Grüß euch,
Ein Bekannter von mir hat noch eine Vorderschaftrepetierflinte aus Altbestand. Nun frage ich mich ob ich die jetzt eigentlich überhaupt schießen darf, oder wird das hübsche Ding in meinen Händen sofort zu Kriegsmaterial. Ich spreche selbstverständlich vom Schießplatz und unter seinem Beisein.
LG
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Pumpe von Anderen schießen
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Pumpe von Anderen schießen
servus....
also vom waffg. her spricht nichts dagegen so du das ding auf einem behördlich genehmigten schießstand benutzt....
siehe $14 waffg. .. https://www.jusline.at/gesetz/waffg/paragraf/14
g
willi
also vom waffg. her spricht nichts dagegen so du das ding auf einem behördlich genehmigten schießstand benutzt....
siehe $14 waffg. .. https://www.jusline.at/gesetz/waffg/paragraf/14
g
willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
Re: Pumpe von Anderen schießen
vollkommen richtig! solange er dabei ist kannst du damit schießen. ausleihen ist nichtIch spreche selbstverständlich vom Schießplatz und unter seinem Beisein.

wenn unrecht zu recht wird wird widerstand zur pflicht!
dem land tirol die treue!
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Re: Pumpe von Anderen schießen
Behördlich genehmigt ist das entscheidende... privater Keller geht nicht.
Gesendet von meinem SM-G935F mit Tapatalk
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Re: Pumpe von Anderen schießen
wenn aus altbestand und gemeldet dann darfst du sie am behoerdlich genehmigten schiesstand innehaben (schiessen)Glock1110 hat geschrieben:Grüß euch,
Ein Bekannter von mir hat noch eine Vorderschaftrepetierflinte aus Altbestand. Nun frage ich mich ob ich die jetzt eigentlich überhaupt schießen darf, oder wird das hübsche Ding in meinen Händen sofort zu Kriegsmaterial. Ich spreche selbstverständlich vom Schießplatz und unter seinem Beisein.
LG
auf einem NICHT behoerdlich genehmigten schiessstand (und es gibt recht grosse anlagen die "privat" sind und nicht behoerdlich genehmigt) darfst du sie nicht angreifen
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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