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EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Incite » Sa 14. Mai 2016, 09:49

da Österreich bekanntlich ein Musterschüler in der Umsetzung ist wird das auf Punkt und Beistrich umgesetzt.

zu den neuen Vorschlägen: die waren ja richtig produktiv mit ihren kleinen und feinen Abänderungen für Verschärfungen. :roll:
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von sc70 » Sa 14. Mai 2016, 13:48

Ich habs auch schon im Medienanalyse Thread gepostet aber der Leserkreis ist hier offensichtlich größer

Interview (13.05.2016) mit Dr. Raoul Richter

Ab Minute 11 wird auch auf die EU Richtlinie eingegangen
http://www.jagdundnatur.tv/episode/Guen ... ffenverbot
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von raptor » Sa 14. Mai 2016, 16:26


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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von sc70 » Sa 14. Mai 2016, 18:22

war die Abstimmung live im Netz zu sehen bzw hat sie wer mit beobachtet?


Sure, the victory at LIBE is no cause to let our guard down: our community can expect that in the next days and weeks, the European Commission and the Council of European Union − both currently supportive of the ban − may stage some kind of reaction. Things haven’t been going as the anti-gunners expected, right from the very get go, and that’s why we should all brace for some kind of dirty trick.


And as a matter of fact, if the IMCO draft should be in our favour and the European Parliament should vote against the proposed EU gun ban, the European Commission and Council could reject the Parliament ruling, thus forcing the matter towards the very lengthy procedures of a conciliation committee.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Hrab » Sa 14. Mai 2016, 20:06

Ja war live, ist schon ein paar Seiten her aber wurde hier auch besprochen als es live war und danach.

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Incite » Sa 14. Mai 2016, 20:26

sc70 hat geschrieben:war die Abstimmung live im Netz zu sehen bzw hat sie wer mit beobachtet?


Sure, the victory at LIBE is no cause to let our guard down: our community can expect that in the next days and weeks, the European Commission and the Council of European Union − both currently supportive of the ban − may stage some kind of reaction. Things haven’t been going as the anti-gunners expected, right from the very get go, and that’s why we should all brace for some kind of dirty trick.


And as a matter of fact, if the IMCO draft should be in our favour and the European Parliament should vote against the proposed EU gun ban, the European Commission and Council could reject the Parliament ruling, thus forcing the matter towards the very lengthy procedures of a conciliation committee.


das ist viel zu optimistisch. Wenn man sich durchliest wer welche Vorschläge eingebracht habt (bei den über 800) - da sind auf gut Deutsch gesagt sau gschissane und viele verschiedene stärkere oder leichtere Beschränkungen drinnen. Die wollen meiner Meinung nach so viel wie möglich von unserem Salamischerzerl abschneiden.


Der Ausschuss JURI stimmt am 24. Mai darüber ab, ob die EU-Feuerwaffenrichtlinie in die Subsidiarität der Mitgliedsstaaten eingreift.

JURI- Legal Affairs
The Legal Affairs Committee is voting on
"Proposal for a recommendation on subsidiarity on the proposal for a Directive of the European Parliament and of the Council amending Council Directive 91/477/EEC on control of the acquisition and possession of weapons" on 24 May.
(point 24 in:)

http://www.europarl.europa.eu/sides/get ... condRef=02
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Incite » Sa 14. Mai 2016, 20:27

der User Kappa hat im Waffen-Online Forum wieder eine Zusammenfassung der Vorschläge geschrieben.

Teil 2 mit Amendmends 304 - 579.

Um Fords Vorgehensweise mit der Auftrennung in gun parts und essential parts gibt es noch etwas Hickhack. Da müssen wir abwarten, ob sich das auf den roten Faden im Draft auswirkt. Viele Amendmends gehen in die Richtung, dass nur Teile, die den Druck bei der Schussabgabe halten, essential werden sollen. Ein Schlagbolzen ist für die Funktion einer Waffe auch notwendig, hält aber nicht den Druck. Daher sollen wohl Kleinteile wie z.B. der Schlagbolzen und dessen Federsätze oder interne Abzugseinheiten oder Auszieher nicht essenziell werden. Macht Sinn, da diese Teile Verschleissteile sind bzw. ausgetauscht werden müssen.
Ford selbst (325) will barrel, frame, body (das ist neu), receiver, slide or cylinder, bolt, breech oder andere Teile, die den Druck halten, als wesentliche Teile einstufen.

Schalldämpfer sollen auch hier nicht als essential part gelten, da die Waffe auch ohne funktioniert und ein SD auf Waffen verschiedenen Kategorien eingesetzt werden kann. Der selbe SD wäre dann auf einer KK illegal, während er auf einem Luftgewehr legal wäre. Außerdem würde durch die Erfassung von SDs als Waffe die statistische Zahl der Waffen künstlich aufgebläht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass ein SD nicht wie im Film funktioniert, sondern den Knall nur um wenige Dezibel senkt. Schutz für Jäger und Hunde wird hervorgehoben.

321 schlägt dagegen vor, Magazine und Schalldämpfer als wesentliche Waffenteile aufzunehmen.

354+326 (Pascal Durand und andere Franzosen) will "loader" und "loading device" als wesentliches Teil aufnehmen. Das ist m.W. nur ein weiterer Begriff für Magazine, damit nicht jemand auf die Idee kommt, seinen Halbautomat in Zukunft mit 10-Schuss Patronengurten zu füttern.

Verschiedene Vorschläge zur Definition eines Waffenhändlers (Import/Export, Beschränkung auf wesentliche Teile, etc). Die Beschränkung ist wichtig, da sonst zum Import/Export eines Schaftes, Zieloptik, Griffs, etc ein Waffenhändler nötig wäre.

Definitionen eines Sammlers und Museums. Pascal Durand und Maria Grapini schlagen vor (340+341+344), dass Museen im Sinne der Direktive nur non-Profit Institutionen sein dürfen! Kommerzielle Museen würden damit die Zulassung für Kat A Waffen verlieren. Angeblich sind Museen aber in der International Council of Museums so definiert.
342 lässt die Beschränkung auf non-Profit weg. 343 erwähnt, dass Museen privat oder staatlich unterhalten werden können.

Definitionen zu Gaswaffen und deren Umbaubarkeit.
356 geht erstmals darauf ein, dass Salut & Alarmwaffen auch dafür gebaut sein können, ein Signal-Projektil zu verschießen, nicht nur Gase. (Sonst werden ggf die 15mm Signaleffekte verboten).

Andreas Schwab fordert, dass Gaswaffen nicht mit "normalen Werkzeugen" umgebaut werden dürfen.

Waffennachbauten sollen von der Direktive ausgenommen werden. (361 und viele mehr)

367 will teure Sammlerwaffen bei Deaktivierung wieder so behandeln, dass ein wesetliches Teil bei einer Behörde eingelagert wird.
Ansonsten wird meist auf die verabschiedeten Deaktivierungsrichtlinien verwiesen. Jedes wesentliche Teil soll deaktiviert sein.
376 will zusätzlich, dass in Dekowaffen entlang der gesamten Länge (außer Schaft) ein Schlitz gesägt wird. Also auch durch Verschluss und Gehäuse.
377 will ein Zertifikat für die Deaktivierung von Dekowaffen.

Große Problematik Händlerzwang für Kleinigkeiten: Ford hat den Entwurf nach broker und dealer aufgeteilt. Also in etwa Großhändler mit Import/Export und kleiner Händler mit Büchsenmacherfunktion.
Pascal Durand (382) will, dass der Aufgabenbereich eines dealers auch allgemein "modification" von Waffen enthält.
384 beschränkt die Arbeit eines dealers auf essential components.
Diese Definitionen zusammen mit evtl anderswo geäußerter Pflicht, manche Sachen nur einen Dealer machen zu lassen, können kritisch werden, wenn z.B. Änderung von Optiken, Schäften, etc nicht mehr privat durchgeführt werden kann.
Boris Zala und andere Osteuropäer (385 und ff) begründen genau dieses Problem. Nicht-essenzielle Teile sollen auch von Personen gehandelt werden dürfen, die keine dealer-Lizenz besitzen.
390 (Corazza Bildt, Andreas Schwab) geht ebenfalls explizit darauf ein: Man soll kein dealer sein müssen, um kleinere Modifikationen an einer Waffe vorzunehmen, die nicht deren Kategorie ändert!
In 391 (analog 382) bringt Pascal Durand nochmal das genaue Gegenteil davon ein, dass dealer beliebige Modifikationen an Waffen machen sollen.
392 (Briten glaube ich) definieren die Tätigkeit eines dealers ähnlich, nämlich allgemein auf beliebige Komponenten (nicht essential!) einer Waffe.
400 beschränkt den dealer auf essential components und begründet (nicht im Amendmend selbst) explizit, dass es keinen Sinn macht, das Tauschen von Kleinteilen nur von dealern machen zu lassen. Außerdem wird das Wiederladen in der Begründung erwähnt. Allerdings in Bezug auf UK, wo es nur unter extremen Auflagen bis zur behördlich beschränkten Anzahl Patronen (ca. 300 oder so?) erlaubt ist.

In 394 wird auch Modifikation von Munition als Tätigkeit eines dealers genannt. Das wäre das Verbot des Wiederladens!
Boris Zala, Corazza Bildt u.a. (395ff) nimmt explizit die private Modifikation von Munition von der Händlerpflicht aus. 396 begründet explizit, dass Privatpersonen das Recht haben sollen, Munition für den privaten Bedarf herzustellen.
Pascal Durand (397) fordert explizit, Modifikation und Laden von Munition nur noch durch Händler/Büxer durchführen zu lassen. Verbot des Wiederladens!

Mehrmals der Paragraph, die Reservisten/Milizen auszunehmen.

Klarstellung (424), dass Waffen nur bei Herstellung oder Import markiert werden müssen und nicht bei jeder Bewegung auf dem Markt (z.B. Erben oder Leihen).

Viele Amendmends, wie und wo Waffen markiert werden müssen. Wesentliche Teile sollen alle markiert werden. Die originale Direktive fordert das Markieren aller Waffenteile (Zubehör, Schäfte, Kleinteile, etc). Mehrfach wird gefordert, die Markierungen nur für neue Waffen einzuführen, nicht rückwirkend.

473 fordert, dass jede Einzelverpackung von Munition markiert wird. Außerdem wird das CIP-Zeichen gefordert.

474ff will, dass staatliche Kat A Waffen nur nach Deaktivierung oder Umbau nach B7 in zivilen Besitz übergenen können. Ausnahmen für Personen mit Kat A Lizenz.

Händler sollen die Quelle ihrer Finanzen offenlegen (482), um Geldwäsche vorzubeugen.
Händler sollen jährlich überprüft werden (483).
Händler sollen grundsätzlich lizensiert werden. 399, 481
Händler sollen jede Transaktion innerhalb 10 Tagen an die Behörde melden (498).
Alle Handelsbücher sollen direkt mit dem Register der Behörde verbunden sein (499ff, Pascal Durand)
506 fordert medizinische Überprüfung für Händler!

493 fordert wieder ein System, mit dem sich beschlagnahmte Waffen nachverfolgen lassen.

Bedürfnisprinzip soll wegfallen oder auf Kat A+B begrenzt sein. um 514
515 will eine Beschränkung auf Personen, die Waffen wirklich brauchen. ("credible need")
Folgende Amendmends wollen das Bedürfnisprinzip fast alle beibehalten!

Medizinische Tests:
525 und 558 (A. Schwab u.a. Deutsche) fordert, dass bei Vorliegen von Anhaltspunkten gegen die Person von der Person auf eigene Kosten ein medizinisch-psychologisches Gutachten beigebracht werden muss. Analog dem deutschen WaffG. Medizinisches Gutachten also nur bei Anlass. Verantwortung dafür bei den Einzelstaaten.
Mehrere Proposals, die Tests zu streichen um 550. Es wird statdessen gefordert, die Inhaber zu überwachen und Lizenzen zu entziehen, wenn die Grundlagen für Ausstellung nicht mehr gegeben sind.
551ff (S-Y Kaufmann) will die med. Tests beibehalten.
555 (Pascal Durand) will Gutachten auf psychologischer, kognitiver und physischer Ebene.
Die Kontroverse besteht, da Tests keine Vorhersage treffen können. Es soll eher auf Gewalttätigkeit in der Vergangenheit und mentale Probleme hingearbeitet werden, also in die psychologische Richtung. Es wird vorgeschlagen, die Beurteilung durch besonders trainierte Polizisten mit Zugriff auf Datenbanken durchführen zu lassen, da diese die beste Chance hätten, zukünftige Gewalttaten vorauszusagen! Öffnet der Willkür der Polizei Tor und Tür!
556ff will die Tests auf Lizenzen für Waffen (keine Teile und Munition) beschränken, gibt aber an, dass die Tests spätestens alle 10 Jahre erfolgreich wiederholt werden müssen.
Weitere Punkte um 561 streiten sich um die Häufigkeit der Gutachten und ob nicht besser Gewalt in der Vergangenheit überprüft werden sollte.
565 (Maria Grapini) will die Tests sogar jährlich!
569 will verhindern, dass medizinische Tests in anderen Staaten (laxer) durchgeführt werden, falls die Tests nicht standardisiert werden.
570: Bei Umzug in ein anders Land kann der Waffenbesitz verweigert werden, wenn das medizinische Gutachten älter als ein Jahr ist.

568 fordert einen Sachkundetest vor Erteilung der Lizenz.

532+545, Lizenz soll daran gebunden werden, dass sichere Lagerung sichergestellt ist.

533, Lizenz soll an das Vorliegen eines psychologischen Gutachtens gebunden sein.

535, die maximale Zahl Waffen einer Kategorie, die ein Sammler besitzen darf, soll beschränkt werden.

537+539, Vorschriften zur Lagerung beim Transport. 538 will "besonders strenge" Regeln zur Lagerung von Kat A Waffen.

544 von Pascal Durand fordert ebenfalls sichere Lagerung, inklusive beim Transport. Punkte sind: getrennte Lagerung von Waffe und Munition, Lagerung in einer "safe box" und der Inhaber der Waffe/Teile/Munition muss die Kontrolle darüber haben. Kann zentrale Lagerung einschließen, klingt aber eher nicht danach.

546: Erben müssen sofort ein Bedürfnis für Erbwaffen nachweisen. Andernfalls muss die Waffe und Munition unbrauchbar gemacht werden. Das Recht auf Verkauf wird nicht genannt!
578 geht nochmal auf Erben ein. Die Direktive soll Erben auslassen. Statdessen sollen die Staaten Erben verbieten, Erbwaffen zu besitzen, für die kein Bedürfnis vorliegt. Verkauf soll ermöglicht werden, steht aber nicht im Amendmend selber.

577 Pascal Durand fordert nochmal das Verbot für Barzahlungen beim Kauf von Waffen. Diesmal auch für Teile und Munition!
579 beschränkt das Verbot auf Kat A und B Waffen, deren Teile und Munition.

Und Teil 3 der IMCO Amendmends (bei 800 Stück wird die Abstimmung ende Juni lustig...):

580ff gehen auf die geforderte Zerstörung von Kat A Waffen+Munition ein. Möglichkeiten, diese Waffen statdessen zu deaktivieren oder Ausnahmeregelungen zum Besitz zuzulassen werden vorgeschlagen. Viel Gezerre um komplette Zerstörng oder Ausnahmeregelungen für Museen und Sammler.
610 Altbestandsregel Kat A für Museen.

Onlinehandel geht in mehrere Richtungen. Totalverbot bis erlaubt bei persönlicher Übergabe bei Händler:
625ff will das Verbot löschen
Weitere Vorschläge (627) enthalten: Identität des Käufers von Kat Kat A/B/C Waffen bei Lieferung sicherstellen durch Händler oder Behörde, Übergabe in Gegenwart einer öffentlichen Behörde.
Die Deutschen um Schwab (629) wollen, dass der Verkauf von Kat A/B/C und Munition auf Händler beschränkt wird und vorher Identitäten und Lizenzen festgestellt werden müssen. In der Begründung wird dagegen gesagt, dass der Kommissionsvorschlag zu weit geht und Onlinetransaktionen privat-privat nicht verboten werden sollten.
630 fordert, dass Webseiten für den Onlinehandel authorisiert sein müssen.
632 will Barzahlung bei Onlinetransaktionen verbieten.
633 will Onlinehandel von Munition für Kat A/B/C-Waffen nur zulassen, wenn der Käufer eine entsprechende Waffe besitzt.
634 will ein striktes Verbot, Waffen, wesentliche Teile oder Munition online oder "per mail" an Individuen zu verkaufen. "mail" bedeutet hier ein komplettes Verbot für den Versand, selbst durch Kurierdienste und Waffenversender! Der Vorschlag zeugt von einem kompletten Unverständlis der Thematik. Die Ersteller (Louis Michel, Gérard Deprez, Frédérique Ries) glauben, man könnte Waffen so einfach wie Laptops im Internet kaufen.
635+637+638+649+650 (Corazza Bildt mal wieder) will den Handel wie bisher erlaubt lassen, sofern Identitäten und Lizenzen geklärt sind.
636 erlaubt den Handel, sofern bei mindestens einem Schritt die Überwachung durch eine staatliche Stelle sichergestellt wird.
639 will den privaten Onlinehandel nur für Kat B und C zulassen.
640 will die Beschränkung auf Händler beibehalten, allerdings unter Kontrolle des jeweiligen Staates, nicht aller Staaten.

Übergangsregel für verbotene Waffen. Man beachte, dass alles gemacht werden kann, nicht muss:
Es wird nicht zwischen Kurz- und Langwaffen unterschieden!
642, Jäger in einer Jagdvereinigung(!) und Sportschützen dürfen unter definierten Lagerbedingungen A6 und A7 Waffen behalten, die sie vor Eintritt der Direktive legal besessen haben.
643 (Corazza Bildt) Erlaubnisse für zu HA umgebaute VA, die vor Eintritt der Direktive ausgestellt wurden, können für den Rest der originalen Gültigkeit erhalten werden und können für die selbe Person erneuert werden. Aber nicht für andere Personen, also kein Verkauf!
645+646 Streng beschränkte Ausnahmegenehmigungen für A7 Waffen, die für Sportzwecke verwendet werden. Voraussetzung ist der Antrag eines anerkannten Schießsportverbandes und positiver Bescheid eines anerkannten Schießsportverbandes. Also Bedürfnisantrag für Halbautomaten.
648, ausnahmeregel für Kat A Waffen nur für Sammler, die diese Waffen zum Eintritt der Direktive besessen haben und wenn diese Waffen deaktiviert wurden. Zielt darauf ab, dass deaktivierte Waffen noch immer Kat A wären und dann mit Genehmigung besessen werden könnten.
651 (Cofferati), Mitgliedstaaten können entscheiden, dass A6 und A7 Waffen, die vor Eintritt der Direktive legal besessen wurden bei entsprechender Lagerung behalten werden können, vererbt oder von authorisierten Stellen/Personen erworben werden können.
671, Erlaubnis zum Besitz einer Kat B Waffe kann verlängert werden, auch wenn die Waffe durch die Direktive in A umgestuft wird. Die Berechtigung gilt nicht für den Besitzwechsel (egal ob Kauf oder Erbe!). Eine Enteignung auf lange Frist ohne Entschädigung.

Keine Übergangsregel, aber extrem wichtig: 672, Jäger und "Marksmen" dürfen Kat B Waffen unter folgenden Bedingungen erwerben und besitzen: Sportschützen müssen bei einem Club oder Verband registriert sein; Jäger dürfen max. 5 und Sportschützen max 12 Kat B Waffen besitzen (Kurz- und Langwaffen zusammen!); Sportschützen können mit Befürwortung eines Verbands auch mehr als 12 Kat B Waffen erwerben. UND: Jäger und Sportschützen dürfen nicht permanent mehr als 10 Magazine und 1000 Stück Munition (Kaliber egal) besitzen!!!!! Da steht "Items of Ammunition", das könnten auch Hülsen, Geschosse und Zünder sein. Viele aktive Schützen bei uns im Verein besitzten 40.000 Stück und verbrauchen über 10.000 pro Jehr!

644 (Pascal Durand), für B und C Waffen muss eine Frist von einem Monat zwischen "Transaktion" und Übergabe verstreichen.
647 (Pascal Durand), Erwerb von Waffen nur bei Vorliegen einer Versicherung für Schäden, die mit der Waffe verursacht werden.

Gültigkeit von Lizenzen:
654-661 wollen die 5 Jahre Frist streichen
662 will die Frist in die Hand der Staaten legen, sofern der Staat eine Überwachung durchführt
663 will das Limit auf max 10 Jahre setzen, außer der Staat hat eine Überwachung (med. Gutachten nach Art. 5(2)) eingeführt
664(Pascal Durand) will max. 5 Jahre, außer der Staat hat eine Überwachung (med. Gutachten nach Art. 5(2)) eingeführt
665+666 (Andreas Schwab) will max 5 Jahre, außer der Staat hat eine Überwachung eingeführt. Hier wird nicht genauer auf med. Gutachten spezifiziert.
mehrere Vorschläge, die Lizenzen im nationalen Recht zu lassen
669 will max 20 Jahre
670 will max 3 Jahre

675 u.a. wollen die Munitionserlaubnis an die Waffen knüpfen. Dass die selbe Munition in Kat A, B und C eingesetzt werden kann, wird in der Begründung übersehen. 680 ist dabei besser, da die erlaubte Munition nicht zur Waffe passen muss.

679 will Händlern erlauben, einen Verkauf von Muition abzulehnen, der verdächtig erscheint.
Folgende Punkte wollen Händler sogar dazu zwingen.

699 (Cofferati, Kaufmann), Einführung von Regel zur Lagerung von Waffen und Munition. Lagerung abhängig von der Kategorie der Waffe unter Kontrolle des Inhabers, getrennte Lagerung

701 (Ford), Technische Spezifikationen erstellen, dass zu HA umgebaute VA nicht wieder zu VA zurück konvertiert werden können.

702ff Akzeptanz des EFP in manchen Ländern kostet anscheinend Geld, das soll abgeschafft werden. Die Ausstellung kostet weiterhin.

Verbot von B7 Halbautomaten und Anscheinswaffen:
739ff, Streichung des Verbots von B7 und Anscheinswaffen, dito um 799 mit B7
740+755 will in Kat A Systeme und Komponenten aufnehmen, mit denen HA zu VA konvertiert werden können
743-747 will umgebaute VA in B belassen, ändern aber noch nichts am Verbot von Anscheinswaffen (kommt weiter unten)!
Begründung ist sehr gut und geht auf die Enteignung ohne Entschädigung ein:
Zitat
This change would result in a sudden and immediate ban of a whole sub-category 14 of firearms, which have been obtained and registered in full compliance with the legal requirements for possession, including a thorough authorisation procedure. The criterion of "resemblance" is subjective and very much dependent on the person who has to make this judgement. Decisions will mostly be made afterwards and with hindsight, resulting in legal uncertainty. Category B7 and the proposed A6 firearms possess the same technical specifications as any other category B firearm. They are therefore not "more dangerous", which is the logic and technical rationale for firearms categorisation. To justify a total ban of a certain category of firearms solely based on the unclear and subjective criterion of their "resemblance" with automatic weapons is not only disproportional, but also leads to legal uncertainty and the unequal treatment of citizens. Finally, the consequential confiscations and destruction of the firearms in question would constitute an unjustified infringement of the fundamental right of property of legal owners, who acquired these firearms in compliance with the law and in good faith and who now will be confronted with a considerable loss.
749+752+753 Zu HA umgebaute VA sollen dann verboten werden (in A6 eingestuft), wenn sie mit konventionellen Werkzeugen zurückgebaut werden können, oder durch Tausch von nicht-essenziellen Teilen.
750+754 die umgebauten Waffen sollen dann verboten werden, wenn der technische Prozess beim Umbau nicht durch den Staat authorisiert wurde.
751 ähnlich, allerdings mit Zertifikten für Umbauten und Bestandschutz. Da dieses Verbot aber der zentrale Punkt der Kommission ist, werden von den Konservativen mehrere Vorschläge dazu gegeben, inkl. diesem. Der zweite Vorschlag ist 755, in dem Komponenten zum Umbau von HA zu VA in Kat A gestuft werden.
756 (Ford) will nur die verbieten, die nicht permanent zu HA umgebaut wurden. <<-- darauf wird es wohl rauslaufen, die Permanenz des Umbaus
757 will VA Umbauteile verbieten (Auto trigger, Auto Sear), mit denen HA zu VA gemacht werden

758 (Ford) will Verbot von HA Langwaffen, die auf <60 cm gekürzt werden können, ohne Funktion zu verlieren (Klappschaft, etc)

759-767 wollen das Verbot von Anscheinswaffen löschen.
768 (Pascal Durand) will Waffen mit einem der folgenden Merkmale verbieten: Möglichkeit zu Aufnahme von Magazinen mit >6 Schuss, Langwaffen, die sich auf <60 cm kürzen lassen, gezogene Waffen mit Kaliber >12.7 mm, glatte Waffen mit Kaliber über 8, Waffen mit festem Magazin über 10 Schuss. [Durch Punkt 1 also alle modernen Sportgewehre!]
769 (Cofferati) will Verbot von HA mit einer der folgenden Eigenschaften: Möglichkeit >11 Schuss abzugeben, wenn ein Magazin >10 Schuss angebaut ist, festes Mag mit >10 Schuss, verkürzbar auf <60 cm
Man beachte den Unterschied mit den Magazinen: Im ersten Fall ist alles verboten, im zweiten Fall (wenn die Formulierung so übernommen wird) dann nur mit angebauten großen Magazin. Aber Achtung: Beide Vorschläge differenzieren nicht zwischen Lang und Kurzwaffen!
770 will statt Anscheinswaffen generell HA (Kurz+Lang) verbieten, die Magazine mit >20 Schuss haben. Keine genauere Erklärung, ob bereits die Fähigkeit zur Aufnahme reicht!
771-774 (Andreas Schwab) will statt Anscheinswaffen generell HA verbieten, die in VA umgebaut wurden. Also so wie es bereits im Gesetz der Fall ist. Achtung: HA->VA, nicht wie in B7 mit VA->HA!

775-781 wollen, dass deaktivierte A-Waffen nicht mehr in A fallen.
782ff will, dass Kat A Waffen, die zu Salut oder Signal umgebaut wurden, in A bleiben.

786 will Kategorie B4 ändern: HA, die in Kammer und Mag zusammen 3-12 Schuss halten können. Bisher ist B4 nur >3 Schuss. Damit würden alle unsere B4 Waffen aus der Kategorie wegfallen, da sie auch größere Mags aufnehmen können!
787 Pascal Durand will die Kategorie sogar auf 3-7 Schuss begrenzen!

800 (Coferrati) will in B7 alle HA aufnehmen, die automatischen Waffen "ähneln" und nicht bereits in Kategorie A enthalten sind!
802 (Pascal Durand) will das gleiche, aber hier sollen alle zivilen HA in B7 aufgenommen werden, die nicht bereits in A7 stehen.

802ff Umgebaute Salutwaffen sollen in der originalen B Kategorie bleiben, Durand (806) will auch deaktivierte B-Waffen in B7 einstufen, Coferrati (807) will deaktivierte A-Waffen in B7 haben.

Ab 808 mehrere, die original als Alarmwaffen konstruierte Teile nicht in Kat C einstufen lassen wollen.
811ff wollen nur zu Salut umgebaute scharfe Waffen in Kat C sehen. Coferrati (816) will auch Nachbauten von Waffen in Kat C sehen.

843 (Halla-aho )die Direktive soll innerhalb von 36 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden. Original waren 3 Monate.
844 will 12 Monate
845 Schwab will 2 Jahre
846 will 6 Monate
847 will 12 Monate


Das waren die IMCO Amendmends. Es sind einige dicke Brocken drinne und fast alles ist noch in der Schwebe. Manches zeichnet sich ab, aber besonders S.-Y. Kaufmann, Coferrati und Pascal Durand bringen mit Ihren Vorschlägen immer mehr ihr fehlendes Fachwissen und ihren persönlichen Hass auf zivile Waffenbesitzer zum Ausdruck.
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Maddin » Sa 14. Mai 2016, 23:01

Dass man HA verbieten möchte die auf (unter) 60 cm gekürzt werden können (zählen da eigentlich Pistolen und andere HA auch dazu ? Weil wieso verkürzbare HA verbieten aber bereits ab Werk bestehende kurze HA erlauben ?) ist eine typische Kompromisslösung wo man wieder das Kotzen bekommen könnte. Ein klassisches Beispiel von NULL Mehrwehrt für die Sicherheit, wie die meisten Regelungen im Waffengesetz und in den vielen Vorschlägen. Genauso dumm wie die Längenvorschriften von Schrotflinten bei uns. Als ob eine abgesägte Schrotflinte effektiver für Verbrechen wäre...

Das einzige was hilfreich ist, ist die getrennte Verwahrung von Waffen und Munition. Dann verstärkt sich immerhin der Effekt der Täter-/Opfer Umkehr.

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Salem » So 15. Mai 2016, 04:38

Maddin hat geschrieben:Das einzige was hilfreich ist, ist die getrennte Verwahrung von Waffen und Munition.
Ernsthaft? Inwiefern soll der Getrenntverwahrt-Schmarrn hilfreich sein??
Maddin hat geschrieben:Dann verstärkt sich immerhin der Effekt der Täter-/Opfer Umkehr.
Was soll das jetzt genau heissen? Was für eine ominöse Umkehr?
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Teal'c » So 15. Mai 2016, 06:15

Ich hab mir nicht mal alles durchgelesen aber wenn das meiste davon durchgeht werd ich wohl überlegen müssen ob ich nicht den ganzen Kram Verkauf und das Hobby an den Nagel häng. Weil es ist dann nur mehr mit Frust verbunden....
Magnum mag man eben! :violence-sniperprone:

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von maggus » So 15. Mai 2016, 06:47

Teal'c hat geschrieben:Ich hab mir nicht mal alles durchgelesen aber wenn das meiste davon durchgeht werd ich wohl überlegen müssen ob ich nicht den ganzen Kram Verkauf und das Hobby an den Nagel häng. Weil es ist dann nur mehr mit Frust verbunden....



Aufgegeben wird a Brief...
Ich für meinen Teil stehe zu meinem Hobby, und werde alles Menschenmögliche tun, um mir dieses auch zu erhalten, im zweifelsfall Klagen.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von sc70 » So 15. Mai 2016, 08:32

Salem hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:Das einzige was hilfreich ist, ist die getrennte Verwahrung von Waffen und Munition.
Ernsthaft? Inwiefern soll der Getrenntverwahrt-Schmarrn hilfreich sein??
Maddin hat geschrieben:Dann verstärkt sich immerhin der Effekt der Täter-/Opfer Umkehr.
Was soll das jetzt genau heissen? Was für eine ominöse Umkehr?

Ironie?

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Teal'c » So 15. Mai 2016, 09:30

maggus hat geschrieben:
Teal'c hat geschrieben:Ich hab mir nicht mal alles durchgelesen aber wenn das meiste davon durchgeht werd ich wohl überlegen müssen ob ich nicht den ganzen Kram Verkauf und das Hobby an den Nagel häng. Weil es ist dann nur mehr mit Frust verbunden....



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net falsch verstehen, aber glaubst ernsthaft du bekommst da vor Gericht recht? Wennst die (EU/Österr.) Regierung verklagst oder dein Recht als einzelner einklagen? Vllt bin ich zu skeptisch und pessimistisch aber ich glaube als otto normal Bürger ziehst da sowieso immer den kürzeren und bleibst auf nem riesen Haufen Geld wegen der Anwaltskosten sitzen...
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von maggus » So 15. Mai 2016, 10:02

Teal'c hat geschrieben:
maggus hat geschrieben:
Teal'c hat geschrieben:Ich hab mir nicht mal alles durchgelesen aber wenn das meiste davon durchgeht werd ich wohl überlegen müssen ob ich nicht den ganzen Kram Verkauf und das Hobby an den Nagel häng. Weil es ist dann nur mehr mit Frust verbunden....



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net falsch verstehen, aber glaubst ernsthaft du bekommst da vor Gericht recht? Wennst die (EU/Österr.) Regierung verklagst oder dein Recht als einzelner einklagen? Vllt bin ich zu skeptisch und pessimistisch aber ich glaube als otto normal Bürger ziehst da sowieso immer den kürzeren und bleibst auf nem riesen Haufen Geld wegen der Anwaltskosten sitzen...


schau mal, als ich zB. meinen HA in AT erworben habe, war es mir lt. Gültigen Recht (WaffG) erlaubt diesen zu Besitzen und zu Verwenden,
die Auflagen die mir der Staat auferlegt hat werden alle erfüllt (Präsenzdienst, Psychotest, Waffenführerschein, Sichere Verwahrung, Unbescholtenheit,...)
Wenn dieser nun Verboten wird, ich meinen aber vorher schon besessen habe dürfen die mir genau garnichts - max. eine Sondergenehmigung dafür Ausstellen!

Außerdem leben wir noch immer in einem Rechtsstaat! (trotz korrupter Politiker und noch korrupterer EU-Bonzen).
und das heißt weiters das ich alle Rechtsmittel ausschöpfen, und mich auch den kommenden Sammelklagen anschließen werde.

Aber wenn es so weitergeht ist das Thema EU sowieso bald Geschichte! dann haben wir endlich wieder unsere Ruhe vor deren Machtgehabe und ihren Diktatorischen Anwandlungen.
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