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EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Hrab » Fr 10. Jun 2016, 22:23

Am liebsten wär mir weder schlimmer, so, noch abgeschwächt sondern gar nicht :violin: Wir msollten jetzt wahrscheinlich Tränendrüsen mails mit :"Ihr seit die letzte Bastion der Gerechtigkeit nachdem uns die bösen Mächte von Kommision und Rat verkauft haben. Es können uns nur noch unsere gewählten Vertreter retten und die Gefahr abschmettern. Indem ihr alles ablehnt und standhaft mit 376 Stimmen gegen diesen Angriff auf die Grundrechte der EU stimmt. Zu den Wahlkarten Parlamentarier!" oder so ähnlich, vlt hilfts ja was.

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hmg382
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von hmg382 » Fr 10. Jun 2016, 22:54

Ich hatte heut nen schönen Tag mit den Kindern im Freizeitpark, essen war lecker ... und dann schau ich Tagesschau.
1. Wo sind Betablocker?
2. Nur noch die MEPs können es richten.
3. Vicky's Amendment #1 ... sonst nix!
4. Meine künftigen Wahlentscheidungen richten sich nur noch nach der Position zum Waffenrecht.
Ich mach jetzt weiter mim Urlaub...

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Maddin
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Maddin » Fr 10. Jun 2016, 23:07

Flouwert hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:Die Frage ist, was hilft uns das ? Ob die Waffen im Sommer weg sind oder Anfang 2017 macht das Kraut doch auch nicht fett ?


Also mir ist es prinzipiell lieber, es dauert länger, als es ist schon in zwei Wochen durch. Da haben wir mehr Zeit, Widerstand zu leisten, Mails zu schreiben, Leute zu überzeugen. Und vielleicht passiert ja auch irgendwas, was den Plänen der Entwaffner nicht gerade zuträglich ist? Unverhofft kommt oft. Je länger es dauert, desto besser ist es jedenfalls für uns. Wenn sie uns im Sommer schon entwaffnet haben, ist alles vorbei - egal was danach passiert.

So lange die Entwaffnung noch nicht durchgeführt ist, solange lebt die Hoffnung! :at1:


Sowas wäre hilfreich wenn die Waffen (+ Zubehör) unter Bestandschutz kommen und halt nur nicht mehr verkauft oder vererbt werden könnten. Dann hätte man durchaus die Möglichkeit auf einen Verfall der EU und eine nationale Richtungsänderung zu erhoffen. Das kann bei der jetzigen Generation an Waffenbesitzern dann noch gut und gerne 50-60 Jahre dauern, nämlich die welche jetzt mit 21 Jahren eine Waffe kaufen. In der Zeit kann dann viel passieren.

Was mich sehr nachdenklich stimmt ist, dass England und Australien vermutlich als Vorbild dienen werden bei der Enteignung. Dort hat man das eiskalt durchgezogen, offenbar sieht man hier keine rechtsstaatlichen Bedenken und will genau den gleichen weg gehen. Man kann auch von unserer Position nicht behaupten, das wäre denkunmöglich oder "geht ja gar nicht". Doch das geht, das haben die Engländer eiskalt zu spüren bekommen...

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von hasgunz » Fr 10. Jun 2016, 23:11

Maddin hat geschrieben:Sowas wäre hilfreich wenn die Waffen (+ Zubehör) unter Bestandschutz kommen und halt nur nicht mehr verkauft oder vererbt werden könnten. Dann hätte man durchaus die Möglichkeit auf einen Verfall der EU und eine nationale Richtungsänderung zu erhoffen. Das kann bei der jetzigen Generation an Waffenbesitzern dann noch gut und gerne 50-60 Jahre dauern, nämlich die welche jetzt mit 21 Jahren eine Waffe kaufen. In der Zeit kann dann viel passieren.

Was mich sehr nachdenklich stimmt ist, dass England und Australien vermutlich als Vorbild dienen werden bei der Enteignung. Dort hat man das eiskalt durchgezogen, offenbar sieht man hier keine rechtsstaatlichen Bedenken und will genau den gleichen weg gehen. Man kann auch von unserer Position nicht behaupten, das wäre denkunmöglich oder "geht ja gar nicht". Doch das geht, das haben die Engländer eiskalt zu spüren bekommen...

Diese ganze grandfathering Scheiße geht mir schon wohin!

Warum wird meinen Kindern, Enkeln, ... das Recht verwehrt Schusswaffen kaufen zu können?
Ich will nicht die Generation sein: "Opa, erzähl uns von diesen "Sportgeräten" mit denen ihr auf "Zielscheiben" geschoßen habt!"
"Opa, was ist eine "1911er"?
"Opa, habt ihr damals echt einfach so Schusswaffen kaufen können?!?"

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Maddin » Fr 10. Jun 2016, 23:19

hasgunz hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:Sowas wäre hilfreich wenn die Waffen (+ Zubehör) unter Bestandschutz kommen und halt nur nicht mehr verkauft oder vererbt werden könnten. Dann hätte man durchaus die Möglichkeit auf einen Verfall der EU und eine nationale Richtungsänderung zu erhoffen. Das kann bei der jetzigen Generation an Waffenbesitzern dann noch gut und gerne 50-60 Jahre dauern, nämlich die welche jetzt mit 21 Jahren eine Waffe kaufen. In der Zeit kann dann viel passieren.

Was mich sehr nachdenklich stimmt ist, dass England und Australien vermutlich als Vorbild dienen werden bei der Enteignung. Dort hat man das eiskalt durchgezogen, offenbar sieht man hier keine rechtsstaatlichen Bedenken und will genau den gleichen weg gehen. Man kann auch von unserer Position nicht behaupten, das wäre denkunmöglich oder "geht ja gar nicht". Doch das geht, das haben die Engländer eiskalt zu spüren bekommen...

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Warum wird meinen Kindern, Enkeln, ... das Recht verwehrt Schusswaffen kaufen zu können?
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Wer will das schon ? Ist ja auch eher eine Möglichkeit wie der Schaden noch in Grenzen zu halten ist. Es glaubt doch niemand ernsthaft, dass das EU-Parlament da keinen Kompromiss macht ?

Ich sag euch was, haltet mich für naiv, aber ich hätte nie im Leben mit einem solch restriktiven Vorschlag von den Innenministern gerechnet. Ja ich habe schon gewusst dass er streng wird nach diesem Vorschlag von der Kommission und da speziell bei der Verwahrung was gedreht wird (siehe deutsche Regelung), aber nach den ersten Wellen an Protestmails und den folgenden Sitzungen hatte ich ein positiveres Gefühl. Aber so ein Vorschlag trifft mich persönlich wirklich enorm hart, mit dieser Fülle an Restriktionen habe ich nicht gerechnet. Und auch nicht dass Länder wie Finnland oder die Slowakei (welche den größten Unmut kundgetan haben) dafür sind. Ist mir unverständlich...

edit: komisch finde ich auch die Haltung der Waffenproduzenten. Früher mal hat der Glock geklagt wenn auch nur eine seiner Pistolen im Nahen Osten in falsche Hände geraten ist und er gefragt wurde wie sowas passieren kann. Jetzt sollen seine ganzen Pistolen unter dem Deckmantel des Terrorverdachts EU weit verboten werden aber da hört man plötzlich nichts mehr ? Nichteinmal eine Pressemitteilung von der Firma, gar nichts, absolut nix...Nachdem es so viele Glocks in Österreich gibt ist auch diese Haltung sehr enttäuschend wie ich finde...

The_Governor
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von The_Governor » Sa 11. Jun 2016, 01:43

Mich wundert, dass sie von C und D Waffen nichts erwähnen. Soll da alles so bleiben wie es ist? Auch mit großen Magazinen? Remington 700 mit Umrüstmagazinen, Remington 7615 und Troy PAR oder die R94? Diese Warterei macht mich einfach wahnsinnig! Ich habe in den letzten 2 bis 3 Jahren 8.000 bis 10.000,-€ für Waffen und Zubehör ausgegeben, weil ich dieses Hobby für mich entdeckt habe und jetzt steht das meiste davon auf der Kippe obwohl keiner irgendetwas damit verbrochen hat?

Ich will aus Prinzip auf keinen Fall etwas davon verkaufen, nicht eine einzige, aber wenn es dann hart auf hart kommt und die Dinger werden ohne Entschädigung eingezogen, bedeutet das einen immensen finanziellen Schaden, für den ich mir lange in den Arsch beißen werde. :cry:

Ich habe selten erlebt, dass hier alle Betroffenen aus der Wirtschaft so die Füße still halten. Das kann nur noch komplette Resignation sein. Wie stellen sich die ihre Zukunft vor? Was haben die Stromproduzenten für eine Theater veranstaltet, als man die AKWs abschalten wollte? Was wird gegen TTIP und CETA demonstriert, gehetzt und diskutiert? Hier interessiert es scheinbar weder Hersteller, noch Handel, noch Verbände. Einfach absolutes Schweigen. Hera, OA, Schmeisser sowie 90% aller Waffenhändler können ihre Buden schließen und zwar für immer, oder kommen die alle mit dem Verkauf von .22ern über die Runden? :whistle:

Ich denke früher oder später können wir uns trotz allem Optimismus davon verabschieden. Sämtliche pseudo-fortschrittlichen Länder, die in ihrer unendlichen Weisheit glauben, sich längst über dieses ihrer Meinung nach primitive Stadium hinaus entwickelt zu haben, verbieten ihren Bürgern legalen Waffenbesitz. Japan, Großbritannien, Singapur, Hongkong, Australien und selbst in den USA - dem Land in dem Waffenbesitz ein jahrhundertealtes Grundrecht darstellt - scheinen verschärfte Waffengesetze Wahlkampfthema Nr. 1 zu sein. :think:

Wäre auch nicht das erste Mal in der Geschichte der Menschheit, dass ein sich selbst entwaffnetes Volk von einem "primitiveren", das das nicht getan hat, unterworfen wird.

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von mariu » Sa 11. Jun 2016, 02:28

Ich frag mich wie das für Sicherheitsdienste geregelt wird, darf ich dann vor jedem Dienst ins Büro fahren, "m(eine)" Waffe abholen und hinterher dort wieder in den Safe sperren?
Die Fahrten zahlt mir doch keiner..

Gibts dann regelmäßige, verpflichtende Schießtrainings, weil ich privat nicht mehr schießen darf?

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Teal'c » Sa 11. Jun 2016, 06:02

Ich finds jetzt grad nicht, aber irgendwer hat hier vor kurzem was geschrieben dass wiederladen verboten werden soll?? Steht davon was in diesem skript?
Magnum mag man eben! :violence-sniperprone:

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von eXistenZ » Sa 11. Jun 2016, 07:12

Tobi1987 hat geschrieben:Mich wundert, dass sie von C und D Waffen nichts erwähnen. Soll da alles so bleiben wie es ist? Auch mit großen Magazinen?

9. Loading devices, apt to be fitted to centre fire semi-automatic or to repeating firearms, with the following characteristics:
a) loading devices which can hold more than 20 rounds;
b) loading devices for long firearms which can hold more than 10 rounds.
http://data.consilium.europa.eu/doc/doc ... NIT/en/pdf


Mittlerweile habe ich die "Zusammenfassung" die zuvor im Thread gepostet wurde gefunden:
http://zeughaus-am-schlachthof.de/?p=458

Wo zB. das mit der WBK-Pflicht für Kipplauf-Flinten herkommt ist mir nicht ganz klar. Habe ich das überlesen? Bitte um Hinweis.

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von diver99 » Sa 11. Jun 2016, 07:22

Eine Enteignung wäre ein beispielloser Eingriff in die persönlichen Besitzrechte. Meiner Meinung nach ein völlig unverhältnismäßiger Eingriff. Das geht nicht so einfach. Australien und GB hin oder her.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Schuttwegraeumer » Sa 11. Jun 2016, 07:30

die Pumpenlösung in AT ist auch eine Enteignung.
Selbst wenn man es weiter besitzen darf, der Staat hat bereits die Hand drauf denn es darf nicht verkauft oder vererbt werden.

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Maddin » Sa 11. Jun 2016, 08:26

mariu hat geschrieben:Ich frag mich wie das für Sicherheitsdienste geregelt wird, darf ich dann vor jedem Dienst ins Büro fahren, "m(eine)" Waffe abholen und hinterher dort wieder in den Safe sperren?
Die Fahrten zahlt mir doch keiner..

Gibts dann regelmäßige, verpflichtende Schießtrainings, weil ich privat nicht mehr schießen darf?


Ich schätze mal du darfst ganz einfach gar keine mehr haben ,oder du wirst mittels Ausnahmegenehmigung für Kat. A Waffen ansuchen müssen und wenn das durch geht bleibt für dich alles beim alten.

Ich sagte ja auch nicht, dass das mit den Enteignungen leicht wird, aber unmöglich ist es nicht und wenn sie wollen dann finden sie auch einen Weg. Die breite Öffentlichkeit scheint davon ja nichts mitzubekommen, es wird in den Medien auch nicht ins Detail berichtet. Da steht immer nur "schärfere" Waffengesetze, aber wie "scharf" und vorallem wie verblödet die wirklich sind steht ja außer in den Gesetzesentwürfen nicht. Und wer schaut sich die bitte an, wenn er mit dem Thema nichts zu tun hat ? Auch ein Jurist wird die Artikeln in den Zeitungen nur überfliegen wenn ihn das Thema nicht interessiert.

Und ja klar, am Ende geben doch eh alle brav die Waffen ab, glaubt ihr echt das kauft euch einer ab mit dem "verschwinden" lassen ? Ist natürlich immer von Vorteil wenn eine Waffe nicht registriert ist, aber beim aktuellen ZWR ? Nichts für ungut. ;)

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Thule » Sa 11. Jun 2016, 08:36

-
Zuletzt geändert von Thule am Do 20. Okt 2016, 12:25, insgesamt 1-mal geändert.

emanuel2408
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von emanuel2408 » Sa 11. Jun 2016, 08:42

Also hinsichtlich der jetzt verfügbaren halbautomatischen Waffen sieht die RL Folgendes vor:

(7) jede der folgenden halbautomatischen Zentralfeuerwaffen:
a) Kurz-Feuerwaffen, mit denen ohne Nachladen mehr als 21 Schüsse abgegeben werden können, sofern eine Ladevorrichtung mit einer Kapazität von mehr als
20 Patronen in die Feuerwaffe eingebaut ist oder eingesetzt wird, und
b) Lang-Feuerwaffen, mit denen ohne Nachladen mehr als elf Schüsse abgegeben werden können, sofern eine Ladevorrichtung mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen in die Feuerwaffe eingebaut ist oder eingesetzt wird;

Wenn die deutsche Fassung korrekt ist (und davon gehe ich aus), fallen nur dann Kurzwaffen in die Kat A, wenn ein Magazin mit mehr als 20 Patronen eingesetzt wird. Sonst nicht. Bei Lang-Feuerwaffen das gleiche Spiel mit einem Magazin mit mehr als 10 Patronen.

Falls das trotzdem nicht zutreffend ist, ist auch die Regelung für jetzige Bestände interessant:


(7b) In Artikel 7 wird nach Absatz 4 folgender Absatz 4a eingefügt:
"4a. Die Mitgliedstaaten können eine Genehmigung für eine Feuerwaffe, die nach der Richtlinie, geändert durch die Richtlinie 2008/51/EG9, der Kategorie (...) B in Anhang I zugeordnet war, erneuern, selbst wenn diese Feuerwaffe derzeit der Kategorie A zugeordnet wird. Die Genehmigung kann jedoch nur für Personen erneuert werden, die bereits vor dem in Artikel 3 der vorliegenden Richtlinie genannten Datum im Besitz einer Genehmigung waren."

Artikel 3
Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

--> Danach wäre es irrelevant wann Österreich die RL tatsächlich umsetzt. Im Worst Case könnte diese Regelung bereits im November dieses Jahres schlagend werden...

Quelle:http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9841-2016-INIT/de/pdf
Zuletzt geändert von emanuel2408 am Sa 11. Jun 2016, 08:43, insgesamt 1-mal geändert.

eXistenZ
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von eXistenZ » Sa 11. Jun 2016, 08:43

"Denn halbautomatische Waffen werden gemäß dem Kompromiss für Privatleute nur verboten, wenn ihre Magazine eine bestimmte Schusszahl übersteigen. Dieselbe Waffe kann damit legal oder illegal sein, abhängig von der Größe des verwendeten Magazins."
http://www.heute.de/nach-anschlaegen-vo ... 03190.html

Ich habe (erfreulicherweise) immer mehr Zweifel ob das düstere Infoblatt das hier gepostet wurde ( http://zeughaus-am-schlachthof.de/?p=458 )
den Tatsachen entspricht.

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