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Messer Führen in Deutschland Achtung!

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Beitrag von eXistenZ » Mo 6. Mär 2017, 18:46

Mag sein. Ich würde es trotzdem nicht tun. So knapp an der Grenze müsste es für mich nicht sein.
Aufgrund der Schrägen der Klinge vor dem Griffstück könnte man so messen das man über 12 cm kommt.
Manche Händler beziffern die Klingenlänge mit 121 mm, obwohl Spyderco (der Hersteller) 119 mm schreibt.
In Ö ist es zum Glück (noch) egal.

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Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Beitrag von IT Guy » Mo 6. Mär 2017, 19:42

Von wo bis wo wird denn die Klingenlänge gemessen?

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Steelman
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Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Beitrag von Steelman » Mo 6. Mär 2017, 19:56

DerDaniel hat geschrieben:Das die IWA ist, geht bei den Beamten durch alle Kanäle und alles was nicht deutsch ist wird um die Zeit immer ausgiebig kontrolliert. Du hast aber einige Fehler gemacht.
Folgendes vorgehen bei "Fahrzeugkontrollen" in zukunft: Es geht die Beamten einen Scheiß und wo du her kommst oder hin willst. Es geht die Beamten einen Scheiß an was du in deinem Auto oder an dir hast. Die Beamten können dein Auto nicht einfach durchsuchen (dich dank Schleierfahndung leider schon). Soll also dein Auto durchsucht werden, Frag ob eine "erhöhte abstrakte Gefahrenlagen bezüglich unerlaubter Überschreitung der Landesgrenze, des unerlaubten Aufenthalts und der grenzüberschreitenden Kriminalität besteht". Ist dem laut der Beamten der Fall, lass dir am besten noch die Gründe nennen und schreib das alles mit. Wenn sie dann nicht von dir ablassen hast du Pech gehabt und wirst es maximal später vor Gericht klären können. Widersprech der Durchsuchung aber deutlich und lass dir das bestätigen (vor Zeugen oder auf Papier). Sollten sie dann was finden (wie das Messer z.B.) werden sie die Augen nicht zu drücken, weil du ihnen auf die Eier gegangen bist. Aber das sollte jedem klar sein.
Ob die Waffe im Kofferraum als geführt betrachtet wird, hängt davon ab ob du aus der Fahrgastzelle drauf zugreifen kannst. War es also ein Kombi dann ja, bei Limousinen nein.



Danke für diese Aufklärung!

Ich denke ich werde das ausdrucken, u. das Schriftstück zu meinem Reisepass legen.

Hoffe aber, dass ich es niemals brauchen werde.

LG Steelman
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Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Beitrag von piefke » Mo 6. Mär 2017, 20:09

eXistenZ hat geschrieben:Am besten aber ein Lineal mitführen :-)

Hätte der Gesetzgeber doch nur 20 cm als Längengrenze eingeführt.......

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Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Beitrag von Steelman » Mo 6. Mär 2017, 20:12

piefke hat geschrieben:Möchte das erlebte Mal rechtlich für euch einordnen .

Im worst case wäre das illegale führen des Messers ( wenn man es so nennen möchte, obwohl ein Messer im Regelfall keine Waffe ist , abgesehen von Dolch oder springmesser) keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit nach 42a Waffengesetz gewesen. D.h. Messer wird eingezogen ( ob man es zurück bekommt , im Regelfall schon allerdings stell sich die Frage wie weit man da nach Monaten nochmal nach Deutschland fahren will) und man kommt ein Ordnungsgeld. Das sind so zwischen 120-800 Euro , wobei die Geldbuße in Bayern immer eher im oberen Bereich angesiedelt wird. In anderen Bundesländern sind es regelmäßig 150 Euro -200Euro .
Für den nicht WBK -Besitzer ist das dann Recht witzlos wie über ne rote Ampel fahren , als WBK besitzer bekommt man zumindest bei der zweiten owi große Probleme mit Abgabe aller Waffen und Jagdschein + Sperre für 5 Jahre.

Mit dem führen im Kofferraum hatte der Polizist witziger Weise Recht. Die Sporttasche hätte mit einem Schloss oder Kabelbinder verschlossen sein müssen oder aber im verschlossen Handschuhfach ( leider gibt es das bei neuen Autos abseits von MB und BMW kaum.noch)

Dieses Führverbot gilt für Einhandmesser (d.h. der Folder muss einhändig feststellbar sein also einen Daumenpin etc besitzen), hieb und stoßwaffen ( also bonowi eka , Dolch , springermesser bis 8.5 cm Klingenlange , kampfmesser)
Und feststehende Messer über !! 12 cm Klingenlange!! ( Also z.b. Pfadfinder Messer mit 12.8 cm Klinge)


Noch ein kleiner Hinweis an den threadstarter , auf die Frage woher würde ich grundsätzlich mit nichts antworten was Waffen Bezug hat, provoziert nur Kontrollen (Geburtstag von der bekannten etc. ) Und auf Messer würde ich auch nur Hinweisen falls es gerade zu einer Leibesvisitation kommt und man nach Waffen oder spitzen Gegenständen gefragt wird. Das kann ne Menge Ärger ersparen ....

Und zusätzlich immer dran denken das Pfefferspray eine Kennzeichnung haben muss zur tierabwehr sonst gibts richtig Ärger und das wäre eine Straftat


Danke dir für diese Erklärungen.

Wenn ich das richtig verstehe: Ein feststehendes Messer mit 155 mm Klingenlänge (zB Glock-Feldmesser) liegt im PKW-Kofferraum in einem seitlichen Fach. Das wäre also: NICHT führen.

Das selbe Messer im Kombi im seitlichen Fach im Kofferraum: das ist FÜHREN.

Danke im voraus für Aufklärung

LG Steelman
Mangelnde Vorbereitung ist die Vorbereitung auf das Versagen

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Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Beitrag von DerDaniel » Mo 6. Mär 2017, 20:21

Als Ergänzung zu meinem Beitrag (und weil hier schon von lügen gesprochen wurde):
Lügen ist niemals gut. :naughty: Aber auf sein Aussageverweigerungsrecht hinzuweisen macht manche Beamte unangenehm, jedoch gibt es zum glück verschiedene Versionen der Wahrheit. Auf der IWA hat man doch bestimmt Freunde getroffen, daher kommt man von Freunden, hat man keine Freunde getroffen, dann hat man sich sicherlich mit einem Aussteller ausgiebig unterhalten, daher kommt man von einem Meeting oder Sondierungsgespräch mit möglichen zukünftigen Geschäftspartnern, man war ja schließlich auf einer Fachmesse. :D
Des weiteren die Frage nach Waffen immer mit "Ich habe keine illegalen Waffen im Auto" beantworten, ist nicht gelogen und mit einem verwunderten und etwas vorwurfsvollen Lachen dabei denkt so mancher Polizit, dass das "illegal" nicht auf "aber legale" bezogen sondern auf "ich würde niemals so einen bösen und m.M.n. sowieso immer illegalen Schießprügel in die Hand nehmen" und fragt nicht weiter.
Beim protokollieren vor Zeugen, immer den Beamten der passiv ist fragen ob er sich als Zeuge zur Verfügung stellt. Das wird fast immer mit "Ja" beantwortet, da sich auch die Beamten gegenseitig als Zeugen benützen/aufführen. Wenn man dann sagt "als mein Zeuge sind sie doch sicher bereit das hier zu unterschreiben" wird denen meist mulmig, des weiteren können sie im weiteren verlauf der Durchsuchung ihrem Kollegen quasi nicht mehr helfen. Die Chance, dass das ganze dann abgebrochen wird, erhöht sich.
Man kann das ganze noch weiter eskalieren, aber das führt hier zu weit.

Wer jedoch die "Wer hat den längeren" Nummer durchzieht, sollte sich quasi 100% sicher sein, dass sie nichts finden, denn wenn sie es durchziehen und was finden, nehmen sie einen auseinander vom anderen Stern.


Nachtrag @Steelman: Der eigentliche Knackpunkt ist die Frage ob du von der Fahrgastzelle an die Waffe gelangen kannst. Bei Kombis "ja", da du in den Kofferraum steigen könntest, bei Limousinen tendenzill "nein", da du keinen Zugang zum Kofferraum hast / nicht durchs Skisackfach passt.

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Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Beitrag von piefke » Mo 6. Mär 2017, 20:34

Steelman hat geschrieben:
piefke hat geschrieben:Möchte das erlebte Mal rechtlich für euch einordnen .

Im worst case wäre das illegale führen des Messers ( wenn man es so nennen möchte, obwohl ein Messer im Regelfall keine Waffe ist , abgesehen von Dolch oder springmesser) keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit nach 42a Waffengesetz gewesen. D.h. Messer wird eingezogen ( ob man es zurück bekommt , im Regelfall schon allerdings stell sich die Frage wie weit man da nach Monaten nochmal nach Deutschland fahren will) und man kommt ein Ordnungsgeld. Das sind so zwischen 120-800 Euro , wobei die Geldbuße in Bayern immer eher im oberen Bereich angesiedelt wird. In anderen Bundesländern sind es regelmäßig 150 Euro -200Euro .
Für den nicht WBK -Besitzer ist das dann Recht witzlos wie über ne rote Ampel fahren , als WBK besitzer bekommt man zumindest bei der zweiten owi große Probleme mit Abgabe aller Waffen und Jagdschein + Sperre für 5 Jahre.

Mit dem führen im Kofferraum hatte der Polizist witziger Weise Recht. Die Sporttasche hätte mit einem Schloss oder Kabelbinder verschlossen sein müssen oder aber im verschlossen Handschuhfach ( leider gibt es das bei neuen Autos abseits von MB und BMW kaum.noch)

Dieses Führverbot gilt für Einhandmesser (d.h. der Folder muss einhändig feststellbar sein also einen Daumenpin etc besitzen), hieb und stoßwaffen ( also bonowi eka , Dolch , springermesser bis 8.5 cm Klingenlange , kampfmesser)
Und feststehende Messer über !! 12 cm Klingenlange!! ( Also z.b. Pfadfinder Messer mit 12.8 cm Klinge)


Noch ein kleiner Hinweis an den threadstarter , auf die Frage woher würde ich grundsätzlich mit nichts antworten was Waffen Bezug hat, provoziert nur Kontrollen (Geburtstag von der bekannten etc. ) Und auf Messer würde ich auch nur Hinweisen falls es gerade zu einer Leibesvisitation kommt und man nach Waffen oder spitzen Gegenständen gefragt wird. Das kann ne Menge Ärger ersparen ....

Und zusätzlich immer dran denken das Pfefferspray eine Kennzeichnung haben muss zur tierabwehr sonst gibts richtig Ärger und das wäre eine Straftat


Danke dir für diese Erklärungen.

Wenn ich das richtig verstehe: Ein feststehendes Messer mit 155 mm Klingenlänge (zB Glock-Feldmesser) liegt im PKW-Kofferraum in einem seitlichen Fach. Das wäre also: NICHT führen.

Das selbe Messer im Kombi im seitlichen Fach im Kofferraum: das ist FÜHREN.

Danke im voraus für Aufklärung

LG Steelman

Nein! Ein feststehendes Messer über 12 cm muss immer verschlossen sein egal ob im PKW -oder Kombi Kofferraum . Lediglich , aber den Fall wird es ja kaum noch geben, wenn euer Kofferraum noch abschließbar wäre , wie beim alten audi 80 ginge das. Es einfach so rein zu werfen.

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Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Beitrag von piefke » Mo 6. Mär 2017, 20:37

DerDaniel hat geschrieben:Als Ergänzung zu meinem Beitrag (und weil hier schon von lügen gesprochen wurde):
Lügen ist niemals gut. :naughty: Aber auf sein Aussageverweigerungsrecht hinzuweisen macht manche Beamte unangenehm, jedoch gibt es zum glück verschiedene Versionen der Wahrheit. Auf der IWA hat man doch bestimmt Freunde getroffen, daher kommt man von Freunden, hat man keine Freunde getroffen, dann hat man sich sicherlich mit einem Aussteller ausgiebig unterhalten, daher kommt man von einem Meeting oder Sondierungsgespräch mit möglichen zukünftigen Geschäftspartnern, man war ja schließlich auf einer Fachmesse. :D
Des weiteren die Frage nach Waffen immer mit "Ich habe keine illegalen Waffen im Auto" beantworten, ist nicht gelogen und mit einem verwunderten und etwas vorwurfsvollen Lachen dabei denkt so mancher Polizit, dass das "illegal" nicht auf "aber legale" bezogen sondern auf "ich würde niemals so einen bösen und m.M.n. sowieso immer illegalen Schießprügel in die Hand nehmen" und fragt nicht weiter.
Beim protokollieren vor Zeugen, immer den Beamten der passiv ist fragen ob er sich als Zeuge zur Verfügung stellt. Das wird fast immer mit "Ja" beantwortet, da sich auch die Beamten gegenseitig als Zeugen benützen/aufführen. Wenn man dann sagt "als mein Zeuge sind sie doch sicher bereit das hier zu unterschreiben" wird denen meist mulmig, des weiteren können sie im weiteren verlauf der Durchsuchung ihrem Kollegen quasi nicht mehr helfen. Die Chance, dass das ganze dann abgebrochen wird, erhöht sich.
Man kann das ganze noch weiter eskalieren, aber das führt hier zu weit.

Wer jedoch die "Wer hat den längeren" Nummer durchzieht, sollte sich quasi 100% sicher sein, dass sie nichts finden, denn wenn sie es durchziehen und was finden, nehmen sie einen auseinander vom anderen Stern.


Nachtrag @Steelman: Der eigentliche Knackpunkt ist die Frage ob du von der Fahrgastzelle an die Waffe gelangen kannst. Bei Kombis "ja", da du in den Kofferraum steigen könntest, bei Limousinen tendenzill "nein", da du keinen Zugang zum Kofferraum hast / nicht durchs Skisackfach passt.


Wir dürfen den 42a nicht mit dem Transport von Schusswaffen vergleichen , das sind zwei paar Schuhe . Der 42a wurde auf die schnelle ins Waffengesetz gehackt und passt da eigentlich nicht so wirklich rein. Der 42 er bestimmte sonst das führen von hieb und Stichwaffen auf Versammlungen und öffentlichen Veranstaltungen.

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Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Beitrag von DerDaniel » Mo 6. Mär 2017, 20:45

piefke hat geschrieben:Wir dürfen den 42a nicht mit dem Transport von Schusswaffen vergleichen , das sind zwei paar Schuhe . Der 42a wurde auf die schnelle ins Waffengesetz gehackt und passt da eigentlich nicht so wirklich rein. Der 42 er bestimmte sonst das führen von hieb und Stichwaffen auf Versammlungen und öffentlichen Veranstaltungen.

Könntest du das bitte ausführen, ich verstehe leider nicht was du damit meinst, bzw. den Zusammenhang. :think:

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Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Beitrag von piefke » Mo 6. Mär 2017, 21:01

DerDaniel hat geschrieben:
piefke hat geschrieben:Wir dürfen den 42a nicht mit dem Transport von Schusswaffen vergleichen , das sind zwei paar Schuhe . Der 42a wurde auf die schnelle ins Waffengesetz gehackt und passt da eigentlich nicht so wirklich rein. Der 42 er bestimmte sonst das führen von hieb und Stichwaffen auf Versammlungen und öffentlichen Veranstaltungen.

Könntest du das bitte ausführen, ich verstehe leider nicht was du damit meinst, bzw. den Zusammenhang. :think:

Das führen von Schusswaffen gabs im deutschen Waffenrecht schon immer , zumindest seit dem waffg 1973. Da sollte man nicht zugriffsbereit transportieren , also z.b. waffe in Rucksack ,rucksack zuschnüren und Abdeckung drüber und ab in den Kofferraum oder selbst auf die Rückbank . Du bekommst die Waffe nie im Leben in 3 sek und 3 Handgriffen da raus in Anschlag (siehe meine vorherigen Post s) dies wurde auch in der Verwaltungsrichtlinie so festgeschrieben , zwar kein gesetztes Charakter aber für Polizisten und Verwaltung bindend . Ein transportieren in einer Bauchtasche wäre allerdings kein transport weil du die Pistole da in 3sek 3 Handgriffen in der Hand hättest.

So das führen von Messern etc. (42a) kam.2008 über Nacht ins Waffg , man könnte sagen ein Praktikant hat es irgendwo eingepflegt ohne sich Gedanken über die Abfolge der Paragraph en zu machen . Deshalb reicht es bei einem Messer mit 15 cm Klinge nicht es im.rucksack einzustecken , zuziehen ,klappdeckel drüber und dann in den Kofferraum obwohl du da viel länger als 3 sek und 3 Handgriffe brauchst. Es muss abgeschlossen sein
.Aber im abgeschlossenen HandschuhFach geht es auch selbst wenn der Ersatzschlüssel in der Mittelkonsole liegt und du das Messer in 3 Handgriffen im Anschlag hast , unlogisch aber wahr.

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Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Beitrag von DerDaniel » Mo 6. Mär 2017, 21:31

Ach so, dir geht es um das wunderschön schwammige "Verschlossen". Da es leider keine mir bekannte Rechtssprechung und damit klärung des Begriffs im Rahmen des WaffG gibt, muss auf §243 StGB zurückgegriffen werden. In der Literatur heißt es zum Prüfungsschema bzgl. "Verschlossenes Behältniss":
    Ein verschlossenes Behältnis ist ein Raumgebilde, das allein der Aufnahme von Sachen dienen und nicht zum Betreten durch Menschen bestimmt ist. Es braucht kein Schloss vorhanden sein, das Behältnis kann vielmehr ebenfalls verschnürt oder vernagelt oder verklebt sein.
Ein abgetrennter verschlossener Kofferraum ist damit ausreichend. Handelt es sich um einen Kombi sind Fahrgastzelle und Kofferraum ein Raum der explizit zum Betreten durch Menschen bestimmt ist, daher wäre Satz 1 nicht erfüllt. Bei der Limousine ist dem nicht der Fall und Satz 1 ist erfüllt.

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Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Beitrag von piefke » Mo 6. Mär 2017, 21:43

DerDaniel hat geschrieben:Ach so, dir geht es um das wunderschön schwammige "Verschlossen". Da es leider keine mir bekannte Rechtssprechung und damit klärung des Begriffs im Rahmen des WaffG gibt, muss auf §243 StGB zurückgegriffen werden. In der Literatur heißt es zum Prüfungsschema bzgl. "Verschlossenes Behältniss":
    Ein verschlossenes Behältnis ist ein Raumgebilde, das allein der Aufnahme von Sachen dienen und nicht zum Betreten durch Menschen bestimmt ist. Es braucht kein Schloss vorhanden sein, das Behältnis kann vielmehr ebenfalls verschnürt oder vernagelt oder verklebt sein.
Ein abgetrennter verschlossener Kofferraum ist damit ausreichend. Handelt es sich um einen Kombi sind Fahrgastzelle und Kofferraum ein Raum der explizit zum Betreten durch Menschen bestimmt ist, daher wäre Satz 1 nicht erfüllt. Bei der Limousine ist dem nicht der Fall und Satz 1 ist erfüllt.

Puh......Du magst ja Recht haben , aber wenn du mir das als Polizist erzählst, würde ich dich zunächst Mal im Kofferraum auf die Wache fahren......

Und klar kenne auch die Fälle wo Richter entschieden haben ein geschlossener Rucksack ist auch als verschlossen anzusehen. Mir geht es hier aber darum etwas zu definieren was für einem Österreicher beim Trip nach Deutschland Hand und Fuss hat.

Und jetzt unterscheide noch bei Kombis zwischen VW, starre Abdeckung du kommst nicht in den Kofferraum von den Rücksitzen gegen einen BMW, du kannst die Abdeckung einrollen .....

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Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Beitrag von Burgenlandy » Mo 6. Mär 2017, 22:05

-----------------------
Zuletzt geändert von Burgenlandy am Mi 16. Sep 2020, 11:15, insgesamt 1-mal geändert.
Dieser Account wird auf meinen Wunsch hin stillgelegt - ich würde mich über eine gänzliche Löschung freuen.

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Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Beitrag von DerDaniel » Mo 6. Mär 2017, 22:12

piefke hat geschrieben:Und klar kenne auch die Fälle wo Richter entschieden haben ein geschlossener Rucksack ist auch als verschlossen anzusehen.
Uiiii, kannst du mir die Aktenzeichen geben, leider habe ich noch keine Fälle in meiner Sammlung und würde die natürlich gerne aufnehmen (dann muss ich nicht selber suchen :D )...

piefke hat geschrieben:Mir geht es hier aber darum etwas zu definieren was für einem Österreicher beim Trip nach Deutschland Hand und Fuss hat.
Der Vorsatz ehrt dich und deine Aussage stimmt natürlich voll wenn man eine bombensichere Lösung will.

Unsere Diskussion ist ja auch nur noch bedingt Themenrelevant, aber leider gehört der Satz "Vor Gericht und auf Hoher See ... " bei einigen (in Bayern bald auch) in Blau um genau diese erweitert. Ich mach ihnen auch keinen direkten Vorwurf, da sie eben Polizisten und nicht Juristen sind, aber da es im WaffG halt doch um ein bisschen mehr geht, wäre es fein wenn der Gesetzgeber da etwas klarere Regeln aufstellen würde (man wird ja noch vom unmöglichen träumen dürfen :shifty: ) oder die Herren in Blau auch mal klein beigeben wenn man ihnen ein Urteilstext zu seinem Vorteil zu genau dem gerade anfälligen Thema vorzeigen kann.


Nachtrag ad "Ausweis FÜHREN": Auch falsch, wenn es auch von vielen in Blau so behauptet wird. U.a. darauf bezog sich der Satz mit "Urteilstext zu seinem Vorteil".

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Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Beitrag von Steelman » Mo 6. Mär 2017, 23:23

Burgenlandy hat geschrieben:
.......muss dann nicht immer da Auto kontrollieren (auch bspw Menge Spritkanister oder Lampen bei Fahrt über Tschechien usw).......

In DE kannst mit Auto dafür auf der Autobahn an machen Stellen heizen als wäre ein Auto das ungefährlichste der Welt.

Mfg


ist zwar bissl OT, aber mit dem ersten Satz hast vollkommen recht. Das geht mir auch auf den A****
(wobei die Lamperln bei Xenon ebenso für´n A*** sind).

Aber: Gelegentlich den Drehzahlmesser ans Limit bringen lohnt schon die Mühe.

Back to topic:
@DerDaniel u. @piefke:

Danke Euch für die Erklärungen!

Memo für mich selbst: Beim nächsten Besuch unbedingt das FM aus dem Kofferraum nehmen.

LG Steelman
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