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Beitrag von Ak66 » Do 18. Aug 2016, 14:04

Hallo,

Würde gerne wissen ob mann die Waffe auch wo anders auser im wohnsitz lagern darf? Währe auch in einen safe und keiner hätte zugang. Zmbs. Bei den eltern in der wohnung.wáhre das bei der 5 jährigen kontrolle ein problem?

Und wie schaut es beim wohnungswechsel aus,muss mann das weiter melden?

Habe leider von der lpd keine antwort gekriegt.

Vielen dank im voraus

Lg Ak

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Lagavulin
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Re: Aufbewahrung

Beitrag von Lagavulin » Do 18. Aug 2016, 14:28

Beides ist innerhalb von 6 Wochen der Behörde zu melden. Verbringst du die Waffe an deinen Zweitwohnsitz, dann bedarf es einer formlosen Meldung an die Behörde, dass du dich zeitweilig an besagter Adresse aufhältst (und du dort die Waffe(n) gesetzeskonform verwahrt hast).
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Re: Aufbewahrung

Beitrag von BigBen » Do 18. Aug 2016, 14:38

Der Glöckner hat geschrieben:Verbringst du die Waffe an deinen Zweitwohnsitz, dann bedarf es einer formlosen Meldung an die Behörde, dass du dich zeitweilig an besagter Adresse aufhältst (und du dort die Waffe(n) gesetzeskonform verwahrt hast).


Bitte wo genau ist das im Waffengesetz zu finden?
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Re: Aufbewahrung

Beitrag von gewo » Do 18. Aug 2016, 14:38

Der Glöckner hat geschrieben:Verbringst du die Waffe an deinen Zweitwohnsitz, dann bedarf es einer formlosen Meldung an die Behörde, dass du dich zeitweilig an besagter Adresse aufhältst (und du dort die Waffe(n) gesetzeskonform verwahrt hast).


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Re: Aufbewahrung

Beitrag von Ak66 » Do 18. Aug 2016, 14:47

Also doch nicht melden?

Der waffenhändler hat mir gesagt das ich es darf wollte nur sicher gehen.weil die lpd nicht geantwortet hat

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Re: Aufbewahrung

Beitrag von BigBen » Do 18. Aug 2016, 15:04

Theoretisch darfst du deine Waffen aufbewahren wo du willst solange du selbst jederzeit Zugang zu den Waffen hast, und sie vor Zugriff und Mitnahme durch Unbefugte ausreichend geschützt sind. Im Zuge einer Verwahrungskontrolle musst den Beamten halt darauf hinweisen dass alle oder ein Teil deiner Waffen woanders gelagert sind...und er muss sich dann nochmal einen Termin für die Besichtigung an der anderen Örtlichkeit ausmachen.
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Re: Aufbewahrung

Beitrag von Martin P » Do 18. Aug 2016, 15:12

Die in der Stammfassung des WaffG 1996 enthaltene Verpflichtung zur Bekanntgabe jeder Wohnsitzänderung (§ 26 WaffG 1996) wurde mit der Novelle 2010 beseitigt, da die Waffen ja seither im ZWR zentral erfasst werden.

Daher: keine Meldeverpflichtung mehr.

Die Sicherheitsbehörden sind allerdings ermächtigt, die im ZWR gespeicherten Wohnsitzdaten regelmäßig über das ZMR zu aktualisieren (§ 55 Abs. 8 WaffG).

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Re: Aufbewahrung

Beitrag von gewo » Do 18. Aug 2016, 15:14

Ak66 hat geschrieben:Also doch nicht melden?

Der waffenhändler hat mir gesagt das ich es darf wollte nur sicher gehen.weil die lpd nicht geantwortet hat


du darfst ueberall verwahren wo du willst, wenn
- die verwahrung an diesem ort sicher ist,
- daher insbesondere auch keine unberechtigten dritten auf die waffe zugreifen koennen und
- fuer dich ein geregelter zugang auf den verwahrungsort gegeben ist (kurzfristig, innerhalb weniger tage ..)
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Re: Aufbewahrung

Beitrag von Lagavulin » So 21. Aug 2016, 10:32

gewo hat geschrieben:
Der Glöckner hat geschrieben:Verbringst du die Waffe an deinen Zweitwohnsitz, dann bedarf es einer formlosen Meldung an die Behörde, dass du dich zeitweilig an besagter Adresse aufhältst (und du dort die Waffe(n) gesetzeskonform verwahrt hast).


so ein bodenloser bloedsinn
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Ich werde es der Beamtin ausrichten... :D
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Re: Aufbewahrung

Beitrag von gewo » So 21. Aug 2016, 11:06

Der Glöckner hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Der Glöckner hat geschrieben:Verbringst du die Waffe an deinen Zweitwohnsitz, dann bedarf es einer formlosen Meldung an die Behörde, dass du dich zeitweilig an besagter Adresse aufhältst (und du dort die Waffe(n) gesetzeskonform verwahrt hast).


so ein bodenloser bloedsinn
....


Ich werde es der Beamtin ausrichten... :D


kannst du gerne

eine sachbearbeiterin darf sich wienschen was sie will
genauso wie die beamten die zur verwahrungskontrolle kommen

was da teilweise an unsinn verzapft wird ist legendaer
und zwar in "beide richtungen"

fakt ist das was in gesetzen, verordnungen, erlaessen und in den hiechstgerichtsurteilen steht
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