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WP-Besitzer - fremde Waffen führen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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sammy
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WP-Besitzer - fremde Waffen führen

Beitrag von sammy » So 28. Aug 2016, 09:59

Hi,

darf man als WP-Besitzer eigentlich auch andere Waffen, z.B. jene der Gattin (WBK-Besitzerin) führen?

Danke für Antworten!

Sammy

masterman04
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Re: WP-Besitzer - fremde Waffen führen

Beitrag von masterman04 » So 28. Aug 2016, 12:01

Solange du nicht mehr Waffen zur selben Zeit besitzt/führst als du tatsächlich darfst und du eine rechtmäßige Besitzübernahme vorgenommen hast (innerhalb von 6 Wochen musst die Waffe auf dich Melden), sehe ich da kein Problem.

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JägerausSalzburg
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Re: WP-Besitzer - fremde Waffen führen

Beitrag von JägerausSalzburg » So 28. Aug 2016, 12:08

Ja

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gunlove
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Re: WP-Besitzer - fremde Waffen führen

Beitrag von gunlove » So 28. Aug 2016, 12:12

@sammy
Ich würde deine Frage mit "Ja" beantworten!
So weit ich informiert bin, berechtigt ein Waffenpass zum Führen von Schusswaffen. Im Normalfall ein oder zwei Stück.
Auf der Rückseite des Waffenpass steht: Die Inhaberin/ der Inhaber ist berechtigt: *2 Schusswaffe(n) der Kategorie B zu erwerben,
besitzen, führen und einzuführen sowie Munition für Faustfeuerwaffen zu erwerben und zu besitzen.

Da steht aber nicht, und mir ist auch kein derartiger Passus bekannt, dass man auch der Besitzer dieser Waffe(n) sein muss.

Auch ist mir kein Gesetzestext bekannt, der es der WBK besitzenden Gattin verbietet mit der Waffe des Gemahls, ohne dessen Anwesenheit, den Schießsport auszuüben.
Was man aber ziemlich sicher beachten sollte, ist die Gesamzzahl der Waffen auf der/die jeweils Betroffene Zugriff hat.
Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
(Caspar David Friedrich 1774-1840)

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Maddin
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Re: WP-Besitzer - fremde Waffen führen

Beitrag von Maddin » So 28. Aug 2016, 12:28

masterman04 hat geschrieben:Solange du nicht mehr Waffen zur selben Zeit besitzt/führst als du tatsächlich darfst und du eine rechtmäßige Besitzübernahme vorgenommen hast (innerhalb von 6 Wochen musst die Waffe auf dich Melden), sehe ich da kein Problem.


Besitzübernahmemeldung braucht man doch erst wenn man die Waffe über einen längeren Zeitpunkt ausschließlich selbst benützt oder ? Wenn die Waffe jeden Tag wieder in den Schrank wandert und eine Hausgemeinschaft besteht, sehe ich keine Probleme.

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Jo_Kux
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Re: WP-Besitzer - fremde Waffen führen

Beitrag von Jo_Kux » So 28. Aug 2016, 12:32

masterman04 hat geschrieben:Solange du nicht mehr Waffen zur selben Zeit besitzt/führst als du tatsächlich darfst und du eine rechtmäßige Besitzübernahme vorgenommen hast (innerhalb von 6 Wochen musst die Waffe auf dich Melden), sehe ich da kein Problem.


Seit wann darf man nur Waffen die auf einen selbst gemeldet sind führen? Kann ich bitte den Passus im Waffg sehen?
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

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Martin P
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Re: WP-Besitzer - fremde Waffen führen

Beitrag von Martin P » So 28. Aug 2016, 13:11

Jo_Kux hat geschrieben:
masterman04 hat geschrieben:Solange du nicht mehr Waffen zur selben Zeit besitzt/führst als du tatsächlich darfst und du eine rechtmäßige Besitzübernahme vorgenommen hast (innerhalb von 6 Wochen musst die Waffe auf dich Melden), sehe ich da kein Problem.


Seit wann darf man nur Waffen die auf einen selbst gemeldet sind führen? Kann ich bitte den Passus im Waffg sehen?


Das kommt daher, dass für den Bereich der Kat. B-Waffen eine dem § 33 Abs 8 WaffG 1996 vergleichbare Regelung fehlt. Daraus wird allgemein der Schluss gezogen, dass Leihe, Miete, entgeltliche Verwahrung etc. für bewilligungspflichtige Waffen (ausgenommen auf behördlich genehmigten Schießstätten) nicht zulässig sind ...

Daher auch das hier schon öfter beschriebene Vorgehen mit den wechselseitigen Überlassungsmeldungen.

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Re: WP-Besitzer - fremde Waffen führen

Beitrag von JPS1 » So 28. Aug 2016, 13:35

So eine Auslegung würde §28 (7) sinnlos machen

§28
(2) Veräußerung
(3) Veräußerung - Gewerbetreibender
(4) Veräußerung - Versteigerung
(7) Besitz anders als durch Veräußerung aufgegeben

Es gibt nur keine Frist wie §33 (8)... also bei B immer BINNEN 6 Wochen zu melden. Egal ob entgeltlich/unentgeltlich oder mit/ohne Eigentumsübergang überlassen

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Re: WP-Besitzer - fremde Waffen führen

Beitrag von Martin P » So 28. Aug 2016, 13:56

JPS1 hat geschrieben:So eine Auslegung würde §28 (7) sinnlos machen

§28
(2) Veräußerung
(3) Veräußerung - Gewerbetreibender
(4) Veräußerung - Versteigerung
(7) Besitz anders als durch Veräußerung aufgegeben

Es gibt nur keine Frist wie §33 (8)... also bei B immer BINNEN 6 Wochen zu melden. Egal ob entgeltlich/unentgeltlich oder mit/ohne Eigentumsübergang überlassen


So könnte man es auch sehen - allerdings ist nach dem Kommentar von Grosinger/Siegert/Szymanski der Hintergrund des § 28 Abs. 7 WaffG die absichtliche oder zufällige Vernichtung der Waffe. Von Leihe etc. ist zumindest dort nicht die Rede ...

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Re: WP-Besitzer - fremde Waffen führen

Beitrag von Maddin » So 28. Aug 2016, 14:02

Martin P hat geschrieben:
Jo_Kux hat geschrieben:
masterman04 hat geschrieben:Solange du nicht mehr Waffen zur selben Zeit besitzt/führst als du tatsächlich darfst und du eine rechtmäßige Besitzübernahme vorgenommen hast (innerhalb von 6 Wochen musst die Waffe auf dich Melden), sehe ich da kein Problem.


Seit wann darf man nur Waffen die auf einen selbst gemeldet sind führen? Kann ich bitte den Passus im Waffg sehen?


Das kommt daher, dass für den Bereich der Kat. B-Waffen eine dem § 33 Abs 8 WaffG 1996 vergleichbare Regelung fehlt. Daraus wird allgemein der Schluss gezogen, dass Leihe, Miete, entgeltliche Verwahrung etc. für bewilligungspflichtige Waffen (ausgenommen auf behördlich genehmigten Schießstätten) nicht zulässig sind ...

Daher auch das hier schon öfter beschriebene Vorgehen mit den wechselseitigen Überlassungsmeldungen.


Generell nicht zulässig oder nur mit Meldung ?

Wenn der Ehepartner/ Kinder (natürlich mit WBK) die Waffen der Eltern ausleihen wollen und zum Schießstand fahren, dann brauchts doch keine Meldung, oder ? Wäre ja im Prinzip eine Leihe, wenn auch nur kurz aber das ist ja egal...

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Re: WP-Besitzer - fremde Waffen führen

Beitrag von Martin P » So 28. Aug 2016, 14:10

Maddin hat geschrieben:Generell nicht zulässig oder nur mit Meldung ?

Wenn der Ehepartner/ Kinder (natürlich mit WBK) die Waffen der Eltern ausleihen wollen und zum Schießstand fahren, dann brauchts doch keine Meldung, oder ? Wäre ja im Prinzip eine Leihe, wenn auch nur kurz aber das ist ja egal...


OK, schlecht formuliert von mir. Ohne Überlassungsmeldung (die zumindest zuhause im Tresor liegt) unzulässig - bzw zumindest problematisch.

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Re: WP-Besitzer - fremde Waffen führen

Beitrag von Maddin » So 28. Aug 2016, 14:23

Ok, hatten wir hier ja schon öfters dieses Szenario, darum hat mich das jetzt gewundert.

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Re: WP-Besitzer - fremde Waffen führen

Beitrag von JPS1 » So 28. Aug 2016, 14:30

Martin P hat geschrieben:OK, schlecht formuliert von mir. Ohne Überlassungsmeldung (die zumindest zuhause im Tresor liegt) unzulässig - bzw zumindest problematisch.


Ah, das klärts - ich dacht auch du meinst "nicht zulässig" im Sinn von verboten... :obscene-drinkingcheers:

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Jo_Kux
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Re: WP-Besitzer - fremde Waffen führen

Beitrag von Jo_Kux » So 28. Aug 2016, 16:38

masterman04 hat geschrieben:Solange du nicht mehr Waffen zur selben Zeit besitzt/führst als du tatsächlich darfst und du eine rechtmäßige Besitzübernahme vorgenommen hast (innerhalb von 6 Wochen musst die Waffe auf dich Melden), sehe ich da kein Problem.

Somit ist diese Aussage also falsch :?
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

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Re: WP-Besitzer - fremde Waffen führen

Beitrag von Wiseli » So 28. Aug 2016, 17:14

Ist sie nicht. Schriftlichkeit bei der Überlassungserklärung/Besitzübernahme ist Fleissarbeit und wird auch nicht gefordert, alles unter 6 Wochen kannst Du an B ausborgen, tauschen, wie Du lustig bist, ohne Meldung, bzw. was der Bedarf ist, entsprechendes Vertrauen in den Tauschpartner vorausgesetzt.

Wieviele Du zu gleichen Zeit führst bewertet das Kontrollorgan.
Wenn Du einen WP für eine Waffe hast und als Backup eine zweite getauschte vom WBK führst, Klassiker ist G17 als Hauptwaffe, G26 verdeckt, bist Du fällig, wenn Du Deine G17 bei einem Kollegen gegen eine G19 tauschst, mündlich, weil es dienstliches Erforderniss ist, es gibt solche Securityjobs, passiert dir nix.

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