Promo hat geschrieben:9x19 bleibt Kat.B Munition und damit Kat.B, auch wenn die Ewerbsberechtigung auf Basis einer Kat.C Waffe gegeben ist.
vielleicht
aber analog muesste es dann eigentlich auch heissen:
.308win FMJ bleibt Kat.A Munition und damit Kat.A, auch wenn die Erwerbsberechtigung auf Basis einer WBK gegeben ist.
was wuerde das fuer die verwahrung dieser munition bedeuten?
panzerschrank statt kofferraum?
es wurde bisher ned durchprozessiert
ich kenne zumindesten nix im RIS dazu