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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Informationsquelle WaffR USA
Hallo Kollegen,
ich habe momentan beruflich die Möglichkeit, für eine noch offene Zeitspanne nach South Carolina zu ziehen.
Ich bin aber schon mehrere Wochen lang im Internet und trotz einer Anfrage bei der NRA (ich bin eh Mitglied), mir nicht über die rechtliche Situation klar geworden.
Gibt es irgendwo eine Informationsquelle oder einen Ansprechpartner, die/der mir konkrete Antworten zum WaffR für sog. "resident aliens" geben kann?
Selbst in den Gesetzestexten aus SC steht immer nur "residents", was für mich als "resident alien" erst wieder fraglich bleibt/bliebe.
Danke schon Mal für eure Antworten.
beste Grüße,
Saitzev
ich habe momentan beruflich die Möglichkeit, für eine noch offene Zeitspanne nach South Carolina zu ziehen.
Ich bin aber schon mehrere Wochen lang im Internet und trotz einer Anfrage bei der NRA (ich bin eh Mitglied), mir nicht über die rechtliche Situation klar geworden.
Gibt es irgendwo eine Informationsquelle oder einen Ansprechpartner, die/der mir konkrete Antworten zum WaffR für sog. "resident aliens" geben kann?
Selbst in den Gesetzestexten aus SC steht immer nur "residents", was für mich als "resident alien" erst wieder fraglich bleibt/bliebe.
Danke schon Mal für eure Antworten.
beste Grüße,
Saitzev
Zuletzt geändert von Saitzev am Mo 11. Sep 2017, 22:10, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Informationsquelle WaffR USA
Was möchtest du denn wissen?
Es gibt ja kein US-Waffenrecht in dem Sinne .
Für dich gilt dann SC Law und es kann in deinem county noch spezielle Regelungen geben. Es kann also durchaus ratsam sein bei der Wohnungssuche zunächst Mal mit dem Sheriff zu sprechen. Vll. Ist es 3 KM weiter viel Liberaler .
SC ist ein shall Issue CCP Staate , auch für non residents. Damit bist zwar zunächst nicht du mit gemeint , sondern eher Bürger aus anderen Bundesstaaten . Trotzdem ist es dann auch oftmals einfacher für Resident Aliens.
Waffenerwerb von Langwaffen ( Kurzwaffen weiß ich nicht ) wird sehr oft in den US- Gesetzen durch die Jagdkarte möglich auch für non residents , zusätzlich gibt es noch die Möglichkeit einer Genehmigung durch den Sheriff , auch hier helfen vor Ort Kontakte .
Es gibt ja kein US-Waffenrecht in dem Sinne .
Für dich gilt dann SC Law und es kann in deinem county noch spezielle Regelungen geben. Es kann also durchaus ratsam sein bei der Wohnungssuche zunächst Mal mit dem Sheriff zu sprechen. Vll. Ist es 3 KM weiter viel Liberaler .
SC ist ein shall Issue CCP Staate , auch für non residents. Damit bist zwar zunächst nicht du mit gemeint , sondern eher Bürger aus anderen Bundesstaaten . Trotzdem ist es dann auch oftmals einfacher für Resident Aliens.
Waffenerwerb von Langwaffen ( Kurzwaffen weiß ich nicht ) wird sehr oft in den US- Gesetzen durch die Jagdkarte möglich auch für non residents , zusätzlich gibt es noch die Möglichkeit einer Genehmigung durch den Sheriff , auch hier helfen vor Ort Kontakte .
Re: Informationsquelle WaffR USA
Hast Du schon mal bei der Botschaft gefragt?
LG
LG
Re: Informationsquelle WaffR USA
Danke für deine Anregungen.piefke hat geschrieben:Was möchtest du denn wissen?
Es gibt ja kein US-Waffenrecht in dem Sinne .
Für dich gilt dann SC Law und es kann in deinem county noch spezielle Regelungen geben. Es kann also durchaus ratsam sein bei der Wohnungssuche zunächst Mal mit dem Sheriff zu sprechen. Vll. Ist es 3 KM weiter viel Liberaler .
SC ist ein shall Issue CCP Staate , auch für non residents. Damit bist zwar zunächst nicht du mit gemeint , sondern eher Bürger aus anderen Bundesstaaten . Trotzdem ist es dann auch oftmals einfacher für Resident Aliens.
Waffenerwerb von Langwaffen ( Kurzwaffen weiß ich nicht ) wird sehr oft in den US- Gesetzen durch die Jagdkarte möglich auch für non residents , zusätzlich gibt es noch die Möglichkeit einer Genehmigung durch den Sheriff , auch hier helfen vor Ort Kontakte .
Ich habe mir das gesamte Buch "Shaws South Carolina gun law 2016" von vorne bis hinten und im Internet Alles, was ich finden konnte gelesen.
Die grundsätzlichen Verhältnisse für zugezogene US Bürger und "dual state residents" sind mir also klar.
Leider werden überall maximal diese residents genannt und der Begriff auch definiert:
z.B.:
"A person is a resident of a State in which he or she is present with the intention of making a home in that State."
All das lässt meine hauptsächliche Frage nach einer Besitzerlaubnis und weitergehend optimalerweise auch einer CWP offen, da der Knackpunkt darin liegt, ob ein resident alien einem "normalen" resident gleichzusetzen ist.
DAS ist der Kern meiner Unsicherheit.
Nach der Antwort darauf würde ich nämlich hauptsächlich die Wahl meiner Aufenthaltsdauer ausrichten.
Grundsätzlich ist SC und mein betreffendes County eines der liberalsten beim US-WaffR. Ich hätte sogar Sootch00 in der näheren Umgebung.
Ich habe jetzt Mal die für ausländische Personaleinsätze zuständige Stelle darauf angesetzt. Die sollen meine Fragen, zu denen auch diese gehört, mit der Niederlassung vor Ort abklären.
Es wäre halt schön gewesen, wenn einer von euch da vielleicht eine Informationsquelle/eigene Erfahrungen hätte.
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Re: Informationsquelle WaffR USA
https://www.usacarry.com/south_carolina_concealed_carry_permit_information.html (erster Googletreffer) hat geschrieben:Does South Carolina issue South Carolina Concealed Weapons Permit to resident aliens with a green card?
Yes. South Carolina does issue South Carolina Concealed Weapons Permits to lawful permanent resident aliens that have been deemed so by Department of Homeland Security, US Citizenship and Immigration Service (USCIS). You must provide your Alien # on the application along with a copy of your alien card.
Auf dem SC CWP Antrag (zweiter Googletreffer) findest auch den Verweis auf andere Bestimmungen zB
18 U.S.C. 922 (y) https://www.law.cornell.edu/uscode/text/18/922 -> "Nonimmigrant resident aliens" -> 8 U.S. Code § 1101 https://www.law.cornell.edu/uscode/text/8/1101
Würde daher zuerst abklären, was du drüben sein wirst (federal law) - danach schauen, ob du besitzen darfst (federal und mitunter auch state law) - wenn du besitzen darfst wirst vermutlich auch CWP machen dürfen (state law)
Re: Informationsquelle WaffR USA
Ich werde ein nicht permanenter (zeitlich befristeter) "resident alien" sein. Das ist fix. Deshalb betrifft mich das obige Zitat leider nicht.JPS1 hat geschrieben:https://www.usacarry.com/south_carolina_concealed_carry_permit_information.html (erster Googletreffer) hat geschrieben:Does South Carolina issue South Carolina Concealed Weapons Permit to resident aliens with a green card?
Yes. South Carolina does issue South Carolina Concealed Weapons Permits to lawful permanent resident aliens that have been deemed so by Department of Homeland Security, US Citizenship and Immigration Service (USCIS). You must provide your Alien # on the application along with a copy of your alien card.
Auf dem SC CWP Antrag (zweiter Googletreffer) findest auch den Verweis auf andere Bestimmungen zB
18 U.S.C. 922 (y) https://www.law.cornell.edu/uscode/text/18/922 -> "Nonimmigrant resident aliens" -> 8 U.S. Code § 1101 https://www.law.cornell.edu/uscode/text/8/1101
Würde daher zuerst abklären, was du drüben sein wirst (federal law) - danach schauen, ob du besitzen darfst (federal und mitunter auch state law) - wenn du besitzen darfst wirst vermutlich auch CWP machen dürfen (state law)
Aus englischem, 10x querverweisenden Juristen-Text werde ich leider nicht schlau.
Wie gesagt, verlasse ich mich am besten auf die Aussage meiner Firma bzw. der Niederlassung vor Ort. Obendrein werde ich im Vorfeld auch in der hiesigen US-Botschaft vorsprechen müssen. Ggf. kann ich die Entscheidung über den Zeitraum bis dann aufschieben...
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Re: Informationsquelle WaffR USA
Ich kann dir leider nicht weiterhelfen Saitzev, würde dich aber bitten dass du das Ergebnis deiner Recherche und insbesondere deine Erfahrungen wie schwierig es dann in der Praxis wirklich war hier postest. Resident alien in den Staaten zu sein könnte mir auch mal passieren.
Re: Informationsquelle WaffR USA
Also du wirst Langwaffen in jedem Fall besitzen dürfen , sofern du da einen Jagdschein löst. Dafür ist im Regelfall keine Prüfung notwendig, sondern nur Pay Pay .
Re: Informationsquelle WaffR USA
Werd ich machen.burggraben hat geschrieben:Ich kann dir leider nicht weiterhelfen Saitzev, würde dich aber bitten dass du das Ergebnis deiner Recherche und insbesondere deine Erfahrungen wie schwierig es dann in der Praxis wirklich war hier postest. Resident alien in den Staaten zu sein könnte mir auch mal passieren.
Am einfachsten wäre alles natürlich mit Greencard (aka permanent residency), aber bekomm die Mal...
In meinem Fall wird es nur ein Arbeitsvisum, das in meinem Fall für bis maximal 5 Jahre ausgestellt wird.
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- burggraben
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Re: Informationsquelle WaffR USA
Danke! Wusste gar nicht dass es auch ein befristetes Arbeitsvisum gibt, dachte immer das man bei bereits zugesagten Job relativ einfach die green card bekommt (ohne Job der auf einen wartet natürlich mehr oder weniger ein Ding der Unmöglichkeit).
Re: Informationsquelle WaffR USA
Isso.burggraben hat geschrieben:Danke! Wusste gar nicht dass es auch ein befristetes Arbeitsvisum gibt, dachte immer das man bei bereits zugesagten Job relativ einfach die green card bekommt (ohne Job der auf einen wartet natürlich mehr oder weniger ein Ding der Unmöglichkeit).
Ich kann es mir nur so erklären, dass man um Inländern den Arbeitsmarkt zu verkleinern, eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung (GK; weit höhere Anforderungen) braucht. Ein Arbeitsvisum ist wohl das internationale Pendant zur Leasing-Arbeitskraft. Zur kurzzeitigen Überbrückung von Lücken am Arbeitsmarkt eben.
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