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EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von raptor » Fr 16. Dez 2016, 14:47

Näherliegende Erklärung: Symbolpolitik.

Können sie sich rühmen, dass sie fälschlicherweise-sog. "Amokläufe" begrenzen.

rubylaser694
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von rubylaser694 » Fr 16. Dez 2016, 14:59

Joker 5 hat geschrieben:Noch viel geiler: Schauts einmal wieviel da von Kat. D und Kat. C in die Kat. B gewandert ist.......net lustig!

In Kat C stehen nur "7. Single-shot long firearms with smooth-bore barrels,..."!
Fallen darunter auch Quer- oder Ober-Unter Flinten?

Edit: gefunden sind dann Kat C "1. Repeating long firearms other than those listed in category B, point 6."
Zuletzt geändert von rubylaser694 am Fr 16. Dez 2016, 15:02, insgesamt 1-mal geändert.
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DerWolf
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von DerWolf » Fr 16. Dez 2016, 15:13

3c. Member States may authorise target shooters to acquire and possess semi-automatic firearms classified in categories A.6 and A.7 of Annex I, subject to the following conditions:
a) a satisfactory (…) assessment of relevant information arising from the application of provisions set out in Article 5(2);
b) b) provision of proof that the target shooter is actively practising for or participating in shooting competitions recognised by an official shooting sport organisation of that Member State or by an internationally established and officially recognised shooting sport federation; and
c) a certificate from an officially recognized shooting sport organisation confirming that:
i. the target shooter is a member of a shooting club and, has been regularly practising target shooting in it for at least twelve months, and
ii. the firearm fulfils the specifications required for a shooting discipline recognised by an internationally established and officially recognised shooting sport federation.



So einfach mittels Vereinsmitgliegschaft (Zwang) werden die Ausnahmegenehmigungen nicht zu haben sein.

Man muss den Beweis erbringen, dass aktiv an Wettkämpfen teilnimmt, die von einer offiziellen Organisation anerkannt sind und Mitglied eines "offiziell anerkannten" Verein sein, der einem die Bestätigung ausstellt, dass man innerhalb der letzten 12 Monate regelmäßig das Sportschießen praktiziert hat und die betroffene Schusswaffe resp. Magazine muss auch offiziell von "shooting sport federation" als für den Schießsport geeignet angesehen werden. (verdammte BRD Politiker :angry-banghead: )

Ein Jahr lang nicht Wettkampf geschossen und schon ist die Ausnahmegenehmigung weg. Noch dazu gibt es genug "shooting sport federations" (falls gemeint ist, was ich vermute), denen es am liebsten wäre man würde nur mehr mit Laser-Spielzeug "schießen".

Ich weiß ja nicht wie das bei den meisten von euch ist, aber öfter als zwei Mal in sechs Monaten bin ich selten auf dem Schießstand. Für Wettbewerbe fehlt mir ganz einfach die Zeit. Die Ausnahmegenehmigung kann ich mir unter Garantie abschminken, sollte sich da nicht noch etwas ändern - was ich nicht glaube.
Zuletzt geändert von DerWolf am Fr 16. Dez 2016, 15:16, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Bürki » Fr 16. Dez 2016, 15:18

Jemand der eine Waffe besitzt sollte sowieso mehr als 4 Mal im Jahr Schiessen und wenn das verpflichtend wird sehe ich das eher positiv als negativ. Nur meine Meinung.

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von euvassal » Fr 16. Dez 2016, 15:21

DerWolf hat geschrieben:Ich weiß ja nicht wie das bei den meisten von euch ist, aber öfter als zwei Mal in sechs Monaten bin ich selten auf dem Schießstand. Für Wettbewerbe fehlt mir ganz einfach die Zeit. Die Ausnahmegenehmigung kann ich mir unter Garantie abschminken, sollte sich da nicht noch etwas ändern - was ich nicht glaube.
Es gibt noch eine 2. Möglichkeit für Altbestand:
3. Member States shall ensure that an authorisation to acquire and an authorisation to possess a firearm classified in category (…) B of Annex I shall be withdrawn if the person who was granted the authorisation is found to be in the possession of a loading device apt to be fitted to centre-fire semi-automatic firearms or repeating firearms with one of the following characteristics:
a) loading devices which can hold more than 20 rounds;
b) loading devices for long firearms which can hold more than 10 rounds,
unless that person was granted an authorisation under Article 6 or Article 7(4a).

->
In Article 7, the following paragraph is added after paragraph 4:
"4a. Member States may decide to confirm authorisations for semi-automatic firearms classified in point 6, 7 or 8 of category A for a firearm which was classified in category B set out in Annex I of the Directive, as amended by Directive 2008/51/EC, and legally acquired and registered before [date of entry into force], and to renew or prolong those authorisations, subject to the other conditions laid down in this Directive, and may also allow such firearms to be acquired by other persons authorised by Member States in accordance with this amending Directive."
Das dürfte das "grandfathering"sein, das Vicky in Bezug auf die Mags angesprochen hat.
Zuletzt geändert von euvassal am Fr 16. Dez 2016, 15:23, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von d-s » Fr 16. Dez 2016, 15:23

Ich habe einen Schlüssel zum Schießstand.
Ich gehe dort an Wochentagen morgens, wenn niemand da ist, um ruhige Zeit zu haben.
Ich nehme nicht an offiziellen Wettbewerben teil.
Deshalb bin ich weniger vertrauenswürdig als andere... logical :)
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Yukon » Fr 16. Dez 2016, 15:27

DerWolf hat geschrieben:Man muss den Beweis erbringen, dass aktiv an Wettkämpfen teilnimmt, die von einer offiziellen Organisation anerkannt sind und Mitglied eines "offiziell anerkannten" Verein sein


Grundsätzlich geht es mir genauso wie dir, ich hab einfach zuwenig Zeit.
Wenn man jedoch den Textteil "that the target shooter is actively practising for or participating in shooting competitions " genau übersetzt, gelangt man zu "der Sportschütze aktiv für [Bewerbe] trainiert/übt oder an Bewerben teilnimmt". Ja, im Rahmen eines staatlich anerkannten Vereins. Insofern wäre bereits ein Training ausreichend.
Aber was weiß man schon, was letztendlich rauskommt und dann auch noch durch den nationalen Gesetzgeber verschlimmbessert wird...
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Bürki » Fr 16. Dez 2016, 15:30

Dann gehe ich mal davon aus dass du öfters als 4 Mal im Jahr Schiessen bist. Und wenn es verpflichtend wird, 1-2 Mal einen Nachweis zu bringen dass man an einem Bewerb teilgenommen hat dann wird das ja kein Ding der Unmöglichkeit sein.

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Yukon » Fr 16. Dez 2016, 15:35

Doch, manchmal ist es ein Ding der Unmöglichkeit...es braucht zB nur ein Familienmitglied schwer erkranken
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von euvassal » Fr 16. Dez 2016, 15:44

Holst dir halt die Kat.A Ausnahme für deinen Altbestand

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von DerWolf » Fr 16. Dez 2016, 15:54

Bürki hat geschrieben:Dann gehe ich mal davon aus dass du öfters als 4 Mal im Jahr Schiessen bist. Und wenn es verpflichtend wird, 1-2 Mal einen Nachweis zu bringen dass man an einem Bewerb teilgenommen hat dann wird das ja kein Ding der Unmöglichkeit sein.

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Hätte ich z.B. "drei Mal in sechs Monaten" geschrieben, hättest du geantwortet, dass jemand der eine Waffe besitzt sowieso mehr als sechs Mal im Jahr schießen sollte und wie toll das nicht ist, wenn das verpflichtend wird. :roll:

Wenn du die Zeit vom lieben Gott gepachtet hast, in Geld schwimmst und niemandem außer dir selbst gegenüber Verpflichtungen hast, ist das schön für dich - berechtigt dich aber in keinster Weise zu beurteilen ob jemand eine Schusswaffe besitzen sollte anhand dessen, wie oft derjenige Zeit erübrigen kann diese zu benutzen.

Ich habe schon einige deiner Posts in anderen Threads gelesen und du gibst immer wieder mal ordentlich anmaßenden Topfen von dir. Nur meine Meinung.
Zuletzt geändert von DerWolf am Fr 16. Dez 2016, 16:01, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von DerWolf » Fr 16. Dez 2016, 15:55

d-s hat geschrieben:Ich habe einen Schlüssel zum Schießstand.
Ich gehe dort an Wochentagen morgens, wenn niemand da ist, um ruhige Zeit zu haben.
Ich nehme nicht an offiziellen Wettbewerben teil.
Deshalb bin ich weniger vertrauenswürdig als andere... logical :)


Mich frisst gerade der Neid. :mrgreen:
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Bourne » Fr 16. Dez 2016, 16:04

euvassal hat geschrieben:Holst dir halt die Kat.A Ausnahme für deinen Altbestand

Falls das ohne Auflagen möglich ist ...
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Bdave » Fr 16. Dez 2016, 16:05

Is halt wieder die Frage wie dieser "offiziell anerkannte Verein" definiert ist. Sobald ein Verein eine ZVR Nummer hat, ist er ja offiziell anerkannt?

Die Verein ist ja hoffentlich z.B. ein offiziell anerkannter Verein und ab der Gold Mitgliedschaft werden sicher Bestätigungen für die BH ausgestellt. Wie das Ganze dann mit unserer Bürokratie umgesetzt werden soll, bleibt eh fraglich.

Und bezüglich Magazine:

Die werden ned aktiv danach suchen, aber sobald du wo mit einem angetroffen wirst und keine Ausnahmegenehmigung dafür hast, gibts Probleme. In Deutschland wirst du teilweise am Schießstand "verpetzt".
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Bürki » Fr 16. Dez 2016, 16:36

Sehr gut dann hast DU deine Meinung und ich meine. Ich nehme deine zur Kenntnis.

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