ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
Flouwert
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 328
Registriert: Di 1. Mär 2016, 19:40
Wohnort: Stmk

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Flouwert » So 12. Jun 2016, 19:14

BlackWolf hat geschrieben:
redstorm hat geschrieben:
howa308 hat geschrieben:Ich hab heute am Schießstand von einem Waffenverkäufer erfahren dass Händler benachrichtigt worden sind, dass nach der Angelobung des Bundespräsidenten eine neue Verschärfung im Waffengesetzt in Kraft treten soll.

Genannt wurde mir z.B. das keine HA´s mehr verkauft werden dürfen und es für Besitzer eine Art Pumpgun Regelung, Ausnahmegenehmigung geben wird.

Also dürfte beim Post einige Seiten vorher doch etwas dran sein . :!: :?: :o



kann das einer der hier anwesenden händler bestätigen ?



Vielleicht is daran etwas dran, weil warum hat der Professional Arms auf einmal eine HA Aktion im Juni?

Wenn die Latrinengerüchte stimmen könnte er sichs nach der Angelobung des BP am 8 Juli am Bauch haun. Oder liege ich da falsch?


Wie soll denn das gehen? So plötzlich ab 8. Juli? Mit einer Präsidial-Verfügung wie in einer Präsidial-Diktatur? Bisher wurde nämlich nichts bekannt, dass im Parlament derartige Gesetzesänderungen vorbereitet werden würden. Das kannst ja im Parlament nicht über Nacht durchpeitschen, ohne dass davon vorher ein Sterbenswörtchen bekannt werden würde. Bisher wurden Gesetzesänderungen immer im Vorfeld diskutiert und damit auch bekannt...

Die Aktion bei Professional Arms ist wohl eher reiner Zufall. Oder er rechnet eher damit, dass vonseiten der EU Ungemach droht und will Bestände loswerden.

Benutzeravatar
Hailwood
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 335
Registriert: Mi 16. Nov 2011, 17:18

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Hailwood » So 12. Jun 2016, 19:21

Da wieder nach dem von den Innenminister abgesegnete Papier gefragt hat:

https://www.all4shooters.com/en/Shooting/law/EU-gun-ban-council-presidency-commission-update/imfname_10636134.pdf

Wenn ich richtig übersetzt habe kommen folgende waffen in Cat A

(ii) In Category A, the following points are added:

6. Automatic firearms which have been converted into semi-automatic firearms.
Automatische Feuerwaffen die zu Halbautomaten umgebaut wurden.

7. Any of the following centre fire semi-automatic firearms:
a)short firearms which allow the firing of more than 21 rounds without reloading, if a loading device with a capacity exceeding 20 rounds is part of the firearm or is inserted into it
Kurze Feuerwaffen welche mehr als 20 Schüsse abgeben können ohne nachladen wenn das Magazin ein Teil der Waffe ist oder wenn ein Magazin mit mehr als 20 Schuss Kapazität angesteckt ist.

and
b)long firearms which allow the firing of more than 11 rounds without reloading, if a loading device with a capac
ity exceeding 10 rounds is part of the firearm or is inserted into it.
Lange Feuerwaffen welche mehr als 10 Schüsse abgeben können ohne nachladen wenn das Magazin ein Teil der Waffe ist oder wenn ein Magazin mit mehr als 10 Schuss Kapazität angesteckt ist.

8. ....

9. Loading devices, apt to be fitted to centre fire semi-automatic or to repeating
firearms, with the following characteristics:
Magazine die an Halbautomatische Waffen bzw. Repetierer passen welche
a)
loading devices which can hold more than 20 rounds;
Magazine für Kurzwaffen die mehr als 20 Schuss fassen

b)loading devices for long firearms which can hold more than 10 rounds.
Magazine für Langwaffen die mehr als 10 Schuss fassen


Für mich klingt das nach: OA,Aug-Z,R94 etc. mit 10 Mag geht klar, 20er Mag angesteckt großes Hundepfui inkl Verlust der Verlässlichkeit wenns einen mit Magazin oder Magazin in der Waffe erwischen.

Glock 17 mit 18er Mag 1A mit 33 Mag = Weltuntergang

Es ist auch eine Ausnahmeregelung Für Cat A. Waffen und Magazine in diesem Papier enthalten.
Zuletzt geändert von Hailwood am So 12. Jun 2016, 19:44, insgesamt 1-mal geändert.

emanuel2408
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 282
Registriert: Sa 12. Dez 2015, 08:31

EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von emanuel2408 » So 12. Jun 2016, 19:36

Martin P hat geschrieben:
A.I. AW hat geschrieben:Bild


Nachdem ich hier den Überblick verloren habe: beruhen alle Beiträge auf den letzten rund 25 Seiten auf dieser Interpretation oder gibt es irgendwo ein Dokument aus erster Hand (= ein Protokoll des Beschlusses der Innenminister)?

Und nachdem die Frage hier schon mehrfach unbeantwortet geblieben ist: wer hat dieses von A.I. AW verlinkte Dokument erstellt und woher bezieht derjenige seine Informationen?[/quote]

Inhalt und Text nach bestem Wissen der Rechtslage zum Veröffentlichungszeitraum , V.i.S.d.P: M.Thoma, legalwaffenbesitzer@gmail.com
[url]https://forum.wildundhund.de/showthread.php?107961-Geplante-EU-Änderungen-zum-Aushang&p=2447064[/url]

Quelle:
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9841-2016-INIT/de/pdf

Stimmen tut es trotzdem nicht...

Ich glaub viele lesen nur die Erwägungsgründe und so kommen diese Meinungen zu Stande.

zB:
(9) Einige halbautomatische Feuerwaffen können leicht zu automatischen Feuerwaffen umgebaut werden, so dass sie ein Sicherheitsrisiko darstellen. Auch wenn kein solcher Umbau erfolgte, können bestimmte halbautomatische Feuerwaffen (...) ein sehr hohes Risiko darstellen, wenn sie über eine hohe Munitionskapazität verfügen. Deshalb sollte eine zivile Verwendung von halbautomatischen Feuerwaffen mit fest montierter Ladevor- richtung, die es ermöglicht, eine hohe Anzahl von Schüssen abzufeuern, sowie von halbautomatischen Feuerwaffen mit auswechselbarer Ladevorrichtung mit hoher Munitionskapazität verboten sein. Entsprechende Ladevorrichtungen, wie zum Beispiel fest montierte oder auswechselbare Magazine sowie Munitionsgurte, sollten ebenfalls verboten werden. Wird festgestellt, dass sich Personen im Besitz einer solchen Ladevorrichtung befinden, so sollte diese, ebenso wie jede halbautomatische Zentralfeuerwaffe, an die diese Ladevorrichtung montiert werden kann, beschlagnahmt werden, selbst wenn für den Besitz dieser Feuerwaffe eine Genehmigung erteilt wurde. Diesen Personen sollte zudem die Genehmigung entzogen werden.

Die genaue Definition in RL aber:
ii) In Kategorie A werden die folgenden Nummern angefügt: "6. automatische Feuerwaffen, die zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebaut wurden; (7) jede der folgenden halbautomatischen Zentralfeuerwaffen: a) Kurz-Feuerwaffen, mit denen ohne Nachladen mehr als 21 Schüsse abgegeben werden können, sofern eine Ladevorrichtung mit einer Kapazität von mehr als 20 Patronen in die Feuerwaffe eingebaut ist oder eingesetzt wird, und b) Lang-Feuerwaffen, mit denen ohne Nachladen mehr als elf Schüsse abgegeben werden können, sofern eine Ladevorrichtung mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen in die Feuerwaffe eingebaut ist oder eingesetzt wird; (8) halbautomatische Lang-Feuerwaffen (d. h. Feuerwaffen, die ursprünglich als Schulterwaffen vorgesehen sind), die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopgriffs oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Griffs auf eine Länge unter 60 cm gekürzt werden können; (9) Ladevorrichtungen, die an halbautomatische Zentralfeuerwaffen oder Repetier- Feuerwaffen montiert werden können und folgende Merkmale aufweisen: a) Ladevorrichtungen, die mehr als 20 Patronen aufnehmen können; b) Ladevorrichtungen für Lang-Feuerwaffen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen können.


Gesendet von iPhone mit Tapatalk

euvassal
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 206
Registriert: Sa 5. Dez 2015, 19:56

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von euvassal » So 12. Jun 2016, 19:41

Martin P hat geschrieben:
A.I. AW hat geschrieben:Bild

Nachdem ich hier den Überblick verloren habe: beruhen alle Beiträge auf den letzten rund 25 Seiten auf dieser Interpretation oder gibt es irgendwo ein Dokument aus erster Hand (= ein Protokoll des Beschlusses der Innenminister)?

Und nachdem die Frage hier schon mehrfach unbeantwortet geblieben ist: wer hat dieses von A.I. AW verlinkte Dokument erstellt und woher bezieht derjenige seine Informationen?



Am Ende des ersten Absatz des Dokument findest du ja den link zur Quelle, nämlich zu genau dem GENVAL Mist, der hier diskutiert wird. Lies es dir halt selber durch und entscheide für dich selbst, ob die Angaben im "Infoblatt" der Wahrheit entsprechen.

Benutzeravatar
Hailwood
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 335
Registriert: Mi 16. Nov 2011, 17:18

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Hailwood » So 12. Jun 2016, 19:49

Hailwood hat geschrieben:Da wieder nach dem von den Innenminister abgesegnete Papier gefragt hat:

https://www.all4shooters.com/en/Shooting/law/EU-gun-ban-council-presidency-commission-update/imfname_10636134.pdf

Wenn ich richtig übersetzt habe kommen folgende waffen in Cat A

(ii) In Category A, the following points are added:

6. Automatic firearms which have been converted into semi-automatic firearms.
Automatische Feuerwaffen die zu Halbautomaten umgebaut wurden.

7. Any of the following centre fire semi-automatic firearms:
a)short firearms which allow the firing of more than 21 rounds without reloading, if a loading device with a capacity exceeding 20 rounds is part of the firearm or is inserted into it
Kurze Feuerwaffen welche mehr als 20 Schüsse abgeben können ohne nachladen wenn das Magazin ein Teil der Waffe ist oder wenn ein Magazin mit mehr als 20 Schuss Kapazität angesteckt ist.

and
b)long firearms which allow the firing of more than 11 rounds without reloading, if a loading device with a capac
ity exceeding 10 rounds is part of the firearm or is inserted into it.
Lange Feuerwaffen welche mehr als 10 Schüsse abgeben können ohne nachladen wenn das Magazin ein Teil der Waffe ist oder wenn ein Magazin mit mehr als 10 Schuss Kapazität angesteckt ist.

8. ....

9. Loading devices, apt to be fitted to centre fire semi-automatic or to repeating
firearms, with the following characteristics:
Magazine die an Halbautomatische Waffen bzw. Repetierer passen welche
a)
loading devices which can hold more than 20 rounds;
Magazine für Kurzwaffen die mehr als 20 Schuss fassen

b)loading devices for long firearms which can hold more than 10 rounds.
Magazine für Langwaffen die mehr als 10 Schuss fassen


Für mich klingt das nach: OA,Aug-Z,R94 etc. mit 10 Mag geht klar, 20er Mag angesteckt großes Hundepfui inkl Verlust der Verlässlichkeit wenns einen mit Magazin oder Magazin in der Waffe erwischen.

Glock 17 mit 18er Mag 1A mit 33 Mag = Weltuntergang

Es ist auch eine Ausnahmeregelung Für Cat A. Waffen und Magazine in diesem Papier enthalten.



Weiter Cat B bleiben sollen

7. Semi-automatic firearms for civilian use which resemble weapons with automatic mechanisms other than those listed u
nder point 6, 7 or 8 of category A.
Halbautomaten für Zivile Nutzung welche militärischen Vorbildern ähneln und nicht unter Cat A fallen.

PS.. Wenns bei der Aktion des Badner Händlers um Lagerräumung vor dem Gunban gehen würde würde die Aktion mMn. keine Randfeuergewehre enthalten welche in dem Paper nicht in Cat A kommen sollen( es wird explizit von Zentralfeuer gesprochen)

Wie gesagt nur meine Meinung

Benutzeravatar
Martin P
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 495
Registriert: Sa 1. Nov 2014, 23:48

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Martin P » So 12. Jun 2016, 20:06

BlackWolf hat geschrieben:
redstorm hat geschrieben:
howa308 hat geschrieben:Ich hab heute am Schießstand von einem Waffenverkäufer erfahren dass Händler benachrichtigt worden sind, dass nach der Angelobung des Bundespräsidenten eine neue Verschärfung im Waffengesetzt in Kraft treten soll.

Genannt wurde mir z.B. das keine HA´s mehr verkauft werden dürfen und es für Besitzer eine Art Pumpgun Regelung, Ausnahmegenehmigung geben wird.

Also dürfte beim Post einige Seiten vorher doch etwas dran sein . :!: :?: :o



kann das einer der hier anwesenden händler bestätigen ?



Vielleicht is daran etwas dran, weil warum hat der Professional Arms auf einmal eine HA Aktion im Juni?

Wenn die Latrinengerüchte stimmen könnte er sichs nach der Angelobung des BP am 8 Juli am Bauch haun. Oder liege ich da falsch?


Ja, liegst du, und zwar komplett!

Leute, habt ihr eigentlich irgendeine Ahnung, wie das Gesetzgebungsverfahren in Österreich funktioniert? Nicht einmal ansatzweise? Bitte hört doch auf, hier die absurdesten Gerüchte zu verbreiten und alle anderen Ahnungslosen narrisch zu machen ...

Benutzeravatar
Martin P
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 495
Registriert: Sa 1. Nov 2014, 23:48

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Martin P » So 12. Jun 2016, 20:11

Danke Hailwood und emanuel2408, das hilft weiter ...

raptor
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2423
Registriert: Do 17. Mär 2011, 18:06

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von raptor » So 12. Jun 2016, 20:12

Lexman1 hat geschrieben:Das Attentat/ Terroranschlag in Florida ist auch wieder Wasser auf die Mühlen unserer Gegner...

Wenn die Welt nicht so voller Trottel wäre :-|


Versuchen wir gleich die Lufthoheit zu in Kommentarbereichen u.dgl. zu erlangen bevor das von den AWNs geframt wird. Bislang sieht es nach einem Terroranschlag zumindest mit islamisch-kulturellem wenn nicht sogar islamistisch-religiösem Hintergrund aus. Der Täter scheint auch auf einer Watchlist gewesen zu sein, war aber andererseits ziviles Wachorgan. Scheint als hätten die Behörden wieder mal ihre Arbeit nicht gemacht.

Der Bataclan-Angriff in Paris forderte trotz stengen Waffengesetzes 89 Todesopfer und damit wesentlich mehr. Weitere 39 am selben Abend in anderen Teilen der Stadt. Die Superlative der Medien sind nicht angebracht, der Bombenanschlag von Oklahoma forderte 168 Todesopfer.

euvassal
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 206
Registriert: Sa 5. Dez 2015, 19:56

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von euvassal » So 12. Jun 2016, 20:38

Und RT berichtet: "High power rifle", "Assault rifle AR-15", "gebaut, um durch Wände und Autos zu schießen", "wer braucht sowas zur SV"....mir ist schon öfter aufgefallen, dass RT pro Refugees und Anti Waffen eingestellt ist.

savage3000
Supporter .308 Win
Supporter .308 Win
Beiträge: 3180
Registriert: Do 13. Okt 2011, 16:16
Wohnort: Oberösterreich

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von savage3000 » So 12. Jun 2016, 20:45

was am ende des tages rauskommt was unser innenminister meinte, dass sich für Austria nix am bestehenden gesetz ändert. auf das bin ich echt gespannt.

Benutzeravatar
Maddin
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2867
Registriert: Sa 21. Nov 2015, 14:03
Wohnort: Graz

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Maddin » So 12. Jun 2016, 20:47

savage3000 hat geschrieben:was am ende des tages rauskommt was unser innenminister meinte, dass sich für Austria nix am bestehenden gesetz ändert. auf das bin ich echt gespannt.


Vielleicht kommt da ja unsere legendäre "Selbstverteidigung" ins Spiel. Da muss man sich aber schon sehr sicher sein bei der Auslegung. :whistle:

eXistenZ
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2424
Registriert: So 9. Mai 2010, 16:32

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von eXistenZ » So 12. Jun 2016, 20:49

PS.. Wenns bei der Aktion des Badner Händlers um Lagerräumung vor dem Gunban gehen würde würde die Aktion mMn. keine Randfeuergewehre enthalten welche in dem Paper nicht in Cat A kommen sollen( es wird explizit von Zentralfeuer gesprochen)
Wie gesagt nur meine Meinung


Für das 9 mm AUG gibt's derzeit dann gar kein legales Magazin und was die EU alles unter die "gefährlichsten Feuerwaffen" fallen lässt ist noch nicht bekannt.

(7a) Darüber hinaus sollten für die gefährlichsten Feuerwaffen strengere Vorschriften eingeführt werden, damit sichergestellt ist, dass - von einigen begrenzten Ausnahmen abgesehen - der Besitz dieser Feuerwaffen oder der Handel mit ihnen nicht zugelassen ist. (...) Werden diese Vorschriften nicht befolgt, sollten die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen, einschließlich der Beschlagnahme derartiger Feuerwaffen, ergreifen.
http://data.consilium.europa.eu/doc/doc ... NIT/de/pdf
Zuletzt geändert von eXistenZ am So 12. Jun 2016, 21:19, insgesamt 1-mal geändert.

euvassal
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 206
Registriert: Sa 5. Dez 2015, 19:56

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von euvassal » So 12. Jun 2016, 20:55

eXistenZ hat geschrieben:Da man nach dem EU Papier in Zukunft nur noch 10 Schuss Mags in .22lr Büchsen verwenden darf


falsch

eXistenZ
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2424
Registriert: So 9. Mai 2010, 16:32

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von eXistenZ » So 12. Jun 2016, 21:03

euvassal hat geschrieben:
eXistenZ hat geschrieben:Da man nach dem EU Papier in Zukunft nur noch 10 Schuss Mags in .22lr Büchsen verwenden darf


falsch

Stimmt gilt nur für Zentralfeuer. Hatte Punkt 9 falsch in Erinnerung.
Die Formulierung ist dort (in der deutschen Fassung) aber auch nicht makellos.
Zuletzt geändert von eXistenZ am So 12. Jun 2016, 21:09, insgesamt 2-mal geändert.

Benutzeravatar
Hailwood
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 335
Registriert: Mi 16. Nov 2011, 17:18

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Hailwood » So 12. Jun 2016, 21:03

Ich habe zu 22lr. nichts gefunden was mich darauf schließen läßt daß 10+ Mags für 22 lr HA Langwaffen verboten werden sollen.
Cat A

7. Any of the following centre fire semi-automatic firearms:

und

9. Loading devices, apt to be fitted to centre fire semi-automatic or to repeating
firearms, with the following characteristics:

Cat B

4. Semi-automatic long firearms whose loading device and chamber can together hold more than three rounds in the case of rimfire firearms and more than three but fewer than [twelve] rounds in the case of centrefire firearms.

Aber eventuell hab ich etwas übersehen

Gesperrt