McMonkey hat geschrieben:Darauf wirst du wohl keine Antwort gegeben haben?! Es handelt sich dabei um eine Amtshandlung. Hier wird der Ort und die Art (Behältnis) der Verwahrung überprüft sowie der Waffenbestand der Kategorie B abgeglichen. Mit Verlaub, das geht diese amtshandelnde Person gar nichts an. Ich hatte einmal eine ähnliche Fragestellung bei einer Überprüfung. Höflich, korrekt aber bestimmend zum Ausdruck gebracht und eine "Ruh war im Gummischuh".Heinzelmaennchen hat geschrieben:Und Ja, die kommen auch, wennst keine Waffe gemeldet hast und fragen Dich dann, warumst dann überhaupt eine WBK hast...
Auch wenn die entsprechenden Organe im Zuge ihrer Amtshandlung unterwegs sind:
Man kann wirklich hinter jedem Schaß einen Angriff vermuten, oder? Kann doch durchaus sein, dass Herr und Frau Polizei, obwohl sie gerade in Uniform stecken, einfach mal als Mensch etwas sagt, Verwunderung äussert, interessehalber nachfragt, usw. Besonders bei einer für sie so locker- faden Geschichte wie einer Verwahrungskontrolle. Vielleicht haben deine Polizisten damals irgendwie ungut gefragt, kann ich nicht wissen, dann erntens halt selbiges. Aber grundsätzlich (du schreibst ja allgemein und nicht konkret) "zickig" zu werden, nur weil jemand in Uniform es wagt, den Menschen, der darin steckt, nicht gänzlich zu verdammen, ist schon ein bisserl paranoid. Wennst dir ein Auto ohne Reifen kaufst und dich ein Polizist fragt, wozu hast es überhaupt, wennst nicht damit fahren kannst, reagierst du dann auch so? Und wenns statt dem Polizisten ein Passant ist? Man muss doch echt nicht aus jedem Mist einen Aufstand machen...