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Verbot von Schmeisser AR 15 in Österreich

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Austria777
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Verbot von Schmeisser AR 15 in Österreich

Beitrag von Austria777 » Fr 20. Mai 2016, 11:55

Hallo zusammen,

heute wollte ich meine WBK erweitern und da meinte der Herr von der Bezirkshauptmmanschaft das es ein Problem mit meiner Schmeisser AR 15 DMR gibt. Diese fällt nämlich unter die Kategorie Kriegsmaterial und ich möchte mich doch zur weiteren Abklärung an das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport (Frau. Mag. Ploner) zur weiteren Abklärung wenden.
Da ich die AR15 erst im Jänner ganz normal in Österreich gekauft habe (also weder importiert o.Ä) kann ich das ganze nicht ganz nachvollziehen und wollte daher Eure Meinung haben bzw. ob wer schon einen ähnlichen Fall hat. Es gibt ja AR15 & Co ende nie in Österreich da es eine sehr beliebte Sportwaffe ist.

Gibt es einen "Leidensgenossen" welcher schon Erfahrung mit dem Ministerium hat, bzw. wie sieht die rechtliche Situation AR15 = Kriegsgerät tatsächlich aus? Der Herr von meiner BH meinte ob ich ihn dann update kann, weil er kennt sich selber nicht so aus ?!?!?

Danke für Euer Feedback!

Lg.
Werner
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kuni
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Re: Verbot von Schmeisser AR 15 in Österreich

Beitrag von kuni » Fr 20. Mai 2016, 11:58

Welche BH? Klagenfurt?

eXistenZ
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Re: Verbot von Schmeisser AR 15 in Österreich

Beitrag von eXistenZ » Fr 20. Mai 2016, 12:10

Am besten mit ISSC Kontakt aufnehmen
http://www.pulverdampf.com/viewtopic.ph ... 60#p499153

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rupi
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Re: Verbot von Schmeisser AR 15 in Österreich

Beitrag von rupi » Fr 20. Mai 2016, 12:21

ISSC anrufen und die lasern dir "M4 Austria" drauf

dann darf sich der Herr auf der BH brausen gehen
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Austria777
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Re: Verbot von Schmeisser AR 15 in Österreich

Beitrag von Austria777 » Fr 20. Mai 2016, 14:04

Hallo zusammen,

nach Recherche mit dem BMLV in Wien habe ich nun die Liste erhalten der "verbotenen" Gewehre. Es handelt sich hierbei um das M5.

Hier der Auszug aus dem PDF:

GZ S90931/72-Recht/2016
Ersuchen um Übermittlung einer Liste der als Kriegsmaterial anzusehenden Schusswaffen
Bundesministerium für Inneres Abteilung III/3 Herrengasse 7 1014 Wien
Unter Bezugnahme auf das ho. Schreiben vom 25. November 2015, GZ S90931/375Recht/2015, sowie die do. Note vom 5. Jänner 2016, GZ BMI-VA1903/0088-III/3/2015, darf mitgeteilt werden, dass die nachfolgend genannten Schusswaffen nach ho. Beurteilung Kriegsmaterial darstellen, wobei zu bemerken ist, dass die Beurteilungen Größtenteils mit Anfragen, insbesondere von Bezirksverwaltungsbehörden und Landespolizeidirektionen, im Zusammenhang stehen.
• halbautomatisches Gewehr HAENEL CR 223, Kal. .223Rem, (entspricht der Konzeption nach einem Sturmgewehr) • halbatomatisches Gewehr KEL-TEC RFB, Kaliber .308 Win, • halbatomatisches Gewehr SAIGA Modell 223, Kal. 5.56 x 45 mm (Nachbau des AK-47 bzw. AK-101 in halbautomatischer Version) • halbautomatisches Gewehr HK 243 S SAR, Kal. .223, (konstruktive Ableitung vom Sturmgewehr G36) • halbautomatisches Gewehr Benelli MR1, .223 Remington (Konzeption entspricht einem Sturmgewehr) • halbautomatisches Gewehr SAIGA 12C, Kal. 12/70-76, (konstruktiv dem AK-47 nachgebaut) • halbautomatisches Gewehr Zastava M77, Kal. .223 Rem, (Nachbau des AK-74 in halbautomatischer Version) • halbautomatisches Gewehr B&T AG APC 223, Kal. 5.56 x 45 mm (.223 Rem.), (Variante des B&T Sturmgewehres APC 556 in halbautomatischer Version)

• halbautomatisches Gewehr CSA VZ 58 Sporter, Kaliber 7,62 x 39 mm (halbautomatische Version des Sturmgewehres SA VZ 58 P) • halbautomatisches Gewehr Schmeisser AR-15 M5, Kal. .223, (Nachbau des Sturmgewehres M-16 in halbautomatischer Version)
Anhaltspunkte dafür, dass es sich bei diesen Gewehren um eine Jagd- oder Sportwaffe handeln könnte, haben sich nicht ergeben.
08.03.2016 Für den Bundesminister: HIRSCH
elektronisch gefertigt
Signaturwert


Das originale PDF habe ich zum Download hier bereitgestellt falls es wer braucht: http://www.hochzeitsfilm-hochzeitsvideo.at/kundenportal/liste.pdf

DANKE für die raschen Rückmeldungen und der Hilfe an alle!!!!


LG.
Werner
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Re: Verbot von Schmeisser AR 15 in Österreich

Beitrag von Austria777 » Fr 20. Mai 2016, 14:11

kuni hat geschrieben:Welche BH? Klagenfurt?


Wels Land

LG.
Werner
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Re: Verbot von Schmeisser AR 15 in Österreich

Beitrag von rupi » Fr 20. Mai 2016, 14:14

Austria777 hat geschrieben:
kuni hat geschrieben:Welche BH? Klagenfurt?


Wels Land

LG.
Werner
na dann ist alles klar
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kuni
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Re: Verbot von Schmeisser AR 15 in Österreich

Beitrag von kuni » Fr 20. Mai 2016, 14:17

Hast du eine "normale" M4 Österreich Version (so was in der Art oder so was) - oder hat dir dein Händler einfach eine Deutsche Waffe bestellt (was eigentlich nicht gehen sollte)? - z.b. M5

Wenn du die Ö-Abänderungen (bei Schmeisser 1 Verriegelungswarze abgefräst, Lauf verstiftet, etc.) hast, dann ist diese in Ö zugelassen.

Edit: JA, Österreich gehört mit 2r - ist mir bekannt :oops: :oops:
Zuletzt geändert von kuni am Fr 20. Mai 2016, 14:25, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Verbot von Schmeisser AR 15 in Österreich

Beitrag von chris34G4 » Fr 20. Mai 2016, 14:18

Herr Baumg....?
.

kuni
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Re: Verbot von Schmeisser AR 15 in Österreich

Beitrag von kuni » Fr 20. Mai 2016, 14:19

Austria777 hat geschrieben:
kuni hat geschrieben:Welche BH? Klagenfurt?


Wels Land

LG.
Werner


Hast du das schriftlich? Wenn nein, lass dir das schriftlich geben.

-MHK-
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Re: Verbot von Schmeisser AR 15 in Österreich

Beitrag von -MHK- » Fr 20. Mai 2016, 14:43

Kuni hat es schon geschrieben aber nochmal kurz zusammengefasst;

Ja Schmeisser M5 ist verboten in Österreich, sowie alle anderen "normalen" AR15. (Damit könnte man ja Panzer zerstören, Flugzeuge vom Himmel holen und ein Land mittlerer größe augenblicklich auslöschen)

Deßwegen gibt es ja die Austria Versionen von eben Hera, Schmeisser und OA. Da wird dann eben die eine Veriegelungswarze weggefräßt und ein Pin in die Barrel Extension eingescheißt. Diese sind dann eben legal in Österreich.

Ich hab nur drauf gewartet, dass sowas dann mal kommt von einer BH. Diese sinnlose Liste war ja mal wieder ein besonderes Gustostückerl.

Senf
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Re: Verbot von Schmeisser AR 15 in Österreich

Beitrag von Senf » Fr 20. Mai 2016, 14:48

-MHK- hat geschrieben:... eingescheißt...


richtig wäre reingeschissen...
Hier könnte Ihre Signatur stehen!!

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Austria777
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Re: Verbot von Schmeisser AR 15 in Österreich

Beitrag von Austria777 » Fr 20. Mai 2016, 14:57

kuni hat geschrieben:Hast du eine "normale" M4 Österreich Version (so was in der Art oder so was) - oder hat dir dein Händler einfach eine Deutsche Waffe bestellt (was eigentlich nicht gehen sollte)? - z.b. M5

Wenn du die Ö-Abänderungen (bei Schmeisser 1 Verriegelungswarze abgefräst, Lauf verstiftet, etc.) hast, dann ist diese in Ö zugelassen.

Edit: JA, Österreich gehört mit 2r - ist mir bekannt :oops: :oops:



Ich habe die "Schmeisser AR15 DMR AUSTRIA Sand" vom Händler aus Deinem Link ;-)

Lg.
Werner
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kuni
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Re: Verbot von Schmeisser AR 15 in Österreich

Beitrag von kuni » Fr 20. Mai 2016, 14:59

Austria777 hat geschrieben:Ich habe die "Schmeisser AR15 DMR AUSTRIA Sand" vom Händler aus Deinem Link ;-)

Lg.
Werner


Und was sagt der Händler dazu??

gewo
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Re: Verbot von Schmeisser AR 15 in Österreich

Beitrag von gewo » Fr 20. Mai 2016, 15:18

kuni hat geschrieben:Wenn du die Ö-Abänderungen (bei Schmeisser 1 Verriegelungswarze abgefräst, Lauf verstiftet, etc.) hast, dann ist diese in Ö zugelassen.


ich moechte nicht unfreundlich erscheinen
aber du bist hier im bereich waffenrecht

und schreibst dinge die so klingen als ob die sie wuesstest

das ist offenbar nicht der fall
es ist NICHT richtig dass ein selbstlader auf AR basis dann wenn die oesterreich abaenderungen wie Verriegelungswarze abgefräst, Lauf verstiftet, etc durchgefuehrt wurden nicht mehr kriegsmaterial ist

diese aussage ist schlichtweg falsch
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