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Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Irwin J. Finster
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Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Beitrag von Irwin J. Finster » Do 22. Mär 2018, 17:11

Jetzt hab ich bei mir im Keller einen Saferaum eingerichtet (wie mit Polizei besprochen Stahltüre, mehrere Schlösser etc.) und wollte nun meine B Waffen sowie die der Gemalin darin verwahren. Jetzt meint meine BH auf einmal geimeinsame Verwahrung unter Ehleuten geht auch nicht wegen dem Zugriff auf mehr Waffen als auf der jeweiligen WBK. Von einem Kollegen in Salzburg z.B. weiß ich das das bei seiner BH kein Problem ist.

Iregendwelche Tips bzw. Erfahrungen von Euch? Wie ist das bei eurer zuständigen BH? Mich würd das echt ärgern wenn ich jetzt wieder in einem extra Raum einen Safe austellen müsste für die Waffen meiner Holden. :doh:
Zuletzt geändert von Irwin J. Finster am Do 22. Mär 2018, 17:15, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Beitrag von gewo » Do 22. Mär 2018, 17:12

Irwin J. Finster hat geschrieben:Jetzt hab ich bei mir im Keller einen Saferaum eingerichtet (wie mit Polizei besprochen Stahltüre, mehrere Schlösser etc.) und wollte nun meine B Waffen sowie die der Gemalin darin verwahren. Jetzt meint meine BH auf einmal geimeinsame Verwahrung unter Ehleuten geht auch nicht wegen dem Zugriff auf mehr Waffen als auf der jeweiligen WBK. Von einem Kollegen in Salzburg z.B. weiß ich das das bei seiner BH kein Problem ist.

Iregendwelceh Tips bzw. Erfahrungen von Euch? Wie ist das bei eurer zuständigen BH? Mich würd das jetzt echt ärgern wenn ich jetzt wieder in einem extra Raum einen Safe austellen müsste für die Waffen meiner Holden. :doh:


hast du nur kat B + C + D oder hast auch sondergenehmigte kat A / militaerisch in den raumß
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Re: Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Beitrag von Irwin J. Finster » Do 22. Mär 2018, 17:13

Nein, nur B+C. A hab ich (leider) keine.
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Re: Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Beitrag von gewo » Do 22. Mär 2018, 17:25

dann gibts
- eine rechtssatz im RIS dazu
und
- eine halbe seite zu dem them ain einem der runderlaesse

suchbegriff evt am einfachsten "überspitze anforderungen"
das kommt naemlichin beiden vor
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Re: Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Beitrag von Irwin J. Finster » Do 22. Mär 2018, 17:34

gewo hat geschrieben:dann gibts
- eine rechtssatz im RIS dazu
und
- eine halbe seite zu dem them ain einem der runderlaesse

suchbegriff evt am einfachsten "überspitze anforderungen"
das kommt naemlichin beiden vor


Eventuell bin ich zu deppert, finde aber mit Überspitzte Anforderungen und auch Geimeinsame Verwahrung etc. nix.... :think:
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Re: Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Beitrag von SSG308 » Do 22. Mär 2018, 17:48

Waffenrecht-Runderlass 2015, Seite 99

Von einer nachgeordneten Behörde wurde die Frage aufgeworfen, ob eine sorgfältige Verwahrung von Schusswaffen der Kat. B vorliegt, wenn Ehepartner, die beide Inhaber waffenrechtlicher Urkunden sind, ihre Schusswaffen der Kat. B gemeinsam in einem Tresor verwahren. Dazu wird nachstehende Rechtsauffassung vertreten:
Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sind an die Art der Sicherung von Waffen gegenüber dem möglichen Zugriff des Ehepartners „keine überspitzten Anforderungen“ zu stellen (VwGH vom 22. Juni 1976, Zahlen 1055, 1056/76, vom 29. April 1981, Zahl 3590/80).
Weiters hat der VwGH im Erkenntnis vom 22. April 1981, Zahl 2978/80 ausgeführt, dass gegenüber einem selbst zum Waffenbesitz berechtigten Mitbewohner hinsichtlich der Art der Sicherung von Waffen keine „überspitzt stringenten Anforderung zu stellen“ sind.
Aus der oben zitierten Judikatur des VwGH lassen sich nach ho. Ansicht nachstehende Grundsätze ableiten:
An die Art der Sicherung von Waffen gegenüber dem möglichen Zugriff des anderen Ehepartners sind keine überspitzten Anforderungen zu stellen.
Der VwGH unterscheidet, ob der Ehepartner selbst zum Besitz von Waffen berechtigt ist, oder nicht. Liegen besondere Umstände vor, etwa Selbstmordabsichten, Alkoholmissbrauch oder Aggressivität des Ehepartners, sind Waffen – unabhängig ob die Behörde davon Kenntnis hat – jedenfalls so zu verwahren, dass ein Zugriff des Ehepartners auf Waffen des anderen Ehepartners ausgeschlossen ist.
Für die gegenständliche Fallkonstellation könnte folgendes abgeleitet werden:
Ein Ehepartner, der selbst zum Besitz von Schusswaffen der Kat. B berechtigt ist, wurde von der Behörde auf seine Zuverlässigkeit i.S. des § 8 WaffG überprüft. Unter Zugrundelegung der obgenannten Judikatur des VwGH, erscheint es zulässig, wenn die Schusswaffen der Kat. B gemeinsam in einem Tresor verwahrt werden.
Liegen besondere Umstände vor, die eine missbräuchliche Verwendung von Schusswaffen nicht ausschließen, ist – unabhängig davon, ob die Behörde Kenntnis dieser Umstände hat - eine getrennte Verwahrung der Schusswaffen jedenfalls erforderlich.
Auf Grundlage dieser Überlegungen stellt die gemeinsame Verwahrung von Schusswaffen in einem Tresor unter Verwendung von jeweils nur einem Ehepartner zugänglichen Stahlkassetten zwar eine erhöhte Verwahrungssicherheit dar, es erscheint jedoch mit dem
Schutzzweck der Norm des § 8 WaffG, dass nur Berechtigte Zugang zu Schusswaffen der Kat. B haben sollen, nicht im Widerspruch zu stehen, wenn die Verwahrung der Schusswaffen der Kat. B durch berechtigte Ehegatten in einem Tresor ohne Verwendung
von Stahlkassetten erfolgt.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Personen, die nicht Inhaber einer waffenrechtlichen Urkunde sind, jedenfalls keinen Zugang zu Schusswaffen der Kat. B haben dürfen.

Rechtssatz:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwg ... 29X02.html

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Re: Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Beitrag von gewo » Do 22. Mär 2018, 18:05

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pulverdampf rules!
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Re: Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Beitrag von Irwin J. Finster » Do 22. Mär 2018, 19:39

Danke @ Gewo & SSG308!

Gesendet von meinem SM-G950F mit Tapatalk
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Re: Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Beitrag von Centershot » Do 22. Mär 2018, 19:45

Danke ebenfalls...und vielleicht ein Tipp dazu:
Den oben geposteten Runderlass @ Rechtssatz kopieren wenn der "Eheleutefall" zutrifft!
Sollte bei der Waffenüberprüfung eine Beanstandung erfolgen hat man gleich rechtlich gesicherte Gegenargumente zur Hand!
Könnte ggf. sehr hilfreich sein...!

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Re: Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Beitrag von Irwin J. Finster » Di 10. Apr 2018, 16:28

Habe das alles so wie hier beschrieben meiner BH vorgelegt. Heute kam die Antwort:

....teilen wir Ihnen mit, dass der ha. Behörde das erwähnte Erkenntnis sehr wohl bekannt ist, jedoch gibt dieses keinen Aufschluss über die bewilligte Anzahl von Schusswaffen der Kategorie B.

Für eine Bewilligung für den Beistz von mehr als 2 Stück Schusswaffen der Kategorie B müssen besondere Gründe vorliegen und diese müssen auf eine Person zutreffen und nicht auf ein Ehepaar.

Aus diesem Grund möge der ordnungsgemäße Zustaned ehemöglichst wieder hergestellt werden, dass die Ehefrau auf nicht mehr als die ihr bewilligte Anzahl von Schusswaffen der Kategorie B Zugriff hat....


Echt Super, jetzt hab ich einen prima sicheren Raum gebaut und kann jetzt ausserhalb wo eh kein Platz ist weider ein deppertes, weniger sicheres Blechkastl anschrauben. :angry-banghead: Da kommt Freude auf.
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Re: Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Beitrag von FFWGK » Di 10. Apr 2018, 16:45

Wo kämen wir denn da hin wenn sich jetzt schon eine BH an ein höchstgerichtliches Urteil halten würde...
Zuletzt geändert von FFWGK am Di 10. Apr 2018, 17:01, insgesamt 2-mal geändert.
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.

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Re: Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Beitrag von ratpack » Di 10. Apr 2018, 16:53

:headslap: der Gipfel wär jetzt noch wennst des Kastl dann montiert hast, fällt die Stückbegrenzung :doh:

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Re: Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Beitrag von Martin_Q » Di 10. Apr 2018, 17:26

Ich würde in so einem Fall die platzsparendste und billigste Möglichkeit wählen dem Gesetz Genüge zu tun (z.B. verschraubte Stahlkassette irgendwo wo sie einem nicht im Weg ist) und dort die Waffe(n) rein geben die einem die Stückzahl (also 2) überschreiten lässt.
Mit dem Hinweis daß diese Kassette aus einem Material ähnlich Inzersdorfer Dosenblech ist würde ich das so der BH präsentieren... mit der rhetorischen Frage ob ihnen das so tatsächlich lieber ist. (Unbeliebt kann man sich schließlich nicht mehr machen, wenns' einen schon am Kieker haben). Vielleicht kommt ja dann doch Einsicht seitens der BH (man sollte es aber nicht allzu zynisch präsentieren).
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gewo
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Re: Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Beitrag von gewo » Di 10. Apr 2018, 17:38

FFWGK hat geschrieben:Wo kämen wir denn da hin wenn sich jetzt schon eine BH an ein höchstgerichtliches Urteil halten würde...


ja echt
manchmal fragst dich wirklich .....
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Re: Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Beitrag von Glock1768 » Di 10. Apr 2018, 17:58

Wenn ich beim Verband oder Verein wäre und eine Rechtsschutzversicherung hätte, dann würde ich diese diesbezüglich einschalten ...
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