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Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Th3Z0ne
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von Th3Z0ne » So 27. Aug 2017, 23:39

Ja leider - diese Unsicherheit ist mir echt ein Dorn im Fuß. Ich währe gerade so weit mir ein AUG-Z in meine Sammlung aufzunehmen aber die Unsicherheit lässt mich durchaus zögern. Hab nix davon wenn ich es in ein paar Monaten mit Wertverlust verkaufen muss nur weil ich keinen HA Bewerb finde an dem ich Terminlich und Räumlich auch teilnehmen kann um irgendeinen Bedarf geltend zu machen.
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Maddin
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von Maddin » So 27. Aug 2017, 23:48

Th3Z0ne hat geschrieben:Ja leider - diese Unsicherheit ist mir echt ein Dorn im Fuß. Ich währe gerade so weit mir ein AUG-Z in meine Sammlung aufzunehmen aber die Unsicherheit lässt mich durchaus zögern. Hab nix davon wenn ich es in ein paar Monaten mit Wertverlust verkaufen muss nur weil ich keinen HA Bewerb finde an dem ich Terminlich und Räumlich auch teilnehmen kann um irgendeinen Bedarf geltend zu machen.


Ganz ehrlich ? Wenn ich Du wäre dann würd ich auf die "typisch österreichische" Lösung vertrauen. Kann mir nicht vorstellen, dass in der jetzigen/zukünftigen Politiklandschaft Österreichs sich einer was wegnehmen traut und die Häuser der rechtstreuen Menschen ausräumen lässt. Auf EU-Ebene ist die Gefahr dahingehend mMn deutlich größer, aber da sollte jetzt wenigstens mal etwas Ruhe einkehren in nächster Zeit (und zum Glück sind die Engländer bald draußen). Wir wissen ja bis heute nichtmal wie diese Sportschützenregelung genau kommt. Von der Beibehaltung des aktuellen Systems bis zum deutschen Model ist alles drin. Keiner weiß es. Und willst du jetzt echt bis zum neuen Gesetz warten ? Da wirst noch mehr verzweifeln...

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Th3Z0ne
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von Th3Z0ne » So 27. Aug 2017, 23:53

Maddin hat geschrieben:Und willst du jetzt echt bis zum neuen Gesetz warten ? Da wirst noch mehr verzweifeln...

Das ist durchaus ein Argument welches sich nicht negieren lässt. Da wird sich bald ein Händler freuen :mrgreen:
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rupi
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von rupi » So 27. Aug 2017, 23:54

ich seh das Problem nicht

kaufts euch einen HA wenns einen wollts, dann habts einen
lassts es bleiben und habts keinen - auch recht

aber wenns wirklich hart auf hart kommt mit einem relativ kurzen Stichtag dann werden alle Händler relativ schnell ausverkauft sein und Nachschub wirds keinen mehr geben
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Jo_Kux
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von Jo_Kux » Mo 28. Aug 2017, 07:11

rupi hat geschrieben:ich seh das Problem nicht

kaufts euch einen HA wenns einen wollts, dann habts einen
lassts es bleiben und habts keinen - auch recht

aber wenns wirklich hart auf hart kommt mit einem relativ kurzen Stichtag dann werden alle Händler relativ schnell ausverkauft sein und Nachschub wirds keinen mehr geben

Jeder der sich jetzt überlegt zu kaufen oder nicht soll mal nachdenken.
Wird es ihn eher wurmen, wenn er sich die Waffe gekauft hat und er sie dann schlimmsten Falls wieder abgeben muss. Oder wird man sich mehr ärgern, wenn man keine Waffe gekauft hat (die man bei Kauf behalten hätte dürfen) und jetzt keine mehr bekommt?
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

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Martin P
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von Martin P » Mo 28. Aug 2017, 08:40

Jo_Kux hat geschrieben:
gogomobue hat geschrieben:ich würde dir empfehlen eine Kanone auf Depot zu legen und den HA vor September zu holen

Tja, dann wird die Enttäuschung jetzt aber groß sein, dass der Stichtag für HA Altbestand der 13.6.2017 ist.


Was du schreibst, ist in dieser Allgemeinheit doch unzutreffend:

Du beziehst dich auf den neuen Abs. 4a des Art. 7. Dieser neue Absatz trifft Regelungen für die ebenfalls neue Kategorisierung (Kat. A Nr. 6, 7 und 8).

A 6 sind Vollautomaten, die zu HA umgebaut wurden -> trifft auf keinen bei uns legal erhältlichen HA zu.

A 8 betrifft HA, die kürzer als 60 cm sind -> trifft in Österreich soviel ich weiß nur auf das kurze SIG mit Klappschaft zu.

Bleibt nur noch die Kat. A 7 b: das sind HA, die ein fest installiertes Magazin für mehr als 10 Schuss besitzen (für AR-, AUG- oder SIG-Eigentümer nicht relevant) oder - und das ist wohl nun der uns interessierende Punkt - HA, bei denen ein mehr als 10 Patronen fassendes Magazin tatsächlich angesteckt ist.

Ergebnis: HA an sich bleiben unabhängig vom Stichtag jedenfalls legal, sofern du maximal ein Zehnermagazin angesteckt hast (Kat. B 4). Ein Gesetz zur Enteignung von nach dem Stichtag gekauften HA könnte zumindest nicht auf die novellierte RL gestützt werden und wird daher wohl mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht kommen.

Ich sehe daher keinen Grund, sich nicht jetzt einen HA zu kaufen. Schlimmstenfalls darf man ihn halt nur mit einem Zehnermagazin betreiben und auch keine Magazine höherer Kapazität besitzen (Art. 5 Abs. 3 der Novelle).

Zumindest meine Interpretation ...

Edit: noch einmal die RL zum selber Nachlesen: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 53&from=EN

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Jo_Kux
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von Jo_Kux » Mo 28. Aug 2017, 11:38

Martin P hat geschrieben:
Jo_Kux hat geschrieben:
gogomobue hat geschrieben:ich würde dir empfehlen eine Kanone auf Depot zu legen und den HA vor September zu holen

Tja, dann wird die Enttäuschung jetzt aber groß sein, dass der Stichtag für HA Altbestand der 13.6.2017 ist.


Was du schreibst, ist in dieser Allgemeinheit doch unzutreffend..

Herzig... und wer sagt, dass unsere Sesselfurzer nicht eine wesentlich schärfere Gangart an den Tag legen werden?
Die RL ist die Minimalvorgabe, warum glaubst wohl will man das neue Waffg. noch vor der Wahl über die Bühne bringen? Was meinst? :headslap:
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

Paddy91
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von Paddy91 » Mo 28. Aug 2017, 11:53

Genau deshalb: nicht jammern oder wahrsagen sondern EMAILS:

Lieber Herr Kurz, Fr. Köstiinger usw. als konservativem Sportschützen ist mir die ÖVP im EUParlament in den Rücken gefallen was mich erstmals von der Partei abschreckt obwohl sich ja bei nationaler Umsetzung angeblich nix ändert. Können sie mir garantieren dass meine Stimme bei der ÖVP KEINE Waffenrechtsverschäfungen mit sich bringt? Ich finde es schade dass uns Sportschützen scheinbar nur noch die FPÖ vertritt. Einen gesegneten Sonntag!


Lieber Herr Kern, Fr. Rendi usw. als langjähriger wiener Sportschütze wurde ich bei der Abstimmung im EUParl. von der SPÖ Delagation vor den Kopf gestoßen. Als rechtsschaffener, verlässlicher und solidarischer Bürger der Stadt wurde ich mit Kriminellen gleichgestellt und eine Verschärfung des Zugangs zu meinen Sportgeräten in Aussicht gestellt. Gehe ich richtig in der Annahme dass eine Stimme an ihre Partei weitere Verschärfungen bringt? Ich finde es schade dass uns Sportschützen scheinbar nur noch die FPÖ vertritt. Freundschaft!


Irgendwer hat mir mal erzählt dass im Wahlkampf ausformulierte, nachvollziehbare Rückmeldungen als Meinung von ca 40.000 Österreichern hochgerechnet werden. Obs stimmt weiß ich nicht aber die Mails kosteten mich a Stund, jedenfalls weniger als ich hier schon im Frust und ÄRger Thread Lamentiererein gelesen habe.

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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von diver99 » Mo 28. Aug 2017, 11:56

Jo_Kux hat geschrieben:
Martin P hat geschrieben:
Jo_Kux hat geschrieben:Tja, dann wird die Enttäuschung jetzt aber groß sein, dass der Stichtag für HA Altbestand der 13.6.2017 ist.


Was du schreibst, ist in dieser Allgemeinheit doch unzutreffend..

Herzig... und wer sagt, dass unsere Sesselfurzer nicht eine wesentlich schärfere Gangart an den Tag legen werden?
Die RL ist die Minimalvorgabe, warum glaubst wohl will man das neue Waffg. noch vor der Wahl über die Bühne bringen? Was meinst? :headslap:


Woher weißt du, dass sie das wollen?
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!

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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von d-s » Mo 28. Aug 2017, 12:00

Just FYI, In Slovakia the leftist government barely sticks out of EU ass and actually wants to go beyond the EU directive.
No grandfathering, for example.
EU-level fight over for few months, national level ongoing, unfortunately..
A society that can’t defend its children has no tomorrow.

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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von Martin P » Mo 28. Aug 2017, 12:01

Jo_Kux hat geschrieben:
Martin P hat geschrieben:
Jo_Kux hat geschrieben:Tja, dann wird die Enttäuschung jetzt aber groß sein, dass der Stichtag für HA Altbestand der 13.6.2017 ist.


Was du schreibst, ist in dieser Allgemeinheit doch unzutreffend..

Herzig... und wer sagt, dass unsere Sesselfurzer nicht eine wesentlich schärfere Gangart an den Tag legen werden?
Die RL ist die Minimalvorgabe, warum glaubst wohl will man das neue Waffg. noch vor der Wahl über die Bühne bringen? Was meinst? :headslap:


Mir wurscht was du glaubst. In Bezug auf die RL sind deine Kassandrarufe jedenfalls unrichtig. Dass der nationale Gesetzgeber strengere Normen erlassen darf (und dass davon in Ö immer wieder Gebrauch gemacht wird - Stichwort "golden plating") weiß eh jeder ...

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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von acme0905 » Mo 28. Aug 2017, 12:41

Brauchen wir ein strengeres Waffengesetzt?

heute um 13uhr in Ö1 radio

Im Visier: Waffen im Privatbesitz.
Gäste: Mag. Franz Eigner, Vizedirektor der Wiener Polizei, Markus Schwaiger, Waffenhändler, und Roman Grafe, Sprecher der Initiative "Keine Mordwaffen als Schusswaffen!"
Moderation: Elisabeth Scharang.
Anrufe kostenlos aus ganz Österreich unter 0800 22 69 79


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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von acme0905 » Mo 28. Aug 2017, 12:43

Bei zwei Drittel aller Gewalttaten im Familienkreis sind in Österreich rechtmäßig erworbene Schusswaffen im Spiel. Wer kann hierzulande eine Waffe erwerben? Ist der legale Zugang für Privatpersonen zu Schusswaffen zu niederschwellig?
"Wollen Sie eine Pistole, so reicht es, wenn Sie sich ein bis zwei Stunden lang den Vortrag eines Waffenhändlers anhören und dann fünf Schüsse abgeben; ob sie treffen oder nicht ist unwichtig. Alle fünf Jahre kommt die Polizei vorbei und überprüft, ob Sie die Waffe auch brav verwahrt haben," kritisiert der Wiener Waffenhändler Markus Schwaiger die gängige Praxis als zu lasch.
In Punkt Eins erzählt Schwaiger über die Gründe seiner Kund/innen, sich eine Schusswaffe zu besorgen und wie sich das Bewaffnungsverhalten verändert hat.

Das Jahr 1998 markierte den Höhepunkt an Waffenbesitzkarten in Österreich mit 244.000 Stück. Seitdem gab es einen starken Rückgang. Erst 2015 erhöhte sich die Zahl dann auf rund 160.000, Tendenz seither leicht steigend. Laut einer Studie des Instituts für Sicherheitsforschung spielt die Flüchtlingskrise und das subjektive Sicherheitsgefühl bzw. Unsicherheitsgefühl eine wesentliche Rolle für den Anstieg. Wie verändert eine Pistole im Schrank das Verhalten ihres Besitzers? Und ist es legitim, zum Schutz des materiellen Eigentums zu einer Waffe zu greifen?
Die Regierung hat auf Grund der Terroranschläge in Europa das Waffengesetz im Herbst letzten Jahres geändert: Österreichische Polizist/innen dürfen nun auch privat ihre Dienstwaffen führen. Wie groß ist der Druck auf die Sicherheitsbeamt/innen, auch in der Freizeit jederzeit einsatzbereit sein zu müssen? Und wer garantiert dafür, dass die Dienstwaffen von rund 30.000 Polizist/innen österreichweit ausschließlich für Sicherheit sorgen?
In Deutschland sind 6 Millionen Schusswaffen in privater Hand; das sind 6 Millionen zu viel findet Roman Grafe. Er kämpft dafür, dass das ausnahmslos verboten wird. Waffen haben nichts in Privathaushalten verloren, sagt der Initiator der Initiative "Keine Mordwaffen als Sportwaffen!". Die Initiative hat sich nach dem Amoklauf an einer deutschen Schule in Winnenden 2009 gegründet, um seither die deutsche Bundesregierung zu einem schärferen Waffengesetzt zu drängen.

Soll man den privaten Besitz von Waffen verbieten? Oder spielt man dadurch dem illegalen Waffenhandel in die Hände und bringt noch mehr Nebel in die ohnehin schlecht einsehbaren privaten Waffenschränke?

Elisabeth Scharang diskutiert mit Franz Eigner, Vizedirektor der Wiener Polizei, Markus Schweiger, Roman Grafe und Hörer/innen.

Sie erreichen uns per Mail an punkteins(at)orf.at oder live während der Sendung unter der Telefonnummer 0800 22 69 79 - kostenlos aus ganz Österreich.

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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von Paddy91 » Mo 28. Aug 2017, 12:54

Auch ein Punkt falls da wer anrufen will. Trotdem macht die Gesetze nicht Ö1 sondern das Parlament. Welches gerade um seine Sitze bangt. Interessiert das keinen außer mir?

Coolhand1980
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von Coolhand1980 » Mo 28. Aug 2017, 13:00

Ich hoff das gibt's im WWW zum nachhören. Obgleich ich jetzt schon vermute, dass es uns den Blutdruck in Höhe jagen wird...

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