Da werf ich gern ein paar Perlen vor die Parlamentarier

Ist halt die Frage ob sich die Verletzung dieses "Grundrechts" nicht doch eh wieder mit dem Argument des "öffentlichen Interesse" und der "Verhältnismäßigkeit" begründen lässt. Bei den Höchstgerichten des öffentlichen Rechts hab ich halt so meine Bedenken, gibt ja nicht umsonst immer wieder Streit zwischen VfGH und VwGH in verschiedensten Angelegenheiten, sowie den (ordentlichen) Höchstrichtern beim OGH.Yukon hat geschrieben:Eins noch...die sollen ruhig wissen, dass sie dabei beobachtet werden, wie sie gerade in ihren Bestrebungen gegen Grundrechte verstossen....ich werde denen das immer wieder unter die Nase reiben.
Und den Ast auf dem wir sitzen, dass da gesägt wird, da gehören schon zwei dazu, einer der sägt und einer der das Sägen widerspruchslos hinnimmt....aber sicher net
Was könnte "schlimmeres" passieren, als dass ein Befürworter der Enteignung, Verschärfung und Verbote von einem Gericht (egal ob OGH oder EuGH oder was dazwischen) dazu aufgefordert wird, die Verhältnismäßigkeit darzulegen und das öffentliche Interesse nachzuweisen.st halt die Frage ob sich die Verletzung dieses "Grundrechts" nicht doch eh wieder mit dem Argument des "öffentlichen Interesse" und der "Verhältnismäßigkeit" begründen lässt. Bei den Höchstgerichten des öffentlichen Rechts hab ich halt so meine Bedenken, gibt ja nicht umsonst immer wieder Streit zwischen VfGH und VwGH in verschiedensten Angelegenheiten, sowie den (ordentlichen) Höchstrichtern beim OGH.
Und was bei den Grundrechtsverletzungen schon alles abgewiesen wurde, glaubt man ja gar nicht. Am schlimmsten ist es aber, dass ein Antrag schon zu 100% Top sein muss (Form !), sonst befassen die Höchstrichter sich inhaltlich nichteinmal damit. Und das ist jetzt kein Witz, an diesen Hürden des VfGH sind auch schon österreichische (Höchst-)Richterinnen und Richter (mehrere Anträge des OGH) gescheitert...
also das wäre schon sehr heftig. aber enteignen lasse ich mich sicher nicht, da würde uns sicher was einfallen..Maddin hat geschrieben:Intensivtäter hat geschrieben:
Könnt halt auch sein, dass mit diktatorischen Zügen alle HA eiskalt einsammelt und eingeschmolzen werden, ausschließen würd ich das nicht. Aber Enteignung in dieser Dimension halte ich einfach für eher unwahrscheinlich, auch wenn die Sache nicht vom Tisch ist und ich auch vor sowas Angst habe, selbstverständlich...
Das "Problem" in einem Rechtsstreit ist aber, dass am Ende des Tages ein Richter bzw. mehrere Richter über die Sache entscheiden und die an vorgebrachte Argumente nicht gebunden sind, was beispielsweise in Strafprozessen super ist, in vielen Zivilrechtsfällen schon zu unzählig unbilligen und umstrittenen Entscheidungen und Rechtssprechungslinien geführt hat. Das kann uns bei den Waffen auch passieren, ganz einfach wenn sich der Gerichtshof (und da reicht schon die einfache Mehrheit eines Senats) für das öffentliche Interesse ausspricht, weil er ganz einfach das öffentliche Interesse und die Verhältnismäßigkeit bejaht, ganz egal wie logisch unsere Argumente auch sein mögen. Ich hoffe es natürlich nicht, aber wie will man sich dann gegen eine solche Begründung wehren ? Wenn die meinen weniger Waffen bedeuten mehr Sicherheit und es ist alles verfassungskonform (grundrechtskonform) dann kannst dich da auch kaum zur Wehr setzen...Yukon hat geschrieben:Was könnte "schlimmeres" passieren, als dass ein Befürworter der Enteignung, Verschärfung und Verbote von einem Gericht (egal ob OGH oder EuGH oder was dazwischen) dazu aufgefordert wird, die Verhältnismäßigkeit darzulegen und das öffentliche Interesse nachzuweisen.st halt die Frage ob sich die Verletzung dieses "Grundrechts" nicht doch eh wieder mit dem Argument des "öffentlichen Interesse" und der "Verhältnismäßigkeit" begründen lässt. Bei den Höchstgerichten des öffentlichen Rechts hab ich halt so meine Bedenken, gibt ja nicht umsonst immer wieder Streit zwischen VfGH und VwGH in verschiedensten Angelegenheiten, sowie den (ordentlichen) Höchstrichtern beim OGH.
Und was bei den Grundrechtsverletzungen schon alles abgewiesen wurde, glaubt man ja gar nicht. Am schlimmsten ist es aber, dass ein Antrag schon zu 100% Top sein muss (Form !), sonst befassen die Höchstrichter sich inhaltlich nichteinmal damit. Und das ist jetzt kein Witz, an diesen Hürden des VfGH sind auch schon österreichische (Höchst-)Richterinnen und Richter (mehrere Anträge des OGH) gescheitert...
Das wäre nichts anderes, als das fehlende Impact Assessment nachholen zu müssen, und ich denke, dass wir alle wissen, dass das Fehlen des Assessments einen guten Grund hat.
Unterm Strich kommts immer aufs selbe raus, im Zuge eines Rechtsstreits muss jemand gegenüber dem Gericht nachweisen, warum der ganze Zinnober notwendig wäre, und diese Notwendigkeit kann nicht nachgewiesen werden, da sich jedes seitens der Kommission vorgetragene "Argument" zerpflücken lässt.
So wie die Entwaffnung der LWB unter Terrorismusbekämpfung durchgesetzt wird, wird das unter dem Deckmantel der Bekämpfung des Schlepperwesens laufen.privatpilot hat geschrieben:Irgendwie kann man in der EU fast einen Verfolgungswahn kriegen.
Zuerst habe ich den Mototorflugsport aufgegeben, weil die Regulierer in Brüssel die US Lizenzen nicht mehr anerkannt haben.
Jetzt stürzen sie sich auf mein neues Hobby den Schießsport.
Bin schon neugierig wann Motorboot fahren im Mittelmeer verboten wird.
Salem hat geschrieben:Gerade eine Mail bekommen:
Werte Schützenfreunde!
Ich möchte die Probleme bezüglich der geplanten EU-Feuerwaffenrichtlinie, die ich schon bei der Hauptversammlung des Kärntner Landesschützenverbandes kurz angesprochen habe, allen Schützen (von denen ich eine E-Mail Adresse habe) nochmals schriftlich mitteilen. Insbesondere als in der Zwischenzeit ein weiterer Angriff gegen den Schießsport von Seiten des IOC bekannt wurde.
Zur EU-Feuerwaffenrichtlinie:
Seit Monaten wird zwischen EU Kommission und diversen Ausschüssen des EU Parlaments eine neue verschärfte Richtlinie verhandelt. Die offizielle Begründung für diese Richtlinie ist die Bekämpfung des Terrorismus. Tatsache ist, dass bei den Anschlägen im Jänner 2015 auf die Satirezeitschrift Charlie Hebdo und auf den jüdischen Supermarkt in Paris von den Terroristen reaktivierte Schußwaffen verwendet wurden. Es handelte sich dabei um Maschinenkarabiner aus den Beständen der ehemaligen Tschechoslowakischen Armee, die ausgemustert, teils zu Dekorationswaffen und teils zu Signalwaffen umgebaut und als freie Waffen zivil verkauft wurden. Dieser Umbau wurde allerdings technisch schlampig gemacht. Von den Terroristen wurden diese Waffen legal gekauft und von einem belgischen Büchsenmacher, aus dem Dunstkreis der Terroristen, wieder zu scharfen Waffen zurückgebaut/reaktiviert. Aus diesem Grund beschäftigt sich der Großteil der neuen Waffenrichtlinie mit den Vorschriften bezüglich Dekorations-, Gas-, Scheckschuss- und Signalwaffen.Das wäre für uns Sportschützen noch kein Problem. Aber es gab 2013 und 2014 bereits Versuche eine neue Feuerwaffenrichtlinie zu beschließen, die damals gescheitert sind, weil man keine sinnvolle Begründung dafür hatte. Jetzt bringt man Elemente dieses gescheiterten Versuchs wieder in die neue Richtlinie. In gewissen Kreisen besteht offensichtlich die Hoffnung, dass die Überschrift „Terrorbekämpfung“ nun die Durchsetzung bringen wird. Die untragbaren Punkte in der Richtlinie sind folgende:
-Verbot gewisser Waffentypen;
-Zeitliche Beschränkung der Genehmigung zum Waffenbesitz auf maximal 5 Jahre;
-Bei der Verlängerung erneutes Beibringen von: Rechtfertigung, Psychotest, allgemeine ärztliche Untersuchung (inklusiver aller damit verbundenen Kosten);
-übermäßig strenge Verwahrungsregeln (hier ist von Überwachung in Echtzeit die Rede – das bedeutet Alarmanlage plus Videoüberwachung).
All dies soll für jedermann gelten, es gibt keine Ausnahmen für bestehende Genehmigungen oder für Sportschützen oder für Jäger. Auch die Ausweitung aller Vorschriften auf Kategorie C und D Waffen ist nach der Richtlinie möglich (für Kategorie B verpflichtend).Der Protest gegen diese Richtlinie ist glücklicherweise sehr groß und er zeigt auch Wirkung, die Formulierungen in den einzelnen Paragraphen werden fast schon im Monatstakt hin und her geändert. Wie das Endergebnis aussehen wird, ist völlig unklar. Bis jetzt ist nichts fix entschieden und man kann nur eines betonen: Jede Form des legalen und höflichen Protests (Unterschreiben von Petitionen, Briefe an Abgeordnete, etc) wird helfen!
Zweites Thema – Internationales Olympisches Komitee (IOC):
Am 12. Februar 2016 gab es in der Schweiz eine Sitzung/Besprechung zwischen dem Vorstand der ISSF und den Sportdirektoren des IOC. Das Besprechungsprotokoll wurde ursprünglich geheim gehalten und nun von einem ehemaligen Olympiasieger veröffentlicht. Es geht offiziell darum, dass das IOC der ISSF vorschreibt bis spätestens zur Olympiade 2020 die Klasseneinteilungen zu ändern, da die derzeitigen Klassen Frauen diskriminieren und daher mittels Regeländerungen eine Gleichstellung der Geschlechter hergestellt werden muss. Dieser Punkt wäre ja in Ordnung, allerding wurden auch andere Dinge besprochen:
Das IOC wünscht sich das Streichen von zwei Disziplinen aus dem Olympischen Programm (KK 50 Meter liegend und Double Trap). Weiters wünscht sich das IOC, die ISSF möge ihre Disziplinen auf Lasertechnik umstellen. Das Bedeutet kein Schießen mehr, sondern ein in der Waffe eingebauter Laser projiziert einen Punkt auf die elektronische Scheibe und bei Betätigen des Abzugs wird gewertet, wo der Laserpunkt gerade auf der Scheibe war. Die ISSF hat hier zwar dagegen argumentiert, dass eine solche Technik vorhanden aber noch nicht ausgereift ist und dass die Akzeptanz dieser Technik bei den Sportlern wohl nicht vorhanden wäre. Trotzdem besteht das IOC darauf. Hier zeigt sich wohl ganz klar, dass seitens des IOC die Intention besteht, dem richtigen Schießsport ein Ende zu bereiten.
(Mein persönlicher Kommentar dazu ist: Wenn es schon unter den Schützen Leute gibt, die ihren Sport in politischer Korrektheit, man könnte auch sagen Unterwürfigkeit, freiwillig von Schießsport in Zielsport umbenennen, dann darf man sich nicht wundern, wenn man nicht mehr schießen, sondern nur noch mittels Laser zielen darf.)
Es kommen harte Zeiten auf uns Schützen zu, aber noch ist es Zeit, sich zu wehren!
Mit Schützengruß
xxxxxxxx xxxxxxx
(Landessportleiter SGKP)
raptor hat geschrieben:Salem hat geschrieben:Gerade eine Mail bekommen:
Werte Schützenfreunde!
Ich möchte die Probleme bezüglich der geplanten EU-Feuerwaffenrichtlinie, die ich schon bei der Hauptversammlung des Kärntner Landesschützenverbandes kurz angesprochen habe, allen Schützen (von denen ich eine E-Mail Adresse habe) nochmals schriftlich mitteilen. Insbesondere als in der Zwischenzeit ein weiterer Angriff gegen den Schießsport von Seiten des IOC bekannt wurde.
Zur EU-Feuerwaffenrichtlinie:
Seit Monaten wird zwischen EU Kommission und diversen Ausschüssen des EU Parlaments eine neue verschärfte Richtlinie verhandelt. Die offizielle Begründung für diese Richtlinie ist die Bekämpfung des Terrorismus. Tatsache ist, dass bei den Anschlägen im Jänner 2015 auf die Satirezeitschrift Charlie Hebdo und auf den jüdischen Supermarkt in Paris von den Terroristen reaktivierte Schußwaffen verwendet wurden. Es handelte sich dabei um Maschinenkarabiner aus den Beständen der ehemaligen Tschechoslowakischen Armee, die ausgemustert, teils zu Dekorationswaffen und teils zu Signalwaffen umgebaut und als freie Waffen zivil verkauft wurden. Dieser Umbau wurde allerdings technisch schlampig gemacht. Von den Terroristen wurden diese Waffen legal gekauft und von einem belgischen Büchsenmacher, aus dem Dunstkreis der Terroristen, wieder zu scharfen Waffen zurückgebaut/reaktiviert. Aus diesem Grund beschäftigt sich der Großteil der neuen Waffenrichtlinie mit den Vorschriften bezüglich Dekorations-, Gas-, Scheckschuss- und Signalwaffen.Das wäre für uns Sportschützen noch kein Problem. Aber es gab 2013 und 2014 bereits Versuche eine neue Feuerwaffenrichtlinie zu beschließen, die damals gescheitert sind, weil man keine sinnvolle Begründung dafür hatte. Jetzt bringt man Elemente dieses gescheiterten Versuchs wieder in die neue Richtlinie. In gewissen Kreisen besteht offensichtlich die Hoffnung, dass die Überschrift „Terrorbekämpfung“ nun die Durchsetzung bringen wird. Die untragbaren Punkte in der Richtlinie sind folgende:
-Verbot gewisser Waffentypen;
-Zeitliche Beschränkung der Genehmigung zum Waffenbesitz auf maximal 5 Jahre;
-Bei der Verlängerung erneutes Beibringen von: Rechtfertigung, Psychotest, allgemeine ärztliche Untersuchung (inklusiver aller damit verbundenen Kosten);
-übermäßig strenge Verwahrungsregeln (hier ist von Überwachung in Echtzeit die Rede – das bedeutet Alarmanlage plus Videoüberwachung).
All dies soll für jedermann gelten, es gibt keine Ausnahmen für bestehende Genehmigungen oder für Sportschützen oder für Jäger. Auch die Ausweitung aller Vorschriften auf Kategorie C und D Waffen ist nach der Richtlinie möglich (für Kategorie B verpflichtend).Der Protest gegen diese Richtlinie ist glücklicherweise sehr groß und er zeigt auch Wirkung, die Formulierungen in den einzelnen Paragraphen werden fast schon im Monatstakt hin und her geändert. Wie das Endergebnis aussehen wird, ist völlig unklar. Bis jetzt ist nichts fix entschieden und man kann nur eines betonen: Jede Form des legalen und höflichen Protests (Unterschreiben von Petitionen, Briefe an Abgeordnete, etc) wird helfen!
Zweites Thema – Internationales Olympisches Komitee (IOC):
Am 12. Februar 2016 gab es in der Schweiz eine Sitzung/Besprechung zwischen dem Vorstand der ISSF und den Sportdirektoren des IOC. Das Besprechungsprotokoll wurde ursprünglich geheim gehalten und nun von einem ehemaligen Olympiasieger veröffentlicht. Es geht offiziell darum, dass das IOC der ISSF vorschreibt bis spätestens zur Olympiade 2020 die Klasseneinteilungen zu ändern, da die derzeitigen Klassen Frauen diskriminieren und daher mittels Regeländerungen eine Gleichstellung der Geschlechter hergestellt werden muss. Dieser Punkt wäre ja in Ordnung, allerding wurden auch andere Dinge besprochen:
Das IOC wünscht sich das Streichen von zwei Disziplinen aus dem Olympischen Programm (KK 50 Meter liegend und Double Trap). Weiters wünscht sich das IOC, die ISSF möge ihre Disziplinen auf Lasertechnik umstellen. Das Bedeutet kein Schießen mehr, sondern ein in der Waffe eingebauter Laser projiziert einen Punkt auf die elektronische Scheibe und bei Betätigen des Abzugs wird gewertet, wo der Laserpunkt gerade auf der Scheibe war. Die ISSF hat hier zwar dagegen argumentiert, dass eine solche Technik vorhanden aber noch nicht ausgereift ist und dass die Akzeptanz dieser Technik bei den Sportlern wohl nicht vorhanden wäre. Trotzdem besteht das IOC darauf. Hier zeigt sich wohl ganz klar, dass seitens des IOC die Intention besteht, dem richtigen Schießsport ein Ende zu bereiten.
(Mein persönlicher Kommentar dazu ist: Wenn es schon unter den Schützen Leute gibt, die ihren Sport in politischer Korrektheit, man könnte auch sagen Unterwürfigkeit, freiwillig von Schießsport in Zielsport umbenennen, dann darf man sich nicht wundern, wenn man nicht mehr schießen, sondern nur noch mittels Laser zielen darf.)
Es kommen harte Zeiten auf uns Schützen zu, aber noch ist es Zeit, sich zu wehren!
Mit Schützengruß
xxxxxxxx xxxxxxx
(Landessportleiter SGKP)
Die Totlität und Breite des aktuellen Angriffs auf den Waffenbesitz ist atemberaubend. Während eine korrupte internationale Organisation sich um alles halbautomatische kümmert, will die andere gleich jedweden Schießsport abdrehen.