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Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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slawitsch
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von slawitsch » So 27. Aug 2017, 10:42

Das Glaube und hoffe ich auch.

Meine Erweiterung ist hoffentlich bis Mitte Oktober durch (es liegt am Listensammeln) und dann will ich mir meinen HA holen.

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gogomobue
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von gogomobue » So 27. Aug 2017, 10:59

ich würde dir empfehlen eine Kanone auf Depot zu legen und den HA vor September zu holen
R97, 6mmBR, 6.5x55, 7,5x54, 7.62x54, 2x 8x57, .308 Win, .338 LM, .416 Rigby, .450 Marlin, 2x 12-76,
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Jo_Kux
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von Jo_Kux » So 27. Aug 2017, 13:30

gogomobue hat geschrieben:ich würde dir empfehlen eine Kanone auf Depot zu legen und den HA vor September zu holen

Tja, dann wird die Enttäuschung jetzt aber groß sein, dass der Stichtag für HA Altbestand der 13.6.2017 ist.
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

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Patrick1990
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von Patrick1990 » So 27. Aug 2017, 15:01

Jo_Kux hat geschrieben:
gogomobue hat geschrieben:ich würde dir empfehlen eine Kanone auf Depot zu legen und den HA vor September zu holen

Tja, dann wird die Enttäuschung jetzt aber groß sein, dass der Stichtag für HA Altbestand der 13.6.2017 ist.


Wie kommst du auf das?
Verband, Verein Mitglied.
:at1:

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Jo_Kux
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von Jo_Kux » So 27. Aug 2017, 15:57

Patrick1990 hat geschrieben:
Jo_Kux hat geschrieben:
gogomobue hat geschrieben:ich würde dir empfehlen eine Kanone auf Depot zu legen und den HA vor September zu holen

Tja, dann wird die Enttäuschung jetzt aber groß sein, dass der Stichtag für HA Altbestand der 13.6.2017 ist.


Wie kommst du auf das?

Das Datum 13.6.17 steht in der EU Richtlinie als Stichtag für Altbestand bei HA (unter gewissen Bedingungen) drin.
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

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Patrick1990
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von Patrick1990 » So 27. Aug 2017, 16:15

:headslap: Okay danke dir, na kann ja noch spannend werden was da noch kommt.
Verband, Verein Mitglied.
:at1:

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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von gogomobue » So 27. Aug 2017, 16:26

fragt mal eure Händler ob sie einen Brief vom bmi bekommen haben über ha verkauf ab september
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yoda
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von yoda » So 27. Aug 2017, 16:29

Was hat dir dein Händler erzählt ?

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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von diver99 » So 27. Aug 2017, 17:26

gogomobue hat geschrieben:fragt mal eure Händler ob sie einen Brief vom bmi bekommen haben über ha verkauf ab september


Gewo, hast du einen Brief vom BMI bekommen?
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von rupi » So 27. Aug 2017, 17:34

hätte es einen Brief vom BMI gegeben dann wär jetzt überall Schmeisser/AUG/Oberland/Hera-EU-Verbots-Aktion
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von Lexman1 » So 27. Aug 2017, 21:15

Was soll denn bitte wieder diese pseudo- Geheimniskrämerei? Wenn du was weißt, dann sag es, oder lass es bleiben. Aber solch herumeiereien bringen niemanden was...
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von Th3Z0ne » So 27. Aug 2017, 21:42

Also ganz ehrlich, das währe dann eine rückwirkende Enteignung - wenn ich heute alle Voraussetzungen erfülle mir legal einen HA zu kaufen und diesen zu besitzen - wie soll das dann Legal gehen diese einzuziehen? - Dann sollte sich der Staat aber auch ein wenig Steuergeld zurücklegen um die alle zum Einkaufspreis anzukaufen.
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Maddin
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von Maddin » So 27. Aug 2017, 23:22

Th3Z0ne hat geschrieben:Also ganz ehrlich, das währe dann eine rückwirkende Enteignung - wenn ich heute alle Voraussetzungen erfülle mir legal einen HA zu kaufen und diesen zu besitzen - wie soll das dann Legal gehen diese einzuziehen? - Dann sollte sich der Staat aber auch ein wenig Steuergeld zurücklegen um die alle zum Einkaufspreis anzukaufen.


Da gehts darum, dass die neuen Regelungen für die HA, die ab dem besagten Datum gekauft wurden/werden, zählen und man zukünftig wohl nur noch über das Bedürfnis "Sportschütze" solche Waffen erwerben wird können. Alle Waffen vor Kaufdatum 13.6.2017 sind davon nicht betroffen.

Von einem Verbot oder einer Enteignung der halbautomatischen Waffen ist zumindest in der EU-RL keine Rede (mehr).

edit: Wie das gehen soll ? Ganz einfach, der Nationalrat schafft ein Enteignungsgesetz von Waffen der Kat. B. Sowohl durch Art. 5 StGG und Art. 1 1.ZPEMRK gedeckt. Alles völlig "legal". Ob es grundrechtekonform ist muss man dann natürlich sehen, aber grundsätzlich geht das und Enteignungen kommen immer wieder vor (zuletzt Geburtshaus Hitler - https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 7G00053_00).

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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von Th3Z0ne » So 27. Aug 2017, 23:29

Maddin hat geschrieben:
Th3Z0ne hat geschrieben:Also ganz ehrlich, das währe dann eine rückwirkende Enteignung - wenn ich heute alle Voraussetzungen erfülle mir legal einen HA zu kaufen und diesen zu besitzen - wie soll das dann Legal gehen diese einzuziehen? - Dann sollte sich der Staat aber auch ein wenig Steuergeld zurücklegen um die alle zum Einkaufspreis anzukaufen.


Da gehts darum, dass die neuen Regelungen für die HA, die ab dem besagten Datum gekauft wurden/werden, zählen und man zukünftig wohl nur noch über das Bedürfnis "Sportschütze" solche Waffen erwerben wird können. Alle Waffen vor Kaufdatum 13.6.2017 sind davon nicht betroffen.

Von einem Verbot oder einer Enteignung der halbautomatischen Waffen ist zumindest in der EU-RL keine Rede (mehr).


Ja - jedoch hat dieses Datum dann keine Bedeutung da die Richtlinie genau das ist - eine Richtlinie welche (noch) nicht in nationales Recht übernommen wurde. Daher falls ich mir morgen einen HA kaufe, muss ich dann ja wohl doch nicht rückwirkend eine Begründung liefern (Vereinszwang :eusa-think: das gab es doch das letzte mal bei einem Verein wo ein H und ein J vorkamen im Namen :naughty: ) damit ich ihn ned hergeben muss.
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von Maddin » So 27. Aug 2017, 23:37

Th3Z0ne hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:
Th3Z0ne hat geschrieben:Also ganz ehrlich, das währe dann eine rückwirkende Enteignung - wenn ich heute alle Voraussetzungen erfülle mir legal einen HA zu kaufen und diesen zu besitzen - wie soll das dann Legal gehen diese einzuziehen? - Dann sollte sich der Staat aber auch ein wenig Steuergeld zurücklegen um die alle zum Einkaufspreis anzukaufen.


Da gehts darum, dass die neuen Regelungen für die HA, die ab dem besagten Datum gekauft wurden/werden, zählen und man zukünftig wohl nur noch über das Bedürfnis "Sportschütze" solche Waffen erwerben wird können. Alle Waffen vor Kaufdatum 13.6.2017 sind davon nicht betroffen.

Von einem Verbot oder einer Enteignung der halbautomatischen Waffen ist zumindest in der EU-RL keine Rede (mehr).


Ja - jedoch hat dieses Datum dann keine Bedeutung da die Richtlinie genau das ist - eine Richtlinie welche (noch) nicht in nationales Recht übernommen wurde. Daher falls ich mir morgen einen HA kaufe, muss ich dann ja wohl doch nicht rückwirkend eine Begründung liefern (Vereinszwang :eusa-think: das gab es doch das letzte mal bei einem Verein wo ein H und ein J vorkamen im Namen :naughty: ) damit ich ihn ned hergeben muss.


Seriös beantworten wird dir das zum jetzigen Zeitpunkt nichtmal ein Jurist mit Schwerpunkt Waffenrecht können. Ich sag mal so, es wäre nicht die erste RL oder Gesetz die Österreich halbherzig (unzureichend) umsetzt und niemanden juckts. Ob das dann beim Waffenrecht auch so ist kann ich freilich nicht sagen. Wie das WaffG 1996 (oder gar ein neues WaffG 2017/18 ?) aussehen wird muss man abwarten.

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