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Umgang mit nicht waffenrechtlich relevanten Teilen bei Personen ohne WBK oder unter 18?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Umgang mit nicht waffenrechtlich relevanten Teilen bei Personen ohne WBK oder unter 18?

Beitrag von Glock1768 » Fr 24. Nov 2017, 07:46

Hallo,

ich habe eine rechtliche Frage, die ich gerne von Euch (gemäß meiner Ansicht) unterstützt bzw bestätigt hätte.

Dürfen Personen ohne WBK und Personen unter 18 Jahren nicht waffenrechtlich relevante Teile außerhalb eines behördlich genehmigten Schießstandes in die Hand nehmen???

Was meine ich damit?

dürfen Kinder und Personen ohne WBK, die am Schießstand ebenfalls schießen (damit meine ich, dass sie den Umgang und die Regeln kennen) daheim ein Griffstück einer Kat B-Waffe in die Hand nehmen?

Dürfen Kinder ein KPOS alleine bzw auch mit eingesetzten Griffstück (Personen ohne WBK) daheim in die Hand nehmen?

Was meint Ihr? Beim WaffG geht es ja selten um reale Gefahren, sondern ... naja, ihr wisst eh was ich meine :roll:

Ich bin der Meinung, es sollte kein Problem sein.
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Re: Umgang mit nicht waffenrechtlich relevanten Teilen bei Personen ohne WBK oder unter 18?

Beitrag von rupi » Fr 24. Nov 2017, 07:54

freie Teile, nedmal ab 18
member the old PD design ? oh I member

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Re: Umgang mit nicht waffenrechtlich relevanten Teilen bei Personen ohne WBK oder unter 18?

Beitrag von Glock1768 » Fr 24. Nov 2017, 07:59

rupi hat geschrieben:freie Teile, nedmal ab 18


was meinst Du damit?
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Re: Umgang mit nicht waffenrechtlich relevanten Teilen bei Personen ohne WBK oder unter 18?

Beitrag von jab01 » Fr 24. Nov 2017, 08:13

Ich glaube, er meint, dass es da keine Einschränkungen gibt. Nicht mal eine 'ab 18' Einschränkung.

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Re: Umgang mit nicht waffenrechtlich relevanten Teilen bei Personen ohne WBK oder unter 18?

Beitrag von gewo » Fr 24. Nov 2017, 08:14

es gibt jugendschutzbestimmungen welche die weitergabe von gegenstaenden die gewaltverherrlichend sind an personen unter 16 bzw unter 18 jahren untersagt (zb softair waffen ect).

ich denke dass die genannten teile auch darunter fallen
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Re: Umgang mit nicht waffenrechtlich relevanten Teilen bei Personen ohne WBK oder unter 18?

Beitrag von Bell » Fr 24. Nov 2017, 08:37

gewo hat geschrieben:es gibt jugendschutzbestimmungen welche die weitergabe von gegenstaenden die gewaltverherrlichend sind an personen unter 16 bzw unter 18 jahren untersagt (zb softair waffen ect).

ich denke dass die genannten teile auch darunter fallen

somit wären wir also im Zuständigkeitsbereich der Länder angelangt!

NÖ führt im JSchG an:

㤠19
Jugendgefährdende Medien, Datenträger, Gegenstände und Dienstleistungen
(1) Inhalte von Medien im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 des Mediengesetzes, BGBl.Nr. 314/1981 in der Fassung BGBl. I Nr. 75/2000, und Datenträgern, sowie Gegenstände und Dienstleistungen, die junge Menschen in ihrer Entwicklung gefährden können, dürfen diesen nicht angeboten, vorgeführt, an diese weitergegeben oder sonst zugänglich gemacht werden.
Eine Gefährdung ist insbesondere anzunehmen, wenn diese
a)
kriminelle Handlungen von menschenverachtender Brutalität oder Gewaltdarstellungen verherrlichen,
b)
Menschen wegen ihrer Rasse, Hautfarbe, nationalen oder ethnischen Herkunft, ihres Geschlechtes, ihres religiösen Bekenntnisses, ihrer Weltanschauung oder ihrer körperlichen und geistigen Behinderung diskriminieren oder
c)
die Darstellung einer die Menschenwürde mißachtenden Sexualität beinhalten.“
Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20000556

Das Lehren eines verantwortungsbewussten Umgangs mit Waffen (und hier halt mit freien Teilen davon) würde ich jedoch nicht als „in ihrer Entwicklung gefährden“ bezeichnen.



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Re: Umgang mit nicht waffenrechtlich relevanten Teilen bei Personen ohne WBK oder unter 18?

Beitrag von Glock1768 » Fr 24. Nov 2017, 08:39

gewo hat geschrieben:es gibt jugendschutzbestimmungen welche die weitergabe von gegenstaenden die gewaltverherrlichend sind an personen unter 16 bzw unter 18 jahren untersagt (zb softair waffen ect).

ich denke dass die genannten teile auch darunter fallen


danke, auch ein anderer Aspekt ... habe jetzt schnell das NÖ Jugendschutzgesetz überflogen und nichts in diese Richtung entdecken können ... soll aber jetzt noch nichts heißen (könnte ja noch an anderer Gesetzesstelle etwas stehen)
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Re: Umgang mit nicht waffenrechtlich relevanten Teilen bei Personen ohne WBK oder unter 18?

Beitrag von Glock1768 » Fr 24. Nov 2017, 08:41

Bell hat geschrieben:
Das Lehren eines verantwortungsbewussten Umgangs mit Waffen (und hier halt mit freien Teilen davon) würde ich jedoch nicht als „in ihrer Entwicklung gefährden“ bezeichnen.


exakt so sehe ich es auch ... denn sonst wäre auch das Schießen am Schießstand selbst ein Verstoß gegen diesen Paragraphen
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Re: Umgang mit nicht waffenrechtlich relevanten Teilen bei Personen ohne WBK oder unter 18?

Beitrag von gewo » Fr 24. Nov 2017, 08:44

im wiener jugendschutzgesetz ist es der paragraph 10

Jugendgefährdende Medien, Datenträger, Gegenstände und Veranstaltungen
§ 10. (1) Inhalte von Medien gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 Mediengesetz, BGBl. Nr. 314/1981 in der Fassung BGBl. I Nr. 8/2009, und Datenträgern sowie Gegenstände und Veranstaltungen, die junge Menschen in ihrer Entwicklung gefährden könnten, dürfen diesen nicht angeboten, weitergegeben oder sonst zugänglich gemacht werden.
Eine Gefährdung ist insbesondere anzunehmen, wenn diese
1. Aggressionen und Gewalt fördern (zB Softguns oder Waffenimitate, bei denen eine Verwechslungsgefahr mit echten Waffen besteht), kriminelle Handlungen von menschenverachtender Brutalität oder Gewaltdarstellungen verherrlichen oder verharmlosen,
2. Menschen wegen ihrer Rasse, Hautfarbe, nationalen oder ethnischen Herkunft, ihres Geschlechtes, ihrer sexuellen Orientierung, ihres religiösen Bekenntnisses oder ihrer Behinderung diskriminieren oder
3. die Darstellung einer die Menschenwürde missachtenden Sexualität beinhalten.
(2) Junge Menschen dürfen solche Medien, Datenträger oder Gegenstände nicht erwerben, besitzen oder verwenden und solche Veranstaltungen nicht besuchen.
(3) Wer selbstständig und regelmäßig Medien, Datenträger, Gegenstände oder Veranstaltungen im Sinne des Abs. 1 anbietet, weitergibt oder sonst zugänglich macht, hat durch geeignete Vorkehrungen, insbesondere durch räumliche Abgrenzungen, zeitliche Beschränkungen, Aufschriften oder Beaufsichtigung sicherzustellen, dass junge Menschen davon ausgeschlossen sind. Insbesondere Datenträger, die Computerspiele beinhalten, dürfen an junge Menschen eines bestimmten Alters gewerblich nur abgegeben werden, wenn auf Grund einer klar sichtbaren PEGI (Pan-European Game Information) Kennzeichnung ersichtlich ist, dass sie für junge Menschen dieses Alters geeignet sind. Wenn auf einem Datenträger, der ein Computerspiel beinhaltet, keine PEGI Kennzeichnung angebracht ist, ist bis 1. Jänner 2013 auch die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) Klassifizierung als Eignungsgrundlage für die Abgabe ausreichend.
Keine PEGI oder USK Kennzeichnungspflicht besteht für Computerspiele zu Informations-, Instruktions-oder Lehrzwecken, die als Informations-, Instruktions- oder Lehrprogramm gekennzeichnet sind und junge Menschen in ihrer Entwicklung nicht gefährden.
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Re: Umgang mit nicht waffenrechtlich relevanten Teilen bei Personen ohne WBK oder unter 18?

Beitrag von Glock1768 » Fr 24. Nov 2017, 09:00

wieder so ein Schwachsinn ... einem Kind einen fachgerechten und verantwortungsvollen und sicheren Umgang mit der Waffe außerhalb eines behördlich genehmigten Schiesstandes mit all den Sicherheitsregeln erklären ist gefährlich, verleitet zu Gewalt, ...

ABER

eine Nerf, die zwar bunt ist, wird für "Nerf-Schlachten" zwischen den kindern verwendet, wo sie sich gegenseitig abschiessen und eine Menge Spaß dabei haben ... Missachtung ALLER Sicherheitsregeln, herabsetzen der Hemmungen auf Personen zu zielen und zu schiessen ... Paintball für Kinder sozusagen

NAJA????????????????

Typisch halt.

Versteht mich nicht falsch ... eine Nerf kann Spaß machen ... aber der Erziehungseffekt im Sinne des Gesetzes ist fragwürdig
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Re: Umgang mit nicht waffenrechtlich relevanten Teilen bei Personen ohne WBK oder unter 18?

Beitrag von Perock » Fr 24. Nov 2017, 09:10

Glock1768 hat geschrieben:wieder so ein Schwachsinn ... einem Kind einen fachgerechten und verantwortungsvollen und sicheren Umgang mit der Waffe außerhalb eines behördlich genehmigten Schiesstandes mit all den Sicherheitsregeln erklären ist gefährlich, verleitet zu Gewalt, ...

ABER

eine Nerf, die zwar bunt ist, wird für "Nerf-Schlachten" zwischen den kindern verwendet, wo sie sich gegenseitig abschiessen und eine Menge Spaß dabei haben ... Missachtung ALLER Sicherheitsregeln, herabsetzen der Hemmungen auf Personen zu zielen und zu schiessen ... Paintball für Kinder sozusagen

NAJA????????????????

Typisch halt.

Versteht mich nicht falsch ... eine Nerf kann Spaß machen ... aber der Erziehungseffekt im Sinne des Gesetzes ist fragwürdig

Schaut a Nerv aus wie eine echte Krochen? Na oiso.....
Ausserdem warum sollte ich als verantwortungsbewusster Erwachsener einem Kind ein Griffstück in dieHand drücken oder einen Roni mit Griffstück?
Unsere Gesetztgeber gehen warscheinlich davon aus ,das jeder mündige Bürger oder Waffenbesitzer ein bisschen Hausverstand hat und einem Minderjährigen nicht mit irgendwelche freien Waffenteile ''spielen '' lässt.
Am Stand ist es was ganz anderes,da trägst Du als WBK Inhaber die Verantwortung.
Wie kommst eigentlich auf das?Hast Kinder und willst sie mit deinem Roni spielen lassen oder wie?
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Re: Umgang mit nicht waffenrechtlich relevanten Teilen bei Personen ohne WBK oder unter 18?

Beitrag von gewo » Fr 24. Nov 2017, 09:24

Perock hat geschrieben:Schaut a Nerv aus wie eine echte Krochen? Na oiso.....
...


offenbar ein zeichen unserer zeit

es geht nicht mehr um inhalte sondern nur noch um aeusserlichkeiten ...
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Re: Umgang mit nicht waffenrechtlich relevanten Teilen bei Personen ohne WBK oder unter 18?

Beitrag von Glock1768 » Fr 24. Nov 2017, 09:26

[quote="Perock]Schaut a Nerv aus wie eine echte Krochen? Na oiso.....
Ausserdem warum sollte ich als verantwortungsbewusster Erwachsener einem Kind ein Griffstück in dieHand drücken oder einen Roni mit Griffstück?
Unsere Gesetztgeber gehen warscheinlich davon aus ,das jeder mündige Bürger oder Waffenbesitzer ein bisschen Hausverstand hat und einem Minderjährigen nicht mit irgendwelche freien Waffenteile ''spielen '' lässt.
Am Stand ist es was ganz anderes,da trägst Du als WBK Inhaber die Verantwortung.
Wie kommst eigentlich auf das?Hast Kinder und willst sie mit deinem Roni spielen lassen oder wie?[/quote]

________________________________________

mit Deinem Hausverstand und als verantwortungsvoller Erwachsener solltest Du eigentlich erkennen, was DU hier geschrieben hast :o ... im Rahmen des Gesetzes hast Recht, aber das Kind lernt daraus nichts ... im Gegenteil (gemäß Deiner Aussage dürften sich Kinder mit einem Kunststoffmesser mit federnder und einfahrbarer weicher Gummiklinge also "abstechen" oder so tun/spielen, denn es schaut eh nicht aus wie ein echtes Messer)

es geht darum, wie ich mit sowas umgehe ... als Kind habe ich von meinem Vater gelernt, dass mit einer Waffe NIEMALS auf Menschen gezielt wird. Auch mit unseren Spielzeugwaffen durften wir das nicht. Und ich finde das auch gut so. Und lerne das auch unseren Kids so. Dafür weiß ich, dass sich unsere Kids (10 und 12) am Stand um die Regeln kümmern und diese Einhalten ... bei (leider garnicht so wenigen) Erwachsenen muß immer wieder um die Einhalten der 4 Regeln "gebeten" werden

Ja, ich habe Kinder. und nein, ich gebe (und gab bis jetzt auch nicht) ihnen die Komponenten nicht zu Spielen in Sinne des Spielens wie du das meinst.

Ich wollte nur wissen, ob (wenn ich zb gerade die Waffe oder den Schaft putze) ich Ihnen diese daheim in die Hand geben darf, wenn sie die Komponenten kurz in die Hand nehmen wollen ... nicht mehr, nicht weniger
Zuletzt geändert von Glock1768 am Fr 24. Nov 2017, 09:51, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Umgang mit nicht waffenrechtlich relevanten Teilen bei Personen ohne WBK oder unter 18?

Beitrag von Perock » Fr 24. Nov 2017, 09:51

Okay,also du willst jetzt wissen ob es rechtlich abgedeckt ist wenn Du deinem Kind(er) einen Schaft in die Hand drückst wenn Du neben ihnen deine Waffen reinigst?
Schau mein Kind ist 6 Jahre und bekommt das Waffen putzen nicht mit.Warum auch ,muss ich neben meinem Kind Waffen putzen oder geht das wenn er schläft oder nicht in der Nähe ist?! Ja sowas geht....
Mit 10-12 schaut die Sache anders aus,sollte sich mein Kind für Waffen interessieren bzw. für das was ich mache im Schützenverein,na dann pack ich mein Zeig ein und fahre am Stand und zeige ihm den richtigen Umgang mit Waffen.
Was ich mich frage:
Du sitzt daheim beim Waffen reinigen und drückst deinem Kind einen Schaft in die Hand ......was willst Du dich rechtlich absichern ?wer sollte dich rechtlich Belangen ?deine Frau?deine Kinder?und das Du nicht mitten im Garten sitzt und deine Waffen putzt so das es jeder Nachbar sieht ,von dem gehe ich aus das das einem der Hausverstand sagt es nicht so handzuhaben.
Zu Thema auf Menschen zielen :
Kinder sind garnicht so deppert wie manche glauben ,die erkennen sehr wohl den Unterschied ob Spiel und ernst.
Wenn ich mit einer nerv auf jemand schieße ,ist mir bewusst (auch Kindern) das vorne ein Schaumstoff raketerl heraus kommt ...ned mehr ned weniger.
Wenn ich im Pool mit meinem Kleinen mit der Wasserspritz Pistole auf ihn Ziele und er auf mich,ist uns beiden bewusst das vorne Wasser rauskommt.
Meiner Meinung nach muss ich als Waffenbesitzer nicht mit Zwang mein(e) Kind(er) darauf drillen das sie sich unbedingt mit meiner Leidenschaft zu Waffen auseinander setzen müssen,da gehört auch dazu ,das ich nicht mit meinem Waffen zu Hause herum hantiere .
Aber das muss jeder selbst entscheiden.
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Re: Umgang mit nicht waffenrechtlich relevanten Teilen bei Personen ohne WBK oder unter 18?

Beitrag von Glock1768 » Fr 24. Nov 2017, 10:00

in einigen Punkten bin ich anderer Meinung wie Du.

Warum soll ich meine Waffe versteckt vom Kind putzen. Ich halte die Gesetze ein und reinige im Keller meine Waffe, wo ich idr dann alleine bin. Ich werde mich nicht hinter einer Türe einsperren wenn ein Kind mal doch runter in den Keller kommt.

Das mich meine Familie nicht anzeigt, davon gehe ich aus. Warum auch ... es wird gegen keine Vorschrift verstossen. Ich will trotzdem wissen, wie es der Gesetzgeber sieht. Verantwortung für mein Handeln habe ich IMMER.

Kinder sind nicht deppert ... absolut richtig. Trotzdem gibt es entsprechende Hemmschwellen, die beim Menschen durch Training, Erziehung usw verändert werden können. Piloten werden Feinde in Ihrem Helmen durch Computerbilder eingeblendet, um die Hemmschwelle eines Abschusses zu reduzieren, aber unsere Kinder können hier besser unterscheiden ... vor allem in einer Zeit, in der Computerspiele und Fernsehprogramme immer brutaler werden aber ja nichts passiert, da im Spiel einfach wieder neu begonnen werden kann. Es ist bewiesen, dass solche Dinge die Hemmschwellen herabsetzen.

Wer drillt Kinder, dass sie sich mit Waffen auseinander setzen müssen??????? Niemand!!!

ich habe nur eine einfache Frage gestellt ;)
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