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Waffenpässe für Juristen/Anwälte?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Waffenpässe für Juristen/Anwälte?

Beitrag von Glock1768 » Mo 2. Okt 2017, 07:24

doc steel hat geschrieben:stimmt.
kenne auch einen anwalt, bei dem die wp-ausstellung keine grosse sache war nachdem er den bedarf schlüssig nachgewiesen hat. und das in wien!
der ist im Recht ja auch deutlich mehr vertrauter als wir Nicht-Juristen ... bei gleicher Gefährdungslage wird er sich leichter tun

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Pirker
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Re: Waffenpässe für Juristen/Anwälte?

Beitrag von Pirker » Mo 2. Okt 2017, 08:20

Als praktizierender Anwalt könnte es sein, daß du wenn du mehrmals mit dem Tode bedroht wurdest, dir ein WP ausgestellt wird. Betonung auf könnte.
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Re: Waffenpässe für Juristen/Anwälte?

Beitrag von BigBen » Mo 2. Okt 2017, 09:08

Glock1768 hat geschrieben:
doc steel hat geschrieben:stimmt.
kenne auch einen anwalt, bei dem die wp-ausstellung keine grosse sache war nachdem er den bedarf schlüssig nachgewiesen hat. und das in wien!
der ist im Recht ja auch deutlich mehr vertrauter als wir Nicht-Juristen ... bei gleicher Gefährdungslage wird er sich leichter tun
Das hat nichts mit "im Recht ja auch deutlicher mehr vertrauter" zu sein zu tun - das ist eine Mischung aus tatsächlich höherer Gefährdung (ich kenn ein paar Anwälte...die werden öfter mal massiv bedroht) und einem Vertrauensbonus den Anwälte bei den Behörden genießen. Ein erfolgreicher Strafverteidiger ist eher nicht jemand der dazu neigt mit einer Waffe leichtfertig umzugehen da er da mehr als nur seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu verlieren hat.
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Re: Waffenpässe für Juristen/Anwälte?

Beitrag von biozard » Mo 2. Okt 2017, 12:38

Norander hat geschrieben:Viel Glück dabei! Als Anwalt sehe ich jedoch keine Erfolgschancen. Besser du wirst Jäger oder Polizist. Weiß jemand ob die Taxler noch nen Pass bekommen? Für alle anderen sieht es derzeit schlecht aus.

Der Bedarf ist beim Verwaltungsgericht unmöglich nachzuweisen. Die Anträge werden unten den fadenscheinigsten Gründen abgelehnt. Z.B. wurde einen Notarzt oder Sani angeraten sich einen Schutzhund anzuschaffen. Andere Anträge wurden mit der Begründung "man könne doch die Polizei rufen" abgelehnt.

Hi,

Taxler bekommen ihn meines Wissens nach noch, aber mit entsprechendem Nachweis über eine potentielle Gefährdung. „Beschränkt auf die dauer..“

Lg


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Re: Waffenpässe für Juristen/Anwälte?

Beitrag von burggraben » Mi 4. Okt 2017, 02:22

Vor kurzem wurde ins RIS ein neuer Rechtssatz Ra 2016/03/0078 zum WP für jagdliche Hundeführer reingestellt, der zur Abwechslung mal recht positiv klingt.
Rechtssatz
Ein jagdlicher Bedarf an einem Waffenpass kann auch durch die Tätigkeit als jagdlicher Hundeführer begründet werden
Ist der WP für jagdliche Hundeführer jetzt damit fix oder verstehe ich das falsch?

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Re: Waffenpässe für Juristen/Anwälte?

Beitrag von BigBen » Mi 4. Okt 2017, 06:25

Da steht "KANN"...also nix ist fix.
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