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Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?
Das Glaube und hoffe ich auch.
Meine Erweiterung ist hoffentlich bis Mitte Oktober durch (es liegt am Listensammeln) und dann will ich mir meinen HA holen.
Meine Erweiterung ist hoffentlich bis Mitte Oktober durch (es liegt am Listensammeln) und dann will ich mir meinen HA holen.
Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?
ich würde dir empfehlen eine Kanone auf Depot zu legen und den HA vor September zu holen
R97, 6mmBR, 6.5x55, 7,5x54, 7.62x54, 2x 8x57, .308 Win, .338 LM, .416 Rigby, .450 Marlin, 2x 12-76,
Glock34 Gen4 M.O.S. / Glock19X / CZ75 SP-01 Shadow Boa Gold / Glock 44 / AUG ZA3 9mm / .45 ACP RBF Match-King / Glock 21 .45 ACP / S&W .460 Magnum
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?
gogomobue hat geschrieben:ich würde dir empfehlen eine Kanone auf Depot zu legen und den HA vor September zu holen
Tja, dann wird die Enttäuschung jetzt aber groß sein, dass der Stichtag für HA Altbestand der 13.6.2017 ist.
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.
- Patrick1990
- .308 Win
- Beiträge: 421
- Registriert: Mo 14. Nov 2016, 22:47
Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?
Jo_Kux hat geschrieben:gogomobue hat geschrieben:ich würde dir empfehlen eine Kanone auf Depot zu legen und den HA vor September zu holen
Tja, dann wird die Enttäuschung jetzt aber groß sein, dass der Stichtag für HA Altbestand der 13.6.2017 ist.
Wie kommst du auf das?
Verband, Verein Mitglied.
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?
Patrick1990 hat geschrieben:Jo_Kux hat geschrieben:gogomobue hat geschrieben:ich würde dir empfehlen eine Kanone auf Depot zu legen und den HA vor September zu holen
Tja, dann wird die Enttäuschung jetzt aber groß sein, dass der Stichtag für HA Altbestand der 13.6.2017 ist.
Wie kommst du auf das?
Das Datum 13.6.17 steht in der EU Richtlinie als Stichtag für Altbestand bei HA (unter gewissen Bedingungen) drin.
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.
- Patrick1990
- .308 Win
- Beiträge: 421
- Registriert: Mo 14. Nov 2016, 22:47
Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?
fragt mal eure Händler ob sie einen Brief vom bmi bekommen haben über ha verkauf ab september
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?
Was hat dir dein Händler erzählt ?
Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?
gogomobue hat geschrieben:fragt mal eure Händler ob sie einen Brief vom bmi bekommen haben über ha verkauf ab september
Gewo, hast du einen Brief vom BMI bekommen?
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?
hätte es einen Brief vom BMI gegeben dann wär jetzt überall Schmeisser/AUG/Oberland/Hera-EU-Verbots-Aktion
member the old PD design ? oh I member
-
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- Beiträge: 2153
- Registriert: So 23. Mär 2014, 11:04
- Wohnort: Früher WY nun Tulln
Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?
Was soll denn bitte wieder diese pseudo- Geheimniskrämerei? Wenn du was weißt, dann sag es, oder lass es bleiben. Aber solch herumeiereien bringen niemanden was...
From My Cold, Dead Hands
Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?
Also ganz ehrlich, das währe dann eine rückwirkende Enteignung - wenn ich heute alle Voraussetzungen erfülle mir legal einen HA zu kaufen und diesen zu besitzen - wie soll das dann Legal gehen diese einzuziehen? - Dann sollte sich der Staat aber auch ein wenig Steuergeld zurücklegen um die alle zum Einkaufspreis anzukaufen.
Everything █████████ is ████ fine ███████████ trust ██████████████ your ████████ government ████.
Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?
Th3Z0ne hat geschrieben:Also ganz ehrlich, das währe dann eine rückwirkende Enteignung - wenn ich heute alle Voraussetzungen erfülle mir legal einen HA zu kaufen und diesen zu besitzen - wie soll das dann Legal gehen diese einzuziehen? - Dann sollte sich der Staat aber auch ein wenig Steuergeld zurücklegen um die alle zum Einkaufspreis anzukaufen.
Da gehts darum, dass die neuen Regelungen für die HA, die ab dem besagten Datum gekauft wurden/werden, zählen und man zukünftig wohl nur noch über das Bedürfnis "Sportschütze" solche Waffen erwerben wird können. Alle Waffen vor Kaufdatum 13.6.2017 sind davon nicht betroffen.
Von einem Verbot oder einer Enteignung der halbautomatischen Waffen ist zumindest in der EU-RL keine Rede (mehr).
edit: Wie das gehen soll ? Ganz einfach, der Nationalrat schafft ein Enteignungsgesetz von Waffen der Kat. B. Sowohl durch Art. 5 StGG und Art. 1 1.ZPEMRK gedeckt. Alles völlig "legal". Ob es grundrechtekonform ist muss man dann natürlich sehen, aber grundsätzlich geht das und Enteignungen kommen immer wieder vor (zuletzt Geburtshaus Hitler - https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 7G00053_00).
Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?
Maddin hat geschrieben:Th3Z0ne hat geschrieben:Also ganz ehrlich, das währe dann eine rückwirkende Enteignung - wenn ich heute alle Voraussetzungen erfülle mir legal einen HA zu kaufen und diesen zu besitzen - wie soll das dann Legal gehen diese einzuziehen? - Dann sollte sich der Staat aber auch ein wenig Steuergeld zurücklegen um die alle zum Einkaufspreis anzukaufen.
Da gehts darum, dass die neuen Regelungen für die HA, die ab dem besagten Datum gekauft wurden/werden, zählen und man zukünftig wohl nur noch über das Bedürfnis "Sportschütze" solche Waffen erwerben wird können. Alle Waffen vor Kaufdatum 13.6.2017 sind davon nicht betroffen.
Von einem Verbot oder einer Enteignung der halbautomatischen Waffen ist zumindest in der EU-RL keine Rede (mehr).
Ja - jedoch hat dieses Datum dann keine Bedeutung da die Richtlinie genau das ist - eine Richtlinie welche (noch) nicht in nationales Recht übernommen wurde. Daher falls ich mir morgen einen HA kaufe, muss ich dann ja wohl doch nicht rückwirkend eine Begründung liefern (Vereinszwang
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?
Th3Z0ne hat geschrieben:Maddin hat geschrieben:Th3Z0ne hat geschrieben:Also ganz ehrlich, das währe dann eine rückwirkende Enteignung - wenn ich heute alle Voraussetzungen erfülle mir legal einen HA zu kaufen und diesen zu besitzen - wie soll das dann Legal gehen diese einzuziehen? - Dann sollte sich der Staat aber auch ein wenig Steuergeld zurücklegen um die alle zum Einkaufspreis anzukaufen.
Da gehts darum, dass die neuen Regelungen für die HA, die ab dem besagten Datum gekauft wurden/werden, zählen und man zukünftig wohl nur noch über das Bedürfnis "Sportschütze" solche Waffen erwerben wird können. Alle Waffen vor Kaufdatum 13.6.2017 sind davon nicht betroffen.
Von einem Verbot oder einer Enteignung der halbautomatischen Waffen ist zumindest in der EU-RL keine Rede (mehr).
Ja - jedoch hat dieses Datum dann keine Bedeutung da die Richtlinie genau das ist - eine Richtlinie welche (noch) nicht in nationales Recht übernommen wurde. Daher falls ich mir morgen einen HA kaufe, muss ich dann ja wohl doch nicht rückwirkend eine Begründung liefern (Vereinszwangdas gab es doch das letzte mal bei einem Verein wo ein H und ein J vorkamen im Namen
) damit ich ihn ned hergeben muss.
Seriös beantworten wird dir das zum jetzigen Zeitpunkt nichtmal ein Jurist mit Schwerpunkt Waffenrecht können. Ich sag mal so, es wäre nicht die erste RL oder Gesetz die Österreich halbherzig (unzureichend) umsetzt und niemanden juckts. Ob das dann beim Waffenrecht auch so ist kann ich freilich nicht sagen. Wie das WaffG 1996 (oder gar ein neues WaffG 2017/18 ?) aussehen wird muss man abwarten.