JAGAS3P hat geschrieben:Optimal, sie sind lustig vermummt, keiner erkennt sie.
Passt die Situation gerade für den Überfall oder eine Vergewaltigung findet er/sie statt......
Ist die Situation gerade zum Nachteil des Täters, sagt er: hey, ich bin doch nur ein lustiger Clown und habe nichts gemacht.
so gehts wohl nicht ..... so blöd es sich anhört, aber aufgrund der Vorfälle, würde ich sofort 133 wählen, die sollen so einen Trottel sofort überprüfen!
Das kann ich mir leider auch gut vorstellen. Beweis einmal, dass dir der Clown nicht dein Geldbörsl oder Handy enteignen wollte.
Und generell einmal: wie fad muss den Clowns sein bzw. wie wenig haben sie in der Birn?
Wegen dem Vermummungsverbot: das Vermummungsverbot gilt nur bei Veranstaltungen und ist im §9 des Veranstaltungsgesetzes geregelt: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40034322