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Waffe Kat. C Privat verkaufen
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Waffe Kat. C Privat verkaufen
Hallo zusammen.
Ich habe ein Gewehr der Kat. C privat verkauft, mit Kaufvertrag der alle Einträge beinhaltet.
Nur der Käufer ist offiziel aus Deutschland wie ich zu spät erkannt habe.....
Ist dies ein Problem bzw. wie ist die Gesetzeslage in so einem Fall ?
Danke schonmal
Ich habe ein Gewehr der Kat. C privat verkauft, mit Kaufvertrag der alle Einträge beinhaltet.
Nur der Käufer ist offiziel aus Deutschland wie ich zu spät erkannt habe.....
Ist dies ein Problem bzw. wie ist die Gesetzeslage in so einem Fall ?
Danke schonmal
Re: Waffe Kat. C Privat verkaufen
hast du von ihm keinen Ausweis verlangt und ihn gefragt ob er in Ö wohnt ?
member the old PD design ? oh I member
Re: Waffe Kat. C Privat verkaufen
Blöder Fall. Denn in DE benötigt man einen Waffenschein (glaube WS Gelb) für Kat.C Waffen.
Wennst Pech hast, stimmen nicht einmal seine Daten.
Wennst Pech hast, stimmen nicht einmal seine Daten.
"Damit das Böse Erfolg hat, braucht es nur eine handvoll guter Menschen. Denn die schaffen mit lauter guten Absichten eine furchtbare Katastrophe."
Re: Waffe Kat. C Privat verkaufen
Nein an diese Sache habe ich blöderweise nicht gedacht....
habe mich ausreichend informiert auch hier.
Was könnten für mich die Konsequenzen sein ? Bzw. soll ich diesen Fehler den Behörden melden ?
habe mich ausreichend informiert auch hier.
Was könnten für mich die Konsequenzen sein ? Bzw. soll ich diesen Fehler den Behörden melden ?
Re: Waffe Kat. C Privat verkaufen
Alex-45 hat geschrieben:Nein an diese Sache habe ich blöderweise nicht gedacht....
habe mich ausreichend informiert auch hier.
Was könnten für mich die Konsequenzen sein ? Bzw. soll ich diesen Fehler den Behörden melden ?
Ausweiss habe ich keinen verlangt da er offensichtlich über 18 Jahre war
Re: Waffe Kat. C Privat verkaufen
Ich denke in diesem speziellen Fall wäre eine Anzeigepflicht gegeben, vor allem um dich schadfrei zu halten sollte mit dieser, wahrscheinlich auf dich im ZWR registrierten Waffe ein grober Schaden angerichtet werden. Nur was dabei rauskommt weiß ich nicht.
Rechtsbeistand wäre sicherlich nicht verkehrt.
Rechtsbeistand wäre sicherlich nicht verkehrt.
"Damit das Böse Erfolg hat, braucht es nur eine handvoll guter Menschen. Denn die schaffen mit lauter guten Absichten eine furchtbare Katastrophe."
Re: Waffe Kat. C Privat verkaufen
Ausser die Daten stimmen, du erreichst die Person noch und ihr könnt den Kaufvertrag rückabwickeln. Denn dann gilt - wo kein Kläger, auch kein Richter.
Und so ein Fehler wird bestimmt kein zweites Mal passieren.
Und so ein Fehler wird bestimmt kein zweites Mal passieren.
"Damit das Böse Erfolg hat, braucht es nur eine handvoll guter Menschen. Denn die schaffen mit lauter guten Absichten eine furchtbare Katastrophe."
Re: Waffe Kat. C Privat verkaufen
Ok bis dahin mal Danke für die Infos.
Soweit ich weis ist von meiner Seite aus alles rechtens abgewickelt worden.
Soweit müsste ich doch aus dem Schneider sein ?
Soweit ich weis ist von meiner Seite aus alles rechtens abgewickelt worden.
Soweit müsste ich doch aus dem Schneider sein ?
Re: Waffe Kat. C Privat verkaufen
Wie geschrieben, in DE benötigt man einen Waffenschein Gelb für Kat.C
Wenn die Person diesen nicht besitzt, hast du einer unberechtigten Person eine Waffe überlassen. Was das konkret bedeutet wird im österreichischen Waffengesetz erklärt.
Ausserdem wird der Käufer wenn er aus DE ist und keinen festen Wohnsitz in Österreich hat diese Waffe nach DE einführen und das bedarf einer Genehmigung so weit mir bekannt ist.
Da kommt schon was zam.
Versuche den Käufer zu erreichen, erkläre ihm den Sachverhalt und schau das du die Waffe wiederbekommst. Wenn du ihn nicht erreichen kannst wäre eine Anzeige mit Rechtsbeistand um DICH begrenzt schadfrei zu halten wirklich sinnvoll.
So würde ich es an deiner Stelle handhaben.
Edit: heisst doch Waffenbesitzkarte Gelb (dachte in DE nennens den noch Waffenschein)
Wenn die Person diesen nicht besitzt, hast du einer unberechtigten Person eine Waffe überlassen. Was das konkret bedeutet wird im österreichischen Waffengesetz erklärt.
Ausserdem wird der Käufer wenn er aus DE ist und keinen festen Wohnsitz in Österreich hat diese Waffe nach DE einführen und das bedarf einer Genehmigung so weit mir bekannt ist.
Da kommt schon was zam.
Versuche den Käufer zu erreichen, erkläre ihm den Sachverhalt und schau das du die Waffe wiederbekommst. Wenn du ihn nicht erreichen kannst wäre eine Anzeige mit Rechtsbeistand um DICH begrenzt schadfrei zu halten wirklich sinnvoll.
So würde ich es an deiner Stelle handhaben.
Edit: heisst doch Waffenbesitzkarte Gelb (dachte in DE nennens den noch Waffenschein)
Zuletzt geändert von Styrax am Di 15. Aug 2017, 21:35, insgesamt 1-mal geändert.
"Damit das Böse Erfolg hat, braucht es nur eine handvoll guter Menschen. Denn die schaffen mit lauter guten Absichten eine furchtbare Katastrophe."
Re: Waffe Kat. C Privat verkaufen
Und woher weiß ich wenn ich einen at Führerschein oder at Pass sehe die Person auch wirklich in at gemeldet ist?
Wo steht im Gesetz das ich mir überhaupt das ich mir nen Pass zeigen muss?
Wo steht im Gesetz das ich mir überhaupt das ich mir nen Pass zeigen muss?
Re: Waffe Kat. C Privat verkaufen
Alex-45 hat geschrieben:Ausweiss habe ich keinen verlangt da er offensichtlich über 18 Jahre war
Ein Ausweis dient auch nicht unbedingt als Altersnachweis, sondern damit ich weiß ob derjenige der ist, für den er sich ausgibt (offizieller Ausweis natürlich, nicht die Mitgliedskarte der ansässigen Bibliothek)
Frag nicht lang hier herum sondern ruf eine Stelle an, die Dir wirklich sagen kann was zu tun ist.
Und sag nicht Du hättest Dich hier informiert, das hast Du anscheinend nicht.
Oder auf jeden Fall zu wenig.
Gesendet von meinem GT-I9300 mit Tapatalk
mrd[at]LetsGoShooting.at
Re: Waffe Kat. C Privat verkaufen
Das kann man natürlich nicht nachprüfen. Doch dann hat man zumindest eine österreichische Pass/FS Nummer notiert und wäre auf der rechtlich sicheren Seite.
Vor allem interessiert einen doch hoffentlich die Umschreibung der Waffe auf den neuen Besitzer.
Vor allem interessiert einen doch hoffentlich die Umschreibung der Waffe auf den neuen Besitzer.
"Damit das Böse Erfolg hat, braucht es nur eine handvoll guter Menschen. Denn die schaffen mit lauter guten Absichten eine furchtbare Katastrophe."
Re: Waffe Kat. C Privat verkaufen
WaffG: § 11. (1) Der Besitz von Waffen, Munition und Knallpatronen ist Menschen unter 18 Jahren verboten.
Bei KatB gibt es dann weitere Einschränkungen, aber im §34 "Überlassen und Besitz von Schusswaffen der Kategorien C und D" hätt ich jetzt nichts gefunden, wogegen der TE verstoßen hätte.
Ist wie bei den freien WBK-Plätzen; da muss auch der Erwerber sicherstellen, dass er die Waffe besitzen darf.
Und auch bei KatC muss sich der Überlasser nicht vergewissern, ob zB gegen den Erwerber ein Waffenverbot besteht (wie auch?) oder ob er aus einem anderen Grund die Waffe nicht besitzen darf (zB Germane ohne diese gelbe Karte).
Also ich würde jetzt mal den Stresslevel verringern und sagen, dass du nichts Strafbares gemacht hast. (bin aber KEIN Jurist!!)
Obs klug war, jemandem eine Waffe zu verkaufen ohne einen Ausweis zu verlangen, ist eine andere Geschichte.
Bei KatB gibt es dann weitere Einschränkungen, aber im §34 "Überlassen und Besitz von Schusswaffen der Kategorien C und D" hätt ich jetzt nichts gefunden, wogegen der TE verstoßen hätte.
Ist wie bei den freien WBK-Plätzen; da muss auch der Erwerber sicherstellen, dass er die Waffe besitzen darf.
Und auch bei KatC muss sich der Überlasser nicht vergewissern, ob zB gegen den Erwerber ein Waffenverbot besteht (wie auch?) oder ob er aus einem anderen Grund die Waffe nicht besitzen darf (zB Germane ohne diese gelbe Karte).
Also ich würde jetzt mal den Stresslevel verringern und sagen, dass du nichts Strafbares gemacht hast. (bin aber KEIN Jurist!!)
Obs klug war, jemandem eine Waffe zu verkaufen ohne einen Ausweis zu verlangen, ist eine andere Geschichte.
Re: Waffe Kat. C Privat verkaufen
Bell hat geschrieben:Also ich würde jetzt mal den Stresslevel verringern und sagen, dass du nichts Strafbares gemacht hast. (bin aber KEIN Jurist!!)
Obs klug war, jemandem eine Waffe zu verkaufen ohne einen Ausweis zu verlangen, ist eine andere Geschichte.
+1
Sehe ich gleich
Glock 17 Gen 4
HERA AR15 11,5“
HERA AR15 11,5“
Re: Waffe Kat. C Privat verkaufen
Habe mich mit dem Verkäufer in nochmals Verbindung gesetzt.
Für das nächste mal werde ich mich besser Informieren.
Unwissenheit schützt ja vor nicht......
Für das nächste mal werde ich mich besser Informieren.
Unwissenheit schützt ja vor nicht......