@Martin P.
Grenze ist doch, was geht den das an? Wenn ich mit der Neuerwerbung herumrenne und der Händler oder die Privatperson lässt sich 6 Wochen Zeit für die Meldung, dann ist das halt so sein Recht. Was soll ich dazu bringen, ausser "ist halt so, magst ein Taschentuch"?
Wenn er mir was wegnehmen will, nunja, Du kannst mir nur wegnehmen was mir gehört, auch hier sind Fristen rückwirkend.
Ich bleibe übrigens nicht auf Kosten sitzen, ich habe mich und die mit mir "versippten" WP und WBK Besitzer gegen sowas rechtlich abgesichert. Seit über 10 Jahren.
gewo hat geschrieben:Wiseli hat geschrieben:Ich finde das ehrlich und nicht unhöflich kontraproduktiv.
Wie komme ich dazu interne Vorgänge offenzulegen?
der kauf oder verkauf einer schusswaffe ist alles andere als ein "interner vorgang"
Naja, es ist ein privates Rechtsgeschäft zwischen Personen, die kein Gewinnstreben haben. Es will halt keiner zu grosses Minus machen. Du hast sicherlich eine erlaubte Wertung, nur wenn ich und Person C intern kurzfristige Überlassungen praktizieren, wozu eine Doku? Mir erschließt sich der Sinn nicht. Rekonstruieren tut eh der Fachmann gegen den Verleumder unter Beachtung aller Fristen im nachhinein.
Ich habe Bauchweh damit anzubieten eine Unschuld zu beweisen, das ist nicht meine Pflicht.
Workflow ist der andere erhebt einen Vorwurf, und wir erklären ihm, woran das scheitert und wo die Suppe zu dünn ist (Justizminister, RIP).