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Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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burggraben
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Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)

Beitrag von burggraben » Do 28. Dez 2017, 00:19

Und wie bestellt gibts jetzt ein VwGh Urteil das genau diesen Sachverhalt klärt. (Nein, ich war nicht der Revisionswerber.) Leider nicht zu unseren Gunsten. Schaut so aus als ob die 2 vom WP dazugezählt werden.
wobei bei der Berechnung dieser höchstzulässigen Anzahl auch der bestehende Berechtigungsumfang, wie er sich aus einem Waffenpass ergibt, einzubeziehen ist. § 23 Abs. 2b WaffG bietet keine Grundlage dafür, eine Berechtigung zum Besitz von Schusswaffen der Kategorie B zu erteilen, durch die sich die Anzahl der dem Antragsteller insgesamt zu besitzen erlaubten Schusswaffen der Kategorie B auf mehr als fünf erhöhen würde.

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combatmiles
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Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)

Beitrag von combatmiles » Mo 19. Feb 2018, 10:43

hat der Antragsteller die falsche Reihenfolge gemacht.. ;)
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)

wowojazz
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Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)

Beitrag von wowojazz » Mo 26. Feb 2018, 13:31

Ich möchte auch um Erweiterung meiner WBK ansuchen und habe mich deshalb durch alle Beiträge durchgepflügt.......
Zwei Fragen bleiben noch offen:
Hat es (neben den oben angeführten Gründen - Sportschütze ) Sinn um eine Erweiterung der WBK anzusuchen, mit dem Argument, daß man (zusätzlich zu vorhandenen Kat B- Waffen) einen Revolver mit kurzem Lauf zur Selbstverteidigung haben möchte?
Ein Halbautomatisches Gewehr bzw ein Revolver mit längerem Lauf sind ja nicht die idealen Selbstverteidigungswaffen.
Gehe ich recht in der Annahme, daß Jäger für eine Kat. B Waffe genau wie alle anderen zusätzlich zur Jagdprüfung eine WBK beantragen müssen und es ihnen nicht erlaubt ist ohne WBK und ohne Waffenpaß eine KatB waffe zu führen?

Incite
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Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)

Beitrag von Incite » Mo 26. Feb 2018, 13:36

wowojazz hat geschrieben:Ich möchte auch um Erweiterung meiner WBK ansuchen und habe mich deshalb durch alle Beiträge durchgepflügt.......
Zwei Fragen bleiben noch offen:
Hat es (neben den oben angeführten Gründen - Sportschütze ) Sinn um eine Erweiterung der WBK anzusuchen, mit dem Argument, daß man (zusätzlich zu vorhandenen Kat B- Waffen) einen Revolver mit kurzem Lauf zur Selbstverteidigung haben möchte?
Ein Halbautomatisches Gewehr bzw ein Revolver mit längerem Lauf sind ja nicht die idealen Selbstverteidigungswaffen.
Gehe ich recht in der Annahme, daß Jäger für eine Kat. B Waffe genau wie alle anderen zusätzlich zur Jagdprüfung eine WBK beantragen müssen und es ihnen nicht erlaubt ist ohne WBK und ohne Waffenpaß eine KatB waffe zu führen?


Ein Jäger braucht zum Führen einer B Waffe einen WP
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cas81
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Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)

Beitrag von cas81 » Mo 26. Feb 2018, 15:14

wowojazz hat geschrieben:Hat es (neben den oben angeführten Gründen - Sportschütze ) Sinn um eine Erweiterung der WBK anzusuchen, mit dem Argument, daß man (zusätzlich zu vorhandenen Kat B- Waffen) einen Revolver mit kurzem Lauf zur Selbstverteidigung haben möchte?

Erweiterungen gibt's es wegen der Ausübung des Schießsports. Kauf dir zuerst deinen kurzen Revolver und erweitere dann wegen "Sportwaffen". Notlösung wenn alle Plätze voll: Depot des langen Revolvers, kurzen Revolver kaufen, erweitern, Revolver auf Depot wieder aufnehmen.



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Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)

Beitrag von wowojazz » Mi 7. Mär 2018, 11:30

Ich habe dzt. 2 Plätze auf meiner WBK, bin seit 3 Jahren in 2 Schützenvereinen.
Ich denke daran, einen Antrag auf WBK-Erweiterung nach §23 Abs 2 (nicht 2b) zu stellen, um in mehreren Bewerben schießen zu können.
Ich möchte deshalb meinem Antrag eine möglichst umfangreiche Liste beifügen, aus der hervorgeht, wieviele verschiedene Bewerbe es gibt, in denen man jeweils unterschiedliche Waffen benötigt.
Bitte um eure Unterstützung in der Auflistung von Bewerb und Waffe.
Besten Dank!
:at1:

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Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)

Beitrag von Glock1768 » Mi 7. Mär 2018, 11:33

es geht nicht darum, was es gibt, sondern was DU konkret schiessen möchtest bzw schon geschossen hast (Event. mit Leihwaffen)
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Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)

Beitrag von FFWGK » Mi 7. Mär 2018, 11:35

Geh erst Erweitern wenn du dich genug auskennst um das selber zu können.
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.

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Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)

Beitrag von cipher » So 11. Mär 2018, 21:27

FFWGK hat geschrieben:Geh erst Erweitern wenn du dich genug auskennst um das selber zu können.

Oder such dir jemand, der sich auskennt. In jedem Verein gibt's ein oder zwei schlaue Füxe! Wir haben hier in Wien einen begnadeten "Ghostwriter", der schon einige Wunder vollbracht hat....

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Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)

Beitrag von Mr 47 » Di 19. Jun 2018, 14:14

rupi hat geschrieben:2 Wochen nach der Novellierung wo der 23 2b hinzugefügt wurde kam ein Erlass nachgeschoben der das mit dem Beweis der Sportausübung geklärt hat

dort steht drin Vereinsmitgliedschaft
halt ohne Ergebnislisten


Servus,

Kann man den Erlass irgendwo nachlesen?

Lg

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Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)

Beitrag von panhandle » Di 19. Jun 2018, 15:10

hi...

sollte das hier sein... http://docplayer.org/26094811-Waffenrec ... rlass.html

auf seite 34/35/36 in diesem dokument.....

g
willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.

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Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)

Beitrag von Mr 47 » Di 19. Jun 2018, 19:23

Perfekt, danke!

Lg

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