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Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe
Auf meinem Verkaufsformular bestätigt er mit seiner Unterschrift nicht nur die Überlassung selbst, sondern unter anderem auch, dass er mit dem Erwerb die maximale Anzahl an erlaubten Schusswaffen nicht überschreitet. Dann bist sicher ausm Schneider.
Nichts macht Sinn! Aber vieles ist sinnvoll!
https://tinyurl.com/make-nonsense
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Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe
growler hat geschrieben:Hallo zusammen!
Wie kann man als verkäufer eigentlich sicher sein dass der käufer auch einen freihen platz auf seiner wbk hat? Kann man einfach bei der bh des käufers anrufen und nachfragen?
Oder wäre es sowieso das problem des käufers wenn er binnen der 6 wochen keinen platz frei hat?
Ich glaube nicht, dass die BH des Käufers Auskunft geben wird. Ist meiner Meinung nach das Problem des Käufers.
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
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Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe
diver99 hat geschrieben:growler hat geschrieben:Hallo zusammen!
Wie kann man als verkäufer eigentlich sicher sein dass der käufer auch einen freien platz auf seiner wbk hat? Kann man einfach bei der bh des käufers anrufen und nachfragen?
Oder wäre es sowieso das problem des käufers wenn er binnen der 6 wochen keinen platz frei hat?
Ich glaube nicht, dass die BH des Käufers Auskunft geben wird. Ist meiner Meinung nach das Problem des Käufers.
garnicht
geht den Verkäufer auch nichts an
und die 6 Wochen sind Meldefrist
gelten tut aber der Stichtag vom Verkauf der auf der Meldung steht
member the old PD design ? oh I member
Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe
steht schon in einem anderen fred, aber kurz:
WaffG § 28. (1) "Schusswaffen der Kategorie B dürfen nur dem Inhaber eines entsprechenden Waffenpasses oder einer entsprechenden Waffenbesitzkarte überlassen werden;"
Ob er sie auch überlassen bekommen darf (freier Platz) ist SEIN Problem!
Man "kann" das Gsatzl, dass er freie Plätze hat in das Formular aufnehmen, aber man "muss" nicht.
Gesendet von iPhone mit Tapatalk
WaffG § 28. (1) "Schusswaffen der Kategorie B dürfen nur dem Inhaber eines entsprechenden Waffenpasses oder einer entsprechenden Waffenbesitzkarte überlassen werden;"
Ob er sie auch überlassen bekommen darf (freier Platz) ist SEIN Problem!
Man "kann" das Gsatzl, dass er freie Plätze hat in das Formular aufnehmen, aber man "muss" nicht.
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Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe
Danke für die schnellen antworten!
Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe
growler hat geschrieben:Hallo zusammen!
Wie kann man als verkäufer eigentlich sicher sein dass der käufer auch einen freihen platz auf seiner wbk hat? Kann man einfach bei der bh des käufers anrufen und nachfragen?
Oder wäre es sowieso das problem des käufers wenn er binnen der 6 wochen keinen platz frei hat?
Das ist das Problem des Käufers, und hast keine Verpflichtung oder Möglichkeit das selbst nachzuprüfen.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
- beinschinken
- .357 Magnum
- Beiträge: 69
- Registriert: Mi 6. Nov 2013, 00:29
- Wohnort: Wien
Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe
Da ich dieses Szenario in keinem Thread gefunden habe,
Wie ist es, wenn alle Plätze auf der WBK belegt sind, man privat eine zus. Kat. B Waffe kauft und erst ein paar Tage nachher eine der bestehenden Waffen (zB. durch waffendepot) zurück legt. Also im Nachhinein den Platz frei macht.
Darf man in in dieser 6-Wochen Frist auch mehr Waffen besitzen als eingetragen?
Es geht nicht darum, dass ich Bock drauf habe, kurzfristig mehr Waffen zu besitzen als ich darf! Es wäre logistisch einfacher für mich aktuell
Danke!
Wie ist es, wenn alle Plätze auf der WBK belegt sind, man privat eine zus. Kat. B Waffe kauft und erst ein paar Tage nachher eine der bestehenden Waffen (zB. durch waffendepot) zurück legt. Also im Nachhinein den Platz frei macht.
Darf man in in dieser 6-Wochen Frist auch mehr Waffen besitzen als eingetragen?
Es geht nicht darum, dass ich Bock drauf habe, kurzfristig mehr Waffen zu besitzen als ich darf! Es wäre logistisch einfacher für mich aktuell
Danke!
rettet den Wald - esst mehr Spechte!
Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe
Nein darf man nicht.beinschinken hat geschrieben: ↑Fr 28. Mai 2021, 07:48Da ich dieses Szenario in keinem Thread gefunden habe,
Wie ist es, wenn alle Plätze auf der WBK belegt sind, man privat eine zus. Kat. B Waffe kauft und erst ein paar Tage nachher eine der bestehenden Waffen (zB. durch waffendepot) zurück legt. Also im Nachhinein den Platz frei macht.
Darf man in in dieser 6-Wochen Frist auch mehr Waffen besitzen als eingetragen?
Es geht nicht darum, dass ich Bock drauf habe, kurzfristig mehr Waffen zu besitzen als ich darf! Es wäre logistisch einfacher für mich aktuell
Danke!
Wenn ich vor dem Problem stand, habe ich vor der Inbesitznahme der neuen Waffe die alte auf Depot gegeben und auch zugesehen, dass dementsprechend auch das Datum am Kaufvertrag stimmt.
Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe
-Woops, das war nix-
Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe
neinbeinschinken hat geschrieben: ↑Fr 28. Mai 2021, 07:48Da ich dieses Szenario in keinem Thread gefunden habe. Wie ist es, wenn alle Plätze auf der WBK belegt sind, man privat eine zus. Kat. B Waffe kauft und erst ein paar Tage nachher eine der bestehenden Waffen (zB. durch waffendepot) zurück legt. Also im Nachhinein den Platz frei macht.
Darf man in in dieser 6-Wochen Frist auch mehr Waffen besitzen als eingetragen?
geht so nicht
in einer notlage (wie auch immer die aussieht) kannst DEINEN, FÜR DICH ZUSTÄNDIGEN waffenreferenten/in anrufen und ihm/ihr den fall schildern und je nach hormonlage wird da unter umstaenden sowas zurueckkommen wie:
"ja na dann machens das halt von mir aus aber schauns dass die ueberzaehlige waffe umgehend wieder anderweitig ueberlassen wird"
dann memo machen und aufschreiben wann du mit wem gesprochen hast
ohne eine solche ruecksprache ist es eine ueberschreitung deiner anzahl die sogar zum entzug des dokumentes fuehren koennte
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe
Bei wem hast du die hinterlegt?
wer im Raum Wien hat so ein Depot wo man die Waffe hingeben kann? w
ird die dann aus dem Register ausgetragen?
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Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe
Fast jeder Händler/Büchser macht das und offiziell überlässt du die Waffe dem Händler der sie dann auf sich meldet und bei dir wird sie ausgetragen.
Die Gebühren hierfür sind aber sehr unterschiedlich wobei ich keinen wüsste der das günstiger wie der Gewo macht.
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Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe
Mit welcher Preisspanne muss man rechnen (.../Monat/Jahr) ?Alaskan454 hat geschrieben: ↑Fr 28. Mai 2021, 10:24Die Gebühren hierfür sind aber sehr unterschiedlich ...
Danke vorab.
Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe
...dem ist nichts hinzuzufügen...Alaskan454 hat geschrieben: ↑Fr 28. Mai 2021, 10:24Fast jeder Händler/Büchser macht das und offiziell überlässt du die Waffe dem Händler der sie dann auf sich meldet und bei dir wird sie ausgetragen.
Die Gebühren hierfür sind aber sehr unterschiedlich wobei ich keinen wüsste der das günstiger wie der Gewo macht.
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Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe
Die Meldung musst zahlen und je nach Händler von 1,5€ bis 10€ pro Monat.coliflower hat geschrieben: ↑Fr 28. Mai 2021, 10:33Mit welcher Preisspanne muss man rechnen (.../Monat/Jahr) ?Alaskan454 hat geschrieben: ↑Fr 28. Mai 2021, 10:24Die Gebühren hierfür sind aber sehr unterschiedlich ...
Danke vorab.
Beim Gewo sind mWn die ersten 3 Monate sogar gratis.