Calcipher hat geschrieben:OK, wenn wir schon dabei sind, noch eine Frage.
Ich habe als Grund SV (und Sport) angegeben. Ich nehme regelmäßig an Wettkämpfen Teil und kann das auch mit Ergebnislisten nachweisen.
Nun kommt die 5 jährliche Überprüfung und der Exekutivbeamte wünscht den Waffenführerschein als Befähigungsnachweis zu sehen.
WaFü habe ich natürlich nicht. Ich trainiere regelmäßig und schieße Bewerbe. Also lege ich einen Stapel Ergebnislisten vor und sage, "Das ist mein Befähigungsnachweis".
Muss er das gelten lassen oder ist bei der Begründung SV zwingend ein WaFü erforderlich als Befähigungsnachweis?
Danke
Der Exekutivbeamte muss gar nix - er wird dies so vermerken und du musst deiner Behörde die den Auftrag zur Überprüfung gegeben hat den Nachweis erbringen. Ob sie dann die Ergebnislisten als Nachweis gelten lassen oder auch auf den Waffenführerschein(Erneuerung) bestehen siehst du dann.
Bei mir hat des nach Mail einiger Listen vom letzten Jahr an den Sachbearbeiter und einer telefonischen Rücksprache gereicht - ich schieß allerdings schon etliche Bewerbe im Jahr
lg sepp