flip_k hat geschrieben:Diese Fragen habe ich mir auch gestellt, als ich den Zettl dann zuhause durchgesehen habe, vorallem da ich eben SV als Begründung angegeben habe.
Ich glaube da muss ich nochmals nachfragen, wie ich die Bestätigung als Nichtmitglied in einem Verein machen soll, bzw. ob die Mitgliedschaft beim Verein auch ausreicht.
Es gibt dafür keine gesetzliche Grundlage. Ganz im Gegenteil, die Bestimmung normiert sogar: "aus welchem Grunde immer"
(1) Wer - aus welchem Grunde immer - 20 oder mehr Schußwaffen in einem räumlichen Naheverhältnis zueinander oder Munition in großem Umfang verwahrt, hat darüber die für den Verwahrungsort zuständige Behörde in Kenntnis zu setzen und ihr mitzuteilen, durch welche Maßnahmen für eine sichere Verwahrung und für Schutz vor unberechtigtem Zugriff Sorge getragen ist. Eine weitere derartige Meldung ist erforderlich, wenn sich die Anzahl der verwahrten Waffen seit der letzten Mitteilung an die Behörde verdoppelt hat.
Meine Vorgehensweise in deinem Fall wäre: Formular ignorieren und zB dieses:
http://waffg.info/files/41WaffG.pdf nehmen und noch ein paar Fotos anfügen wie du die Verwahrung sicherstellst.
Am Besten eingeschrieben, dann musst dich mit denen nicht auseinandersetzen...
Damit hätte sich für mich die Sache erledigt. Es handelt sich bei der Meldepflicht lediglich um eine Mitteilung an die Behörde.
Das einzige was die Behörde machen kann und das nur dann wenn die Verwahrung nicht passt ist folgendes:
(2) Sofern die gemäß Abs. 1 bekanntgegebenen Sicherungsmaßnahmen im Hinblick auf die Zahl der verwahrten Waffen oder die Menge der verwahrten Munition nicht ausreichen, hat die Behörde die notwendigen Ergänzungen mit Bescheid vorzuschreiben. Hierbei ist eine angemessene Frist vorzusehen, innerhalb der die Sicherungsmaßnahmen zu verwirklichen sind.
--> Mach dich nicht verrückt
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