ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Definition Langwaffe

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Mr. Danger
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 450
Registriert: Mi 12. Jan 2011, 09:22

Re: Definition Langwaffe

Beitrag von Mr. Danger » Do 1. Jun 2017, 12:43

Damit Euch nicht fad wird:
Das kurze SIG 550 mit 277mm Lauflänge (SIG 552/553): In zusammengeklappten und verwendbaren Zustand; Länge von 501mm.
Faustfeuerwaffe :D ?
Gewehrscheinwerfer 8-) ?

Ich glaube trotzdem, Nein und Nein.

LG, Hans

Benutzeravatar
Bell
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1385
Registriert: Mo 28. Nov 2016, 16:35
Wohnort: südl. NÖ

Re: Definition Langwaffe

Beitrag von Bell » Do 1. Jun 2017, 12:54

Mr. Danger hat geschrieben:Damit Euch nicht fad wird:
Das kurze SIG 550 mit 277mm Lauflänge (SIG 552/553): In zusammengeklappten und verwendbaren Zustand; Länge von 501mm.
Faustfeuerwaffe :D ?
Gewehrscheinwerfer 8-) ?

Ich glaube trotzdem, Nein und Nein.

LG, Hans

Mir warad grad fad, drum:
Grundsätzlich FFW, weil kurz.
Trotzdem nicht KatB sondern KatA, weil FA!
Und daher nur für Militär udgl und somit könnens da drauf schrauben, was wollen. Mikrowelle, Waschmaschine, Stadionstrahler, ...


Gesendet von iPhone mit Tapatalk

Mr. Danger
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 450
Registriert: Mi 12. Jan 2011, 09:22

Re: Definition Langwaffe

Beitrag von Mr. Danger » Do 1. Jun 2017, 13:38

Gut, SG550 Zivil Match Kempf Austria mit kurzem Lauf?
Daten bleiben trotzdem gleich.

FFW?
Gewehrscheinwerfer Deiner Meinung erlaubt?

LG, Hans

Benutzeravatar
Scaar
B.O.W. Response Team
B.O.W. Response Team
Beiträge: 1493
Registriert: Mo 5. Mär 2012, 11:18

Re: Definition Langwaffe

Beitrag von Scaar » Do 1. Jun 2017, 13:53

Die kurze SIG550 Austria ist schon mal prinzipiell ein Selbstladegewehr der Kategorie B, weil das gesamte SIG550 als Kategorie B-Selbstladegewehr in Österreich eingereicht und bewilligt wurde. Eine 7,5-Zoll kurze OA15 mit Schubschaft ist auch immer noch ein Selbstladegewehr Kategorie B.

Und weil es ein Gewehr ist, ist ein Licht drauf auch immer noch ein Gewehrscheinwerfer.

Bonusinfo: Die kurze SIG550 Austria ist in Zukunft Kategorie A 8.
halbautomatische Lang-Feuerwaffen (d. h. Feuerwaffen, die ursprünglich als Schulterwaffen vorgesehen sind), die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Länge unter 60 cm gekürzt werden können;

Mr. Danger
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 450
Registriert: Mi 12. Jan 2011, 09:22

Re: Definition Langwaffe

Beitrag von Mr. Danger » Do 1. Jun 2017, 14:29

Hallo Scaar,

genau darauf wollte ich hinaus. Man muss es immer im Kontext sehen.
Das kurze SG bleibt noch immer ein Gewehr (im Sinne Gewehrscheinwerfer), trotz <60cm
Ein Revolvergewehr ist zwar auch nichts anderes als ein verlängerter Revolver, trotzdem wird auch dort der Gewehrscheinwerfer verboten sein (Weil RevolverGEWEHR).
Bei einem Roni wird trotz Karabinerlauf die Lampe wohl legal bleiben.

Hoffe Du bekommst für Dein kurzes SG550 eine Ausnahmegenehmigung und musst es nicht mit dem deutschen Festschaft kastrieren.
Mein SG 550 (551) bleibt eingeklappt noch knapp über den 60cm ;)

LG, Hans

Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2561
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: Definition Langwaffe

Beitrag von Promo » Do 1. Jun 2017, 16:46

Die MP5 ist eine Maschinenpistole, ausgehend vom Namen kann man von einem Derivat dann von einer Pistole sprechen und von einer Faustfeuerwaffe ausgehen. Ein Selbstladegewehr bleibt ein Gewehr, auch wenn es ein kurzes Gewehr ist...
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

Benutzeravatar
hasgunz
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2513
Registriert: Do 10. Jul 2014, 20:47
Wohnort: Wien

Re: Definition Langwaffe

Beitrag von hasgunz » Do 1. Jun 2017, 20:08

MP5, MP40, Kriss Vector, PP19 sind allesamt Maschinenpistolen, wurden aber nicht auf der Basis einer Pistole entwickelt.
Deine Definition würde zu Reihenfeuerpistolen passen, da diese eine Abwandlung einer Pistole darstellen, z.B Glock 18 und Beretta 93r.

Lg

Edit: MP44 und AKS74U sind auch als MPs im Militär eingeführt worden, dies waren aber kurze SLG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.

:violence-torch:

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36580
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Definition Langwaffe

Beitrag von gewo » Do 1. Jun 2017, 21:03

ich lese hier in diesem thread viel richtiges
und auch viel falsches

sehr viele hier machen den fehler zu versuchen aus dem gesetz, den verordnungen und sonstigen rechtsnahen materialien irgendwelche schluesse zu ziehen

das geht aber nicht

die rechtspraxis ist einfach eine andere
die tatsaechlichen hard facts findest du in den gutachten von sachverstaendigen, in den rechtsansichten der ministerien und in den einstufungen

nichts davon ist oeffentlich
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

eXistenZ
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2424
Registriert: So 9. Mai 2010, 16:32

Re: Definition Langwaffe

Beitrag von eXistenZ » Do 1. Jun 2017, 21:12

Es steht zwar erst in der EU-Richtlinie drinnen und noch nicht im ö-Waffengesetz wird aber in der Praxis trotzdem schon so gehandhabt:

Langwaffen (d. h. Feuerwaffen, die ursprünglich als Schulterwaffen vorgesehen sind),


Deshalb musste die BT96 (ohne Schaft) eingestuft werden und eine zB. Glock 17 nicht.

Benutzeravatar
hasgunz
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2513
Registriert: Do 10. Jul 2014, 20:47
Wohnort: Wien

Re: Definition Langwaffe

Beitrag von hasgunz » Fr 2. Jun 2017, 00:26

gewo hat geschrieben:die rechtspraxis ist einfach eine andere
die tatsaechlichen hard facts findest du in den gutachten von sachverstaendigen, in den rechtsansichten der ministerien und in den einstufungen

nichts davon ist oeffentlich

Das ist genau das was mich so stört bei der ganzen Sache!

Lg

Gesendet von meinem WAS-LX1 mit Tapatalk
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.

:violence-torch:

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36580
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Definition Langwaffe

Beitrag von gewo » Fr 2. Jun 2017, 08:03

hasgunz hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:die rechtspraxis ist einfach eine andere
die tatsaechlichen hard facts findest du in den gutachten von sachverstaendigen, in den rechtsansichten der ministerien und in den einstufungen

nichts davon ist oeffentlich

Das ist genau das was mich so stört bei der ganzen Sache!

Lg

Gesendet von meinem WAS-LX1 mit Tapatalk


das ist aber bei vielen rechtsmaterien so

lies dich mal in das recht auf selbstverteidigung ein
und dann lies dir die hoechstgerichtsurteile durch

da glaubst die sind aus zwei unterschiedlichen laendern
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

SwissShot
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 789
Registriert: Mo 4. Jan 2016, 19:52
Wohnort: Schweiz

Re: Definition Langwaffe

Beitrag von SwissShot » So 4. Jun 2017, 22:08

Langwaffen (d. h. Feuerwaffen, die ursprünglich als Schulterwaffen vorgesehen sind),

Wenn es auf diese Art ins Nationale Recht übernommen wird, wird es ziemlich doof.

Somit wäre u.a meine BT96k und AK-NUF, wegen der Länge betroffen.
Ausgeklappt >60cm, eingeklappt <60cm.

Und nur 10 Schuss Mag :twisten:

Mal sehen was die CH-Regierung macht, bin aber eher pessimistisch.

Gruss SwissShot.

Benutzeravatar
rupi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 7052
Registriert: Fr 11. Jan 2013, 14:07
Wohnort: Mitteleuropa

Re: Definition Langwaffe

Beitrag von rupi » So 4. Jun 2017, 22:26

die BT96k kannst mir verkaufen, dass ihr nix passiert ;)
member the old PD design ? oh I member

SwissShot
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 789
Registriert: Mo 4. Jan 2016, 19:52
Wohnort: Schweiz

Re: Definition Langwaffe

Beitrag von SwissShot » So 4. Jun 2017, 22:36

Nix da, die bleibt ;)

Und ich weis gar nicht ob CH und AT unterschiedliche Versionen sind.

Gruss SwissShot.

Antworten