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Verbot von Schmeisser AR 15 in Österreich
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- Austria777
- .357 Magnum
- Beiträge: 102
- Registriert: Sa 2. Jan 2016, 15:17
Verbot von Schmeisser AR 15 in Österreich
Hallo zusammen,
heute wollte ich meine WBK erweitern und da meinte der Herr von der Bezirkshauptmmanschaft das es ein Problem mit meiner Schmeisser AR 15 DMR gibt. Diese fällt nämlich unter die Kategorie Kriegsmaterial und ich möchte mich doch zur weiteren Abklärung an das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport (Frau. Mag. Ploner) zur weiteren Abklärung wenden.
Da ich die AR15 erst im Jänner ganz normal in Österreich gekauft habe (also weder importiert o.Ä) kann ich das ganze nicht ganz nachvollziehen und wollte daher Eure Meinung haben bzw. ob wer schon einen ähnlichen Fall hat. Es gibt ja AR15 & Co ende nie in Österreich da es eine sehr beliebte Sportwaffe ist.
Gibt es einen "Leidensgenossen" welcher schon Erfahrung mit dem Ministerium hat, bzw. wie sieht die rechtliche Situation AR15 = Kriegsgerät tatsächlich aus? Der Herr von meiner BH meinte ob ich ihn dann update kann, weil er kennt sich selber nicht so aus ?!?!?
Danke für Euer Feedback!
Lg.
Werner
heute wollte ich meine WBK erweitern und da meinte der Herr von der Bezirkshauptmmanschaft das es ein Problem mit meiner Schmeisser AR 15 DMR gibt. Diese fällt nämlich unter die Kategorie Kriegsmaterial und ich möchte mich doch zur weiteren Abklärung an das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport (Frau. Mag. Ploner) zur weiteren Abklärung wenden.
Da ich die AR15 erst im Jänner ganz normal in Österreich gekauft habe (also weder importiert o.Ä) kann ich das ganze nicht ganz nachvollziehen und wollte daher Eure Meinung haben bzw. ob wer schon einen ähnlichen Fall hat. Es gibt ja AR15 & Co ende nie in Österreich da es eine sehr beliebte Sportwaffe ist.
Gibt es einen "Leidensgenossen" welcher schon Erfahrung mit dem Ministerium hat, bzw. wie sieht die rechtliche Situation AR15 = Kriegsgerät tatsächlich aus? Der Herr von meiner BH meinte ob ich ihn dann update kann, weil er kennt sich selber nicht so aus ?!?!?
Danke für Euer Feedback!
Lg.
Werner
Austria Steel Challenge Gruppe bei Facebook >> https://www.facebook.com/groups/482890702079097/
Re: Verbot von Schmeisser AR 15 in Österreich
Welche BH? Klagenfurt?
Re: Verbot von Schmeisser AR 15 in Österreich
Am besten mit ISSC Kontakt aufnehmen
http://www.pulverdampf.com/viewtopic.ph ... 60#p499153
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Re: Verbot von Schmeisser AR 15 in Österreich
ISSC anrufen und die lasern dir "M4 Austria" drauf
dann darf sich der Herr auf der BH brausen gehen
dann darf sich der Herr auf der BH brausen gehen
member the old PD design ? oh I member
- Austria777
- .357 Magnum
- Beiträge: 102
- Registriert: Sa 2. Jan 2016, 15:17
Re: Verbot von Schmeisser AR 15 in Österreich
Hallo zusammen,
nach Recherche mit dem BMLV in Wien habe ich nun die Liste erhalten der "verbotenen" Gewehre. Es handelt sich hierbei um das M5.
Hier der Auszug aus dem PDF:
GZ S90931/72-Recht/2016
Ersuchen um Übermittlung einer Liste der als Kriegsmaterial anzusehenden Schusswaffen
Bundesministerium für Inneres Abteilung III/3 Herrengasse 7 1014 Wien
Unter Bezugnahme auf das ho. Schreiben vom 25. November 2015, GZ S90931/375Recht/2015, sowie die do. Note vom 5. Jänner 2016, GZ BMI-VA1903/0088-III/3/2015, darf mitgeteilt werden, dass die nachfolgend genannten Schusswaffen nach ho. Beurteilung Kriegsmaterial darstellen, wobei zu bemerken ist, dass die Beurteilungen Größtenteils mit Anfragen, insbesondere von Bezirksverwaltungsbehörden und Landespolizeidirektionen, im Zusammenhang stehen.
• halbautomatisches Gewehr HAENEL CR 223, Kal. .223Rem, (entspricht der Konzeption nach einem Sturmgewehr) • halbatomatisches Gewehr KEL-TEC RFB, Kaliber .308 Win, • halbatomatisches Gewehr SAIGA Modell 223, Kal. 5.56 x 45 mm (Nachbau des AK-47 bzw. AK-101 in halbautomatischer Version) • halbautomatisches Gewehr HK 243 S SAR, Kal. .223, (konstruktive Ableitung vom Sturmgewehr G36) • halbautomatisches Gewehr Benelli MR1, .223 Remington (Konzeption entspricht einem Sturmgewehr) • halbautomatisches Gewehr SAIGA 12C, Kal. 12/70-76, (konstruktiv dem AK-47 nachgebaut) • halbautomatisches Gewehr Zastava M77, Kal. .223 Rem, (Nachbau des AK-74 in halbautomatischer Version) • halbautomatisches Gewehr B&T AG APC 223, Kal. 5.56 x 45 mm (.223 Rem.), (Variante des B&T Sturmgewehres APC 556 in halbautomatischer Version)
• halbautomatisches Gewehr CSA VZ 58 Sporter, Kaliber 7,62 x 39 mm (halbautomatische Version des Sturmgewehres SA VZ 58 P) • halbautomatisches Gewehr Schmeisser AR-15 M5, Kal. .223, (Nachbau des Sturmgewehres M-16 in halbautomatischer Version)
Anhaltspunkte dafür, dass es sich bei diesen Gewehren um eine Jagd- oder Sportwaffe handeln könnte, haben sich nicht ergeben.
08.03.2016 Für den Bundesminister: HIRSCH
elektronisch gefertigt
Signaturwert
Das originale PDF habe ich zum Download hier bereitgestellt falls es wer braucht: http://www.hochzeitsfilm-hochzeitsvideo.at/kundenportal/liste.pdf
DANKE für die raschen Rückmeldungen und der Hilfe an alle!!!!
LG.
Werner
nach Recherche mit dem BMLV in Wien habe ich nun die Liste erhalten der "verbotenen" Gewehre. Es handelt sich hierbei um das M5.
Hier der Auszug aus dem PDF:
GZ S90931/72-Recht/2016
Ersuchen um Übermittlung einer Liste der als Kriegsmaterial anzusehenden Schusswaffen
Bundesministerium für Inneres Abteilung III/3 Herrengasse 7 1014 Wien
Unter Bezugnahme auf das ho. Schreiben vom 25. November 2015, GZ S90931/375Recht/2015, sowie die do. Note vom 5. Jänner 2016, GZ BMI-VA1903/0088-III/3/2015, darf mitgeteilt werden, dass die nachfolgend genannten Schusswaffen nach ho. Beurteilung Kriegsmaterial darstellen, wobei zu bemerken ist, dass die Beurteilungen Größtenteils mit Anfragen, insbesondere von Bezirksverwaltungsbehörden und Landespolizeidirektionen, im Zusammenhang stehen.
• halbautomatisches Gewehr HAENEL CR 223, Kal. .223Rem, (entspricht der Konzeption nach einem Sturmgewehr) • halbatomatisches Gewehr KEL-TEC RFB, Kaliber .308 Win, • halbatomatisches Gewehr SAIGA Modell 223, Kal. 5.56 x 45 mm (Nachbau des AK-47 bzw. AK-101 in halbautomatischer Version) • halbautomatisches Gewehr HK 243 S SAR, Kal. .223, (konstruktive Ableitung vom Sturmgewehr G36) • halbautomatisches Gewehr Benelli MR1, .223 Remington (Konzeption entspricht einem Sturmgewehr) • halbautomatisches Gewehr SAIGA 12C, Kal. 12/70-76, (konstruktiv dem AK-47 nachgebaut) • halbautomatisches Gewehr Zastava M77, Kal. .223 Rem, (Nachbau des AK-74 in halbautomatischer Version) • halbautomatisches Gewehr B&T AG APC 223, Kal. 5.56 x 45 mm (.223 Rem.), (Variante des B&T Sturmgewehres APC 556 in halbautomatischer Version)
• halbautomatisches Gewehr CSA VZ 58 Sporter, Kaliber 7,62 x 39 mm (halbautomatische Version des Sturmgewehres SA VZ 58 P) • halbautomatisches Gewehr Schmeisser AR-15 M5, Kal. .223, (Nachbau des Sturmgewehres M-16 in halbautomatischer Version)
Anhaltspunkte dafür, dass es sich bei diesen Gewehren um eine Jagd- oder Sportwaffe handeln könnte, haben sich nicht ergeben.
08.03.2016 Für den Bundesminister: HIRSCH
elektronisch gefertigt
Signaturwert
Das originale PDF habe ich zum Download hier bereitgestellt falls es wer braucht: http://www.hochzeitsfilm-hochzeitsvideo.at/kundenportal/liste.pdf
DANKE für die raschen Rückmeldungen und der Hilfe an alle!!!!
LG.
Werner
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- Registriert: Sa 2. Jan 2016, 15:17
Re: Verbot von Schmeisser AR 15 in Österreich
kuni hat geschrieben:Welche BH? Klagenfurt?
Wels Land
LG.
Werner
Austria Steel Challenge Gruppe bei Facebook >> https://www.facebook.com/groups/482890702079097/
Re: Verbot von Schmeisser AR 15 in Österreich
na dann ist alles klarAustria777 hat geschrieben:kuni hat geschrieben:Welche BH? Klagenfurt?
Wels Land
LG.
Werner
member the old PD design ? oh I member
Re: Verbot von Schmeisser AR 15 in Österreich
Hast du eine "normale" M4 Österreich Version (so was in der Art oder so was) - oder hat dir dein Händler einfach eine Deutsche Waffe bestellt (was eigentlich nicht gehen sollte)? - z.b. M5
Wenn du die Ö-Abänderungen (bei Schmeisser 1 Verriegelungswarze abgefräst, Lauf verstiftet, etc.) hast, dann ist diese in Ö zugelassen.
Edit: JA, Österreich gehört mit 2r - ist mir bekannt
Wenn du die Ö-Abänderungen (bei Schmeisser 1 Verriegelungswarze abgefräst, Lauf verstiftet, etc.) hast, dann ist diese in Ö zugelassen.
Edit: JA, Österreich gehört mit 2r - ist mir bekannt
Zuletzt geändert von kuni am Fr 20. Mai 2016, 14:25, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Verbot von Schmeisser AR 15 in Österreich
Austria777 hat geschrieben:kuni hat geschrieben:Welche BH? Klagenfurt?
Wels Land
LG.
Werner
Hast du das schriftlich? Wenn nein, lass dir das schriftlich geben.
Re: Verbot von Schmeisser AR 15 in Österreich
Kuni hat es schon geschrieben aber nochmal kurz zusammengefasst;
Ja Schmeisser M5 ist verboten in Österreich, sowie alle anderen "normalen" AR15. (Damit könnte man ja Panzer zerstören, Flugzeuge vom Himmel holen und ein Land mittlerer größe augenblicklich auslöschen)
Deßwegen gibt es ja die Austria Versionen von eben Hera, Schmeisser und OA. Da wird dann eben die eine Veriegelungswarze weggefräßt und ein Pin in die Barrel Extension eingescheißt. Diese sind dann eben legal in Österreich.
Ich hab nur drauf gewartet, dass sowas dann mal kommt von einer BH. Diese sinnlose Liste war ja mal wieder ein besonderes Gustostückerl.
Ja Schmeisser M5 ist verboten in Österreich, sowie alle anderen "normalen" AR15. (Damit könnte man ja Panzer zerstören, Flugzeuge vom Himmel holen und ein Land mittlerer größe augenblicklich auslöschen)
Deßwegen gibt es ja die Austria Versionen von eben Hera, Schmeisser und OA. Da wird dann eben die eine Veriegelungswarze weggefräßt und ein Pin in die Barrel Extension eingescheißt. Diese sind dann eben legal in Österreich.
Ich hab nur drauf gewartet, dass sowas dann mal kommt von einer BH. Diese sinnlose Liste war ja mal wieder ein besonderes Gustostückerl.
Re: Verbot von Schmeisser AR 15 in Österreich
-MHK- hat geschrieben:... eingescheißt...
richtig wäre reingeschissen...
Hier könnte Ihre Signatur stehen!!
- Austria777
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- Registriert: Sa 2. Jan 2016, 15:17
Re: Verbot von Schmeisser AR 15 in Österreich
kuni hat geschrieben:Hast du eine "normale" M4 Österreich Version (so was in der Art oder so was) - oder hat dir dein Händler einfach eine Deutsche Waffe bestellt (was eigentlich nicht gehen sollte)? - z.b. M5
Wenn du die Ö-Abänderungen (bei Schmeisser 1 Verriegelungswarze abgefräst, Lauf verstiftet, etc.) hast, dann ist diese in Ö zugelassen.
Edit: JA, Österreich gehört mit 2r - ist mir bekannt
Ich habe die "Schmeisser AR15 DMR AUSTRIA Sand" vom Händler aus Deinem Link
Lg.
Werner
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Re: Verbot von Schmeisser AR 15 in Österreich
Austria777 hat geschrieben:Ich habe die "Schmeisser AR15 DMR AUSTRIA Sand" vom Händler aus Deinem Link
Lg.
Werner
Und was sagt der Händler dazu??
Re: Verbot von Schmeisser AR 15 in Österreich
kuni hat geschrieben:Wenn du die Ö-Abänderungen (bei Schmeisser 1 Verriegelungswarze abgefräst, Lauf verstiftet, etc.) hast, dann ist diese in Ö zugelassen.
ich moechte nicht unfreundlich erscheinen
aber du bist hier im bereich waffenrecht
und schreibst dinge die so klingen als ob die sie wuesstest
das ist offenbar nicht der fall
es ist NICHT richtig dass ein selbstlader auf AR basis dann wenn die oesterreich abaenderungen wie Verriegelungswarze abgefräst, Lauf verstiftet, etc durchgefuehrt wurden nicht mehr kriegsmaterial ist
diese aussage ist schlichtweg falsch
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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