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EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Du hast hier aber den 3rd draft verlinkt der ganz mies war, mittlerweile gibts einen 4th draft, der scheinbar gestern oder heute rauskam.
Scheinbar habens den 3rd durch den 4th etwas entschärft........ we will see......
Scheinbar habens den 3rd durch den 4th etwas entschärft........ we will see......
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
wie umgesetzt wird das entscheidet das BMI im rahmen der (EU-)gesetzeskonform ist
wior haben hunderte stellungnahmen heimischer politiker dass sie sich um unsere interessen sorgen und dafuer sorgen werden das ... blablabla
das wird dann das zweite match
wenn klar ist was beschlossen werden soll (morgen?) geht es um die auslegung
sportschuetze mit dem privileg die "normalen" grossen magazine weiter besitzen zu duerfen kann entweder
- wie in DE wer sein der mind sechs mal jaehrlich auf mindest regionale bewerbe von seinem verein entsendet wird (selber hat der darauf gar keinen einfluss!), oder
man kann wie dzt in AT einen vereinsnachweis verlangen bzw eine bestaetigung vom obmann
wenn man "will" reicht auch schon dass die begruendung fuer den WBK erwerb "sportschuetze" war
ist immer eine frage der auslegung
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das wird dann das zweite match
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Joker 5 hat geschrieben:Du hast hier aber den 3rd draft verlinkt der ganz mies war, mittlerweile gibts einen 4th draft, der scheinbar gestern oder heute rauskam.
Scheinbar habens den 3rd durch den 4th etwas entschärft........ we will see......
Bei dem Ding ist gar nix entschärft worden. Der entscheidende Satz ist immer noch drin:
When stored, firearms and ammunition for them shall not be readily accessible together.
DVC & #IamTheGunLobby
"Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren." - Benjamin Franklin
CZ Shadow 2, CZ P-09
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
hmg382 hat geschrieben:When stored, firearms and ammunition for them shall not be readily accessible together.
man beachte den unterschied zwischen shall not und must not
auch hier kann der nationale gesetzgeber - wenn er denn will - jedereit wieder im rahmen der umsetzung sagen:
grundsatz:
waffen und munition duerfen nicht zusammen verwahrt werden
so wie es die EU will
nationales recht:
zB. ausser die person die darauf zugriff hat hat eine WBK bzw einen WP
wenn man will kann man zb auch den waffenfuehrerschein schon als ausreichend festschreiben
oder ein mindestalter von 21 jahren
oder was auch immer...
besser waere es natuerlich das wuerde garned drinnen stehen ...
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Ja, nur wenn im österreichischen Waffg das bereithalten zum zwecke der SV weiter drinnen bleibt, kanns dir eigentlichen egal sein, wenn das rauskommt ists a sch...s
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
gewo hat geschrieben:hmg382 hat geschrieben:When stored, firearms and ammunition for them shall not be readily accessible together.
man beachte den unterschied zwischen shall not und must not
auch hier kann der nationale gesetzgeber - wenn er denn will - jedereit wieder im rahmen der umsetzung sagen:
grundsatz:
waffen und munition duerfen nicht zusammen verwahrt werden
so wie es die EU will
nationales recht:
zB. ausser die person die darauf zugriff hat hat eine WBK bzw einen WP
wenn man will kann man zb auch den waffenfuehrerschein schon als ausreichend festschreiben
oder ein mindestalter von 21 jahren
oder was auch immer...
besser waere es natuerlich das wuerde garned drinnen stehen ...
Denkbar. Aber das könnte man de facto auch in die selbe Kategorie von "Wunschdenken" reinpacken, die du mir vor paar Tagen wg. meiner "Fehlinterpretation" bzgl. des "for them" vorgehalten hast (was ich übrigens eingesehen habe
![Wink ;-)](./images/smilies/icon/wink.gif)
Da müssten wir den Gesetzgeber aber nach der EU-Gesetzgebung mehr als nur ordentlich beackern, damit das zu unseren Gunsten ausfällt. Bei der EU-Hörigkeit unserer Politiker und Beamten aktuell nur schwer vorstellbar, wenn einem sowas vor die Nase gesetzt wird ...
Zuletzt geändert von hmg382 am Mi 13. Jul 2016, 11:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Joker 5 hat geschrieben:Ja, nur wenn im österreichischen Waffg das bereithalten zum zwecke der SV weiter drinnen bleibt, kanns dir eigentlichen egal sein, wenn das rauskommt ists a sch...s
die aenderngen um die es da geht sind derartig substanziell ..
ich bezweifle dass man das mit einer simplen aenderung reinbekommt
es wird ja vomgrund weg alles neu
die softair und die deko kommen rein
anscheinswaffen kommen rein usw
es wird wohl das WaffG2017 kommen
ich fuerchte das WaffG 1996 ist tod
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
gewo hat geschrieben:ich fuerchte das WaffG 1996 ist tod
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Genauso wird es kommen. Und v.a. die Roten werden dann ordentlich bei der Revision mitmischen, wenn man sich die "ausgewogenen" Antworten unserer NR und MEPs von der SPÖ der letzten Monate so gibt ...
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Das ist lächerlich, es wird sicher nicht als Vorgabe kommen "Darf nicht gemeinsam gelagert werden" und dann von der nationalen Umsetzung ausgehebelt.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Nun, was hilft's zu lamentieren. Was wir gemacht haben, haben wir gemacht. Jetzt wird heut erstmal (über was auch immer) im IMCO abgestimmt. Sollte das zu unseren Ungunsten ausfallen, dann müssen wir die Sache auf ein höheres Level hieven, nämlich ALLE MEPs beackern, das Ding dann im Nov in erster Lesung ABZULEHNEN.
Letzteres ist dann auch eher Wunschdenken, denn normal winkt das Parlament die Vorschläge der einzelnen Ausschüsse durch. ... Es ist erst vorbei, wenn es vorbei ist.
Heit afnocht wiss ma mehr ...
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Und das wo die Verband de facto kein Ansprechpartner für das Ministerium mehr ist.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
gewo hat geschrieben:Joker 5 hat geschrieben:Ja, nur wenn im österreichischen Waffg das bereithalten zum zwecke der SV weiter drinnen bleibt, kanns dir eigentlichen egal sein, wenn das rauskommt ists a sch...s
die aenderngen um die es da geht sind derartig substanziell ..
ich bezweifle dass man das mit einer simplen aenderung reinbekommt
es wird ja vomgrund weg alles neu
die softair und die deko kommen rein
anscheinswaffen kommen rein usw
es wird wohl das WaffG2017 kommen
ich fuerchte das WaffG 1996 ist tod
sehe ich leider auch so.
einzig das ich positiv sehe, dass sie sich große Enteignungen scheinbar nicht getraut haben. Das mit den Mags und Komponenten die nun wesentliche Teile werden stelle ich mir dann auch noch spannend vor.
lg
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
oJo hat geschrieben:Das ist lächerlich, es wird sicher nicht als Vorgabe kommen "Darf nicht gemeinsam gelagert werden" und dann von der nationalen Umsetzung ausgehebelt.
die vorgabe heisst "es soll nicht" und nicht "es darf nicht"
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
gewo hat geschrieben:Joker 5 hat geschrieben:Ja, nur wenn im österreichischen Waffg das bereithalten zum zwecke der SV weiter drinnen bleibt, kanns dir eigentlichen egal sein, wenn das rauskommt ists a sch...s
die aenderngen um die es da geht sind derartig substanziell ..
ich bezweifle dass man das mit einer simplen aenderung reinbekommt
es wird ja vomgrund weg alles neu
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es wird wohl das WaffG2017 kommen
ich fuerchte das WaffG 1996 ist tod
Hura, WBK Plätze für alle!
Naja, wenigstens bleiben die Kat. (fast) wie vorher.
Natürlicherweise werden nur die Verschärfungen übernommen, Pumpen bleiben Kat. A und Halbautomaten die weder A, noch B sind bleiben sicher auch B (z.B. eine halbauot Flinte mit max 3 Schuss)...
LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.
![Torch Smiley :violence-torch:](./images/smilies/violence/torch.gif)
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Das ist ja so absurd...alle sagen die größte Gefahr geht von den illegalen Waffen aus und die gehören vorrangig bekämpft...und dann wird über solche schwachsinnigen Vorschläge abgestimmt die nur gesetzetreue Bürger die überhaupt kein Problem darstellen gängeln und gleichzeit massiv Ressourcen binden werden die sonst sinnvoll für den Kampf gegen illegale Waffen verwendet werden könnten. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf