gewo hat geschrieben:meshuggah hat geschrieben:Aber die Dragunov ist eine eigenständige Plattform und hat mit einer AK/AKM nichts zu tun, wenn man von austauschbaren Teilen spricht z.B.
du hast doch offenbar eh die KMV gelesen
wo steht da was von militaerischer nutzung?
wo steht was von austauschbaren teilen
jeder HA ist laut KMV militaerisch
fuer die jagdliche nutzung gibt es vorgaben (kein abnehmbares magazin, nicht mehr als zwei patrnen im eingebuaten magazin moeglich, nicht mehr als eine montageschiene, keine moeglichkeit fuer eine zweibeinmontage ect ect ect)
und die sportliche nutzung wird ohne gesatzte sportordung seitens eines sportverbandes nicht akzeptiert
Diese Anforderungen (Magazin und patronenlager) sind vorgaben des § 19 WaffG für eine AUSNAHME VON DER GENEHMIGUNGSPFLICHT gem WaffG wenn die Jäger einen HA mit JAGDLICHEM Bedarf wollen. D.H ein HA DER BEREITS KAT B IST wird wie Kat.C behandelt, ich glaub das is in Ö noch nie passiert.
Wir reden von der KM-VO und einer Ausnahme gem §1 KM-VO, also dass formales KM wegen eines jagdlichen und Sportlichen Bedarfs nicht als KM behandelt wird und somit dem WaffG unterliegt.
Der §19 WaffG gilt nämlich nur für Waffen die bereits Kat.B sind, also Waffen gem WaffG, die Drag unterliegt ohne Einstufung, also im status quo, der KM-VO.
Und von Montageschienen hab ich noch nie was gelesen.