Kapselpracker hat geschrieben:schneal76 hat geschrieben:...
...
Aber die Erweiterung, naja, das geht nicht so einfach. Erzählt mir der doch glatt, dass ich aufgrund einer neuen Gesetzesnovelle nun nachweisen muss, dass ich mit den Waffen, die ich unbedingt benötige noch, auch trainiert habe. Alleine die Ergebnisslisten von den Bewerben gelten nicht mehr.
....
Langsam überlege ich mir, ob es nicht sinn macht, seinen Hauptwohnsitz für zwei bis drei Wochen zu wechseln.![]()
Also nicht das ich das jetzt machen würde, aber mal ehrlich, wenn mich meine BH noch lange sekkiert, wäre das doch eine Lösung oder?
Also das war auch in Wien schon vor zwei Jahren so das man ganz einfach den Bedarf an mehr Waffen "glaubhaft" begründen musste.
Das bedeutet glaubhaft zu belegen wieso und warum man genau jene Waffe benötigt und warum man diesen oder jenen Bewerb nicht mit den vorhandenen Waffen bestreiten kann.
Ist ja im Prinzip ganz einfach.![]()
Das mit den Wohnsitzwechsel nützt dir auch nichts, da soweit ich mich noch erinnern kann, trotz eines Wohnsitzwechsels jene BH zuständig ist die dir die WBK erstmalig ausgestellt hat.
Kann ich mir nicht vorstellen, das wäre ein Amtsgang ohne gleichen wenn du in AT mal ein paar Bundesländer verziehst...