Das kurze SIG 550 mit 277mm Lauflänge (SIG 552/553): In zusammengeklappten und verwendbaren Zustand; Länge von 501mm.
Faustfeuerwaffe
![Very Happy :D](./images/smilies/icon/biggrin.gif)
Gewehrscheinwerfer
![Cool 8-)](./images/smilies/icon/cool.gif)
Ich glaube trotzdem, Nein und Nein.
LG, Hans
Mr. Danger hat geschrieben:Damit Euch nicht fad wird:
Das kurze SIG 550 mit 277mm Lauflänge (SIG 552/553): In zusammengeklappten und verwendbaren Zustand; Länge von 501mm.
Faustfeuerwaffe?
Gewehrscheinwerfer?
Ich glaube trotzdem, Nein und Nein.
LG, Hans
halbautomatische Lang-Feuerwaffen (d. h. Feuerwaffen, die ursprünglich als Schulterwaffen vorgesehen sind), die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Länge unter 60 cm gekürzt werden können;
Langwaffen (d. h. Feuerwaffen, die ursprünglich als Schulterwaffen vorgesehen sind),
gewo hat geschrieben:die rechtspraxis ist einfach eine andere
die tatsaechlichen hard facts findest du in den gutachten von sachverstaendigen, in den rechtsansichten der ministerien und in den einstufungen
nichts davon ist oeffentlich
hasgunz hat geschrieben:gewo hat geschrieben:die rechtspraxis ist einfach eine andere
die tatsaechlichen hard facts findest du in den gutachten von sachverstaendigen, in den rechtsansichten der ministerien und in den einstufungen
nichts davon ist oeffentlich
Das ist genau das was mich so stört bei der ganzen Sache!
Lg
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Langwaffen (d. h. Feuerwaffen, die ursprünglich als Schulterwaffen vorgesehen sind),