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EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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howa308
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von howa308 » Sa 11. Jun 2016, 20:13

Ich möchte jetzt keine Namen nennen, ich sag nur es ist ein Niederösterreichischer Händler und es wurde mir gesagt das sie keine HA`s mehr nachbestellen und nur mehr das verkaufen was lagernd ist.

Edit:
Bin kommende Woche noch mal bei ihm im Laden und kann noch mal genauer nachfragen.
Zuletzt geändert von howa308 am Sa 11. Jun 2016, 20:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von rupi » Sa 11. Jun 2016, 20:14

howa308 hat geschrieben:Ich möchte jetzt keine Namen nennen, ich sag nur es ist ein Niederösterreichischer Händler und es wurde mir gesagt das sie keine HA`s mehr nachbestellen und nur mehr das verkaufen was lagernd ist.

hast leicht Angst dass dein Händler dann Umsatzeinbußen hat ?
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von hasgunz » Sa 11. Jun 2016, 20:15

howa308 hat geschrieben:Ich hab heute am Schießstand von einem Waffenverkäufer erfahren dass Händler benachrichtigt worden sind, dass nach der Angelobung des Bundespräsidenten eine neue Verschärfung im Waffengesetzt in Kraft treten soll.

Genannt wurde mir z.B. das keine HA´s mehr verkauft werden dürfen und es für Besitzer eine Art Pumpgun Regelung, Ausnahmegenehmigung geben wird.

Also dürfte beim Post einige Seiten vorher doch etwas dran sein . :!: :?: :o

Wenn dies stimmt und Österreich wiedermal übermotiviert bei solchen Sachen ist, bin ich weg, dann können sie mit dem Zug machen was sie wollen.
Ich lass mir doch nicht kurz vor meiner WBK die WBK verbieten!

LG
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von The_Governor » Sa 11. Jun 2016, 20:16

Maddin hat geschrieben:
Tobi1987 hat geschrieben:Mündungsfeuerdämpfer sind verboten? :think: Die hat doch hier jeder auf den ARs und AUGs drauf?


Ich weiß nicht was du drauf hast, aber ich hab eine Mündungsbremse. Oder sprichst du vom Bundesheer ?


Alles klar, hab den Unterschied gerade bei Wikipedia nachgelesen.

Ich klinke mich hier mal eine Weile aus, es wird nur noch wild spekuliert. Wenn es so weitergeht läuten noch heute Abend die Beamten und nehmen gleich alles mit. :roll:

Ich schau mir jetzt einen Film an und ergötze mich nebenbei an den Formen meiner PAR und R94 solange ich das noch kann. :angry-steamingears:

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Maddin » Sa 11. Jun 2016, 20:16

Und ich frag mich was das ganze mit Van der Bellen zu tun haben soll ? Der Bundespräsident ist dafür da um seine Unterschrift zu geben, nicht um im Parlament mitzureden. Ja ein Präsident kann diesbezüglich wichtig sein, aber wenn es die Regierung wirklich gerne so hätte dann hätten sie das auch unter Fischer schon gemacht. Und ansonsten, einstelliger Bereich wir kommen !

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Lexman1 » Sa 11. Jun 2016, 20:29

Vielleicht zeigen ein paar Händler der EUDSSR ja noch den Stinkefinger und verscherbeln in einer Art "Ausverkauf" alle 30er mags günstiger bevor sie verboten werden ;) am besten noch AUG mags...
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Flouwert » Sa 11. Jun 2016, 20:36

howa308 hat geschrieben:Ich hab heute am Schießstand von einem Waffenverkäufer erfahren dass Händler benachrichtigt worden sind, dass nach der Angelobung des Bundespräsidenten eine neue Verschärfung im Waffengesetzt in Kraft treten soll.

Genannt wurde mir z.B. das keine HA´s mehr verkauft werden dürfen und es für Besitzer eine Art Pumpgun Regelung, Ausnahmegenehmigung geben wird.

Also dürfte beim Post einige Seiten vorher doch etwas dran sein . :!: :?: :o


Wie soll das gehen? Im Parlament wurde nichts dergleichen verabschiedet oder auch nur offiziell angedacht. Gibt es jetzt eine Präsidialverordnung samt Bekanntgabe einer grünen Präsidial-Diktatur? :at2:

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von hasgunz » Sa 11. Jun 2016, 20:47

Was ist eigentlich wenn ich ein Gehäuse von z.B. nem M16A1 besitze?
Laut den neuen Regelungen sind ja Gehäuseteile, egal ober Ober- oder Unterteil, relevante Teile.

Bräuchte ich dann eine Ausnahmegenehmigung für so ein Trum, ist dann ja Kat. A?

LG
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von eXistenZ » Sa 11. Jun 2016, 20:56

Interessant wird auch die Frage ob zB. .357 Mag UHR Besitzer ohne WBK wieder mal keine Munition für Ihre Waffen kaufen und besitzen dürfen ...

"Für den Erwerb und den Besitz von Munition und Ladevorrichtungen gilt die gleiche Regelung wie für die Feuerwaffen, für die diese Munition und diese Ladevorrichtungen geeignet sind."


Meine Vermutung ist allerdings eher, dass das weiterhin möglich sein wird.

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von savage3000 » Sa 11. Jun 2016, 21:00

Repetierer dann ja künftig auch nur auf WBK oder??

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von hasgunz » Sa 11. Jun 2016, 21:02

savage3000 hat geschrieben:Repetierer dann ja künftig auch nur auf WBK oder??

Teilweise, kurze Repetierer sind WBK pflichtig!

LG
Zuletzt geändert von hasgunz am Sa 11. Jun 2016, 21:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von eXistenZ » Sa 11. Jun 2016, 21:04

savage3000 hat geschrieben:Repetierer dann ja künftig auch nur auf WBK oder??

Nein. Repetierbüchsen sind auch zukünftig meldepflichtig und nicht genehmigungspflichtig.

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von savage3000 » Sa 11. Jun 2016, 21:06

Aber Flinten schon nur auf WBK? (lt Infosheet)
Kranker shize.

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von euvassal » Sa 11. Jun 2016, 21:07

Teal'c hat geschrieben:Ich finds jetzt grad nicht, aber irgendwer hat hier vor kurzem was geschrieben dass wiederladen verboten werden soll?? Steht davon was in diesem skript?


Das war ich. Steht im Ford Vorschlag. Hier geht's auch um Federltausch etc...bei GENVAL habe ich nichts dergleichen gefunden.

Änderungsantrag 5
Entwurf für eine Entschließung
Erwägung 3 d (neu)
Vorschlag der Kommission
Geänderter Text

(3d) Es sollte festgelegt werden, dass sich die Tätigkeiten eines Händlers nicht nur auf die Herstellung, sondern auch auf die Veränderung oder den Umbau von Feuerwaffen, wie das Kürzen einer vollständigen Feuerwaffe, einschließlich der Veränderung oder des Umbaus von Teilen von Feuerwaffen und Munition, erstrecken, und dass diese Tätigkeiten deshalb nur von zugelassenen Händlern durchgeführt werden dürfen.


Vicky Ford hat mehrere neue Vorschläge in ihr Dokument eingebracht, die von der Komission so garnicht gefordert waren. Soo toll ist ihr Vorschlag also auch nicht!

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von eXistenZ » Sa 11. Jun 2016, 21:12

savage3000 hat geschrieben:Aber Flinten schon nur auf WBK? (lt Infosheet)
Kranker shize.

Wenn du Kipplaufflinten meinst sind die auch zukünftig ohne WBK erhältlich.

EDIT:
Muss mich selbst korrigieren. Repetierflinten sollen lt. EU Papier Kat. C sein, sofern die Lauflänge länger als 60 cm ist.
Wieder eine EU Empfehlung deren Umsetzung man von unseren österreichischen Politikern fordern sollte. :)
Zuletzt geändert von eXistenZ am Sa 11. Jun 2016, 21:18, insgesamt 1-mal geändert.

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