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Entwurf zur Europäischen Feuerwaffenrichtlinie – gelesen!

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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austriangunner
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Entwurf zur Europäischen Feuerwaffenrichtlinie – gelesen!

Beitrag von austriangunner » Do 31. Mär 2016, 01:49

Der Entwurf zur neuen Europäischen Feuerwaffenrichtlinie – gelesen und interpretiert

HIER DER AKTUELLE ENTWURF AUF ENGLISCH

Nun ist die Katze also aus dem Sack - nach kurzer Sichtung des gestern veröffentlichten Entwurfs zur neuen Europäischen Feuerwaffenrichtlinie hier ein Abriss einiger maßgeblicher Punkte nach meinem Verständnis:

1) Periodische Überprüfungen von Waffen UND Munition.
2) Befristung von Waffendokumenten auf 5 Jahre und wiederkehrende medizinische Überprüfungen von Waffenbesitzern (ebenfalls 5 Jahre) - laut Entwurf möglicher Entzug nur auf Basis von Nichteinhaltung der AUSTELLUNGSKRITERIEN.
3) Fernverkauf (Internet etc.) von Waffen, Waffenteilen und Munition für Privatpersonen nur mehr mit PERSÖNLICHER Übergabe erlaubt.
4) Einheitliche Standards für Deaktivierung von Waffen und für Gas- / Signalwaffen.
5) Gute Gründe für Waffenbesitz müssen vorliegen – diese liegen im Ermessen der jeweiligen Staaten (als Beispiele werden Jagd, Sportschießen, wissenschaftliche oder technische Interessen, re-enactment, filmerische Zwecke oder historische Wissenschaften genannt).
6) Wenn zu Signalwaffen umgebaute oder deaktivierte Waffen zurückgebaut werden KÖNNTEN (nicht nach neuem Standard umgebaut), verbleiben diese in den jeweiligen Kategorien.
7) Deaktivierte Waffen bleiben im System registriert (auf letzten Besitzer).
8) Erstellung von 3D Drucker Plänen von Waffen unter Strafe gestellt.
9) Kategorie B8 (Halbautomaten mit wechselbaren Magazinen) eingeführt.
10) Kategorie B9 (Halbautomaten mit Randfeuerzündung in Kaliber .22 oder kleiner) eingeführt.

Mein besonderes Interesse erwecken vor allem folgende Punkte:

ad 2) Möglicherweise könnten in meiner Rezeption BEREITS AUSGESTELLTE Dokumente nicht unter die Überprüfungspflicht fallen – zumindest ein Hoffnungsschimmer für aktuelle Waffenbesitzer und deren juristische Vertreter?
ad 5) Die persönliche Selbstverteidigung wird explizit NICHT als Grund für den Waffenbesitz genannt - möglicherweise eine stille Abschaffung eines wichtigen Ausstellungsarguments?
ad 9) Wenn die Kategorie B8 eingeführt wird (ohne die Kategorie B7 zu entfernen), scheint die Problematik um ein Verbot der zivilen Halbautomaten wohl vom Tisch zu sein?
ad 9) EDIT (danke an @gewo für den Denkanstoss): Wenn die Kategorie B8 eingeführt wird (ohne die Kategorie B7 zu entfernen), scheint die Problematik um ein Verbot der zivilen Halbautomaten augenscheinlich vom Tisch zu sein - doch offenbar geht es eher darum, die Kategorie weiter zu unterteilen, damit B7 leichter verboten werden kann (ohne die B5 Jäger und die B9 Kleinkaliberfans zu verärgern)?

Alle Angaben und Erkenntnisse beruhen auf meiner Übersetzung und Interpretation des Dokuments - alle Angaben sind daher ohne Gewähr!

Bis bald,
Euer Austrian Gunner!
Zuletzt geändert von austriangunner am Do 31. Mär 2016, 10:06, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Entwurf zur Europäischen Feuerwaffenrichtlinie – gelesen

Beitrag von gewo » Do 31. Mär 2016, 01:57

austriangunner hat geschrieben:ad 9) Wenn die Kategorie B8 eingeführt wird (ohne die Kategorie B7 zu entfernen), scheint die Problematik um ein Verbot der zivilen Halbautomaten wohl vom Tisch zu sein?


bestenfalls voruebergehend

in wirklichkeit der anlauf dazu entweder schon im letzten moment in der abstimmung im sommer oder bald darauf das thema halbautomaten noch einmal auf den tisch zu bringen

im moment haben die halbautomatenbesitzer und freunde aufgeschrien
die 22lr besitzer genauso wie der eine oder andere jaeger ect

wenn man nun in B7 (ohne abnehmbares magazin vulgo jagdlich)
in B8 (phoooese phooooese schwarze halbautomaten mit abnehmbarem magazin)
und B9 (kleinkaliber HAs) unterscheidet

dann wird ein verbot von B8 wesentlich weniger schwer durchzubringen sein
denn der handel verdient an den jagdplempen das meiste geld
politisch ist auch der druck ueber den jagdlichen bereich stark
die kleinkaliber dinger sind weiter verbreitet als die GK, die werden alle aufatmen und sagen ... zum glueck wollns eh nur die B8 abschaffen ...

eine unterteilung in untergruppen dient wohl nur der aufsplitterung des widerstandes gegen die abschaffung an sich
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Re: Entwurf zur Europäischen Feuerwaffenrichtlinie – gelesen

Beitrag von austriangunner » Do 31. Mär 2016, 02:22

gewo hat geschrieben:eine unterteilung in untergruppen dient wohl nur der aufsplitterung des widerstandes gegen die abschaffung an sich

Du hast vollkommen Recht - das hab ich natürlich überhaupt so nicht erkannt in der ersten Euphorie - vielen Dank dafür!
Ich hab mir erlaubt, das kurz in meinem Blog zu ergänzen (und Dich natürlich als Quelle zu nennen)...

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Re: Entwurf zur Europäischen Feuerwaffenrichtlinie – gelesen

Beitrag von DerDaniel » Do 31. Mär 2016, 09:20

Das alles, u.a. der von gewo angesprochene Punkt, wir schon bisal länger im zugehörigen Thema diskutiert. Insofern hättest du dir nicht die Mühe machen müssen alles selber zu machen

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Re: Entwurf zur Europäischen Feuerwaffenrichtlinie – gelesen

Beitrag von McMonkey » Do 31. Mär 2016, 09:30

Zusammengefasst, deutsch ... somit ist das für die nicht Fremdsprachen-Sprechenden wie mich eine Erleichterung. Danke dafür. Mühe... sinvolle Mühe!
Was man nicht tut, geschieht auch nicht.

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Re: Entwurf zur Europäischen Feuerwaffenrichtlinie – gelesen

Beitrag von Incite » Do 31. Mär 2016, 09:31

Wenn ich es richtig im Kopf habe bei Distanzverkäufen, diese dürfen auch noch mit autorisierten Händlern durchgeführt werden.

@Austriangunner: Ich besitze mehrere B7 HA, es kommt für mich keine Freude auf. Ich sehe den Ford´schen Vorschlag auch noch als Anfang vom Ende. Die will hier maximal regulieren - leider :(
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Re: Entwurf zur Europäischen Feuerwaffenrichtlinie – gelesen

Beitrag von meshuggah » Do 31. Mär 2016, 09:49

gewo hat geschrieben:
austriangunner hat geschrieben:ad 9) Wenn die Kategorie B8 eingeführt wird (ohne die Kategorie B7 zu entfernen), scheint die Problematik um ein Verbot der zivilen Halbautomaten wohl vom Tisch zu sein?


bestenfalls voruebergehend

in wirklichkeit der anlauf dazu entweder schon im letzten moment in der abstimmung im sommer oder bald darauf das thema halbautomaten noch einmal auf den tisch zu bringen

im moment haben die halbautomatenbesitzer und freunde aufgeschrien
die 22lr besitzer genauso wie der eine oder andere jaeger ect

wenn man nun in B7 (ohne abnehmbares magazin vulgo jagdlich)
in B8 (phoooese phooooese schwarze halbautomaten mit abnehmbarem magazin)
und B9 (kleinkaliber HAs) unterscheidet

dann wird ein verbot von B8 wesentlich weniger schwer durchzubringen sein
denn der handel verdient an den jagdplempen das meiste geld
politisch ist auch der druck ueber den jagdlichen bereich stark
die kleinkaliber dinger sind weiter verbreitet als die GK, die werden alle aufatmen und sagen ... zum glueck wollns eh nur die B8 abschaffen ...

eine unterteilung in untergruppen dient wohl nur der aufsplitterung des widerstandes gegen die abschaffung an sich


Dann wird sich in Europa ein großer Markt für Bulletbuttons, ähnlich wie in Kalifornien, eröffnen ;P

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Re: Entwurf zur Europäischen Feuerwaffenrichtlinie – gelesen

Beitrag von Heisenberg » Do 31. Mär 2016, 09:59

meshuggah hat geschrieben:
Dann wird sich in Europa ein großer Markt für Bulletbuttons, ähnlich wie in Kalifornien, eröffnen ;P

Was tut der genau?
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Re: Entwurf zur Europäischen Feuerwaffenrichtlinie – gelesen

Beitrag von austriangunner » Do 31. Mär 2016, 10:08

DerDaniel hat geschrieben:Das alles, u.a. der von gewo angesprochene Punkt, wir schon bisal länger im zugehörigen Thema diskutiert. Insofern hättest du dir nicht die Mühe machen müssen alles selber zu machen

Danke für die Info - natürlich habe ich die bisherige Diskussion ebenfalls verfolgt - allerdings ist das aktuelle Dokument erst jetzt erschienen, also wollte ich auf den tatsächlichen Entwurf nochmals eingehen...

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Re: Entwurf zur Europäischen Feuerwaffenrichtlinie – gelesen

Beitrag von austriangunner » Do 31. Mär 2016, 10:10

Heisenberg hat geschrieben:
meshuggah hat geschrieben:
Dann wird sich in Europa ein großer Markt für Bulletbuttons, ähnlich wie in Kalifornien, eröffnen ;P

Was tut der genau?

Ein Bullet Button ist eine zusätzlich angebrachte Verriegelung und verhindert, dass ein wechselbares Magazin ohne Werkzeug abgenommen werden kann - daher handelt es sich dann nicht mehr um eine Waffe mit austauschbarem Magazin im eigentlichen Sinne...

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Re: Entwurf zur Europäischen Feuerwaffenrichtlinie – gelesen

Beitrag von DerDaniel » Do 31. Mär 2016, 10:11

Heisenberg hat geschrieben:Was tut der genau?

Der Fixiert das Magazin semi permanent in der Waffe, dass du es nicht ohne Werkzeug entfernen kannst.
In den meisten Fällen ist es ein versenkter Knopf, der mit einem Stift oder einer schmalen Patrone bedient werden kann, daher auch Bulletbutton.

Da war jemand schneller...

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Heisenberg
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Re: Entwurf zur Europäischen Feuerwaffenrichtlinie – gelesen

Beitrag von Heisenberg » Do 31. Mär 2016, 10:12

Ah, danke für dich Info!
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Re: Entwurf zur Europäischen Feuerwaffenrichtlinie – gelesen

Beitrag von Hrab » Do 31. Mär 2016, 10:13

Den Knopf zum Magazin freigeben so ändern, dass man nur in der Mitte drücken kann. Das soll das Magazin wechseln verlangsamen weil man extra mit was kleinem (spitze des Geschosses) reinborln muss damit das Magazin rausgeht.

Bild

2 waren schneller aber ich hab ein Bild :P

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Re: Entwurf zur Europäischen Feuerwaffenrichtlinie – gelesen

Beitrag von Dude72 » Do 31. Mär 2016, 10:19

1) Periodische Überprüfungen von Waffen UND Munition.

Es kann vielleicht die Art der Verwahrung von Munition überprüft werden.
Aber Munition selbst?
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Re: Entwurf zur Europäischen Feuerwaffenrichtlinie – gelesen

Beitrag von Hrab » Do 31. Mär 2016, 10:22

austriangunner hat geschrieben:2) Befristung von Waffendokumenten auf 5 Jahre und wiederkehrende medizinische Überprüfungen von Waffenbesitzern (ebenfalls 5 Jahre) - laut Entwurf möglicher Entzug nur auf Basis von Nichteinhaltung der AUSTELLUNGSKRITERIEN.


Abgesehen davon das bereits ausgestellte WBKs "Glück" haben könnten steht eigentlich im Entwurf das sie nach ablauf wieder ausgestellt werden können wennalle Austellungskriterien noch bestehen, nicht müssen verlängert werden können.

Amendment 46 hat geschrieben:...and shall withdraw authorisations if any of the conditions on the basis of which the acquisition or possession was allowed are no longer met


Amendment 52 hat geschrieben:5(2). The authorisation may be renewed if the conditions on the basis of which it was granted are still fulfilled.

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