschauen willst, sehr Spezial dort, man verliert irgendwann lust dort einzukaufen
.22 LR
9mm Para
.45 ACP
.223 Rem
.308 Win
cal.12

Benutzeravatar
Irwin J. Finster
Supporter .500 S&W
Supporter .500 S&W
Beiträge: 4508
Registriert: Di 27. Dez 2011, 21:34
Wohnort: Beim' Charles Nebenan....

Re: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??

Beitrag von Irwin J. Finster » Mo 21. Mär 2016, 09:07

Der einfachste und wirksamste Kundenprotest ist da nichts mehr zu kaufen. AR Mags gibt's eh überall.

Gesendet von meinem SM-G925F mit Tapatalk
  ▲
▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero

Bild

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36573
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??

Beitrag von gewo » Mo 21. Mär 2016, 09:15

schurl45 hat geschrieben:...der Junge verlangt WBK auch wenn du sich was anschauen willst, sehr Spezial dort, man verliert irgendwann lust dort einzukaufen


hi

wenn du bei uns eine B waffe in die hand nehmen willst musst du auch vorher irgendeinen lichtbildausweis hergeben.

fuehrerschein, personalausweis, wbk , irgendwas

was soll ich sonst tun wenn du das ding schnappst und wegrennst und ich habe keinerlei daten von dir...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
schurl45
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 449
Registriert: Mo 11. Jan 2016, 16:12
Wohnort: Weinviertel

Re: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??

Beitrag von schurl45 » Mo 21. Mär 2016, 09:20

gewo hat geschrieben:
schurl45 hat geschrieben:...der Junge verlangt WBK auch wenn du sich was anschauen willst, sehr Spezial dort, man verliert irgendwann lust dort einzukaufen


hi

wenn du bei uns eine B waffe in die hand nehmen willst musst du auch vorher irgendeinen lichtbildausweis hergeben.

fuehrerschein, personalausweis, wbk , irgendwas

was soll ich sonst tun wenn du das ding schnappst und wegrennst und ich habe keinerlei daten von dir...

das hat aber doch keine Grundlage, Ausweis? vielleicht aber WBK, nein, ich will nix kaufen sondern was anschauen und man muss schon unterscheiden können..
.22 LR
9mm Para
.45 ACP
.223 Rem
.308 Win
cal.12

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36573
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??

Beitrag von gewo » Mo 21. Mär 2016, 09:22

schurl45 hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
schurl45 hat geschrieben:...der Junge verlangt WBK auch wenn du sich was anschauen willst, sehr Spezial dort, man verliert irgendwann lust dort einzukaufen


hi

wenn du bei uns eine B waffe in die hand nehmen willst musst du auch vorher irgendeinen lichtbildausweis hergeben.

fuehrerschein, personalausweis, wbk , irgendwas

was soll ich sonst tun wenn du das ding schnappst und wegrennst und ich habe keinerlei daten von dir...

das hat aber doch keine Grundlage, Ausweis? vielleicht aber WBK, nein, ich will nix kaufen sondern was anschauen und man muss schon unterscheiden können..


die grundlage ist die entsprechende weisung meiner aufsichtsbehoerde im zuge der betriebsanlagengenehmigung

was soll ich machen wenn du die zur ansicht uebergebene glock schnappst und rennst?
das feuer eroeffnen? ;-)
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
schurl45
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 449
Registriert: Mo 11. Jan 2016, 16:12
Wohnort: Weinviertel

Re: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??

Beitrag von schurl45 » Mo 21. Mär 2016, 09:29

gewo hat geschrieben:
die grundlage ist die entsprechende weisung meiner aufsichtsbehoerde im zuge der betriebsanlagengenehmigung

was soll ich machen wenn du die zur ansicht uebergebene glock schnappst und rennst?
das feuer eroeffnen? ;-)

das muss du wissen was du im so a Fall machen sollst oder darfst
.22 LR
9mm Para
.45 ACP
.223 Rem
.308 Win
cal.12

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36573
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??

Beitrag von gewo » Mo 21. Mär 2016, 09:34

schurl45 hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
die grundlage ist die entsprechende weisung meiner aufsichtsbehoerde im zuge der betriebsanlagengenehmigung

was soll ich machen wenn du die zur ansicht uebergebene glock schnappst und rennst?
das feuer eroeffnen? ;-)

das muss du wissen was du im so a Fall machen sollst oder darfst


eben nix
und daher muss ich in der lage sein die identitaet des kriminellen bei der verlustanzeige angeben zu koennen

daher werden vor dem aushaendigen von waffen an kunden grundsaetzlich lichtbildausweise einbehalten

wbk fuer magazinverkauf im inland ist bullshit, logisch

wbk fuer magazinversand ins ausland ist klar, geht nicht anders
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
schurl45
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 449
Registriert: Mo 11. Jan 2016, 16:12
Wohnort: Weinviertel

Re: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??

Beitrag von schurl45 » Mo 21. Mär 2016, 09:39

gewo hat geschrieben:
schurl45 hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
die grundlage ist die entsprechende weisung meiner aufsichtsbehoerde im zuge der betriebsanlagengenehmigung

was soll ich machen wenn du die zur ansicht uebergebene glock schnappst und rennst?
das feuer eroeffnen? ;-)

das muss du wissen was du im so a Fall machen sollst oder darfst


eben nix
und daher muss ich in der lage sein die identitaet des kriminellen bei der verlustanzeige angeben zu koennen

daher werden vor dem aushaendigen von waffen an kunden grundsaetzlich lichtbildausweise einbehalten

wbk fuer magazinverkauf im inland ist bullshit, logisch

wbk fuer magazinversand ins ausland ist klar, geht nicht anders


:at1:
.22 LR
9mm Para
.45 ACP
.223 Rem
.308 Win
cal.12

Benutzeravatar
rhodium
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 4561
Registriert: Fr 14. Mai 2010, 14:12
Wohnort: Bezirk Feldkirch / Vlbg

Re: AW: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??

Beitrag von rhodium » Mo 21. Mär 2016, 09:51

Verstehe Gewo hier voll und ganz. Gerade als Waffenhändler will man nicht mit "sowas" auffallen. Ich würde auch keinem 5 Unzen Gold zur Ansicht geben, bevor ich nicht weiß, ob der Interessent auch zahlen kann. Am besten man macht sowas auf einem dunklen Autobahnrastplatz ;-)

piefke
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 654
Registriert: So 9. Sep 2012, 11:55

Re: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??

Beitrag von piefke » Mo 21. Mär 2016, 10:21

Geiz ist geil ist nicht alles Leute , ihr müsst euer Kaufverhalten nicht wegen ein paar Euro an Spinner anpassen.
Z.b. bonowi eka wollte der Versender auch WBK oder Jagdkarte von mir. Habe ich dann drauf verzichtet, obwohl ich das hätte scannen können und hab den halt für 15 Euro mehr bei einem "normalen" versender gekauft.

Das gleiche bei Messern (bestellt aus Deutschland) manche Händler wollen für jedes Messer meinen Ausweis sehen. Das mache ich sucht nicht mit, ich kenne die Waffeneigenschaft nach dt. Waffengesetz und wann ein altersnachweis erforderlich ist.

Benutzeravatar
schurl45
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 449
Registriert: Mo 11. Jan 2016, 16:12
Wohnort: Weinviertel

Re: AW: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??

Beitrag von schurl45 » Mo 21. Mär 2016, 10:24

rhodium hat geschrieben:Verstehe Gewo hier voll und ganz. Gerade als Waffenhändler will man nicht mit "sowas" auffallen. Ich würde auch keinem 5 Unzen Gold zur Ansicht geben, bevor ich nicht weiß, ob der Interessent auch zahlen kann. Am besten man macht sowas auf einem dunklen Autobahnrastplatz ;-)

so ganz stimmt das aber auch nicht, wenn ich mir bei Juwelier was anschauen will und meine jetzt nix um 200€ oder so, dann verlang er auch kein Ausweis, aber OK, es gibt auch Händler wo man sich Waffen anschauen kann ohne dass die gleich Angst haben dass du wegrennst ;)
.22 LR
9mm Para
.45 ACP
.223 Rem
.308 Win
cal.12

Benutzeravatar
rupi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 7052
Registriert: Fr 11. Jan 2013, 14:07
Wohnort: Mitteleuropa

Re: AW: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??

Beitrag von rupi » Mo 21. Mär 2016, 10:26

schurl45 hat geschrieben:
rhodium hat geschrieben:Verstehe Gewo hier voll und ganz. Gerade als Waffenhändler will man nicht mit "sowas" auffallen. Ich würde auch keinem 5 Unzen Gold zur Ansicht geben, bevor ich nicht weiß, ob der Interessent auch zahlen kann. Am besten man macht sowas auf einem dunklen Autobahnrastplatz ;-)

so ganz stimmt das aber auch nicht, wenn ich mir bei Juwelier was anschauen will und meine jetzt nix um 200€ oder so, dann verlang er auch kein Ausweis, aber OK, es gibt auch Händler wo man sich Waffen anschauen kann ohne dass die gleich Angst haben dass du wegrennst ;)

nur dass Goldbesitz ohne Lizenz nicht illegal ist...
member the old PD design ? oh I member

emanuel2408
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 282
Registriert: Sa 12. Dez 2015, 08:31

Re: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??

Beitrag von emanuel2408 » Mo 21. Mär 2016, 10:26

Wenn ein Händler beim Kauf von Magazinen eine Kopie der WBK verlangt, dann kann er dies ohne gesetzliche Grundlage (die es ja in diesem Fall nicht gibt) durchaus im Rahmen der Privatautonomie machen. Der Kunde andererseits muss wiederum im Rahmen der Privatautonomie beim entsprechenden Händler nichts kaufen. Eigentlich eine ganz klar Geschichte und da es insbesondere in Wien genug Händler gibt, lässt man in einem solchen Fall sein Geld eben wo anders liegen. Dass diese Vorgehensweise seitens des Händlers mehr als fragwürdig ist, wurde hier eh schon erläutert...

Benutzeravatar
BigBen
gun nut
gun nut
Beiträge: 17536
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:14
Wohnort: Wien

Re: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??

Beitrag von BigBen » Mo 21. Mär 2016, 10:27

Wenn er das als Auflage von der Behörde erhalten hat...soll er dann dagegen verstoßen und seine Betriebsanlagengenehmigung riskieren?
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

Antworten