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Nachweis der Befähigung zum sachgemäßen usw... usw..
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Nachweis der Befähigung zum sachgemäßen usw... usw..
Hallo Leute,
ich habe zu der periodischen Nachweiserbringungsanforderung eine Frage:
Bisher haben Leute aus meinem Bekanntenkreis, welche zwar eine WBK besitzen, aber nicht immer eine Waffe drauf hatten,
diese Aufforderung immer nur erhalten, wenn eine Waffe registriert war, ansonsten sind schon mal über 10 Jahre vergangen,
ohne daß die Behörde diesen Nachweiß gefordert hat.
Meinem Vater geht es Gesundheitlich nicht immer besonders und so habe ich seine Waffe auf meine WBK genommen und er hat
somit keine Waffe aus seiner WBK. Das war vor einem Jahr. Nun erhielt er die Aufforderung zu Beibringung des Befähigungsnachweises
innerhalb der üblichen 8 Wochen.
Ist es üblich, daß diese Aufforderung auch kommt, wenn keine Waffe eingetragen ist ???
Danke für Eure Meinung !
petman
PS: Ausstellungsbehörde und Wohnort ist Wien
ich habe zu der periodischen Nachweiserbringungsanforderung eine Frage:
Bisher haben Leute aus meinem Bekanntenkreis, welche zwar eine WBK besitzen, aber nicht immer eine Waffe drauf hatten,
diese Aufforderung immer nur erhalten, wenn eine Waffe registriert war, ansonsten sind schon mal über 10 Jahre vergangen,
ohne daß die Behörde diesen Nachweiß gefordert hat.
Meinem Vater geht es Gesundheitlich nicht immer besonders und so habe ich seine Waffe auf meine WBK genommen und er hat
somit keine Waffe aus seiner WBK. Das war vor einem Jahr. Nun erhielt er die Aufforderung zu Beibringung des Befähigungsnachweises
innerhalb der üblichen 8 Wochen.
Ist es üblich, daß diese Aufforderung auch kommt, wenn keine Waffe eingetragen ist ???
Danke für Eure Meinung !
petman
PS: Ausstellungsbehörde und Wohnort ist Wien
Re: Nachweis der Befähigung zum sachgemäßen usw... usw..
Ja, der Besitz einer Waffe ist keine Voraussetzung für diesen Nachweis...er kann sich ja mit der WBK jederzeit wieder eine Waffe zulegen.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Nachweis der Befähigung zum sachgemäßen usw... usw..
verwahrungskontrolle kommt auch wenn man keine waffe besitzt
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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- kemira
- Supporter .45 ACP Black Talon
- Beiträge: 6764
- Registriert: Mo 10. Mai 2010, 10:43
- Wohnort: Los Karawancos
Re: Nachweis der Befähigung zum sachgemäßen usw... usw..
gewo hat geschrieben:verwahrungskontrolle kommt auch wenn man keine waffe besitzt
Dazu mal ne Frage - sagen wir ich hätte eine WBK, aber keine Waffe, und dahingehend auch keinen Tresor o.ä.
Ist es möglich, daß die WBK entzogen wird, wenn man keine Möglichkeit geschaffen hat, die Waffen, die man nicht besitzt, sicher zu verwahren?
(ich hoffe das war verständlich)
Gruß,
Kemira
illegitimi non carborundum
...the Brotherhood of Blackpowder...
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Re: Nachweis der Befähigung zum sachgemäßen usw... usw..
Ich glaub das müsste man ausjudizieren, aber irgendeine BH würde das zumindest sicher versuchen und schauen ob sie damit durchkommt...
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Nachweis der Befähigung zum sachgemäßen usw... usw..
kemira hat geschrieben:gewo hat geschrieben:verwahrungskontrolle kommt auch wenn man keine waffe besitzt
Dazu mal ne Frage - sagen wir ich hätte eine WBK, aber keine Waffe, und dahingehend auch keinen Tresor o.ä.
Ist es möglich, daß die WBK entzogen wird, wenn man keine Möglichkeit geschaffen hat, die Waffen, die man nicht besitzt, sicher zu verwahren?
(ich hoffe das war verständlich)
Gruß,
Kemira
nein
aber sie kann dir entzogen werden wennst keinen gültigen Waffenführerschein hast bzw alternativen Nachweis wie Listen
member the old PD design ? oh I member
Re: Nachweis der Befähigung zum sachgemäßen usw... usw..
Wenn man keine Waffe besitzt, gibt's auch nix was zu kontrollieren wäre. Erst recht keine Verwahrung einer nicht vorhandenen Sache.
![Bild](http://666kb.com/i/dxgfjt9i8fy3coaji.png)
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Nachweis der Befähigung zum sachgemäßen usw... usw..
kemira hat geschrieben:gewo hat geschrieben:verwahrungskontrolle kommt auch wenn man keine waffe besitzt
Dazu mal ne Frage - sagen wir ich hätte eine WBK, aber keine Waffe, und dahingehend auch keinen Tresor o.ä.
Ist es möglich, daß die WBK entzogen wird, wenn man keine Möglichkeit geschaffen hat, die Waffen, die man nicht besitzt, sicher zu verwahren?
(ich hoffe das war verständlich)
Gruß,
Kemira
du brauchst natuerlich KEINEN tresor wenn du dzt keine waffe besitzt
die WBK ist in wirklichkeit ein bescheid
er erlaubt dir den kauf und besitz ect von waffen
somit kannst dir jedenfalls jederzeit eine kaufen
und somit wird auch die kontrolle durchgefuehrt
diese ist vordergruendig zwar fuer die verwahrung
im wesentlichen scheint es aber auch um die lebensumstaende zu gehen
es wird abgefragt wer noch in der wohnung gemeldet ist usw ...
doubleaction OG, Wien
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Re: Nachweis der Befähigung zum sachgemäßen usw... usw..
Das wird dann wieder überall anders gehandhabt.
Ich kenne Leute,die nur den Antrag abgegeben haben und Kontrolle war gleich einmal da.
Wollten Tresor usw auch sehen.
Ich weiß,das so was ein Unfug ist,aber gibt's sowas.
Ich kenne Leute,die nur den Antrag abgegeben haben und Kontrolle war gleich einmal da.
Wollten Tresor usw auch sehen.
Ich weiß,das so was ein Unfug ist,aber gibt's sowas.
Re: Nachweis der Befähigung zum sachgemäßen usw... usw..
rupi hat geschrieben:kemira hat geschrieben:gewo hat geschrieben:verwahrungskontrolle kommt auch wenn man keine waffe besitzt
Dazu mal ne Frage - sagen wir ich hätte eine WBK, aber keine Waffe, und dahingehend auch keinen Tresor o.ä.
Ist es möglich, daß die WBK entzogen wird, wenn man keine Möglichkeit geschaffen hat, die Waffen, die man nicht besitzt, sicher zu verwahren?
(ich hoffe das war verständlich)
Gruß,
Kemira
nein
aber sie kann dir entzogen werden wennst keinen gültigen Waffenführerschein hast bzw alternativen Nachweis wie Listen
den WFS kann man aber schon noch nachreichen, oder hab ich was verpasst?
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GTRRU - Gumbear Tactical Rapid Response Unit
Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.
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Re: Nachweis der Befähigung zum sachgemäßen usw... usw..
cas81 hat geschrieben:rupi hat geschrieben:aber sie kann dir entzogen werden wennst keinen gültigen Waffenführerschein hast bzw alternativen Nachweis wie Listen
den WFS kann man aber schon noch nachreichen, oder hab ich was verpasst?
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klar, ist ja bei Leuten die eine Waffe gemeldet haben nix anderes
member the old PD design ? oh I member
Re: Nachweis der Befähigung zum sachgemäßen usw... usw..
Sicher hast eine Nachfrist,müsstest sonst rein theoretisch jedes halbe Jahr dann machen.Denn der darf bei der Kontrolle nicht mehr als ein halbes Jahr alt sein.
- Mr-Zylinder
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- Beiträge: 421
- Registriert: Mi 27. Jun 2012, 15:17
- Wohnort: Vorarlberg
Re: Nachweis der Befähigung zum sachgemäßen usw... usw..
Du hast für den Nachweis 8 Wochen Zeit ab der Kontrolle.
Re: Nachweis der Befähigung zum sachgemäßen usw... usw..
also wie gehabt. hätte mich auch verwundert. danke!
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Re: Nachweis der Befähigung zum sachgemäßen usw... usw..
Also ist es auch in der Praxis üblich, daß die Befähigung auch nachzuweisen ist, wenn keine Waffe im Besitz ist und es ist genauso möglich,
daß die Verwahrungsmöglichkeit überprüft wird, obwohl keine Waffe vorhanden ist.
Naja, dann habe ich, bzw. Andere in der Bekanntschaft, welche länger keine Waffen eingetragen hatten, einfach das Glück, daß niemand aufgetaucht ist.
Daher dachte ich, es würde nur überprüft, wenn eine Eintragung auf der WBK ist.
Danke für Eure Antworten !
petman
daß die Verwahrungsmöglichkeit überprüft wird, obwohl keine Waffe vorhanden ist.
Naja, dann habe ich, bzw. Andere in der Bekanntschaft, welche länger keine Waffen eingetragen hatten, einfach das Glück, daß niemand aufgetaucht ist.
Daher dachte ich, es würde nur überprüft, wenn eine Eintragung auf der WBK ist.
Danke für Eure Antworten !
petman