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Basteln, verändern, tunen etx. Rechtliche Frage

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Michael78
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Basteln, verändern, tunen etx. Rechtliche Frage

Beitrag von Michael78 » Do 21. Apr 2016, 12:49

Hallo,
ich habe eine kleine süße 1911 im Kaliber 22lr. Die war nicht teuer und an der möchte ich rumbasteln.
Vom Modellbau ist einiges an Werkzeug vorhanden und Zugang zu einer CNC Maschine habe ich auch.

Meine Frage ist was darf man an seiner Waffe verändern.
Wo sind die Grenzen, bzw. welche Teile dürfen nicht verändert oder ausgetauscht werden?
Danke für die Info.
lg
Michael

steveolino
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Re: Basteln, verändern, tunen etx. Rechtliche Frage

Beitrag von steveolino » Do 5. Mai 2016, 14:48

selbe Frage stellt sich mir auch gerade...

geht konkret um eine GLock 17.

Darf ich Glock 17 Gen4 Austria 9x19 zb wegfräsen ?
Muss eines der obigen stehen bleiben ?

Cip beschuss und die Waffennr nehm ich mal an müssen erhalten bleiben ?!

LG

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Floody
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Re: Basteln, verändern, tunen etx. Rechtliche Frage

Beitrag von Floody » Do 5. Mai 2016, 18:02

Siehe Beschussverordnung

Kontrolle der Kennzeichnung
§ 41. (1) im Zuge der Kontrolle der Kennzeichnung ist zu überprüfen, ob die folgenden Angaben deutlich sichtbar und dauerhaft auf einem der höchstbeanspruchten Teile der Handfeuerwaffe bzw. auf dem Einstecklauf angebracht sind:
1.
Name, Firma oder eingetragenes Warenzeichen bzw. amtsbekanntes Kurzzeichen Herstellers oder Importeurs;
2.
Modell- bzw. Typenbezeichnung;
3.
Seriennummer bzw. Herstellungsnummer;
4.
Bezeichnung des Kalibers;
5.
bei Schussapparaten: Art des verwendeten Laufmaterials durch Angabe gemäß ÖNORM S 1205 oder der Handelsbezeichnung;
6.
bei Bolzensetzgeräten: Bezeichnung der Klasse gemäß ÖNORM S 1230.
(2) Bei Schussapparaten können die in Abs. 1 genannten Angaben auch auf einem auf dem Schussapparat dauerhaft angebrachten Typenschild verzeichnet werden.
(3) Es ist ferner zu überprüfen, ob
1.
die Handfeuerwaffe bzw. der höchstbeanspruchte Teil einer Handfeuerwaffe den beigegebenen Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen entspricht;
2.
die Typenbezeichnung nicht irreführend ist oder zur Verwechslung mit der Typenbezeichnung anderer Handfeuerwaffen bzw. höchstbeanspruchter Teile von Handfeuerwaffen Anlass gibt.


Soll aber auch haufenweise Waffen ohne Kennzeichnungen legal kursieren, im ZWR eingetragen sein etc. - wie sehr das also Pflicht ist weis ich nicht - für einen gültigen Beschuss scheint es aber Pflicht zu sein. Ob man gültigen Beschuss haben muss oder nicht ist wieder eine andere Sache (SuFu!)

gewo
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Re: Basteln, verändern, tunen etx. Rechtliche Frage

Beitrag von gewo » Do 5. Mai 2016, 18:11

steveolino hat geschrieben:selbe Frage stellt sich mir auch gerade...

geht konkret um eine GLock 17.

Darf ich Glock 17 Gen4 Austria 9x19 zb wegfräsen ?
Muss eines der obigen stehen bleiben ?

Cip beschuss und die Waffennr nehm ich mal an müssen erhalten bleiben ?!

LG


wie floody schon getippt hat

beschusszeichen
seriennummer
hersteller ( oder importeurkuerzel - oft teil der seriennummer)
kaliber

modellbezeichnung mag in der beschussverordnung stehn
ist aber nicht gelebte praxis meiner erfahrung nach

bei vielen marken benennt der distributor oder der importeur die modelle
typisch zb bei baikal, ruger ect
da hat ein und dieselbe waffe in deutschland und in oesterreich unterschiedliche modellbezeichnungen

die person welche die waffe zum beschuss bringt, das kann bei aenderungen auf ein privatkund sein, kann sich "wuenschen" wie das modell heisst.
wennst deinen glock schlitten durch fraesungen schwaechst und er daher zum neubesvhuss muss darfst als modellbezeichnung statt 17gen4 gerne auch hasibutz69 waehlen, oder so ...
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Re: Basteln, verändern, tunen etx. Rechtliche Frage

Beitrag von as1978 » Do 5. Mai 2016, 18:46

Was kostet so ein Beschuss ungefähr?

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Re: Basteln, verändern, tunen etx. Rechtliche Frage

Beitrag von yoda » Do 5. Mai 2016, 18:56

as1978 hat geschrieben:Was kostet so ein Beschuss ungefähr?
Vor ein paar Jahren hab ich glaube ich so um die 30 € herum gezahlt, also sehr günstig eigentlich. Wenn du es genau wissen willst musst nur beim Beschussamt anrufen.

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Re: Basteln, verändern, tunen etx. Rechtliche Frage

Beitrag von gewo » Do 5. Mai 2016, 18:59

as1978 hat geschrieben:Was kostet so ein Beschuss ungefähr?


es gibt eine art stellungsgebuer von ca 15,- ?
und dann eine kaliberabhaengige gebuehr von gut 10,- bis weissnedwieviel

aber mit den genannten 30,- kommst sicher gut hin

hauptaufwand fuer uns als gewerbliche ist immer das hin und hertransportieren
mitarbeiter hinschicken oder versicherter versand hin/retour

das kommt immer noch dazu und geht doch auch ziemlich ins geld
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Re: Basteln, verändern, tunen etx. Rechtliche Frage

Beitrag von as1978 » Do 5. Mai 2016, 19:01

War nur so aus Interesse.
Da hätte ich mit mehr gerechnet.

steveolino
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Re: Basteln, verändern, tunen etx. Rechtliche Frage

Beitrag von steveolino » Do 28. Jul 2016, 16:25

Eine Frage ist mir noch eingefallen.

Wenn ich am Patronenlager das jetzige Beschusszeichen wegfräse, kann ich mir dann aussuchen wo der neue Stempel hinsoll ?

Also zb an die Unterseite des Patronenlagers ?
Oder sind die "Stellen" fix vorgegeben ?

LG

gewo
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Re: Basteln, verändern, tunen etx. Rechtliche Frage

Beitrag von gewo » Do 28. Jul 2016, 16:29

steveolino hat geschrieben:Eine Frage ist mir noch eingefallen.
Wenn ich am Patronenlager das jetzige Beschusszeichen wegfräse, kann ich mir dann aussuchen wo der neue Stempel hinsoll ?
Also zb an die Unterseite des Patronenlagers ?
Oder sind die "Stellen" fix vorgegeben ?
LG


es ist festgelegt auf welchen waffenteil das zeichen raufmuss
und es muss ohne zerlegearbeiten sichtbar sein (also zb unter dem vorderschaft ect waere nicht zulaessig)

je nach beschussamt richtet man sich allerdings ansonsten schon gerne danach wo du ihn hinhaben willst
manche halt mehr, manche weniger
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