pembino hat geschrieben:Zusätzlich dann noch Amendment 52 zu Article 7 – paragraph 4The maximum duration of an authorisation shall not exceed five years, unless Member States have implemented a system of continuous monitoring referred to in the first subparagraph of Article 5(2). The authorisation may be renewed if the conditions on the basis of which it was granted are still fulfilled.
Dies bezieht sich auf den zuvor zitierten teil, heißt also solange ein Mitgliedsstaat kein System wie im oberen Artikel geschaffen hat sollten Bewilligungen nur für die Dauer von max. 5 Jahren ausgestellt werden und nur dann erneuert werden wenn die Bedingungen nach wie vor erfüllt sind unter der sie erteilt wurde. Somit schließt sich ja der Kreis und man kommt um das System das regelmäßige Gesundheitschecks durchgeführt werden nicht herum.
Hoffe (lieber wäre mir wenn nicht) dass ich das richtig verstanden habe und dies also der Stand der Dinge ist. Wenn dem so ist können wir uns ja schon mal warm anziehen...
So wie ich das sehe sind das nicht nur die Gesundheitschecks sondern auch der "Bedarf".
Wenn dem so sein sollte ist es genau das vor dem gewarnt wurde, wenn es "böse" ausgelegt wird ist es das Ende des WP in Österreich (da ja für niemanden mehr ein Bedarf besteht laut Rechtssprechung)