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Überprüfung Waffenverwahrung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Überprüfung Waffenverwahrung

Beitrag von cas81 » Mi 12. Apr 2017, 08:42

McMonkey hat geschrieben:
Heinzelmaennchen hat geschrieben:Und Ja, die kommen auch, wennst keine Waffe gemeldet hast und fragen Dich dann, warumst dann überhaupt eine WBK hast...
Darauf wirst du wohl keine Antwort gegeben haben?! Es handelt sich dabei um eine Amtshandlung. Hier wird der Ort und die Art (Behältnis) der Verwahrung überprüft sowie der Waffenbestand der Kategorie B abgeglichen. Mit Verlaub, das geht diese amtshandelnde Person gar nichts an. Ich hatte einmal eine ähnliche Fragestellung bei einer Überprüfung. Höflich, korrekt aber bestimmend zum Ausdruck gebracht und eine "Ruh war im Gummischuh".

Auch wenn die entsprechenden Organe im Zuge ihrer Amtshandlung unterwegs sind:
Man kann wirklich hinter jedem Schaß einen Angriff vermuten, oder? Kann doch durchaus sein, dass Herr und Frau Polizei, obwohl sie gerade in Uniform stecken, einfach mal als Mensch etwas sagt, Verwunderung äussert, interessehalber nachfragt, usw. Besonders bei einer für sie so locker- faden Geschichte wie einer Verwahrungskontrolle. Vielleicht haben deine Polizisten damals irgendwie ungut gefragt, kann ich nicht wissen, dann erntens halt selbiges. Aber grundsätzlich (du schreibst ja allgemein und nicht konkret) "zickig" zu werden, nur weil jemand in Uniform es wagt, den Menschen, der darin steckt, nicht gänzlich zu verdammen, ist schon ein bisserl paranoid. Wennst dir ein Auto ohne Reifen kaufst und dich ein Polizist fragt, wozu hast es überhaupt, wennst nicht damit fahren kannst, reagierst du dann auch so? Und wenns statt dem Polizisten ein Passant ist? Man muss doch echt nicht aus jedem Mist einen Aufstand machen...
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Re: Überprüfung Waffenverwahrung

Beitrag von gewo » Mi 12. Apr 2017, 09:03

cas81 hat geschrieben:Man muss doch echt nicht aus jedem Mist einen Aufstand machen...


da hast du schon recht

aber wenn mir zb leute beim waffenfuehrerschein erzahelen sie hatten schon mal eine WBK bzw in manchen faellen einen WP und man hat ihnen als die ersten verwahrungskontrollen waren seitens der beamten gesagt sie muessen die WBK abgeben weil sie keine waffe haben und die haben das damals - weils ihnen wurscht war - auch getan und sind jetzt weil sie wiedr ein waffendokument wollen beim waffenfuehrerschein bass erstaunt dass sie jetzt natuerlich keinen WP mehr kriegen ...

muss man halt auch auch von der seite sehen ..

und wie immer kommts auf den ton an
auf eine freundliche frage wird es keine grund geben batzig zu antworten, warum denn auch?

wenn es nicht wie eine frage sondern wie eine aufforderung klingt ... kriegt er /sie auch von mir den tipp mal zu lesen was in seinem dienstauftrag steht und ob da evt auch was drinne steht von abfragen von gruenden fuer den waffenbesitz oder nichtbesitz ... zumindestens dann wenn er montagmorgen kommt oder ich sonst irgendwie uebel gelaunt bin ...
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Re: Überprüfung Waffenverwahrung

Beitrag von McMonkey » Mi 12. Apr 2017, 09:43

cas81 hat geschrieben:Man kann wirklich hinter jedem Schaß einen Angriff vermuten, oder?

cas81 hat geschrieben:Aber grundsätzlich (du schreibst ja allgemein und nicht konkret) "zickig" zu werden, nur weil jemand in Uniform es wagt, den Menschen, der darin steckt, nicht gänzlich zu verdammen, ist schon ein bisserl paranoid.

cas81 hat geschrieben:Man muss doch echt nicht aus jedem Mist einen Aufstand machen...


Was hat dich denn, jetzt so an meiner Ausführung gestört? Vielleicht "Ruh war im Gummischuh"? Ist ja ein wunderbar umgangssprachlicher Ausdruck :)

Ich mein das, jetzt nicht bös...mich interessiert der Mensch - in einer Amtshandlung! - hinter der Uniform nicht. Ich tue es ihnen gleich. Die Polizisten/innen haben sich bei jeder Begegnung die ich bis zum heutigen Tage hatte, nicht für den Menschen in meiner Zivilkleidung interessiert. Möchte nicht näher darauf eingehen. Aber es ist in Ordnung. Ordnung muß sein.

Schade, dass du dich nur in der von dir geschriebenen Form für meine Aussagen interessierst. Aber es ist in Ordnung. Ordnung muß sein.
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Re: Überprüfung Waffenverwahrung

Beitrag von cas81 » Mi 12. Apr 2017, 10:37

McMonkey hat geschrieben:Ich mein das, jetzt nicht bös...mich interessiert der Mensch - in einer Amtshandlung! - hinter der Uniform nicht. Ich tue es ihnen gleich. Die Polizisten/innen haben sich bei jeder Begegnung die ich bis zum heutigen Tage hatte, nicht für den Menschen in meiner Zivilkleidung interessiert. Möchte nicht näher darauf eingehen. Aber es ist in Ordnung. Ordnung muß sein.
Was is los? :angry-cussingargument: Ich glaub, wir reden aneinander vorbei...
Du hast es so geschrieben, als ob allein die Frage an sich grundsätzlich schon eine Verteidigung des betroffenen LWB erfordert und man den Polizisten in seine Schranken weisen muss. Aber ich steh auf folgendem Standpunkt, um es mit gewos Worten wiederzugeben:

gewo hat geschrieben:und wie immer kommts auf den ton an
auf eine freundliche frage wird es keine grund geben batzig zu antworten, warum denn auch?
Wenn der Polizist verwundert ist und nachfragt, dann ist nix dabei. Wenn er deppert wird, wie in gewos Fall beschrieben, dann ists was anderes. Hab ich aber auch in meinem vorherigen Posting gesagt. Wenn du dich aber wunderst, ärgerst, angegriffen fühlst, weil ein Mensch in Uniform nicht zur Maschine wird, die jedes Wort, jede Bewegung exakt kalkuliert und auf seine derzeitige Handlung abstimmt, dann kann der Polizist nix dafür. Und es spielt nicht die geringste Rolle, ob dich dieser Mensch dahinter interessiert, er ist nun mal da. Man kann auch mit einem Polizisten ganz normal reden, sofern er nicht deppert wird. Das gilt aber auch für das Gegenüber (allgemein gesprochen). Wozu pauschal stänkern, wo ist das Problem? Er darf übrigens auch ein- und ausatmen, sogar wenn es nicht in der Dienstanweisung steht. Er darf auch das Gesicht verziehen, Husten und aufs Klo gehen. Er darf dir sogar Fragen stellen, so wie jeder andere Mensch auch. Und er darf sich auch denken, dass er grad beim nächsten Polizistenfeind oder Paranoiker die Verwahrungskontrolle hinter sich gebracht hat, wenn er gar nix macht und gleich angepöbelt wird. Jemandem zu raten, mal pauschal hinzudreschen ist idS kontraproduktiv, wenn doch nur eine freundliche oder neutrale Frage gestellt wird. Es ist doch immer noch einzig die konkrete Situation ausschlaggebend.

McMonkey hat geschrieben:Schade, dass du dich nur in der von dir geschriebenen Form für meine Aussagen interessierst. Aber es ist in Ordnung. Ordnung muß sein.
Was das jetzt soll, ich mir schleierhaft. Man darf doch wohl zu einer getätigten Aussage seine Meinung kundtun und zwar ohne, dass gleich - der Kreis schliesst sich jetzt - "zickig" reagiert wird. Ansonsten wird ein Forum unnötig und ein Blog wäre angebrachter. Ohne Kommentare versteht sich.
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Re: Überprüfung Waffenverwahrung

Beitrag von McMonkey » Mi 12. Apr 2017, 11:56

McMonkey hat geschrieben: das geht diese amtshandelnde Person gar nichts an
Die Aussage ist von einer Verhaltensanweisung gegenüber der amtshandelnden Person "Meilen weit entfernt".

McMonkey hat geschrieben:Höflich, korrekt aber bestimmend zum Ausdruck gebracht
Das war eine (meine) Wiedergabe meines Verhaltens gegenüber der amtshandelnde Person auf eine ähnliche Fragestellung. Auch "Meilen weit entfernt".

cas81 hat geschrieben:Aber grundsätzlich (du schreibst ja allgemein und nicht konkret) "zickig" zu werden, nur weil jemand in Uniform es wagt, den Menschen, der darin steckt, nicht gänzlich zu verdammen, ist schon ein bisserl paranoid.
Ich hoffe du siehst mich hier ebenso "Meilen weit entfernt". Würde mir sonst "sauer aufstoßen".

In den Grundzügen gebe ich dir Recht und akzeptiere auch deine Meinung betreffend Verhaltensweise. Aus gegebenen Anlässen und Erfahrungen mit Polizisten/Innen ist das zwischenmenschliche (in einer Amtshandlung) für mich unerwünscht. Es bleibt in meinem Fall bei einer höflichen, korrekten und nicht darüber hinaus gehenden Amtshandlung.
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Re: Überprüfung Waffenverwahrung

Beitrag von cas81 » Mi 12. Apr 2017, 12:50

cas81 hat geschrieben:Aber grundsätzlich (du schreibst ja allgemein und nicht konkret) "zickig" zu werden, nur weil jemand in Uniform es wagt, den Menschen, der darin steckt, nicht gänzlich zu verdammen, ist schon ein bisserl paranoid.
McMonkey hat geschrieben:Ich hoffe du siehst mich hier ebenso "Meilen weit entfernt". Würde mir sonst "sauer aufstoßen".

Kann ich dir nicht mit Sicherheit beantworten, es war allgemein gesprochen und ich kenne dich ja nicht. Lt deiner im Forum getätigten Aussagen in Summe, würde ich vermuten, dass du nicht in dieser Ecke stehst. Ich meinte nur, wenn der Polizist bei 10 Kontrollen 5 mal "blöd" angeredet wird und gleich mit Dienstanweisungen & Co gewedelt wird, oder der Kontrollierte sofort bei jedem Augenblinzeln des Polizisten Defensivhaltung einnimmt, dann passt das super in das verquerte Bild des Waffennarren. Man kann halt auch genauso freundlich oder neutral antworten, ausweichen, oder einfach erklären, man will dazu bitte nichts sagen. Eben so, wie das Gegenüber in den Wald hineinruft.

Ich würd dich aber auch fragen, weshalb du über 400 Euro, Mühe und Zeit investierst, die Kontrolle in kauf nimmst, wennst keine Waffe Kat. B willst. Schiessen kannst auch ohne WBK, siehe beaufsichtigter Stand, oder wenn dich jemand mit WBK mitnimmt. Ist halt naheliegend, finde ich. Wenn du ein Auto kaufst, aber keine Reifen draufmontierst, dann wirst du deshalb auch gefragt werden. Vielleicht auch vom Strassenkehrer, den es ja auch nichts angeht. Ist doch nicht schlimm :)
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Re: Überprüfung Waffenverwahrung

Beitrag von TheHautzmachine » Mi 12. Apr 2017, 12:54

wolfgangf hat geschrieben:Als Newbie möchte ich hier mal eine Lanze brechen für die Fragen von Newbies und bitte um Entschuldigung, dass ich etwas vom Thema abschweife:

Man (= ich) ist völlig neu in einem Forum, auf das man vielleicht überhaupt erst durch eine Googlesuche gestoßen ist, man versucht sich mal zu orientieren, einen Überblick zu verschaffen, quasi einen "roten Faden" zu finden (meist erfolglos), schauen wo Schwerpunkte sind, wie die Leute so ticken und überlegt sich, wie man sich überhaupt einbringen darf und kann.
Dann hat man vielleicht eine Frage, die einem schon länger unter den Nägeln brennt und zu der man im Echtleben schon divergierende Aussagen gehört hat und versucht nun, hier eine Antwort zu bekommen.
Natürlich kann man dann die Suchfunktion bemühen, welche aber gerade Neulinge u.U. mehr verwirrt als dass sie weiterhilft. Man findet nämlich oft unzählige Threads zum Thema, die aber manchmal über unzählige Seiten und hunderte Postings gehen, oft weit von dem aktuellen Problem abschweifen und man findet in diese Diskussionen einfach nicht rein. Entschuldigung, aber besser kann ich das nicht ausdrücken.

In dieser Situation eröffnet man dann seinen ersten Thread, liest ihn vor dem Absenden 3x durch und macht sich Gedanken, ob man das hier überhaupt so schreiben kann oder ob man dann einfach der Blamierte ist.
Und was dann folgt kann entscheidend sein, ob der Newbie von heute morgen ein AKTIVES und wichtiges Forumsmitglied wird oder nach den ersten Postings den Hut drauf haut und für die Community verloren ist.
Denn genau an dieser Stelle braucht der Newbie jemanden, der ihn "an der Hand nimmt", der ihm freundliche, sachliche Antworten gibt und damit motiviert, sich weiter einzubringen.

Eine Antwort ala "nutz die Suchfunktion" ist da nicht hilfreich. Schon gar nicht hilfreich ist es, lang und breit zu erklären, wo die "richtige" Antwort steht, wenn eine hilfreiche Antwort weniger Zeit des Antwortenden beanspruchen würde und/oder wenn es - wie auch hier aktuell scheinbar - gar keine allgemeingültige Antwort gibt.

Sorry, das musste mal raus. Es liegt auch in der Natur eines Forums, dass Neulinge halt Fragen von Neulingen stellen.
Ich weiß übrigens, wovon ich rede. Ich war in einem Forum zu einem ganz anderen Bereich jahrelang als Moderator tätig und habe ca. 7000 Beiträge geschrieben.

LG
Wolfgang


Danke! Seh ich auch so! (Nur leider nicht alle hier)
Auf jeden Fall, danke an alle für die Antworten.

Ich bin zwar jetzt ein bisschen schlauer, aber dadurch das das jede BH willkürlich macht, weis ich erst nicht genau wie das bei uns ist.

oder ist vielleicht jemand aus dem Burgenland(Eisenstadt/Umgebung) der mir da genaueres sagen kann, wie das in der Region mit den Überprüfungen gehandhabt wird?

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cas81
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Re: Überprüfung Waffenverwahrung

Beitrag von cas81 » Mi 12. Apr 2017, 13:28

TheHautzmachine hat geschrieben:...wie das in der Region mit den Überprüfungen gehandhabt wird?

Die kommen Nachts. Gleich nachdem sie die Tür aufgesprengt haben machst du mit einer Flashbang Bekanntschaft, danach gehts ans Waterboarding um dich nach deinen Waffen zu befragen. ;)
Sorry, bot sich an...

Schau, ist doch eigentlich völlig egal. Du zeigst ihnen was du verwahrt hast und wenn du nichts hast, dann eben nicht. Diese Kontrollen sind scheinen keinem fixen Schema zu folgen. Bsp, wenn auch Wien:

Gemeinsamer Haushalt 1, Ehepaar, 1180 Wien. Beide WBK. Bei ihm (wenn ichs richtig im Kopf hab) ca 2 Jahre nach der WBK, bei ihr nach 5 Jahren (oder umgekehrt, ist aber wurscht). Kurz nachdem sie bei ihr waren, sind sie binnen weniger Monate wieder bei ihm aufgeschlagen um die zweite Kontrolle zu machen. Sie wartet nun auf die nächste.

Gemeinsamer Haushalt 2, Ehepaar, 1180 Wien: Beide WBK. Keine Ahnung, wann genau die erstmals kontrolliert haben, aber jedenfalls habens beide unmittelbar hintereinander kontrolliert, nachdem sie 2 oder 3 mal vor verschlossenen Türen standen. Und zwar für jeden extra. Danach mit "Termin" versteht sich.

Du kannst dich auf keine Aussage diesbezüglich verlassen. Wenn es planbar wäre, dann wäre es ja kein Überraschungsbesuch.
Du hast dir deine Frage selbst beantwortet:
TheHautzmachine hat geschrieben:... aber dadurch das das jede BH willkürlich macht, weis ich erst nicht genau wie das bei uns ist

Diese Willkür findet demnach auch innerhalb ein und derselben BH statt.
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Re: Überprüfung Waffenverwahrung

Beitrag von bino71 » Mi 12. Apr 2017, 14:10

OT:
TheHautzmachine hat geschrieben:
wolfgangf hat geschrieben:Als Newbie möchte ich hier mal eine Lanze brechen für die Fragen von Newbies und bitte um Entschuldigung, dass ich etwas vom Thema abschweife:

*viel Text entfernt*
Sorry, das musste mal raus. Es liegt auch in der Natur eines Forums, dass Neulinge halt Fragen von Neulingen stellen.
Ich weiß übrigens, wovon ich rede. Ich war in einem Forum zu einem ganz anderen Bereich jahrelang als Moderator tätig und habe ca. 7000 Beiträge geschrieben.
LG
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Danke! Seh ich auch so! (Nur leider nicht alle hier)

Das ist schön, daß ihr das so seht und die Lanze brechen wollts, nichtsdestotrotz überseht Ihr, daß Ihr die Forenregeln und Nutzungsbedingungen des Forum akzeptiert habts.
Und da scheinbar den Inhalt niemand liest oder ignoriert, ein Auszug:
3b Du erklärst dich bereit, vor dem Erstellen eines neuen Themas die Forumssuche zu bemühen um herauszufinden ob eventuell bereits dasselbe oder ein ähnliches Thema besteht oder schon behandelt wurde. Sollte ein ähnliches Thema bereits bestehen, sollte im Idealfall dort weiterdiskutiert werden.

Den Rest kann man hier nachlesen: https://www.pulverdampf.com/ucp.php?mode=terms

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Re: Überprüfung Waffenverwahrung

Beitrag von TheHautzmachine » Mi 12. Apr 2017, 14:20

Gut, ihr habt mir schon weitergeholfen.....Thx!


@cas81+McMonkey: Wenn ihr verliebt seid, dann macht euch das bitte zuhause aus. Ihr macht hier meinen ganzen Thread kaputt, danke!
@bino71: du hast dir den text von "wolfgangf" nicht durchgelesen oder?? mach das bitte(falls du das durchhältst) und dann überdenk deinen Besserwissenbeitrag bitte nochmal. Danke

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Re: Überprüfung Waffenverwahrung

Beitrag von Schattenlicht » Mi 12. Apr 2017, 17:47

hobbycaptain hat geschrieben:Und wie stellst Du Dir eine Überprüfung der Verwahrung Deiner Waffe vor, wenn Du noch gar keine Waffe besitzt ?
Zeigst dem Kieberer dann Deine Petz-Pistole im Waffentresor ?
Ausserdem, solange man keine Waffe hat, braucht man auch keinen Waffentresor oder sonst ein versperrtes Ladl, wie soll das also gehen ?
Manchmal genügt schon logisches Denken.


Im Bezirk Zwettl wird das so gehandhabt. Du beantragst eine WBK, Beamte kommen vorbei und wollen sehen, wie du dein Zeug, was du noch gar nicht hast, dann wie und wo am liebsten verwahren würdest. War bei mir auch so :D
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Re: Überprüfung Waffenverwahrung

Beitrag von IT Guy » Mi 12. Apr 2017, 20:30

cas81 hat geschrieben:...
Ich würd dich aber auch fragen, weshalb du über 400 Euro, Mühe und Zeit investierst, die Kontrolle in kauf nimmst, wennst keine Waffe Kat. B willst. Schiessen kannst auch ohne WBK, siehe beaufsichtigter Stand, oder wenn dich jemand mit WBK mitnimmt. Ist halt naheliegend, finde ich. Wenn du ein Auto kaufst, aber keine Reifen draufmontierst, dann wirst du deshalb auch gefragt werden. Vielleicht auch vom Strassenkehrer, den es ja auch nichts angeht. Ist doch nicht schlimm :)


Ähm... vielleicht um .223 oder .308 Vollmantel zu kaufen? Oder um FFW-Muni besitzen zu dürfen um für Leihwaffen größere Mengen kaufen zu dürfen? Oder noch nicht die passende Waffe gefunden? Oder oder oder ...
Besser haben als brauchen. ;-)

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Re: Überprüfung Waffenverwahrung

Beitrag von Pirker » Do 13. Apr 2017, 07:48

IT Guy hat geschrieben:
cas81 hat geschrieben:...
Ich würd dich aber auch fragen, weshalb du über 400 Euro, Mühe und Zeit investierst, die Kontrolle in kauf nimmst, wennst keine Waffe Kat. B willst. Schiessen kannst auch ohne WBK, siehe beaufsichtigter Stand, oder wenn dich jemand mit WBK mitnimmt. Ist halt naheliegend, finde ich. Wenn du ein Auto kaufst, aber keine Reifen draufmontierst, dann wirst du deshalb auch gefragt werden. Vielleicht auch vom Strassenkehrer, den es ja auch nichts angeht. Ist doch nicht schlimm :)


Ähm... vielleicht um .223 oder .308 Vollmantel zu kaufen? Oder um FFW-Muni besitzen zu dürfen um für Leihwaffen größere Mengen kaufen zu dürfen? Oder noch nicht die passende Waffe gefunden? Oder oder oder ...
Besser haben als brauchen. ;-)

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Re: Überprüfung Waffenverwahrung

Beitrag von Exitus » Do 13. Apr 2017, 08:03

cas81 hat geschrieben:Ich würd dich aber auch fragen, weshalb du über 400 Euro, Mühe und Zeit investierst, die Kontrolle in kauf nimmst, wennst keine Waffe Kat. B willst. Schiessen kannst auch ohne WBK, siehe beaufsichtigter Stand, oder wenn dich jemand mit WBK mitnimmt. Ist halt naheliegend, finde ich.


Auf solche Fragen antworte ich generell mit "Nicht weil ichs bräuchte sprach der Rabe, es ist doch nur damit ichs habe!" ;)

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Re: Überprüfung Waffenverwahrung

Beitrag von Grazer » Do 13. Apr 2017, 08:14

bino71 hat geschrieben:OT:
Das ist schön, daß ihr das so seht und die Lanze brechen wollts, nichtsdestotrotz überseht Ihr, daß Ihr die Forenregeln und Nutzungsbedingungen des Forum akzeptiert habts.
Und da scheinbar den Inhalt niemand liest oder ignoriert, ein Auszug:
3b Du erklärst dich bereit, vor dem Erstellen eines neuen Themas die Forumssuche zu bemühen um herauszufinden ob eventuell bereits dasselbe oder ein ähnliches Thema besteht oder schon behandelt wurde. Sollte ein ähnliches Thema bereits bestehen, sollte im Idealfall dort weiterdiskutiert werden.


Das ist gut, dass du darauf hinweist. Weil das nämlich sehr viele Leute so sehen und dann auch entsprechend antworten, bekommt man bei vielen Suchanfragen (egal ob Forensuche oder Google) dann auch meistens Treffer mit dem Hinweis die Suche zu benutzen.
Verdammt! Ein Teufelskreis! :headslap:

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