Folgender Gedanke:
Ich habe aktuell eine Selbstladeflinte in mittelschwer grauenhaftem Zustand, darum hatte ich den Gedanken bei der kommenden Springer Auktion das gleiche Modell noch einmal zu kaufen, aus beiden Flinten eine funktionierende zu machen und die verbleibende, nicht funktionale verschrotten zu lassen um damit nicht einen Platz zu belegen.
Frage dazu, welche Teile muss ich dafür tatsächlich zerstören lassen und welche darf ich mit Zubehör Eintrag behalten?
Wie/Wo kann ich die Komponenten entsprechend abgeben?
Stelle ich mir das zu einfach vor und ist das im Ganzen vielleicht eine sau blöde Idee?
Danke schon mal für eure Hilfe.
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Kat B aus zwei mach eins
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Re: Kat B aus zwei mach eins
du ? garnicht
der Büchsenmacher kann das aber
der nimmt die Waffe auf sein Waffenbuch, zerlegt sie rechtlich und verkauft dir die Teile als Wechselsystem
grundsätzlich sind Verschlusskopf und Lauf waffenrelevante Bauteile bei Halbautomaten
die kannst dir auch grundsätzlich als Zubehör zu einer bestehenden Waffe dazukaufen und platzfrei melden lassen
(oder du hast einen gnädigen Sachbearbeiter der das für dich macht, ist aber unwarscheinlich da er dafür geradestehen muss)
der Büchsenmacher kann das aber
der nimmt die Waffe auf sein Waffenbuch, zerlegt sie rechtlich und verkauft dir die Teile als Wechselsystem
grundsätzlich sind Verschlusskopf und Lauf waffenrelevante Bauteile bei Halbautomaten
die kannst dir auch grundsätzlich als Zubehör zu einer bestehenden Waffe dazukaufen und platzfrei melden lassen
(oder du hast einen gnädigen Sachbearbeiter der das für dich macht, ist aber unwarscheinlich da er dafür geradestehen muss)
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Re: Kat B aus zwei mach eins
Machina hat geschrieben:Folgender Gedanke:
Ich habe aktuell eine Selbstladeflinte in mittelschwer grauenhaftem Zustand, darum hatte ich den Gedanken bei der kommenden Springer Auktion das gleiche Modell noch einmal zu kaufen, aus beiden Flinten eine funktionierende zu machen und die verbleibende, nicht funktionale verschrotten zu lassen um damit nicht einen Platz zu belegen.
Frage dazu, welche Teile muss ich dafür tatsächlich zerstören lassen und welche darf ich mit Zubehör Eintrag behalten?
Wie/Wo kann ich die Komponenten entsprechend abgeben?
Stelle ich mir das zu einfach vor und ist das im Ganzen vielleicht eine sau blöde Idee?
Danke schon mal für eure Hilfe.
Wieso zerlegst die Waffe nicht und lässt einen Wassertransferdruck machen,sieht sehr geil aus und kostet nicht viel.
Dann ersparrst dir die gleiche nochmal zu kaufen-
https://www.youtube.com/watch?v=9fqUd3L6uo8
Re: Kat B aus zwei mach eins
Was soll das bringen wenn zB der Schaft ausgebrochen ist, der Lauf schief oder der Verschlusskopf kaputt ist....?
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Re: Kat B aus zwei mach eins
Myon hat geschrieben:Was soll das bringen wenn zB der Schaft ausgebrochen ist, der Lauf schief oder der Verschlusskopf kaputt ist....?
Dachte er will den grauenhaften zustand verbessern,da er von ausgebrochenen schaft,kaputten verschlusskopf usw nichts geschrieben hat.
Wassertransfer ist nur eine optische aufwertung.
Re: Kat B aus zwei mach eins
Klagenfurter44 hat geschrieben:Myon hat geschrieben:Was soll das bringen wenn zB der Schaft ausgebrochen ist, der Lauf schief oder der Verschlusskopf kaputt ist....?
Dachte er will den grauenhaften zustand verbessern,da er von ausgebrochenen schaft,kaputten verschlusskopf usw nichts geschrieben hat.
Wassertransfer ist nur eine optische aufwertung.
dann würd er aber nicht fragen welche Kat B Teile er verwerten kann mittels Zubehöreintrag
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Re: Kat B aus zwei mach eins
rupi hat geschrieben:der Büchsenmacher kann das aber
der nimmt die Waffe auf sein Waffenbuch, zerlegt sie rechtlich und verkauft dir die Teile als Wechselsystem
grundsätzlich sind Verschlusskopf und Lauf waffenrelevante Bauteile bei Halbautomaten
die kannst dir auch grundsätzlich als Zubehör zu einer bestehenden Waffe dazukaufen und platzfrei melden lassen
Hab ich mir so gedacht, danke für die Antwort
und ja, beim Zuführmechanismus ist was gebrochen, Lauf und Verschluss sind aber OK und bei der kommenden Springer Auktion die gleiche Flinte mit schlechtem Lauf zu kaufen ist billiger als Ersatzteile. Geht also nicht nur ums "aufhübschen"
Re: Kat B aus zwei mach eins
rupi hat geschrieben:du ? garnicht
der Büchsenmacher kann das aber
der nimmt die Waffe auf sein Waffenbuch, zerlegt sie rechtlich und verkauft dir die Teile als Wechselsystem...
Kann/darf ein Waffenhändler die Waffe auch teilen und Teile der Waffe als Wechselsystem verkaufen oder ist dies nur dem Büchsenmacher vorbehalten?
LG
gunjosh
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Re: Kat B aus zwei mach eins
gunjosh hat geschrieben:Kann/darf ein Waffenhändler die Waffe auch teilen und Teile der Waffe als Wechselsystem verkaufen oder ist dies nur dem Büchsenmacher vorbehalten?
nein, das darf nur ein Büchsenmacher bzw Händler der auch Büchsenmacher ist!