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Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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susi
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Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Beitrag von susi » Fr 20. Okt 2017, 10:56

Im gesperrten thread
viewtopic.php?f=20&t=24638
schreibt @gewo am 10.1.2015:
"im waffengesetz steht ja auch dass Du Deine waffe in deiner wohnung zur selbstverteidigung bereithalten darfst und trotzdem schickens dich zum psychiater wennst das wirklich tust ..."

Ich habe meine Waffen halbgeladen im Waffenschrank verschlossen um die Waffen zur Selbstverteidigung bereit zu halten.
Muß ich davon ausgehen, daß ich nach der fälligen Waffenüberprüfung eine Vorladung zum Amtsarzt oder Psychiater bekomme?
Grüße
susi

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BigBen
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Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Beitrag von BigBen » Fr 20. Okt 2017, 11:13

susi hat geschrieben:Muß ich davon ausgehen, daß ich nach der fälligen Waffenüberprüfung eine Vorladung zum Amtsarzt oder Psychiater bekomme?


Vermutlich.
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susi
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susi

Beitrag von susi » Fr 20. Okt 2017, 11:14

Worauf stützt sich Deine Vermutung?
Grüße
susi

SIPR
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Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Beitrag von SIPR » Fr 20. Okt 2017, 11:16

Weil du vor deiner eigenen Waffe Angst hast.

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Jo_Kux
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Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Beitrag von Jo_Kux » Fr 20. Okt 2017, 11:17

BigBen hat geschrieben:
susi hat geschrieben:Muß ich davon ausgehen, daß ich nach der fälligen Waffenüberprüfung eine Vorladung zum Amtsarzt oder Psychiater bekomme?


Vermutlich.

Ich muss also zum Püschater wenn ich es so handhabe wie es im Gesetz steht?
Na dann ab zum Doc, ich freu mich auf das Gespräch.
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

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Re: susi

Beitrag von BigBen » Fr 20. Okt 2017, 11:17

susi hat geschrieben:Worauf stützt sich Deine Vermutung?


Nur so ein Bauchgefühl.
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Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Beitrag von BigBen » Fr 20. Okt 2017, 11:18

Jo_Kux hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:
susi hat geschrieben:Muß ich davon ausgehen, daß ich nach der fälligen Waffenüberprüfung eine Vorladung zum Amtsarzt oder Psychiater bekomme?


Vermutlich.

Ich muss also zum Püschater wenn ich es so handhabe wie es im Gesetz steht?
Na dann ab zum Doc, ich freu mich auf das Gespräch.


Bei dir halte ich es auch für möglich, aber bei Weitem nicht so wahrscheinlich wie bei susi.
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Re: susi

Beitrag von Perock » Fr 20. Okt 2017, 11:20

BigBen hat geschrieben:
susi hat geschrieben:Worauf stützt sich Deine Vermutung?


Nur so ein Bauchgefühl.

:lol: sehr geil Ben :mrgreen:
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Calcipher
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Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Beitrag von Calcipher » Fr 20. Okt 2017, 11:21

Das 'zur Selbstverteidigung Bereithalten' ist ja wohl nur dann sinnvoll wenn die Waffe einsatzbereit ist. Was ist denn daran jetzt wieder verwerflich? Ich hatte schon x Überprüfungen und zumindest meine Glock liegt immer geladen im Tresor. War noch nie ein Thema.
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Jo_Kux
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Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Beitrag von Jo_Kux » Fr 20. Okt 2017, 11:22

Da scheint wohl schon jemand persönliche Erfahrungen mit Püscherl gemacht zu haben ;-)
Denk ich mir aber eh schon lang.
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

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Re: susi

Beitrag von susi » Fr 20. Okt 2017, 11:28

BigBen hat geschrieben:
susi hat geschrieben:Worauf stützt sich Deine Vermutung?


Nur so ein Bauchgefühl.


Du beantwortest eine rechtliche Frage bezüglich der gesetzeskonformen Verwahrung von Schußwaffen mit Hilfe deines Bauchgefühls? :o
Grüße
susi

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Re: susi

Beitrag von Perock » Fr 20. Okt 2017, 11:38

susi hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:
susi hat geschrieben:Worauf stützt sich Deine Vermutung?


Nur so ein Bauchgefühl.


Du beantwortest eine rechtliche Frage bezüglich der gesetzeskonformen Verwahrung von Schußwaffen mit Hilfe deines Bauchgefühls? :o

So Wahlkampf ist vorbei,jetzt ist wieder mehr Zeit übrig da die Partei eh defacto nimma mehr mit plauschen darf :D , da hat sich DER Susi wieder gedacht ''schaun ma mal wieder zu die Waffennarren und sekkieren mas''
Willkommen zurück :clap:
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Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Beitrag von gewo » Fr 20. Okt 2017, 11:49

Calcipher hat geschrieben:Das 'zur Selbstverteidigung Bereithalten' ist ja wohl nur dann sinnvoll wenn die Waffe einsatzbereit ist. Was ist denn daran jetzt wieder verwerflich? Ich hatte schon x Überprüfungen und zumindest meine Glock liegt immer geladen im Tresor. War noch nie ein Thema.


in kurzform:

es gibt im ris den fall des waffenbesitzers der beim -angekündigten - verwahrungsbesuch die waffe geladen am tisch liegen hatte und der auch dazu angab dass er grundsaetzlich eine geladene waffe zuhause neben sich liegen hat

als grund dafuer gab er an dass es ja einbrecher gäbe, er sich bedroht fuehlt, er sich verteidigen will wenn er ueberfallen wird und dass so viele auslaender im land sind und dass es ja im gesetz steht und er das darf

der sachbearbeiter der waffenbehoerde hat recherchiert
es wurde noch nie ueberrfallen
es wurde bei ihm noch nie eingebrochen
es wurde auch ganzen haus in dem er wohnt noch nicht eingebrochen
er hatte noch nie eine bedrohung gemeldet

daraufhin hat der sachbearbeiter der behoerde ihm eine vorladung zum psychiater geschickt weil fuer ihn aufgrund der umstaende die moeglichkeit bestand dass derjenige unvorsichtig mit waffen umgeht

zum psychodoc ging er nicht
drauf hat man ihm die wbk entzogen

ich suchsjetzt aber ned raus aus dem ris .,,,
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Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Beitrag von Balistix » Fr 20. Okt 2017, 11:50

Passend dazu...

[youtube]https://youtu.be/TJL4Y3aGPuA[/youtube]
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Re: susi

Beitrag von BigBen » Fr 20. Okt 2017, 12:04

susi hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:
susi hat geschrieben:Worauf stützt sich Deine Vermutung?


Nur so ein Bauchgefühl.


Du beantwortest eine rechtliche Frage bezüglich der gesetzeskonformen Verwahrung von Schußwaffen mit Hilfe deines Bauchgefühls? :o


Nachdem der Gesetzestext für dich ja irrelevant zu sein scheint ist mein Bauchgefühl genausoviel wert wie irgendwelche Meinungen.
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