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standordnung - hülsen sammeln - kann das "verboten" werden?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Maddin
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Re: standordnung - hülsen sammeln - kann das "verboten" werd

Beitrag von Maddin » Di 26. Apr 2016, 10:38

DerDaniel hat geschrieben:Folgendes bezieht sich nur auf deutsches Recht, wird aber bei euch wahrscheinlich ähnlich sein.

Ihr müsst unterscheiden zwischen Hausordnung und AGBs. Aus der Hausordnung kann ich kein Rechtsgeschäft ableiten, d.h. ich kann niemanden zwingen mir aufgrund meiner Hausordnung sein Eigentum zu übertragen.
In den AGBs die beim Kauf der Standzeit enthalten sein werden, kann so etwas aber sehr wohl stehen.


Also da wäre ich vorsichtig, deutsches und österreichisches Zivilrecht sind doch deutlich anders...

DerDaniel
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Re: standordnung - hülsen sammeln - kann das "verboten" werd

Beitrag von DerDaniel » Di 26. Apr 2016, 10:48

Maddin hat geschrieben:Also da wäre ich vorsichtig, deutsches und österreichisches Zivilrecht sind doch deutlich anders...

Aber aus einem Hausrecht ein Rechtsgeschäft ableiten? Dann kann ja jeder sagen "so bald du meine Bude / meinen Laden betreten hast, schuldest du mir eine Millionen". Das kannst du mir beim besten willen nicht erklären, dass das bei euch geht.

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Ares
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Re: standordnung - hülsen sammeln - kann das "verboten" werd

Beitrag von Ares » Di 26. Apr 2016, 11:15

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Dauerfeuer
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Re: standordnung - hülsen sammeln - kann das "verboten" werd

Beitrag von Dauerfeuer » Di 26. Apr 2016, 11:35

Was is das nächste? Darf man nicht mehr schiessen, wenn man einen Bart hat, weils dem Betreiber nicht gefällt? Stand wechseln, man muss sich nicht alles gefallen lassen. Wenn die Gier so groß wird, dass man den Leuten wegen 2,5€/Kilo das Sammeln der Hülsen verbieten muss, dann sollens dran ersticken. Sowas nennt man wegen Reichtum geschlossen :tipphead:
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Re: standordnung - hülsen sammeln - kann das "verboten" werd

Beitrag von McMonkey » Di 26. Apr 2016, 11:56

Vielleicht geht es um das entgangene "Körberlgeld" der Standaufsicht.
Was man nicht tut, geschieht auch nicht.

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Heisenberg
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Re: standordnung - hülsen sammeln - kann das "verboten" werd

Beitrag von Heisenberg » Di 26. Apr 2016, 12:00

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Re: standordnung - hülsen sammeln - kann das "verboten" werd

Beitrag von nerd » Di 26. Apr 2016, 12:03

Tät mich auch interessieren wo das ist...

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Re: standordnung - hülsen sammeln - kann das "verboten" werd

Beitrag von gewo » Di 26. Apr 2016, 12:10

McMonkey hat geschrieben:Vielleicht geht es um das entgangene "Körberlgeld" der Standaufsicht.


+1
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Re: standordnung - hülsen sammeln - kann das "verboten" werd

Beitrag von Gw10 » Di 26. Apr 2016, 12:11

ja das sag ich absichtlich nicht öffentlich. ich möchte das ganze erst klären bevor man unnötig dicke luft produziert hat. vll bezog sich der herr standaufsicht auch nur auf fremdhülsen ... und ich hab bisher keinen genauen blick auf etwaige hausordnungen / schiessordnungen geworfen außer das übliche "brillen, gehörschutz, für schüsse selbst verantworlich ..." etc
vll wurde sie ja auch erneuert ... das klär ich jetzt erstmal ab.
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Re: standordnung - hülsen sammeln - kann das "verboten" werd

Beitrag von rupi » Di 26. Apr 2016, 12:13

wenn dir der Standnachbar seine hülsen überlässt dann gehören sie dir, nicht dem Stand

wenn der Nachbar die Hülsen liegen lässt ohne sie wegzuräumen aber sie niemandem überlässt dann gehören sie dem Stand
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Re: standordnung - hülsen sammeln - kann das "verboten" werd

Beitrag von MjrPayne » Di 26. Apr 2016, 12:21

Also irgendwie unbegreiflich: Solltens doch froh sein wenn wer den Dreck der anderen wegräumt und das nicht die Standaufsicht/Standbetreiber/Reinigungskraft/wasweißichwer machen muss.
Und was ist wenn mir der Hülsenfangsack aufgeht beim Abmachen? Und was wenn ma de volle S&B-Schachtel runterfällt? Was passiert wenn ich meine Tasche zu Bodenstelle? (Sarkasmus aus)

Also wie schon gesagt: Wo fängts an und wo hörts auf... :shock: Bitte unbedingt beim nächsten Standbesuch nachfragen um was es da genau geht mit den Hülsen!
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Re: standordnung - hülsen sammeln - kann das "verboten" werd

Beitrag von Stickhead » Di 26. Apr 2016, 12:26

Die Patrone als Ganzes, wovon die Hülse als selbstständiger Bestandteil zusehen ist, steht im Eigentum des rechtmäßigen Erwerbers (idR wahrscheinlich der, der sie am Stand verschießt) Selbstständige Bestandteile folgen rechtlich meistens der Hauptsache. Die Sache wird aber hier durch das Verschießen derart zerteilt, dass man vermuten muss, dass die Hülse die Hauptsache ist, weil die Hülse 1. der größte Teil und 2. der einzige Teil der übrig bleibt ist. Das Eigentum an den Hülsen düfte man als Dritter also entweder beanspruchen, wenn
- es zu einer Eigentumsübertragung durch den Eigentümer kommt oder
- die Sache herrenlos wird (durch Wegwerfen, veranlasst durch den Eigentümer)

Wenn der Schießstand AGB unterliegt, können diese Bestimmungen enthalten, wonach man das Eigentum an den Hülsen verliert. Allerdings ist so eine Regelung mE eher ungewöhnlich, weshalb (bei sonstiger Unwirksamkeit) besonders darauf hingewiesen werden müsste. Das würde wahrscheinlich auch für Vereinsbeschlüsse uÄ gelten.
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

-MHK-
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Re: standordnung - hülsen sammeln - kann das "verboten" werd

Beitrag von -MHK- » Di 26. Apr 2016, 12:34

Die Hülse wird ja wohl nicht herrenlos, bloß weil sie aus meiner Pistole/HA/Flinte/Büchse hinausrepetiert wurde. Erst wenn ich den Stand verlasse und die Hülse somit vorsetzlich zurück lasse würde diese herrenlos werden. Oder seh ich das was falsch.

Aber klar, es is ein Unterschied ob man seine eigenen Dinger aufklaubt oder auf Sammeltour geht. Es sei denn, Irgendjemand überlässt einem seine Hülsen.

Oder seh ich das was falsch?

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Re: standordnung - hülsen sammeln - kann das "verboten" werd

Beitrag von Stickhead » Di 26. Apr 2016, 12:39

Sie werden dann herrenlos, wenn du sie zurücklässt, wegschmeißt oder wegschmeißen lässt. Vom Zurücklassen wird man wahrscheinlich reden können, wenn du den Stand kommentarlos mit all deinen Schießutensilien verlässt. So würde ich das sehen.

Wenn A dir erlaubt, seine Hülsen einzusammeln, kann B nicht daherkommen und sagen "na des geht ned" - außer es wurde irgendwie irgendwo irgendwann wirksam vereinbart.
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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