Sofern man einen freien Platz auf der WBK hat bin ich auch der Meinung, dass das sehr wohl zulässig ist.
Ob's bei einer Verwahrungskontrolle geschickt ist beides so im Tresor nebeneinander stehen zu haben ist wieder eine andere Geschichte ...
Wenn die Basiswaffe in funktionsfähigem Zustand ist und das Wechselsystem mit einem eigenen Lower ebenfalls, dann ist es in diesem Moment schlimmstenfalls eben kein Zubehör mehr für die Basiswaffen, sondern eine eigenständige Schusswaffe wie aus meinem Beispiel mit dem Uhl-WS und dem Glock-Griffstück.
Die Stückzahlbegrenzung wird hinsichtlich der Innehabung von genehmigungspflichtigen Schusswaffen nicht überschritten wenn ein freier Platz vorhanden ist, die soeben entstandene eigenständige Schusswaffe müsste dann aber binnen 6 Wochen auf den freien WBK-Platz gemeldet werden ...
Auf einer behördlich genehmigten Schießstätte kannst ebenso beide zusammengebaut am Stand liegen haben da dort die Bestimmungen hinsichtlich Überlassen, Besitz und Führen von Schusswaffen nicht anzuwenden sind (WaffG 1996 § 14).
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OA AR-15 Verschluss in 2. Waffe verwenden. legal?
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- Mastrolindo
- .50 BMG
- Beiträge: 539
- Registriert: So 9. Mai 2010, 17:05
- Wohnort: Weit,weit,weg
Re: OA AR-15 Verschluss in 2. Waffe verwenden. legal?
Wie oft hatten wir das Thema mit den WS jetzt schon?[emoji20]
Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk
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Ich wurde geboren ohne das ich es wollte.
Ich werde warscheindlich auch sterben ohne dass ich es will.
Also lasst mich doch wenigstens leben so wie ich es will!
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Re: OA AR-15 Verschluss in 2. Waffe verwenden. legal?
Mastrolindo hat geschrieben:Wie oft hatten wir das Thema mit den WS jetzt schon?[emoji20]
Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk
nächsten Monat findet sich sicher wieder wer der meint das neueste super geheimste Schlupfloch gefunden zu haben um das Gesetz auszutricksen
und dann beschwert sich wieder dass ihm nicht geholfen wird und die alten User nix posten und ihr Wissen horten und für sich behalten
same procedure as every year Miss Sophie
member the old PD design ? oh I member
Re: OA AR-15 Verschluss in 2. Waffe verwenden. legal?
Ja ich mach hier zu, diese öffentlichen Diskussionen um sowas gehen mir langsam mächtig auf den Sack...bis Lower nicht mehr frei sind. Die Naivität mancher Leute ist echt schwer zu toppen.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf