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EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von d-s » Fr 16. Dez 2016, 13:08

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von aurum » Fr 16. Dez 2016, 13:12

gewo hat geschrieben:10-er AR- und AK-magazine hab ich im herbst kistenweise bestelltweil die werden wir wohl mal in grossen mengen brauchen fuerchte ich

Davon brauchst nicht viel.

BigBen hat geschrieben:Wenn etwas als Richtlinie beschlossen wird - und das ist so wie es aussieht erst fühestens Anfang 2017 der Fall, wird den Mitgliedsstaaten auch noch eine Frist zur Umsetzung eingeräumt...d.h. es gibt nochmal meist irgendwas zwischen 1 und 3 Jahren Zeit für die Umsetzung. Warum sollte ein Händler so blöd sein und in der Zeit keine Mags mehr verkaufen...wahrscheinlich verkauft er in der Zeit mehr als jemals zuvor!

Da hast mich falsch verstanden. Ich ging davon aus, daß es jetzt schon eine erhöhte Nachfrage nach größeren Mags herrscht. Bei diesen Fristen verstehe ich die derzeitige Eile aber nicht.
Zuletzt geändert von aurum am Fr 16. Dez 2016, 13:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von piefke » Fr 16. Dez 2016, 13:42

20 mags ist schon scheiße im Vergleich zu 30 oder 40ern.

Aber 10 ist ja schon echt nicht mehr zum Lachen.

Man hört das auch der Deutsche Innenminister sowie die Kollegen aus f/ it Druck gemacht haben für 10 Schuss.

Frankreich hat ja schon den High Cap ban , auch für repetierer , soweit ich weiß.

italien soweit ich weiß auch ähnlich. Zumindest für Jäger.

Tja und in Deutschland müssen Sportschützen 10 er nutzen. Bei Jägern sind die 30 Schuss eine Grauzone und hängt etwas vom Bundesland und der bh ab, wieviel Druck die auch auf dir Standbetreiber machen!

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von d-s » Fr 16. Dez 2016, 13:46

Firearms designed for military use, which are equipped to operate on the basis of selective fire, such as AK47, M16, where they may be manually adjusted between automatic and semi-automatic firing modes should fall within category A, therefore should not be available for civilians and if converted into semi-automatic firearms should fall within category A6.

Some semi-automatic firearms can easily be converted to automatic firearms, thus posing a threat to security. Even in the absence of such conversion, certain semi-automatic firearms may be very dangerous when their capacity regarding the number of rounds is high. Therefore, semi-automatic firearms with a fixed loading device allowing to fire a high number of rounds, as well as semi-automatic firearms in combination with a removable loading device with a high number of rounds should be prohibited for civilian use. The mere possibility of fitting a loading device with the capacity over 10 rounds for long firearms and 20 rounds for short firearms does not determine the categorization of the firearm.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Joker 5 » Fr 16. Dez 2016, 14:02

So eines schaut fix aus:

Mag Capacity limit sowohl für Kat. B als auch C:

3. Member States shall ensure that an authorisation to acquire and an authorisation to possess a firearm classified in category (…) B of Annex I shall be withdrawn if the person who was granted the authorisation is found to be in the possession of a loading device apt to be fitted to centre-fire semi-automatic firearms or repeating firearms with one of the following characteristics:
a) loading devices which can hold more than 20 rounds;
b) loading devices for long firearms which can hold more than 10 rounds,
unless that person was granted an authorisation under Article 6 or Article 7(4a).
Article 5a

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von aurum » Fr 16. Dez 2016, 14:13

Joker 5 hat geschrieben:So eines schaut fix aus:Mag Capacity limit sowohl für Kat. B als auch C:

Das ist aber sehr unausgegoren. Wie soll das kontrolliert werden? Wenn ich da an Altbestände denke. Da werden sich die Behörden bei der Umsetzung aber freuen.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von rubylaser694 » Fr 16. Dez 2016, 14:14

d-s hat geschrieben:Version of the directive Council (Coreper) should vote on on Tuesday.

Happy reading. I'm not responsible for any heart attacks during / after reading (just received, I did not read it myself yet) :)
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Gabs das vorher schon drinnen?
Seite 17
(7a) In Article 7, the following subparagraph is added to paragraph 4, after point c):
"The (...) authorisation for possession of a firearm shall be reviewed periodically, at intervals not exceeding five years. The authorisation may be renewed or prolonged if the conditions on the basis of which it was granted are still fulfilled."
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von sc70 » Fr 16. Dez 2016, 14:18

sc70 hat geschrieben:
d-s hat geschrieben:
For your information: Contrary to some reports the negotiations between the Parliament and the Council are not blocked. After the adoption of the IMCO Report in July and of the Council’s General Approach in May, 4 trilogues have taken place, and the last one ended up at the 6 December., with a consolidated text (still to be finalised at technical level) which settles virtually all the key issues.



Ich hab das meiste von den 500 Seiten durch aber mir ist neu, dass es 4 Trilogs gegeben haben soll?
kann das wer bestätigen?
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Joker 5 » Fr 16. Dez 2016, 14:22

aurum hat geschrieben:
Joker 5 hat geschrieben:So eines schaut fix aus:Mag Capacity limit sowohl für Kat. B als auch C:

Das ist aber sehr unausgegoren. Wie soll das kontrolliert werden? Wenn ich da an Altbestände denke. Da werden sich die Behörden bei der Umsetzung aber freuen.



Ganz einfach: Findens ein high capacity Mag bei dir --> Waffenverbot

3. Member States shall ensure that an authorisation to acquire and an authorisation to possess a firearm classified in category (…) B of Annex I shall be withdrawn if the person who was granted the authorisation is found to be in the possession of a loading device apt to be fitted
Zuletzt geändert von Joker 5 am Fr 16. Dez 2016, 14:24, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Yukon » Fr 16. Dez 2016, 14:23

aurum hat geschrieben:
Joker 5 hat geschrieben:So eines schaut fix aus:Mag Capacity limit sowohl für Kat. B als auch C:

Das ist aber sehr unausgegoren. Wie soll das kontrolliert werden? Wenn ich da an Altbestände denke. Da werden sich die Behörden bei der Umsetzung aber freuen.


Bezüglich der Umsetzung frag ich mich auch, wie das durchsetzen wollen....Hausdurchsuchung??? No way :naughty:

Was ich allerdings gerade gefunden habe und mir Ganslhaut erzeugt ist:

The Commission shall every five years submit to the European Parliament and the Council a report on the application of this Directive....to marking and to new technologies such as impacts of 3D printing, the use of QR code and the use of Radio Frequency Identification (RFID)


Ich weiß ja nicht, aber irgendwie erinnert mich das an Armatix...

Und laut Punkt 17 berücksichtigen sie Voll und Ganz die Charta der Grundrechte, also auch das Recht auf Privatbesitz. :liar:
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Joker 5 » Fr 16. Dez 2016, 14:26

Yukon hat geschrieben:
aurum hat geschrieben:
Joker 5 hat geschrieben:So eines schaut fix aus:Mag Capacity limit sowohl für Kat. B als auch C:

Das ist aber sehr unausgegoren. Wie soll das kontrolliert werden? Wenn ich da an Altbestände denke. Da werden sich die Behörden bei der Umsetzung aber freuen.


Bezüglich der Umsetzung frag ich mich auch, wie das durchsetzen wollen....Hausdurchsuchung??? No way :naughty:

Was ich allerdings gerade gefunden habe und mir Ganslhaut erzeugt ist:

The Commission shall every five years submit to the European Parliament and the Council a report on the application of this Directive....to marking and to new technologies such as impacts of 3D printing, the use of QR code and the use of Radio Frequency Identification (RFID)


Ich weiß ja nicht, aber irgendwie erinnert mich das an Armatix...

Und laut Punkt 17 berücksichtigen sie Voll und Ganz die Charta der Grundrechte, also auch das Recht auf Privatbesitz. :liar:



Gibts jetzt schon musst nur ein Wort einfügen:

Durchsuchungsermächtigung WaffG

§ 53. Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, eine Durchsuchung der Kleidung von Menschen und der von diesen mitgeführten Fahrzeuge und Behältnisse (Koffer, Taschen u. dgl.) an Orten vorzunehmen, an denen auf Grund eines konkreten Hinweises oder sonstiger bestimmter Tatsachen der dringende Verdacht besteht, daß einem Verbot der Einfuhr, der Ausfuhr, des Besitzes oder des Führens von Kriegsmaterial oder von Waffen und Munition, die nicht Kriegsmaterial sind, nach diesem oder anderen Bundesgesetzen zuwidergehandelt wird. Die §§ 50 SPG und 142 Abs. 1 der Strafprozeßordnung 1975, BGBl. Nr. 631, gelten.

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von rubylaser694 » Fr 16. Dez 2016, 14:33

Seite 24 im Dokument gepostet von d-s
category D and the text contained therein are deleted.
Zuletzt geändert von rubylaser694 am Fr 16. Dez 2016, 14:33, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Yukon » Fr 16. Dez 2016, 14:35

§ 53. Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, eine Durchsuchung der Kleidung von Menschen und der von diesen mitgeführten Fahrzeuge und Behältnisse (Koffer, Taschen u. dgl.) an Orten vorzunehmen, an denen auf Grund eines konkreten Hinweises oder sonstiger bestimmter Tatsachen der dringende Verdacht besteht, daß einem Verbot der Einfuhr, der Ausfuhr, des Besitzes oder des Führens von Kriegsmaterial oder von Waffen und Munition, die nicht Kriegsmaterial sind, nach diesem oder anderen Bundesgesetzen zuwidergehandelt wird. Die §§ 50 SPG und 142 Abs. 1 der Strafprozeßordnung 1975, BGBl. Nr. 631, gelten.


Ich weiß, diese eine Wort steht aber nicht drin und das Hinzufügen des Wortes wird sehr schwierig für den Gesetzgeber werden, ohne mit Art. 7 der Grundrechts-Charta in Konflikt zu kommen
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von DerWolf » Fr 16. Dez 2016, 14:44

Joker 5 hat geschrieben:
aurum hat geschrieben:
Joker 5 hat geschrieben:So eines schaut fix aus:Mag Capacity limit sowohl für Kat. B als auch C:

Das ist aber sehr unausgegoren. Wie soll das kontrolliert werden? Wenn ich da an Altbestände denke. Da werden sich die Behörden bei der Umsetzung aber freuen.



Ganz einfach: Findens ein high capacity Mag bei dir --> Waffenverbot

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Ich wüsste auf die Schnelle gar nicht wie viele Magazine ich besitze und ob nicht das eine, oder andere im Lauf der Zeit hinter einen Schrank, oder hinter meine Werkbank gerutscht ist. "Die Katze ist schuld", würde wohl nicht gelten gelassen werden.

Das ist nichts anderes als ein rückwirkendes Verbot, welches einen großen Teil der legalen Waffenbesitzer kriminalisiert. Wäre interessant zu wissen, ob es einfach nur Blödheit und Schwachsinn ist, oder eine gezielte Maßnahme zwecks schleichender Entwaffnung. :think:
Zuletzt geändert von DerWolf am Fr 16. Dez 2016, 14:56, insgesamt 3-mal geändert.
“Ich nenne ein Tier, eine Gattung, ein Individuum verdorben, wenn es seine Instinkte verliert, wenn es wählt, wenn es vorzieht, was ihm nachteilig ist.”

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Joker 5 » Fr 16. Dez 2016, 14:47

Noch viel geiler: Schauts einmal wieviel da von Kat. D und Kat. C in die Kat. B gewandert ist.......net lustig!

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