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EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Musashi
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Musashi » Di 13. Dez 2016, 21:10

90% aller trilog Ergebnisse gehen 1:1 durch
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Bourne
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Bourne » Di 13. Dez 2016, 21:14

DerWolf hat geschrieben:
hobbycaptain hat geschrieben:
Bourne hat geschrieben:Kann jemand die aktuellen Infos "übersetzen"? Wer darf in Zukunft was besitzen? Ich blicke da nicht mehr durch ... :think:


zum sicherlich schon 50. Mal - das weiß noch niemand weil es noch keinen Beschluß gibt, ganz einfach.
Bisher alles nur Latrinengerüchte, die sich täglich ändern.


Scheinst nicht auf dem Laufenden zu sein. Vicky Ford MEP hat einen Brief zum Status der Verhandlungen verschickt, der geleakt wurde. z.B.: WBK-Entzug + Totalenteignung falls "highcapmagazin" vorgefunden wird, ohne eine Kat.A Ausnahmegenehmigung für an Wettkämpfen teilnehmenden(!) Sportschützen ist fix, genauso wie max 10 round mag LW & max 20 round mag KW.

Außerdem wird mit höchster Wahrscheinlichkeit in COREPER die "Option" eingefügt, die einem Mitgliedsland (souveräne Staaten sind es ja keine mehr) die Möglichkeit gibt Gewehre der AR und AK Familie zu verbieten.


"MEP Dita Charanzová Retweeted vickyford MEP

I do not share the enthusiasm of fellow MEPs, I find possible agreement very problematic and not workable!"

Habe das schon mitbekommen und gelesen, blicke aber wie gesagt zu wenig durch. :doh:

Wie das mit den Magazinen. Ich habe gedacht, es gilt für alle aktiven Sportschützen und nicht nur für Wettkampf-Teilnehmer.

Die Mitgliedstaaten werden in der Lage sein, Kategorie A Genehmigungen zu geben Schützen Ziel sofern die einzelnen aktiv praktiziert oder in Schießsportwettkämpfen teilnehmen.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von savage3000 » Di 13. Dez 2016, 21:21

Medizinisch auch was dabei ?

Bdave
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Bdave » Di 13. Dez 2016, 21:22

Dem veröffentlichten Brief nach werden High Capacity Magazine (alles über 10 Schuss für Gewehr, 20 für Pistole) nicht verboten, dürfen allerdings nur mit Kat. A Ausnahmegenehmigung erworben und in eine Kat. B Waffe angesteckt werden. Sobald du öffentlich ein 30er Magazin ins AR steckst und du keine Ausnahmegenehmigung hast, ist beides Kat. A und du verlierst alles.

In einem anderen Absatz steht dann aber sogar, dass die Behörden dir deine Zulassung wegnehmen können wenn sie so ein Magazin bei dir daheim finden.

Sie verbieten zwar nicht den Verkauf dieser Magazine, schränken jedoch den Kauf so massiv ein, dass es de fakto zu einem Fast-Verbot kommt. Auch lese ich aus diesem Brief raus, dass der Besitz dieser Magazine ohne Kat. A Genehmigung illegal ist.
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Yukon
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Yukon » Di 13. Dez 2016, 21:22

Ich frage mich, wie diese Parlaments-Theoretiker sich das vorstellen, dass die "Possession of high capacity magazines with valid Cat A authorization" umgesetzt werden soll? Glauben die ernsthaft, dass einer freiwilligen Nachschau Folge geleistet wird? Oder eine Durchsuchung im Zuge der 5 jährigen Überprüfung? :naughty:
Wer solche Gesetzesvorschläge als erfolgreichen Kompromiss feiert, ist nicht nur ein äußerst gefährlicher, weil naiver Gesetzgeber, sondern gelinde gesagt auch ein bisserl meschugge. :headslap:
Die Unverletzlichkeit der Privatsphäre ist höherwertiger als der Ford-Vorschlag, somit ist auch die Übernahme in die nationale Gesetzgebung zum Scheitern, weil kaum exekutierbar, verurteilt.
Ich sehe die derzeitige 5-jährige Nachschau im Zuge der Kontrolle als Eingriff, den wir mit zusammengebissenen Zähnen akzeptieren, um unseren "good will" unter Beweis zu stellen, jedoch ist alles, was darüber hinausgeht schlichtweg inakzeptabel und unpraktizierbar.
Insofern rechne ich nachwievor mit einer Überarbeitung des Ganzen, da unpraktizierbare Gesetze auch nicht befolgbar wären.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von DerWolf » Di 13. Dez 2016, 21:22

Die Mitgliedstaaten werden in der Lage sein, Kategorie A Genehmigungen zu geben Schützen Ziel sofern die einzelnen aktiv praktiziert oder in Schießsportwettkämpfen teilnehmen.


"Member states will be able to give Category A authorisations to target shooters provided the individual is actively practising >for< or participating in shooting competitions."

"...practicing >for<...shooting competitions."

Google Übersetzer tut sich manchmal schwer mit Bezügen.
Zuletzt geändert von DerWolf am Di 13. Dez 2016, 21:35, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Orophin » Di 13. Dez 2016, 21:26

'Übersetzung' aus Mangel an Qualität wieder entfernt.
Zuletzt geändert von Orophin am Di 13. Dez 2016, 22:14, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Bdave » Di 13. Dez 2016, 21:27

Medizinisch:

Die Mitgliedsstaaten müssen ein kontinuierliches oder nicht-kontinuierliches Monitoringsystem zur Erhebung medizinischer und psychologischer Daten installieren. Sobald du die ursprünglichen Kriterien der Zuverlässigkeit nicht mehr erfüllst, sind deine Waffen weg.

Die Mitgliedsstaaten könne auch entscheiden ob sie ein ursprüngliches (wsl. vor Erstausstellung der WBK) med. und psych. Assessment haben wollen. Auf diesem fusst dann natürlich das Monitoringsystem.

Ich find das halt sehr bedenklich. Wie stellen die sich das vor? Dass alle meine gesundheitlichen Daten zur Behörde gehen? Oder dass die Krankenversicherung weiß: "Ah, ein Waffenbesitzer. Burschen, da müssts jetzt ganz genau schauen, gö!"
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Lexman1 » Di 13. Dez 2016, 21:35

Nur um ein paar Punkte im Sinne einer ordentlichen Übersetzung klarzustellen. Die High Cap Mags sind dann illegal, WENN sie bei jemanden gefunden werden, der keinerlei Berechtigungspapiere diesbezüglich besitzt. Zuvor wird nämlich erörtert, dass zum Erwerb eine Kat A Genehmigung erforderlich ist. Eine Erwerb OHNE Genehmigung entfällt somit. Sportschützen sollen eine solche bekommen.

Bringt mich wieder zum Thema, wie werden Sportschützen definiert? Wie ohne Verein und Zeit ständig wo zu trainieren? Ich gehe zwar so oft wie möglich aufn SS, aber berufsbedingt kanns passieren dass ich mal ein halbes Jahr nicht hinkomme, ist man somit weniger ambitioniert im Sinne von seriösen Interesse am Schießsport? Dass Thema ist im Summe noch völlig unausgegoren. Deshalb ja auch die relativ lange Umsetzungsfrist.

EDIT:
Die Jungs waren schneller ;)
Zuletzt geändert von Lexman1 am Di 13. Dez 2016, 21:41, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Helmal » Di 13. Dez 2016, 21:44

Bitte Orophin, da steht expressis verbis, dass Wiederladen erlaubt bleibt.


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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Bdave » Di 13. Dez 2016, 21:50

Am besten wäre, wenn eine einfache Bestätigung vom Verein ausreicht. Da steht dann drin, dass man regelmäßig trainiert. Dann legt man noch ein paar Ergebnislisten dazu und fertig.
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Beitrag von Orophin » Di 13. Dez 2016, 21:53

hoppla, sorry :/
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von SwissShot » Di 13. Dez 2016, 22:00

Mann o Mann, da soll noch einer Durchblicken :headslap:

Wissen die eigentlich was sie machen?

Museums and collectors:

Member states will be able to give Category A authorisations to recognised museums and in exceptional and duly reasoned cases to collectors, subject to strict security measures. The collection of ammunition is permitted.

Da werden enige Sammler aber Probleme haben und was ist an Munitionsammeln so extrem gefährlich?

Switzerland:

Language is introduced to cover the Swiss system based on general conscription which enables the transfer of military firearms to persons leaving the army.

Echt es darf wieder die Full-Auto-Version (military firearms = Full-Auto) behalten werden?

Ich sag besser nichts mehr.

Und was von all dem erhöht jetzt die Sicherheit?

Gruss SwissShot.

P.S. Text editiert, da der bezugnehmende Text geändert/entfernt wurde.
Zuletzt geändert von SwissShot am Di 13. Dez 2016, 23:08, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von The_Governor » Di 13. Dez 2016, 22:02

Bdave hat geschrieben:Am besten wäre, wenn eine einfache Bestätigung vom Verein ausreicht. Da steht dann drin, dass man regelmäßig trainiert. Dann legt man noch ein paar Ergebnislisten dazu und fertig.


Wir schlucken anscheinend alles und sind schon zu Kompromissen bereit, bevor das Gesetz überhaupt verabschiedet wird. Die EU-Politiker sollten froh sein, eine solch gesetzestreue Bevölkerungsgruppe in Form von Waffenbesitzern zu haben, anstatt sie ständig weiter zu drangsalieren! Wer wird denn jetzt schon mehr überwacht als wir? Psychologische Gutachten, 5-jährige - die Privatsphäre verletzende - Verwahrungskontrollen ohne Verdacht, Verlust der Zuverlässigkeit beim kleinsten Verstoß... :violin: :violin: :violin: :violin: :violin:

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Helmal » Di 13. Dez 2016, 22:03

Bitte da steht auch nichts davon, dass Modifikationen nur mehr durch Büchsenmacher erlaubt sind. Die 'Übersetzung' ins Deutsche ist einfach miserabel.



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