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EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Beitrag von eXistenZ » Sa 18. Mär 2017, 19:20

Bdave hat geschrieben:Wenns so kommt wirds mans vermutlich einfach abgeben dürfen.

Verkaufe dürfen wird ja wohl doch möglich sein.

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mrd
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Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Beitrag von mrd » Sa 18. Mär 2017, 20:04

...
"Es gibt einen Bestandsschutz für alle Waffen, die bis heute rechtmäßig erworben wurden", sagt der CDU-Europapolitiker Andreas Schwab. Allerdings: Bei einem erneuten Verkauf könnte das nach Ansicht der Kommission anders aussehen.
...
https://www.prikk.world/de/meinungen/us ... on-stoeckl

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Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Beitrag von Armata » Sa 18. Mär 2017, 21:09

Jetzt noch mehr 30er Mags kaufen - das ist meine Antwort. Das man diese bei der Verwahrungskontrolle nicht herumzeigt ist klar. Selten so einen Schwachsinn erlebt wie diesen geplanten Mag-Ban! Lächerlich.

Jetzt können also die ganzen Terroristen offiziell kein Material mehr bei Brownells und Armamat kaufen oder wie? :doh: Das wird denen aber weh tun :think:

Um ehrlich zu sein - ich packs grad nicht das so eine Sche***reck wirklich Gesetz werden soll/kann? Und da fühlen sich dann Waffengegner also sicherer?! :clap:

LG
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Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Beitrag von der_Mödlinger » Sa 18. Mär 2017, 21:13

So, und jetzt für Dummys.
Wird nun das AUG, AR15 usw. für den zivilen Markt verboten?
Wenn Ja, jetzt noch schnell eins kaufen, oder wirds dann sowieso enteignet?
Oder sind "lediglich" die Magazingrößen beschränkt worden und der Rest bleibt gleich wie vorher und man kann auch in 1 Jahr noch ein AUG kaufen?
Viele Grüße,
Paul

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Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Beitrag von RcL » Sa 18. Mär 2017, 21:28

Nein, wird nicht verboten. Aber jedes Mag über 10 Schuss darfst nicht mehr anstecken. Ein AUG mit 10er Mag fällt in Kat. B, ein AUG mit 30er Mag fällt in A.

D.h. wennst ein 30er Mag ansteckst, wieder abziehst, ansteckst, wieder abziehst.. Kannst zig Straftaten pro Minute begehen :lol:

Die Mitgliedstaaten können Sportschützen den Erwerb und Besitz von in Kategorie A Nummer 6 oder 7 eingestuften halbautomatischen Feuerwaffen unter folgenden Voraussetzungen gestatten:

a) Es liegt eine zufriedenstellende Beurteilung der relevanten Angaben vor, die sich aus Artikel 5 Absatz 2 ergeben (Anm.: Das dürfte in Österreich gegeben sein, d.h. ZWR, psychologisches Gutachten... Siehe unten, hab den Art 5 Abs 2 angehängt)

b) es wird der Nachweis erbracht, dass der betreffende Sportschütze aktiv für Schießwettbewerbe, die von einer offiziellen Sportschützenorganisation des betreffenden Mitgliedstaates oder einem offiziell anerkannten internationalen Sportschützenverband anerkannt werden, trainiert bzw. an diesen teilnimmt (Anm.: Wer wäre das in unserem Fall? Einfach nur zum HSV schießen gehen und an deren Bewerben teilnehmen wird hier ned reichen, oder?) und

c) es wird eine Bescheinigung einer offiziell anerkannten Sportschützenorganisation vorgelegt (Anm.: HSV?), in der bestätigt wird, dass

i) der Sportschütze Mitglied eines Schützenvereins ist und in diesem Verein seit mindestens 12 Monaten regelmäßig den Schießsport trainiert und

ii) die betreffende Feuerwaffe die Spezifikationen erfüllt, die für eine von einem offiziell anerkannten internationalen Sportschützenverband anerkannte Disziplin des Schießsports erforderlich ist. (Anm.: Was wäre das bei uns?)


Artikel 5 Absatz 2:

Die Mitgliedstaaten verfügen über ein Überwachungssystem, das sie kontinuierlich oder nicht kontinuierlich betreiben können und mit dem dafür Sorge getragen wird, dass die im einzelstaatlichen Recht festgelegten Voraussetzungen für eine Genehmigung für die Dauer der Genehmigung erfüllt sind und unter anderem relevante medizinische und psychologische Informationen bewertet werden. Die konkreten Regelungen werden im Einklang mit dem einzelstaatlichen Recht getroffen.

Wird eine der Genehmigungsvoraussetzungen nicht länger erfüllt, entziehen die Mitgliedstaaten die entsprechende Genehmigung.

Die Mitgliedstaaten dürfen den in ihrem Hoheitsgebiet ansässigen Personen den Besitz einer in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen Feuerwaffe nur dann verbieten, wenn sie den Erwerb von Feuerwaffen dieses Typs im eigenen Hoheitsgebiet untersagen.

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Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Beitrag von kingharald » Sa 18. Mär 2017, 22:24

Hätte auch eine Frage: Hab ich richtig gelesen, dass künftig nur Sportschützen mit Feuerwaffenpass Kat. B ins Ausland mitnehmen dürfen und Jäger nicht bzw. nur Kat C??

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Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Beitrag von euvassal » Sa 18. Mär 2017, 23:20

Elmo12 hat geschrieben:Frage, weiß wer ob hier auch UHRs betroffen sind? Zb die rossi m175 fasst 12 Schuss im röhrenmagazin
Ist ein UHR ein HA? Nein...also nicht betroffen.

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Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Beitrag von RcL » So 19. Mär 2017, 10:40

euvassal hat geschrieben:
Elmo12 hat geschrieben:Frage, weiß wer ob hier auch UHRs betroffen sind? Zb die rossi m175 fasst 12 Schuss im röhrenmagazin
Ist ein UHR ein HA? Nein...also nicht betroffen.

Darum gehts garned, wie auf der vorigen Seite auch nachzulesen ist. Ich zitiers dir gern nochmal...
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Genehmigung für den Erwerb oder die Genehmigung für den Besitz einer Feuerwaffe der Kategorien B entzogen wird, wenn festgestellt wird, dass die Person, der die Genehmigung erteilt wurde, sich im Besitz einer Ladevorrichtung befindet, die an halbautomatische Zentralfeuerwaffen oder Repetierwaffen montiert werden kann und:
a) die mehr als 20 Patronen aufnehmen kann oder
b) im Falle von Lang-Feuerwaffen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen kann,

Nicht betroffen, weil ein Röhrenmagazin bei einem UHR ned montiert wird, sondern fester Bestandteil der Waffe ist.

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Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Beitrag von euvassal » So 19. Mär 2017, 11:19

RcL hat geschrieben:Darum gehts garned, wie auf der vorigen Seite auch nachzulesen ist. Ich zitiers dir gern nochmal...
Solltest Du mich meinen...natürlich gehts darum, ob HA oder Repetierer.

RcL hat geschrieben:Nicht betroffen, weil ein Röhrenmagazin bei einem UHR ned montiert wird, sondern fester Bestandteil der Waffe ist.
+ kein HA. Ansonsten Zustimmung!

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Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Beitrag von mura » So 19. Mär 2017, 12:15

euvassal hat geschrieben:Solltest Du mich meinen...natürlich gehts darum, ob HA oder Repetierer



Nein darum geht es wirklich nicht, bei Langwaffen ist bei einem 10Schuss Magazin Schluss egal ob Halbautomat oder Repetierer. Heisst auch alle Remington7615, Troy PAR usw. sind betroffen.
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Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Beitrag von RcL » So 19. Mär 2017, 12:23

euvassal hat geschrieben:
RcL hat geschrieben:Darum gehts garned, wie auf der vorigen Seite auch nachzulesen ist. Ich zitiers dir gern nochmal...
Solltest Du mich meinen...natürlich gehts darum, ob HA oder Repetierer.

RcL hat geschrieben:Nicht betroffen, weil ein Röhrenmagazin bei einem UHR ned montiert wird, sondern fester Bestandteil der Waffe ist.
+ kein HA. Ansonsten Zustimmung!

Ich hab dir die Stelle aus dem Papier sogar zitiert, wo "Repetierwaffen" extra nochmal fett markiert ist. Ich weiß wirklich nicht, was an "Repetierer" unverständlich ist.... :?:

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Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Beitrag von lasermannen » So 19. Mär 2017, 12:30

Dieser Bestandsschutz für Altbesitz hat übrigens auch nur einen Zweck. Teure Entschädigungszahlungen zu vermeiden.
Zuletzt geändert von lasermannen am Do 29. Mär 2018, 12:58, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Beitrag von euvassal » So 19. Mär 2017, 13:01

Repetierer sind grundsätzlich Nicht von der Magbeschränkung betroffen. Besitze ich z.B. ein Troy + 30er Magazin, darf ich das auch ohne KatA Ausnahme weiterverwenden! Problematisch wird es nur, wenn ich auch eine WBK habe. Dann kommt der zitierte Absatz zum Tragen. In dem Fall muss ich um eine Ausnahmegenehmigung ansuchen oder das Mag. weggeben. Nachbarskinder zum Spielen z.B.

Wenn jemand anderer Meinung ist, soll er mir bitte die Quelle nennen. Vielleicht hab ich ja in den letzten Tagen etwas verpasst.

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Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Beitrag von RcL » So 19. Mär 2017, 13:34

euvassal hat geschrieben:Problematisch wird es nur, wenn ich auch eine WBK habe. Dann kommt der zitierte Absatz zum Tragen. In dem Fall muss ich um eine Ausnahmegenehmigung ansuchen oder das Mag. weggeben.

Ok, in dem Sinn hast du gewonnen. Für WBK-Inhaber ist es quasi verboten, für Nicht-WBK Inhaber offenbar kein Problem, zumindest laut dem Papier.

Eigentlich unfassbar, wie bescheuert die Regelung ist....

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Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Beitrag von euvassal » So 19. Mär 2017, 13:55

Ich frag mich nur, wie der Troy Besitzer (+WBK) zu seiner Ausnahmegenehmigung für KatA kommt. Wenn ein Repetierer mit langem Mag nicht KatA wird, wofür will er dann die Genehmigung beantragen?

Beim Kauf von neuen Magazinen wirds auch spannend:
The acquisition of loading devices for semi-automatic centre-fire firearms which can hold more than 20 rounds or more than 10 rounds for long firearms shall only be permitted for those persons who are granted an authorisation under Article 6 or Article 7(4a).
Ist ein Mag für ein Troy jetzt eines für Repetierer oder für HA? Passt ja auch für AR-15!

Also hätte ich ein Troy/Rem7615 ohne WBK, würd ich mich schonmal mit Mags eindecken ;)

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