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Verwahrung Kat B nur auf eigenem Wohnsitz?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Temudjin
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Re: Verwahrung Kat B nur auf eigenen Wohnsitz?

Beitrag von Temudjin » Mi 21. Feb 2018, 15:34

Er kapierts einfach nicht... die kleine Walther PP hab ich zB extra fürs Geschäft angeschafft,..Zweck ist also, dass die genau dort ist,.. genau so habe ich mir das mit der Lagerung überlegt..eine FFW im Geschäft, eine Zuhause, und zumindest 2 LW sind im Jagdrevier dauerhaft untergebracht(gut, die werden auch nicht kontrolliert) es steht nirgends, dass alle meine Waffen an einem Ort verwahrt werden müssen,.. ebenso wie andere Geschäftsleute, wo sich die Waffe eben im Geschäft befindet..und was da ein nettes Bildchen sein soll..wenn die die Waffen überprüfen wollen, müssens halt entweder separat zu den von mir genannten Örtlichkeiten kommen, oder für jede ne andere Truppe schicken,.. nicht mein Problem..
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Jo_Kux
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Re: Verwahrung Kat B nur auf eigenen Wohnsitz?

Beitrag von Jo_Kux » Mi 21. Feb 2018, 15:36

Könnte man wengstens bei der Überschrift auf halbwegs korrektes Deutsch achten und den Herbert bitte völlig aus dem Spiel lassen?
Das liest sich echt grausig :-(
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KGR84
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Re: Verwahrung Kat B nur auf eigenem Wohnsitz?

Beitrag von KGR84 » Mi 21. Feb 2018, 16:15

Alter das hab ich um halb drei auf meinem Handy geschrieben.

Wenn ihr nichts fachliches zu dem Thema beitragen könnt und hier nur rum trollt such euch ein anderes Thema dass ihr versauen könnt.

Und jezt ruhe hier mit dem rumtrollen!

Is ja schon wie in deutschen Foren hier, kaum zu fassen. Jetzt weiss ich warum ich die letzten 3 Jahre kaum mehr hier war!
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Temudjin
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Re: Verwahrung Kat B nur auf eigenem Wohnsitz?

Beitrag von Temudjin » Mi 21. Feb 2018, 17:29

Hallo? Hab dir ja wohl berichtet, dass ich schon eine Kontrolle gehabt habe, mit null Problemen,.. da sinds halt zweimal dahergekommen,.. einmal Zuhaus in NÖ und einmal ins Geschäft in Wien.. soviel also zum nur am eigenen Wohnsitz..
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helmsp
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Re: Verwahrung Kat B nur auf eigenem Wohnsitz?

Beitrag von helmsp » Mi 21. Feb 2018, 18:17

Er meint den Jo_Klux der die Rechtschreibung/Grammatik kommentiert hat anstatt auf das eigentliche Thema einzugehen.
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Re: Verwahrung Kat B nur auf eigenem Wohnsitz?

Beitrag von Temudjin » Mi 21. Feb 2018, 18:20

ok :idea: :headslap:
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Thomas E. Davis
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Re: Verwahrung Kat B nur auf eigenen Wohnsitz?

Beitrag von Thomas E. Davis » Mi 21. Feb 2018, 18:24

helmsp hat geschrieben:
rupi hat geschrieben:das Recht ist es die Waffe überall zu Verwahren wo ich es will
die Pflicht ist es sie dort so zu Verwahren dass es in sicherer Weise geschieht
Bingo und Amen!

Thomas E. Davis hat geschrieben:Meine Herren lesen. Nicht nur das sondern alles. Mein Post war bezogen auf die Verwahrungskontrolle. Welch nettes Bildchen wäre das wenn man dem Überprüfungsorgan sagt ein Teil ist da, der nächste dort und achja eine habe ich noch bei meiner Freundin. Das meinte ich. Denn wenn ich von Anfang an weiß das ich eine größere Anzahl von Waffen zukünftig besitzen will, na dann überlege ich mit im Vorfeld die Lagerung. Kann ich das überhaupt usw. So wenn man Köpfchen besitzt.

Es ist mir/uns völlig hupe, wass die Behörde sagt und denkt denn rechtlich darf man es.
Wenn man dazu auch noch begründen kann (nicht, dass man es müsste) dann umso besser.
Ich habe alle zuhause jedoch eine in der Arbeit zwecks SV und dem Überprüfungsorgan war es wurscht resp. die haben es auch für logisch gesehen.
Das sind zwei paar Schuhe. Wenn die Rechtfertigung vorhanden ist erscheint es auch mir logisch. Aber davon war im ersten Post nicht die Rede. Und außerdem wenn es da nicht den klein Satz geben würde “liegt im Ermessen der Behörde“. Ich wäre vorsichtig mit solchen Äußerungen!!!

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Myon
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Re: Verwahrung Kat B nur auf eigenem Wohnsitz?

Beitrag von Myon » Mi 21. Feb 2018, 18:47

Nein das liegt NICHT im Ermessen der Behörde....... Du brauchst keine Rechtfertigung egal wo du sie verwahrst.

Ist das wirklich so schwer zu verstehen?

bino71
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Re: Verwahrung Kat B nur auf eigenen Wohnsitz?

Beitrag von bino71 » Mi 21. Feb 2018, 18:57

Thomas E. Davis hat geschrieben:Das sind zwei paar Schuhe. Wenn die Rechtfertigung vorhanden ist erscheint es auch mir logisch. Aber davon war im ersten Post nicht die Rede. Und außerdem wenn es da nicht den klein Satz geben würde “liegt im Ermessen der Behörde“. Ich wäre vorsichtig mit solchen Äußerungen!!!

Machen wir es einfach:
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Re: Verwahrung Kat B nur auf eigenem Wohnsitz?

Beitrag von gewo » Do 22. Feb 2018, 00:54

es
gibt
kein
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der
behoerde
wenn
es
um
den
verwahrungsort
geht
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Re: Verwahrung Kat B nur auf eigenem Wohnsitz?

Beitrag von SimonF » Di 27. Feb 2018, 14:43

Ich hatte das Problem auch. Hauptwohnsitz mit einer Waffe, Nebenwohnsitz mit 3 Waffen. Eine Waffe beim Verein im Tresor. Kontrolle war logischerweise am Hauptwohnsitz. Dort konnte ich eine Waffe vorzeigen. Die Polizistin war nicht sehr begeistert, aber der Tresor war zu Hause leer, also war offensichtlich nichts mehr zu kontrollieren. Sie hat am gleichen Abend beim Oberschützenmeister (der gerade in Vorarlberg war) angerufen und erklärt, dass er am Montag in der Früh eine Kontrolle hat. Der ganze Vorstand hat ins Hemd gemacht und verlangt, dass ich die Waffe überschreibe, damit es an dem Montag als Vereinswaffe vorgelegt werden konnte.
Ich war nicht willig und habe die Waffe abgeholt und zum Nebenwohnsitz gebracht. Bei der Kontrolle war die Polizeidame noch unglücklicher, weil die Waffe nicht mehr dort war.
Ich warte jetzt 3 Monate, dass es alles durch die Behördenstellen wandert und bei der Polizei beim Nebenwohnsitz landet. Ich war vor kurzem bei denen, nur zu schauen, ob sie die Unterlagen schon erhalten haben. Bis jetzt nichts, aber sie haben gesagt, wir werden anrufen und einen Termin ausmachen, damit es reibungslos funktioniert. Sie halten angeblich nicht viel von den Kontrollen, aber die Formulare wollen ja ausgefüllt werden.

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Re: Verwahrung Kat B nur auf eigenem Wohnsitz?

Beitrag von gewo » Di 27. Feb 2018, 15:01

SimonF hat geschrieben:...Die Polizistin war nicht sehr begeistert, aber der Tresor war zu Hause leer, also war offensichtlich nichts mehr zu kontrollieren. Sie hat am gleichen Abend beim Oberschützenmeister (der gerade in Vorarlberg war) angerufen und erklärt, dass er am Montag in der Früh eine Kontrolle hat. ....


das ist so nicht moeglich
dein oberschuetzenmeister ist nicht der regelungsunterworfene

wenn er zeit hat dann kann er deine waffe gerne herzeigen da er aufgrund des schiesstaettenprivilegs darauf zugang haben darf

es kann aber sein dass fragen kommen wer auf den safe aller zugriff hat usw
eher unangenehm wuerde ich sagen

der OSM ist jedenfalls nicht dazu verpflichtet zu einer bestimmten zeit anwesend zu sein

wie schon mal geschrieben

die sachbearbeiter sind halt leider keine justristen
und die beamten die die verwahrung ueberpruefen noch viel weniger
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Re: Verwahrung Kat B nur auf eigenem Wohnsitz?

Beitrag von styrianoak_95 » Mi 28. Feb 2018, 11:27

Also mir wurde von meiner BH gesagt (Graz-Umgebung), dass es egal ist wo ich meine Waffen aufbewahre, ich muss Ihnen nur den Standort der jeweiligen Waffe mitteilen.

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Re: Verwahrung Kat B nur auf eigenem Wohnsitz?

Beitrag von gewo » Mi 28. Feb 2018, 11:48

styrianoak_95 hat geschrieben:Also mir wurde von meiner BH gesagt (Graz-Umgebung), dass es egal ist wo ich meine Waffen aufbewahre, ich muss Ihnen nur den Standort der jeweiligen Waffe mitteilen.


ja wie gesagt
wuenschen duerfen sie es sich eh
es gibt dafer aber keine rechtsgrundlage

es gibt auch kein feld im ZWR wo man das eintragen koennte
und handakte sollte es seit einfuehrung des ZWR nimmer geben eigentlich

frueher als "deine" behoerde noch einen handakt gefuehrt hat war es zwar genaus im gesetz ned festgelegt, aber da hat es zumindestens noch sinn gemacht

heute ist so eine bekanntgabe voellig sinnfrei ...
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Re: Verwahrung Kat B nur auf eigenem Wohnsitz?

Beitrag von approach_lowg » Mi 28. Feb 2018, 12:42

styrianoak_95 hat geschrieben:Also mir wurde von meiner BH gesagt (Graz-Umgebung), dass es egal ist wo ich meine Waffen aufbewahre, ich muss Ihnen nur den Standort der jeweiligen Waffe mitteilen.


Blau: ist richtig solange ordentlich verwahrt
Rot: kompletter Blödsinn. Ich kenn die BH GU Herrschaften auch gut, die wissen sehr wohl das man verwahren darf ( in Ö ) wo man will. Hatte diesbezüglich auch mal ein Gespräch mit GU, hatte auch bereits Kontrolle wo nicht alles am Hauptwohnsitz war- warum ist das so- wurscht, weil es so ist ;)

In diesem Punkt ist es GENAU so wie der Gewo schreibt!
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