DerDaniel hat geschrieben:Folgendes bezieht sich nur auf deutsches Recht, wird aber bei euch wahrscheinlich ähnlich sein.
Ihr müsst unterscheiden zwischen Hausordnung und AGBs. Aus der Hausordnung kann ich kein Rechtsgeschäft ableiten, d.h. ich kann niemanden zwingen mir aufgrund meiner Hausordnung sein Eigentum zu übertragen.
In den AGBs die beim Kauf der Standzeit enthalten sein werden, kann so etwas aber sehr wohl stehen.
Also da wäre ich vorsichtig, deutsches und österreichisches Zivilrecht sind doch deutlich anders...