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Versand von Waffen (Kategorie C) von Privatperson zu Privatperson - Rechtliches und was es sonst noch zu beachten gibt

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Versand von Waffen (Kategorie C) von Privatperson zu Privatperson - Rechtliches und was es sonst noch zu beachten gibt

Beitrag von Allergenverordnung » Mi 23. Mai 2018, 03:43

Hallo!

Die alte leidige Frage jedoch in einem neuen Jahr, doch ich bin mir sicher, das Forum kann mir auch sicher in dieser Angelegenheit kompetent helfen. :)
ABER: Ich habe auch noch eine Frage zu Versandkosten, die in kein Unterforum irgendwie passt
und ich bin mir noch nicht sicher, wie man das mit dem Kaufvertrag bei einem "Ferngeschäft" anstellt.

Frage 1.: Ist der Versand einer Kategorie-C-Waffen innerhalb Österreichs zwischen Privatpersonen auch im Jahr 2018 erlaubt?

Frage 2.: Kann man sich die Waffe von der Privatperson auch an einen Waffenhändler senden lassen, welcher quasi den Empfang der Ware übernimmt und die Ware aufbewahrt, bis man sie abholt? Wenn ja, welche Vorteile oder Nachteile (z.B. welche Kosten) ergeben sich dadurch?

Frage 3.: 20€ ist irgendwie eine gängige Gebühr, die Privatverkäufer in ihren Angeboten verlangen, falls man die Kat-C-Waffe versandt haben will. Sind 20€ vernünftig oder übertrieben?

Frage 4.: Für den ZWR-Eintrag benötigt man ein Dokument, welches belegt, dass man die Waffe erworben hat. Kann man statt einem echten Kaufvertrag auch den Nachrichtenverlauf zwischen Verkäufer und Käufer auf waffengebraucht.at für diesen Zweck verwenden?

Das wäre derweil alles, vielen Dank im Vorraus fürs Beantworten! :D

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Re: Versand von Waffen (Kategorie C) von Privatperson zu Privatperson - Rechtliches und was es sonst noch zu beachten gi

Beitrag von 0riginal_Tiroler » Mi 23. Mai 2018, 08:56

Ich kann dir nur soviel sagen:
Ich hab meine mk22 (kat b) versendet und zuvor ummelden lassen. Die waffe wurde von händler zu händler geschickt. Warn ziemlich grosses paket, in dem karton war zuvor das fahrrad der tochter drinnen das der osterhase gebracht hat - ca 100cm x 60cm x 30cm
Gekostet hat das versenden inkl ummelden der kat b waffe, der papierkram... 40 euro, hat aber knapp eineinhalb wochen gedauert bis der käufer die waffe hatte die dann auch schon auf ihm gemeldet war. Was er fürs entgegennehmen des händlers bezahlt hat bei ihm weiss ich nicht, kann auch sein dass er nix verlangt hat
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Re: Versand von Waffen (Kategorie C) von Privatperson zu Privatperson - Rechtliches und was es sonst noch zu beachten gi

Beitrag von Mindfreeq » Mi 23. Mai 2018, 09:18

Also ich habe es so gemacht, Kat B. In ein Paket und versendet mit der Post mittels EMS Paket Eigenhändig sprich Persönlich (also lieferung nur an den Empfänger der draufsteht und er muss sich ausweisen), versandinfo sprich der Empfänger bekommt eine email oder sms wenn das Paket kommt, und der Absender bekommt eine sms wenn das Paket angekommen ist.
Kosten waren bei knapp 15 Euro. Versicherung inkludiert.
Papierkram wurde wie folgt erledigt, Verkaufsmeldung ausgefüllt, eingescannt an den Käufer geschickt er hat seinen Teil ausgefüllt hat es eingescannt und zurück geschickt. Zeitgleich wurde von uns beiden die WBK auf den Kaufvertrag gelegt mit Datum davon wurde ein Foto gemacht und an den Kaufpartner geschickt.

Noch am selben Tag als es mit der Post raus ging habe ich sie bei der Behörde des Käufers als Verkauft gemeldet.

Viel Aufwand aber dafür hast du alles gemacht was in deiner Macht steht und dir kann keiner Fahrlässigkeit in irgendeiner Form vorwerfen.

Zu deiner Frage es ist Händlern nicht gestattet zu versenden per Gewerbeordnung die dich als Privstperson nicht betrifft.
Dem letzten Händler habe ich vor dem Kauf eimwr Kat. B Waffe meine Daten und eingescannte WBK geschickt und am nächsten Tag abgeholt das dauerte dann nur mehr 5 Minuten (wbk wollte er trotzdem sehen... eh klar)
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Re: Versand von Waffen (Kategorie C) von Privatperson zu Privatperson - Rechtliches und was es sonst noch zu beachten gi

Beitrag von gewo » Mi 23. Mai 2018, 09:36

Allergenverordnung hat geschrieben:
Frage 4.: Für den ZWR-Eintrag benötigt man ein Dokument, welches belegt, dass man die Waffe erworben hat.


nein
benoetigt man nicht

du brauchst nur die daten der waffe und einen lichtbildausweis
geht auch per email uebrigens ....
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Re: Versand von Waffen (Kategorie C) von Privatperson zu Privatperson - Rechtliches und was es sonst noch zu beachten gi

Beitrag von gewo » Mi 23. Mai 2018, 09:37

Mindfreeq hat geschrieben:.
Zu deiner Frage es ist Händlern nicht gestattet zu versenden per Gewerbeordnung die dich als Privstperson nicht betrifft.


der haendler darf selbstverstaendlich versenden
er darf nur nicht versandhandel betreiben

waffen eines dritten darf er versenden
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Re: Versand von Waffen (Kategorie C) von Privatperson zu Privatperson - Rechtliches und was es sonst noch zu beachten gi

Beitrag von Mindfreeq » Mi 23. Mai 2018, 10:12

gewo hat geschrieben:
Mindfreeq hat geschrieben:.
Zu deiner Frage es ist Händlern nicht gestattet zu versenden per Gewerbeordnung die dich als Privstperson nicht betrifft.


der haendler darf selbstverstaendlich versenden
er darf nur nicht versandhandel betreiben

waffen eines dritten darf er versenden


Zwischen Händler und Händler oder auch zwischen Händler und Privatperson? Darf er also einen Kommisionsverkauf an eine Privatperson mittels Post verschicken? Unabhängig von der Kategorie?
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Re: Versand von Waffen (Kategorie C) von Privatperson zu Privatperson - Rechtliches und was es sonst noch zu beachten gi

Beitrag von gewo » Mi 23. Mai 2018, 10:21

Mindfreeq hat geschrieben:Zwischen Händler und Händler oder auch zwischen Händler und Privatperson?
Darf er also einen Kommisionsverkauf an eine Privatperson mittels Post verschicken?
Unabhängig von der Kategorie?


sowohl als auch

ja

im prinzip ja, aber kat A und militaerisch wuerde ich nicht versenden wollen
das geht normal immer per bote oder mittels spezialspedition (und nein, ich meine nicht overnight .. )
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Re: Versand von Waffen (Kategorie C) von Privatperson zu Privatperson - Rechtliches und was es sonst noch zu beachten gi

Beitrag von Allergenverordnung » Mi 23. Mai 2018, 16:05

gewo hat geschrieben:
Mindfreeq hat geschrieben:.
Zu deiner Frage es ist Händlern nicht gestattet zu versenden per Gewerbeordnung die dich als Privstperson nicht betrifft.


der haendler darf selbstverstaendlich versenden
er darf nur nicht versandhandel betreiben

waffen eines dritten darf er versenden


Weil hier schon einige geschrieben haben "Ein Händler darf nichts versenden!": Ich glaube, hier herrscht ein kleines Missverständnis vor. Frage 2 von mir im Eröffnungsposts dieses Threads geht von einer Konstellation aus, in der eine Privatperson die Waffe an einen Händler sendet. Die Waffe wird zwar an mich von der Privatperson verkauft, sie würde jedoch an einen Händler gesendet werden, der sie für mich aufbewahrt, bis ich sie abhole. Ich wollte in Frage 2 wissen, ob das überhaupt geht und welche Vorteile, Nachteile (Gebühren z.B.) das haben kann. Hier nochmal die Frage im Wortlaut:

Allergenverordnung hat geschrieben:Frage 2.: Kann man sich die Waffe von der Privatperson auch an einen Waffenhändler senden lassen, welcher quasi den Empfang der Ware übernimmt und die Ware aufbewahrt, bis man sie abholt? Wenn ja, welche Vorteile oder Nachteile (z.B. welche Kosten) ergeben sich dadurch?

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Re: Versand von Waffen (Kategorie C) von Privatperson zu Privatperson - Rechtliches und was es sonst noch zu beachten gi

Beitrag von Wolkenbruch » Mi 23. Mai 2018, 18:10

0riginal_Tiroler hat geschrieben:Ich kann dir nur soviel sagen:
Ich hab meine mk22 (kat b) versendet und zuvor ummelden lassen. Die waffe wurde von händler zu händler geschickt. Warn ziemlich grosses paket, in dem karton war zuvor das fahrrad der tochter drinnen das der osterhase gebracht hat - ca 100cm x 60cm x 30cm
Gekostet hat das versenden inkl ummelden der kat b waffe, der papierkram... 40 euro, hat aber knapp eineinhalb wochen gedauert bis der käufer die waffe hatte die dann auch schon auf ihm gemeldet war. Was er fürs entgegennehmen des händlers bezahlt hat bei ihm weiss ich nicht, kann auch sein dass er nix verlangt hat
Wir haben per whatsapp geschrieben, per email den kaufvertrag hin und her geschickt zum unterschreiben, bin mit dem beidseitig unterschriebenen kaufvertrag und waffe zu meinem händler das wars.

Also ummelden kannst du auch selber per Email an die BH. Dann kostet es nichts...geht ganz easy. Handyfoto vom Formular/Vertrag hat bei mir genügt.

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Re: Versand von Waffen (Kategorie C) von Privatperson zu Privatperson - Rechtliches und was es sonst noch zu beachten gi

Beitrag von gewo » Mi 23. Mai 2018, 18:41

Wolkenbruch hat geschrieben:
0riginal_Tiroler hat geschrieben:Ich kann dir nur soviel sagen:
Ich hab meine mk22 (kat b) versendet und zuvor ummelden lassen. Die waffe wurde von händler zu händler geschickt. Warn ziemlich grosses paket, in dem karton war zuvor das fahrrad der tochter drinnen das der osterhase gebracht hat - ca 100cm x 60cm x 30cm
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Wir haben per whatsapp geschrieben, per email den kaufvertrag hin und her geschickt zum unterschreiben, bin mit dem beidseitig unterschriebenen kaufvertrag und waffe zu meinem händler das wars.

Also ummelden kannst du auch selber per Email an die BH. Dann kostet es nichts...geht ganz easy. Handyfoto vom Formular/Vertrag hat bei mir genügt.


bei kat C und D eigentlich unmöglich
hast du eine registrierungsbestaetigung erhalten ?
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Re: Versand von Waffen (Kategorie C) von Privatperson zu Privatperson - Rechtliches und was es sonst noch zu beachten gi

Beitrag von Wolkenbruch » Mi 23. Mai 2018, 19:08

gewo hat geschrieben:bei kat C und D eigentlich unmöglich
hast du eine registrierungsbestaetigung erhalten ?

Jetzt wo du's sagst, ich müsste mal hingehen und die holen.
Nein, ich habe der Dame vom Amt ein Handyfoto vom Formular "Meldung über Verkauf und Erwerb eine Schusswaffe" gesendet, mit Daten und Unterschrift von beiden Parteien. Ging um eine Pistole Kat. B also, hab ich überlesen, im Eingangspost.

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Re: Versand von Waffen (Kategorie C) von Privatperson zu Privatperson - Rechtliches und was es sonst noch zu beachten gi

Beitrag von 0riginal_Tiroler » Mi 23. Mai 2018, 19:10

Ich habn revolver auch so auf mich melden lassen. Einen tag später bekam ich ne mail mit dem kurzen bescheid dass die waffe jetzt auf mich gemeldet ist. Hab keine bestätigung wie vom händler erhalten...
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Re: Versand von Waffen (Kategorie C) von Privatperson zu Privatperson - Rechtliches und was es sonst noch zu beachten gi

Beitrag von gewo » Mi 23. Mai 2018, 19:20

0riginal_Tiroler hat geschrieben:Ich habn revolver auch so auf mich melden lassen. Einen tag später bekam ich ne mail mit dem kurzen bescheid dass die waffe jetzt auf mich gemeldet ist. Hab keine bestätigung wie vom händler erhalten...


revolver ( also kat B) stimmt ja auch
meldung bei der behoerde
registrierungsbestaetigungen sind bei kat B grundsaetzlich nicht vorgesehen
weder beim haendler noch bei der behoerde

ich dachte es geht um kat C ...
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Re: Versand von Waffen (Kategorie C) von Privatperson zu Privatperson - Rechtliches und was es sonst noch zu beachten gi

Beitrag von gewo » Mi 23. Mai 2018, 19:20

Wolkenbruch hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:bei kat C und D eigentlich unmöglich
hast du eine registrierungsbestaetigung erhalten ?

Jetzt wo du's sagst, ich müsste mal hingehen und die holen.
Nein, ich habe der Dame vom Amt ein Handyfoto vom Formular "Meldung über Verkauf und Erwerb eine Schusswaffe" gesendet, mit Daten und Unterschrift von beiden Parteien. Ging um eine Pistole Kat. B also, hab ich überlesen, im Eingangspost.


kat B stimmt auch so
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Re: Versand von Waffen (Kategorie C) von Privatperson zu Privatperson - Rechtliches und was es sonst noch zu beachten gi

Beitrag von 0riginal_Tiroler » Mi 23. Mai 2018, 19:26

@gewo
Ah ok.ja is etwas verwirrend.
TE fragte nach kat C
Ich sagte ihm wie ichs bei B gemacht hab usw.
Wir sind von C zu B gewandert... Sry 4 OT :D
Aja gewo-kann freitags wieder nicht, alex nimmt mir die patches mit und ich treff ihn am WE :)
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