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von DerWolf » Fr 16. Dez 2016, 14:44
Joker 5 hat geschrieben:aurum hat geschrieben:Joker 5 hat geschrieben:So eines schaut fix aus:Mag Capacity limit sowohl für Kat. B als auch C:
Das ist aber sehr unausgegoren. Wie soll das kontrolliert werden? Wenn ich da an Altbestände denke. Da werden sich die Behörden bei der Umsetzung aber freuen.
Ganz einfach: Findens ein high capacity Mag bei dir --> Waffenverbot
3. Member States shall ensure that an authorisation to acquire and an authorisation to possess a firearm classified in category (…) B of Annex I shall be withdrawn if the person who was granted the authorisation is found to be in the possession of a loading device apt to be fitted
Ich wüsste auf die Schnelle gar nicht wie viele Magazine ich besitze und ob nicht das eine, oder andere im Lauf der Zeit hinter einen Schrank, oder hinter meine Werkbank gerutscht ist. "Die Katze ist schuld", würde wohl nicht gelten gelassen werden.
Das ist nichts anderes als ein rückwirkendes Verbot, welches einen großen Teil der legalen Waffenbesitzer kriminalisiert. Wäre interessant zu wissen, ob es einfach nur Blödheit und Schwachsinn ist, oder eine gezielte Maßnahme zwecks schleichender Entwaffnung.
![Think :think:](./images/smilies/eusa/think.gif)
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DerWolf am Fr 16. Dez 2016, 14:56, insgesamt 3-mal geändert.
“Ich nenne ein Tier, eine Gattung, ein Individuum verdorben, wenn es seine Instinkte verliert, wenn es wählt, wenn es vorzieht, was ihm nachteilig ist.”